Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Stuttgart Zazenhausen
Richbodstraße 1A, 70437 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
- Einkommensteuererklärung
Die Steuerberaterkammer Stuttgart, zuständig für Württemberg, zählte zum 1. Januar 2025 laut Berufsstatistik der Bundessteuerberaterkammer 8.939 Mitglieder. Darunter waren 7.771 Steuerberater, 73 Steuerbevollmächtigte und 1.086 anerkannte Berufsausübungsgesellschaften. In der Landeshauptstadt sind fünf Finanzämter tätig, und im Kammerbezirk befanden sich 969 Auszubildende zum Steuerfachangestellten.
In Stuttgart führt diese Übersicht 39 Einträge von Steuerkanzleien und Lohnsteuerhilfevereinen. Für Unternehmen, Selbstständige und Gesellschaften kommen die Steuerkanzleien in Betracht. Davon gehören 23 zur Kategorie Steuerberatung und 16 zur Kategorie Lohnsteuerhilfeverein. Die meisten Einträge liegen in Mitte (13), Bad Cannstatt (7), Vaihingen (2); insgesamt sind 6 Stadtteile vertreten. Für 36 Einträge ist eine Telefonnummer und für 37 eine Website hinterlegt.

Fristen für Stuttgart
Die Fristen gelten bundesweit. Ohne Beratung endete die Frist für 2025 am 31. Juli 2026. Wer die Erklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat bis zum 1. März 2027 Zeit.
Geordnet nach Vollständigkeit der Angaben, bei Gleichstand alphabetisch. Honorar und Mandatsvolumen spielen keine Rolle. So entsteht die Reihenfolge
Lohnsteuerhilfeverein
Richbodstraße 1A, 70437 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Lohnsteuerhilfeverein · Mitte
Eberhardstraße 49, 70173 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Lohnsteuerhilfeverein · Mitte
Kronprinzstraße 1b, 70173 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Mitte
Calwer Str. 7, 70173 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Bad Cannstatt
Seelbergstraße 7, 70372 Stuttgart
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Steuerberatung · Vaihingen
Vaihinger Markt 4, 70563 Stuttgart
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Steuerberatung · Zuffenhausen
Burgunderstraße 28, 70435 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Mitte
Sophienstraße 24B, 70178 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Lohnsteuerhilfeverein · Bad Cannstatt
Badstraße 15, 70372 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Lohnsteuerhilfeverein · Mitte
Hirschstraße 31, 70173 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Lohnsteuerhilfeverein
Renzwiesen 6, 70327 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Lohnsteuerhilfeverein · Bad Cannstatt
Waiblinger Str. 9, 70372 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Lohnsteuerhilfeverein · Zuffenhausen
Hochhaus Romeo, Schozacher Str. 40, 70437 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Lohnsteuerhilfeverein · Bad Cannstatt
Pfalzstraße 15, 70374 Stuttgart
Lohnsteuerhilfeverein
Im Asemwald 52, 70599 Stuttgart
Lohnsteuerhilfeverein · Mitte
Kernerstraße 10, 70182 Stuttgart
Steuerberatung
Hauptstraße 41, 70563 Stuttgart
Steuerberatung · Bad Cannstatt
Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Möhringen
Schulze-Delitzsch-Straße 15, 70565 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Mitte
Breite Str. 2, 70173 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Mitte
Hauptstätter Str. 55, 70180 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Lohnsteuerhilfeverein · Mitte
Olgastraße 79, 70182 Stuttgart
Lohnsteuerhilfeverein · Mitte
Theodor-Heuss-Straße 16, 70174 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Lohnsteuerhilfeverein · Bad Cannstatt
Flamingoweg 44, 70378 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Mitte
KönigStr. 20, 70173 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Botnang
Griegstraße 27A, 70195 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung
Kölner Str. 14, 70376 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Mitte
Olgastraße 56, 70182 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung
Schwieberdinger Str. 58, 70435 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Vaihingen
Möhringer Landstraße 7, 70563 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung · Bad Cannstatt
Neckartalstr. 93, 70376 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung
Möhringer Landstraße 5, 70563 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Steuerberatung
Im Degen 80, 70327 Stuttgart
Öffnungszeiten hinterlegt
Ratgeber nach Zielgruppe
Die Steuerberaterkammer Stuttgart ist die Berufskammer für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften in Württemberg und hat ihren Sitz in der Hegelstraße 33. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts überwacht sie die Berufspflichten ihrer Mitglieder. Bei Streit mit einem Berater kann sie vermitteln, Beschwerden laufen über die Geschäftsstelle. Telefonisch erreichen Sie die Zentrale unter 0711 61948-0, für Berufsaufsicht und Berufsregister gilt die Durchwahl 703.
