Alba Lohnsteuerhilfeverein
Gutleutstraße 137, 60327 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
- Einkommensteuererklärung
Die Steuerberaterkammer Hessen mit Sitz in Frankfurt am Main zählte am 1. Januar 2026 insgesamt 9.213 Mitglieder, darunter 7.898 Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie 1.197 anerkannte Berufsausübungsgesellschaften. Die Zahlen gelten für ganz Hessen, nicht nur für Frankfurt. Bundesweit gab es 105.953 Kammermitglieder.
In Frankfurt am Main führt diese Übersicht 36 Einträge von Steuerkanzleien und Lohnsteuerhilfevereinen. Für Unternehmen, Selbstständige und Gesellschaften kommen die Steuerkanzleien in Betracht. Davon gehören 24 zur Kategorie Steuerberatung und 12 zur Kategorie Lohnsteuerhilfeverein. Die meisten Einträge liegen in Innenstadt (8), Gallus (7), Ostend (4); insgesamt sind 13 Stadtteile vertreten. Für 33 Einträge ist eine Telefonnummer und für 30 eine Website hinterlegt.

Fristen für Frankfurt am Main
Die Fristen gelten bundesweit. Ohne Beratung endete die Frist für 2025 am 31. Juli 2026. Wer die Erklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat bis zum 1. März 2027 Zeit.
Geordnet nach Vollständigkeit der Angaben, bei Gleichstand alphabetisch. Honorar und Mandatsvolumen spielen keine Rolle. So entsteht die Reihenfolge
Lohnsteuerhilfeverein · Gutleutviertel
Gutleutstraße 137, 60327 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Lohnsteuerhilfeverein · Innenstadt
Stiftstraße 22, 60313 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Ostend
Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Lohnsteuerhilfeverein · Gutleutviertel
Stuttgarter Str. 29, 60329 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Altstadt
Berliner Str. 51, 60311 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Lohnsteuerhilfeverein · Gallus
Lahnstraße 10, 60326 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Lohnsteuerhilfeverein · Nordend West
Oeder Weg 7, 60318 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Lohnsteuerhilfeverein · Innenstadt
Große Eschenheimer Str. 43, 60313 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Lohnsteuerhilfeverein · Gallus
Römischer Ring 17, 60486 Frankfurt am Main
Lohnsteuerhilfeverein · Bornheim
Wittelsbacherallee 195, 60385 Frankfurt am Main
Lohnsteuerhilfeverein · Nordend Ost
Bornheimer Landstraße 46, 60316 Frankfurt am Main
Steuerberatung · Innenstadt
Zeil 113, 60313 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Innenstadt
Klingerstraße 25, 60313 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Innenstadt
Große Friedberger Str. 42, 60313 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Gallus
Frankenallee 165, 60326 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Lohnsteuerhilfeverein · Flughafen
Flughafen Frankfurt am Main Airportcenter, 1-Ebene 3-HBK20, 60549 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Innenstadt
Goethestraße 18, 60313 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Innenstadt
Kleiner Hirschgraben 4, 60311 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Gallus
Meta-Gadesmann-Straße 19, 60326 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Nordend West
Falkensteiner Str. 77, 60322 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Ostend
Ostendstraße 12, 60314 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Innenstadt
Opernpl. 14, 60313 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Nordend Ost
Elkenbachstraße 44, 60316 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten hinterlegt
Lohnsteuerhilfeverein · Bornheim
Berger Str. 311, 60385 Frankfurt am Main
Lohnsteuerhilfeverein · Bahnhofsviertel
Kaiserstraße 65, 60329 Frankfurt am Main
Steuerberatung · Ostend
Sandweg 94, 60316 Frankfurt am Main
Steuerberatung · Ostend
Robert-Blum-Straße 5, 60385 Frankfurt am Main
Steuerberatung · Ginnheim
Ginnheimer Landstraße 132, 60431 Frankfurt am Main
Ratgeber nach Zielgruppe
Die Steuerberaterkammer Hessen hat ihre Geschäftsstelle in der Europa-Allee 52, 60327 Frankfurt am Main, Telefon 069 153002-0. Sie ist die Selbstverwaltung der Steuerberater und Berufsausübungsgesellschaften in Hessen, nicht nur in Frankfurt.
Zum 1. Januar 2026 hatte sie 9.213 Mitglieder: 7.898 Steuerberater, 85 Steuerbevollmächtigte, 1.197 anerkannte Berufsausübungsgesellschaften und 33 Personen nach § 74 Abs. 2 StBerG. Gegenüber dem Vorjahr (9.150) ist das ein Plus von 0,7 Prozent.
Ob eine Person oder Gesellschaft tatsächlich als Steuerberater bestellt oder als Berufsausübungsgesellschaft anerkannt ist, lässt sich im Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer prüfen. Die Abfrage einzelner Einträge ist nach § 86b StBerG für jedermann kostenlos.
Die Übersicht der hessischen Finanzverwaltung führt für die Stadt ein Finanzamt Frankfurt am Main auf (Stand Oktober 2026). Seit dem 1. August 2026 sind alle hessischen Finanzämter über die zentrale Nummer 069 2545 2545 erreichbar, die bisherigen Einzelrufnummern entfallen.
Für natürliche Personen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz (§ 19 AO). Alte Schreiben, in denen noch Bezeichnungen wie Frankfurt am Main I bis V-Höchst stehen, sollten Sie von Ihrer Kanzlei oder beim Finanzamt einordnen lassen.
Im Kammerbezirk Hessen waren am 1. Januar 2026 1.123 Ausbildungsverhältnisse zum Steuerfachangestellten registriert, verteilt auf 403 im ersten, 361 im zweiten und 359 im dritten Lehrjahr. Die Ausbildungsquote bezogen auf die Kammermitglieder lag bei 12,2 Prozent. Hinzu kamen 32 Umschülerinnen und Umschüler. Bundesweit zählten die Kammern 17.081 Ausbildungsverhältnisse und 2.113 Umschüler.
Die Ausbildung dauert drei Jahre und verbindet Berufsschule und Praxis im Ausbildungsbetrieb, mit Zwischenprüfung und Abschlussprüfung. Zuständige Stelle für die Ausbildung ist die Steuerberaterkammer.
Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen sind nach § 3 StBerG Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften und die weiteren dort genannten Personen befugt. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl.
Aktuell enthält die Übersicht 36 Einträge für Frankfurt am Main (Steuerberatung: 24, Lohnsteuerhilfeverein: 12). Die Daten stammen aus OpenStreetMap und sind nicht vollständig; nicht jede Kanzlei ist dort eingetragen.
Die Übersicht nennt Anschrift, Telefon, Website und Öffnungszeiten, aber keine Branchenerfahrung. Fragen Sie im Erstgespräch nach Mandanten aus Ihrem Umfeld, etwa Onlinehandel, Coaching, Agentur, Creator-Einnahmen oder GmbH, nach der Abrechnung (StBVV oder Pauschale) und nach der Arbeitsweise, zum Beispiel DATEV und Belegupload. Die Ratgeber je Zielgruppe nennen Fragen und Checklisten dafür. Ob jemand zugelassen ist, zeigt das Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer.
Als Selbstständiger oder Unternehmen im Umfang, in dem die Kosten auf die Ermittlung der betrieblichen Einkünfte entfallen: Sie sind dann Betriebsausgaben. Steuerberatungskosten für den privaten Bereich sind seit 2006 keine Sonderausgaben mehr. Die Zuordnung im Einzelfall klärt die Kanzlei; Einzelheiten im Ratgeber „Was kostet ein Steuerberater?“.
Bei 33 von 36 Einträgen (92 %) ist eine Telefonnummer hinterlegt, bei 30 (83 %) eine Website und bei 20 Öffnungszeiten. Viele Kanzleien vergeben Termine nur nach Vereinbarung; rufen Sie am besten vorher an.
Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Für die Einkommensteuererklärung gilt ein Rahmen von 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A; maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV). Die Ermittlung einzelner Einkünfte, etwa aus Vermietung, wird gesondert berechnet. Eine abweichende Vergütung kann in Textform vereinbart werden. Details im Ratgeber „Was kostet ein Steuerberater?“.
Selbstständige und Unternehmen wenden sich an eine Steuerkanzlei, denn Steuerberater dürfen unbeschränkt beraten. Lohnsteuerhilfevereine beraten nur Mitglieder mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten oder bestimmten wiederkehrenden Bezügen und nur zur Einkommensteuer und wenigen weiteren Bereichen (§ 4 StBerG). Seit dem 1. September 2026 gelten für weitere Einkünfte wie Vermietung oder Kapitalerträge keine festen Einnahmegrenzen mehr; Gewinneinkünfte, etwa aus selbständiger Arbeit, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen.
Ohne Beratung endete die Frist für die Steuererklärung 2025 am 31. Juli 2026. Wird die Erklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, gilt nach § 149 Abs. 3 AO der letzte Februartag des zweitfolgenden Jahres; da der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist, verschiebt sich das Fristende auf den 1. März 2027. Das Finanzamt kann Erklärungen im Einzelfall früher anfordern.
Nein. Die Übersicht bewertet keine fachliche Qualität und gibt keine Empfehlungen. Die angezeigten Leistungen werden nur aus dem Namen der Kanzlei abgeleitet und sind nicht von den Kanzleien bestätigt.
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