Werkzeug · Stand 25.10.2026
Abgabefrist-Rechner: Steuererklärung mit und ohne Steuerberater
Abgabefrist für die Steuererklärung nach Steuerjahr, mit und ohne Steuerberater, sowie die Frist für die freiwillige Abgabe. Ohne Anmeldung.
Welche Frist gilt wann?
Die Abgabefrist regelt § 149 AO. Ohne Beratung endet sie regulär sieben Monate nach Jahresende, also am 31. Juli des Folgejahres. Erstellt ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung, endet sie am letzten Tag des Februars im übernächsten Jahr. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Für die Jahre 2020 bis 2024 galten zeitweise verlängerte Fristen; ab dem Steuerjahr 2025 gelten die regulären Fristen wieder.
| Steuerjahr | Ohne Berater | Mit Berater | Freiwillige Abgabe bis |
|---|---|---|---|
| 2022 | 2. Oktober 2023 | 31. Juli 2024 | 31. Dezember 2026 |
| 2023 | 2. September 2024 | 2. Juni 2025 | 31. Dezember 2027 |
| 2024 | 31. Juli 2025 | 30. April 2026 | 31. Dezember 2028 |
| 2025 | 31. Juli 2026 | 1. März 2027 | 31. Dezember 2029 |
| 2026 | 2. August 2027 | 29. Februar 2028 | 31. Dezember 2030 |
Maßgeblich ist der Eingang beim Finanzamt, bei ELSTER der Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung. Die lange Frist gilt nur, wenn der Berater die Erklärung tatsächlich erstellt; der Auftrag sollte deshalb vor Ablauf der Frist ohne Berater erteilt sein. Das Finanzamt kann in bestimmten Fällen eine frühere Abgabe anordnen (§ 149 Abs. 4 AO). Bei Fristen vor 2025 hat im Zweifel der Bescheid oder das Schreiben des Finanzamts Vorrang. Wer die Frist nicht einhalten kann, beantragt vor Fristablauf eine Verlängerung (§ 109 AO).
Häufige Fragen zu Abgabefrist-Rechner: Steuererklärung mit und ohne Steuerberater
Gilt die lange Frist auch für Lohnsteuerhilfevereine?
Ja. Die verlängerte Frist nach § 149 Abs. 3 AO gilt, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung erstellt.
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen. Er beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 Euro. Details nennt der Ratgeber zum Verspätungszuschlag.
Was ist mit Land- und Forstwirten?
Bei abweichendem Wirtschaftsjahr endet die Frist sieben Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Dieser Sonderfall wird vom Werkzeug nicht berechnet.
Quellen
Unverbindliche Orientierung, keine Steuerberatung. Quelle der Werte: Ratgeber „Steuererklärung Abgabefrist: Fristen 2022 bis 2025“ (Stand 25. Oktober 2026), dort belegt mit § 149 AO; das Jahr 2026 nach der Rechenregel desselben Ratgebers. Verbindlich ist die Angabe Ihres Finanzamts.