Ob eine Person oder Gesellschaft tatsächlich als Steuerberater bestellt ist, prüfen Sie im Amtlichen Steuerberaterverzeichnis. Hilfeleistung in Steuersachen ist nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) grundsätzlich befugten Personen und Gesellschaften vorbehalten.
In Stuttgart verteilen sich die Aufgaben auf fünf Ämter. Privatpersonen im Stadtkreis gehören je nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens zu Stuttgart I (A bis H), Stuttgart II (I bis R) oder Stuttgart III (S bis Z). Stuttgart III betreut zusätzlich einige Gemeinden im Umland, darunter Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt. Stuttgart-Körperschaften kümmert sich um Körperschaftsteuer, Grundbesitzbewertung und beschränkt Steuerpflichtige, Stuttgart IV um Kasse und Vollstreckung.
Seit dem 2. Januar 2026 gibt es für die Ämter I, II und III ein gemeinsames Service Center im Finanzamt Stuttgart I am Rotebühlplatz 30. Für einen Besuch vor Ort benötigen Sie einen Termin. Die Zuständigkeit für Ihren Einzelfall klärt das Finanzamt oder Ihr Steuerberater, eine Beratung im Einzelfall ersetzt diese Seite nicht.
Zum 1. Januar 2025 waren bei der Steuerberaterkammer Stuttgart 969 Ausbildungsverhältnisse zum Steuerfachangestellten registriert. Das entspricht 10,8 % der Mitgliederzahl und liegt unter dem Bundesschnitt von 16,5 %. Für Kanzleien im Kammerbezirk bleibt Nachwuchs damit ein Thema, das sich auch bei Terminen und Fristen bemerkbar machen kann. Fragen Sie bei einer Anfrage deshalb früh nach freien Kapazitäten, die Kammer führt dafür einen Suchdienst.
Aktuell enthält die Übersicht 39 Einträge für Stuttgart (Steuerberatung: 23, Lohnsteuerhilfeverein: 16). Die Daten stammen aus OpenStreetMap und sind nicht vollständig; nicht jede Kanzlei ist dort eingetragen.
Die Übersicht nennt Anschrift, Telefon, Website und Öffnungszeiten, aber keine Branchenerfahrung. Fragen Sie im Erstgespräch nach Mandanten aus Ihrem Umfeld, etwa Onlinehandel, Coaching, Agentur, Creator-Einnahmen oder GmbH, nach der Abrechnung (StBVV oder Pauschale) und nach der Arbeitsweise, zum Beispiel DATEV und Belegupload. Die Ratgeber je Zielgruppe nennen Fragen und Checklisten dafür. Ob jemand zugelassen ist, zeigt das Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer.
Als Selbstständiger oder Unternehmen im Umfang, in dem die Kosten auf die Ermittlung der betrieblichen Einkünfte entfallen: Sie sind dann Betriebsausgaben. Steuerberatungskosten für den privaten Bereich sind seit 2006 keine Sonderausgaben mehr. Die Zuordnung im Einzelfall klärt die Kanzlei; Einzelheiten im Ratgeber „Was kostet ein Steuerberater?“.
Bei 36 von 39 Einträgen (92 %) ist eine Telefonnummer hinterlegt, bei 37 (95 %) eine Website und bei 28 Öffnungszeiten. