Ratgeber · Coaches, Berater und Trainer · Stand 26.10.2026
Steuerberater für Coaches, Berater und Trainer: Leistungen, Kosten und Auswahl
Ein Steuerberater für Coaches klärt, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, ob und wie Sie Umsatzsteuer abführen, wie Auslandskunden und digitale Kurse zu behandeln sind und ab wann eine GmbH Sinn ergibt. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung: Eine Einnahmenüberschussrechnung kostet bei 100.000 Euro Einnahmen rund 185 bis 1.107 Euro netto im Jahr. Diese Seite zeigt die wichtigsten Weichenstellungen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
| Grundfreibetrag 2026 | 12.348 Euro |
|---|---|
| Kleinunternehmergrenze | 25.000 Euro Vorjahr, 100.000 Euro laufendes Jahr |
| Gewerbesteuer-Freibetrag (Einzelunternehmen) | 24.500 Euro |
| Erstberatung für Verbraucher | höchstens 190 Euro netto |
| Zeitgebühr nach StBVV | 16,50 bis 41 Euro je Viertelstunde netto |
| Zusammenfassende Meldung (EU-Unternehmerkunden) | quartalsweise bis zum 25. Tag nach Quartalsende |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Was macht ein Steuerberater für Coaches, Berater und Trainer?
Coaches, Unternehmensberater und Trainer arbeiten meist allein oder in kleinen Teams, verkaufen Zeit und Wissen und haben oft mehrere Erlösquellen: Einzelsitzungen, Workshops, Gruppenprogramme, Online-Kurse, Bücher oder Vorlagen. Steuerlich entstehen daraus Fragen, die bei einem klassischen Handwerksbetrieb selten vorkommen: Gilt Coaching als freier Beruf? Ist ein Livekurs anders zu behandeln als eine Aufzeichnung? Was gilt, wenn der Kunde in Österreich, der Schweiz oder den USA sitzt?
Ein Steuerberater ist nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Er kann Erklärungen erstellen, Sie vor dem Finanzamt vertreten und vor Entscheidungen beraten. Die folgende Übersicht zeigt, welche Aufgaben typischerweise anfallen.
| Bereich | Typische Aufgaben | Wann Sie es brauchen |
|---|---|---|
| Gründung und Status | Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Einordnung freiberuflich oder gewerblich, Wahl der Kleinunternehmerregelung | vor dem ersten Honorar |
| Umsatzsteuer | Voranmeldungen, Jahreserklärung, Rechnungsangaben, Auslandsfälle, Zusammenfassende Meldung, OSS | bei Regelbesteuerung oder Auslandskunden |
| Gewinnermittlung | Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz, Betriebsausgaben, Abschreibungen | jedes Jahr |
| Einkommensteuer | Erklärung, Vorauszahlungen, Prüfung des Bescheids, Einspruch | jedes Jahr |
| Rechtsform | Vergleich Einzelunternehmen, UG und GmbH, Begleitung der Gründung | bei wachsendem Gewinn |
| Buchhaltung und Lohn | Kontieren, Auswertungen, Gehaltsabrechnung für Mitarbeitende | bei Auslagerung oder mit Team |
| Prüfungen | Begleitung von Betriebsprüfung oder Umsatzsteuer-Sonderprüfung | auf Anforderung des Finanzamts |
Freiberuflich oder gewerblich: Warum diese Frage am Anfang steht
Die Einordnung Ihrer Tätigkeit bestimmt, bei wem Sie sich anmelden, ob Gewerbesteuer anfällt und ob die Industrie- und Handelskammer zuständig ist. Freiberufler erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG, Gewerbetreibende Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählt unter anderem die selbstständig ausgeübte unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. „Coach“ ist jedoch kein geschützter Beruf und steht nicht im Katalog des § 18 EStG.
Ob Ihre Arbeit freiberuflich ist, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Es betrachtet Ausbildung, Inhalt der Tätigkeit und die Frage, ob Sie leitend und eigenverantwortlich arbeiten. Wer vor allem Wissen vermittelt und individuell berät, hat bessere Argumente als jemand, der überwiegend Produkte verkauft oder Dritte vermittelt. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Bei Unsicherheit kann eine verbindliche Auskunft nach § 89 AO Klarheit schaffen.
Die Gewerbesteuer ist dabei weniger bedrohlich, als viele annehmen: Einzelunternehmer haben einen Freibetrag von 24.500 Euro, und die gezahlte Gewerbesteuer wird bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Wichtiger sind oft die Nebenfolgen. Gewerbetreibende gehören zur IHK, für kleine Gewinne und Gründer gibt es dort Freistellungen (§ 3 IHKG). Zusätzlich sind selbstständige Lehrer und Erzieher ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig (§ 2 SGB VI). Ob ein Coach oder Trainer darunter fällt, klärt die Deutsche Rentenversicherung. Das ist keine Steuerfrage, kann aber Ihre Liquidität deutlich beeinflussen.
Umsatzsteuer: Kleinunternehmer, Regelbesteuerung und Bildungsleistungen
Coaching ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, der Steuersatz beträgt 19 Prozent (§ 12 UStG). Steuerfreiheit kommt nur in Sonderfällen in Betracht, zum Beispiel bei Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG mit Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde oder bei Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an Schulen und Hochschulen. Das Bundesfinanzministerium hat die Anwendung im Schreiben vom 24. Oktober 2025 neu gefasst. Für die meisten freien Coachings greift die Befreiung nicht.
Der übliche Weg zur Entlastung ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Sie gilt, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt. Dann stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer, geben keine Voranmeldungen ab und können keine Vorsteuer abziehen. Für Coaches mit überwiegend Privatkunden ist das häufig attraktiv. Wer vor allem an Unternehmer verkauft und Investitionen plant, fährt mit der Regelbesteuerung manchmal besser, weil die Vorsteuer erstattet wird.
| Frage | Kleinunternehmer | Regelbesteuerung |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer auf der Rechnung | nein, mit Hinweis auf § 19 UStG | ja, 19 Prozent |
| Voranmeldung beim Finanzamt | entfällt | ja, je nach Zeitraum |
| Vorsteuerabzug | nein | ja |
| Zusammenfassende Meldung bei EU-Unternehmerkunden | entfällt | ja |
| Wirkung auf Geschäftskunden | kein Vorsteuerabzug für den Kunden | Kunde zieht Vorsteuer ab |
Vertiefende Informationen finden Sie in den Ratgebern zur Umsatzsteuer bei Coaching und zur Kleinunternehmerregelung.
Kunden im Ausland und digitale Angebote
Sobald ein Kunde im Ausland sitzt, entscheidet der Leistungsort nach § 3a UStG, welches Land besteuert. Ist der Kunde ein Unternehmer, gilt grundsätzlich sein Sitz als Leistungsort (§ 3a Abs. 2 UStG). Für einen Coach in Deutschland bedeutet das bei einem Unternehmerkunden in der EU: keine deutsche Umsatzsteuer, Rechnung mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, Angabe beider Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und eine Zusammenfassende Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern (§§ 14a, 18a UStG). Bei Privatkunden gilt häufig die Grundregel (Sitz des leistenden Unternehmers, § 3a Abs. 1 UStG), mit Ausnahmen für elektronische Leistungen, Livestreams und Veranstaltungen.
Digitale Produkte werfen eigene Fragen auf. Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 8. August 2025 gelten Livestreams in Echtzeit nicht als elektronische Dienstleistungen, abrufbare Aufzeichnungen dagegen schon. Bei elektronischen Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Staaten bestimmt sich der Leistungsort nach dem Wohnsitz des Kunden. Überschreiten Ihre Entgelte aus solchen Leistungen an Privatkunden in anderen EU-Staaten 10.000 Euro im Jahr, müssen Sie die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes abführen (§ 3a Abs. 5 UStG), meist über das OSS-Verfahren des Bundeszentralamts für Steuern. Für Livestreams an Privatkunden gilt nach § 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG ebenfalls der Wohnsitz des Kunden, sofern es sich um eine unterrichtende oder ähnliche Leistung handelt. Die Schwelle von 10.000 Euro greift dafür nach dem Gesetzeswortlaut nicht.
Weil Online-Coaching zusätzlich zivilrechtliche Fragen berührt, sei ein Hinweis erlaubt: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Juni 2025 (III ZR 109/24) entschieden, dass bestimmte Online-Programme dem Fernunterrichtsschutzgesetz unterliegen können, auch bei Unternehmerkunden. Ob Ihr Angebot betroffen ist, klärt ein Rechtsanwalt, nicht der Steuerberater.
Einkommensteuer, Vorauszahlungen und Rücklagen
Als Selbstständiger zahlen Sie keine Lohnsteuer. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest, die am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig sind (§ 37 EStG). Sie richten sich nach dem letzten Bescheid. Im ersten Jahr gibt es oft keinen Bescheid, die Vorauszahlungen fallen niedrig oder gar nicht an, und die Rechnung kommt später auf einmal. Die Einkommensteuer berechnet sich seit 2026 nach § 32a EStG: Bis 12.348 Euro zu versteuerndes Einkommen fällt keine Steuer an, ab 69.879 Euro gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent.
| Gewinn | Zu versteuerndes Einkommen (Annahme: 9.000 Euro Abzüge) | Einkommensteuer 2026 | Anteil am Gewinn |
|---|---|---|---|
| 25.000 Euro | 16.000 Euro | 633 Euro | 2,5 Prozent |
| 40.000 Euro | 31.000 Euro | 4.500 Euro | 11,3 Prozent |
| 60.000 Euro | 51.000 Euro | 10.901 Euro | 18,2 Prozent |
| 80.000 Euro | 71.000 Euro | 18.684 Euro | 23,4 Prozent |
Die Werte gelten für Alleinstehende ohne Kirchensteuer und ohne Solidaritätszuschlag und sind eine Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Die Abzüge von 9.000 Euro sind eine Annahme für Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben. Legen Sie die Umsatzsteuer aus Ihren Zahlungseingängen getrennt zurück, denn sie gehört nicht Ihnen.
Betriebsausgaben und Belege im Alltag
Bei Coaches und Beratern sind die laufenden Kosten überschaubar, aber vielfältig: Fortbildungen und Supervision, Software und Abonnements, Coworking oder Raummiete, Marketing, Fachliteratur, Reisen zu Kunden und Zahlungsgebühren. Abziehbar ist, was betrieblich veranlasst ist (§ 4 Abs. 4 EStG). Bei gemischter Nutzung, etwa beim Handy, beim Laptop oder bei Reisen mit privatem Anteil, müssen Sie den betrieblichen Anteil nachvollziehbar belegen. Für Bewirtung und Geschenke gelten Sonderregeln, die der Steuerberater anhand Ihrer Belege prüft.
In der Praxis entscheidet die Ordnung der Unterlagen über den Aufwand. Wer Rechnungen sofort digital ablegt, Zahlungsdienste monatlich exportiert und Betriebs- und Privatkonto trennt, spart Gebühren, denn nach § 11 StBVV richtet sich die Gebühr innerhalb des Rahmens unter anderem nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit, und gut vorbereitete Unterlagen verringern in der Regel den Aufwand. Rechnungen und Buchungsbelege müssen Sie nach den Vorschriften der Abgabenordnung geordnet aufbewahren.
Ab wann sich eine GmbH für Coaches rechnet
Eine feste Gewinngrenze gibt es nicht. Die GmbH zahlt 15 Prozent Körperschaftsteuer (§ 23 KStG, bis zum Veranlagungszeitraum 2027, danach sinkt der Satz schrittweise) zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf und Gewerbesteuer ohne Freibetrag. Ihren Gewinn versteuern Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer erst, wenn Sie ihn entnehmen: als Gehalt mit Einkommensteuer, als Dividende mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag. Ein Vorteil entsteht vor allem, wenn ein erheblicher Teil des Gewinns im Unternehmen bleibt. Wird der Gewinn vollständig ausgeschüttet, ist die Gesamtbelastung häufig höher als beim Einzelunternehmen.
Dazu kommen Mehrkosten: Bilanz, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung, Handelsregister, gegebenenfalls Lohnabrechnung für den Geschäftsführer. Die genaue Rechnung mit Zahlen steht im Ratgeber „GmbH gründen als Coach: ab wann sinnvoll“. Für Gründer mit wenig Kapital gibt es die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einem Euro Stammkapital, die 25 Prozent des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen muss (§ 5a GmbHG).
Beispiel: Karrierecoachin im ersten Jahr
Beispiel (frei gewählte Zahlen, vereinfacht): Lena startet am 1. März 2026 als Karrierecoachin. Sie erwartet für 2026 netto 38.000 Euro Honorar: 22.000 Euro Einzelcoachings mit Privatpersonen in Deutschland, 11.000 Euro Workshops für Unternehmen, davon 4.000 Euro für eine GmbH in Österreich, und 5.000 Euro aus einem aufgezeichneten Onlinekurs für Privatkunden in Deutschland. Die Betriebsausgaben betragen 12.000 Euro netto, dazu kommen 2.280 Euro Vorsteuer (19 Prozent).
| Frage | Entscheidung im Beispiel | Folge |
|---|---|---|
| Kleinunternehmer? | nein, im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 Euro, und Lena erwartet 34.000 Euro steuerbare Umsätze in Deutschland | 19 Prozent Umsatzsteuer auf deutsche Leistungen |
| Österreichischer Unternehmerkunde | Leistungsort in Österreich | Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer, Zusammenfassende Meldung |
| Umsatzsteuer | 34.000 Euro mal 19 Prozent = 6.460 Euro, abzüglich 2.280 Euro Vorsteuer | Zahllast 4.180 Euro |
| Gewinn | 38.000 Euro minus 12.000 Euro | 26.000 Euro |
| Einkommensteuer | zu versteuerndes Einkommen 17.000 Euro (Annahme: 9.000 Euro Abzüge) | 849 Euro |
| Gewerbesteuer, falls gewerblich | 1.500 Euro über dem Freibetrag, Messbetrag 52,50 Euro, bei Hebesatz 400 Prozent 210 Euro | wird auf die Einkommensteuer angerechnet |
Lenas Beispiel zeigt, wie viele Einzelfragen in einem Jahr zusammenkommen. Ohne Beratung würde sie vermutlich zuerst den falschen Umsatzsteuerbetrag zurücklegen oder die Zusammenfassende Meldung vergessen.
Was kostet ein Steuerberater für Coaches?
Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Für viele Leistungen gelten Gebührenrahmen, bei denen ein Bruchteil einer vollen Gebühr aus den Tabellen A bis C berechnet wird. Die Beträge sind netto, hinzu kommen Auslagen und 19 Prozent Umsatzsteuer.
| Leistung | Grundlage | Rahmen und Beispiel |
|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV, Tabelle A | 1/10 bis 6/10, bei 30.000 Euro Einkünften 94,60 bis 567,60 Euro (ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte) |
| Einnahmenüberschussrechnung | § 25 StBVV, Tabelle B | 5/10 bis 30/10, bei 100.000 Euro Einnahmen 184,50 bis 1.107 Euro (Gegenstandswert mindestens 17.500 Euro) |
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | § 24 Abs. 1 Nr. 7 StBVV, Tabelle A | 1/10 bis 6/10, Gegenstandswert 10 Prozent der Entgelte, mindestens 650 Euro |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV, Tabelle A | 1/10 bis 8/10, mindestens 8.000 Euro Gegenstandswert, also 51,40 bis 411,20 Euro |
| Erstberatung für Verbraucher | § 21 StBVV | höchstens 190 Euro |
| Rat und Auskunft | § 21 Abs. 1 StBVV, Tabelle A | 1/10 bis 10/10 einer vollen Gebühr; die Zeitgebühr nach § 13 StBVV (16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde) gilt nur in den Fällen, die die Verordnung vorsieht |
Eine Einkommensteuererklärung mit 60.000 Euro Einkünften liegt bei einer vollen Gebühr von 1.399 Euro im Rahmen von 139,90 bis 839,40 Euro. Viele Kanzleien bieten außerdem Festpreise an. Diese setzen eine Vergütungsvereinbarung in Textform nach § 4 StBVV voraus.
Checkliste: Das sollten Sie vor dem Erstgespräch zusammenstellen
- Kurzbeschreibung Ihrer Angebote: Einzelcoaching, Gruppen, Workshops, Kurse, Produkte.
- Wer sind Ihre Kunden: Privatpersonen, Unternehmen, Ausland, Plattformen?
- Erwarteter Umsatz und Gewinn für das laufende und das folgende Jahr.
- Vorliegender Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder Steuernummer.
- Verträge und Rechnungsvorlagen, vor allem bei Online-Kursen und Abonnements.
- Liste der Zahlungsdienste und Verkaufsplattformen, über die Zahlungen laufen.
- Betriebsausgaben: Software, Miete, Fortbildungen, Marketing, Fahrzeug.
- Letzte Steuerbescheide und Vorauszahlungsbescheide.
- Kranken- und Rentenversicherung: aktueller Stand und Beiträge.
- Ihre Fragen, nach Wichtigkeit sortiert.
Häufige Fehler bei Coaches und Beratern
- Kleinunternehmerstatus einfach annehmen: Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 Euro. Wer mehr erwartet, sollte von Beginn an mit Umsatzsteuer planen.
- Umsatzsteuer nicht zurücklegen: Der Betrag auf der Rechnung gehört nicht zum Gewinn und muss ans Finanzamt.
- Auslandskunden ohne Prüfung der USt-IdNr: Ohne gültige Nummer ist die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer riskant.
- Aufzeichnungen wie Livekurse behandeln: Beide werden umsatzsteuerlich unterschiedlich eingeordnet.
- Gewerbe anmelden oder nicht anmelden aus dem Bauch: Die Einordnung kann Gewerbesteuer und Kammerbeitrag auslösen.
- Erste Einkommensteuer nicht einkalkulieren: Der Bescheid kommt oft mehr als ein Jahr nach Jahresende.
- GmbH zu früh gründen: Laufende Mehrkosten übersteigen den Vorteil, wenn der Gewinn ohnehin privat gebraucht wird.
- Belege und Verträge nicht aufbewahren: Bei Prüfungen zählen Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise.
Woran erkennen Sie einen passenden Steuerberater für Coaching, Beratung und Training?
Prüfen Sie zuerst, ob die Person tatsächlich als Steuerberater bestellt ist. Das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer ist öffentlich einsehbar. Danach zählt, ob die Kanzlei Erfahrung mit Ihrem Geschäftsmodell hat. Das erkennen Sie weniger an Werbeaussagen als an den Fragen im Erstgespräch.
Kriterien
- Kenntnis von Freiberuflern und Solo-Selbstständigen mit mehreren Erlösquellen.
- Erfahrung mit Auslandskunden, Zusammenfassender Meldung und OSS.
- Bereitschaft, Livekurs, Aufzeichnung und Membership getrennt zu beurteilen.
- Digitale Zusammenarbeit mit klaren Fristen und festem Ansprechpartner.
- Transparente Vergütung mit schriftlicher Aufstellung.
Fragen für das Erstgespräch
- Wie ordnen Sie meine Tätigkeit ein, und worauf stützt sich das Ergebnis?
- Wie behandeln Sie Livekurse und Aufzeichnungen umsatzsteuerlich?
- Was ist im Festpreis enthalten, was wird zusätzlich nach StBVV berechnet?
- Wer erstellt die Voranmeldungen und bis wann brauchen Sie meine Belege?
- Bis wann sollte ich über eine Rechtsformänderung nachdenken?
Typische Honorarbasis
Gebührenrahmen nach StBVV für Erklärungen und Abschlüsse, für Rat und Auskunft 1/10 bis 10/10 einer vollen Gebühr der Tabelle A (§ 21 StBVV), eine Zeitgebühr von 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde nur in den Fällen, die die Verordnung vorsieht, und für Verbraucher eine Erstberatung bis höchstens 190 Euro netto. Festpreise oder Stundensätze sind möglich, wenn sie als Vergütungsvereinbarung in Textform nach § 4 StBVV vereinbart sind.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen ist nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) Steuerberatern und weiteren zugelassenen Stellen vorbehalten.
Häufige Fragen
Was macht ein Steuerberater für Coaches?
Er ordnet Ihre Tätigkeit steuerlich ein, erstellt Umsatzsteuervoranmeldungen, Gewinnermittlung und Einkommensteuererklärung, berät zu Auslandskunden und digitalen Produkten und vergleicht Rechtsformen wie Einzelunternehmen und GmbH.
Brauche ich als Coach überhaupt einen Steuerberater?
Gesetzlich verpflichtend ist er nicht. Bei Regelbesteuerung, Auslandskunden, digitalen Produkten oder einer GmbH ist die laufende Betreuung aber ratsam, weil Fristen und Meldepflichten schnell zu Fehlern führen.
Ist Coaching freiberuflich oder gewerblich?
Das hängt vom Einzelfall ab. Coach ist kein Katalogberuf nach § 18 EStG. Das Finanzamt prüft unter anderem Ausbildung, Inhalt und Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit.
Was kostet ein Steuerberater für Selbstständige?
Nach StBVV kostet eine Einnahmenüberschussrechnung bei 100.000 Euro Einnahmen etwa 184,50 bis 1.107 Euro netto, eine Einkommensteuererklärung bei 30.000 Euro Einkünften 94,60 bis 567,60 Euro. Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer.
Muss ich als Coach Umsatzsteuer berechnen?
Ja, wenn Sie nicht Kleinunternehmer sind. Die Regelung gilt bei höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr. Der normale Satz beträgt 19 Prozent.
Wie rechne ich mit Kunden im Ausland ab?
Bei Unternehmerkunden in der EU stellen Sie in der Regel ohne deutsche Umsatzsteuer eine Rechnung mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und melden den Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung.
Wann lohnt sich eine GmbH für einen Solo-Coach?
Vor allem dann, wenn ein größerer Teil des Gewinns im Unternehmen bleibt. Wird alles ausgeschüttet, kann die Gesamtbelastung höher sein als im Einzelunternehmen. Eine Rechnung mit eigenen Zahlen schafft Klarheit.
Wie finde ich einen seriösen Steuerberater?
Prüfen Sie die Bestellung im amtlichen Steuerberaterverzeichnis, fragen Sie nach Erfahrung mit Ihrem Geschäftsmodell und lassen Sie sich Leistungsumfang und Vergütung schriftlich geben.
Quellen
- § 18 EStG, Selbständige Arbeit
- § 15 EStG, Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- § 32a EStG, Einkommensteuertarif ab 2026
- § 35 EStG, Steuerermäßigung bei Gewerbebetrieb
- § 37 EStG, Einkommensteuer-Vorauszahlung
- § 12 UStG, Steuersätze
- § 19 UStG, Besteuerung der Kleinunternehmer
- § 3a UStG, Ort der sonstigen Leistung
- § 4 UStG, Steuerbefreiungen
- § 14a UStG, Zusätzliche Rechnungspflichten
- § 18a UStG, Zusammenfassende Meldung
- § 11 GewStG, Steuermessbetrag
- § 3 IHKG, Beiträge der Kammerzugehörigen
- § 2 SGB VI, Selbständig Tätige
- § 23 KStG, Steuersatz
- § 5a GmbHG, Unternehmergesellschaft
- § 4 EStG, Gewinn und Betriebsausgaben
- StBVV § 11 Rahmengebühren
- § 89 AO, Verbindliche Auskunft
- StBVV § 24 Steuererklärungen
- StBVV § 21 Rat, Auskunft, Erstberatung
- StBVV § 13 Zeitgebühr
- StBVV § 4 Vergütungsvereinbarung
- BMF-Schreiben vom 24.10.2025 zur Steuerbefreiung für Schul- und Bildungszwecke
- Bundeszentralamt für Steuern: One-Stop-Shop
- BGH, Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24
- Amtliches Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer
- BMF-Schreiben vom 8.8.2025 zu Online-Veranstaltungsdienstleistungen
- StBVV § 25 Einnahmenüberschussrechnung
- StBVV Anlage 1 Tabelle A
- StBVV Anlage 2 Tabelle B
- § 2 StBerG, Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen
- § 3 StBerG, Befugte Personen und Vereinigungen
Zuletzt geprüft am 26.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.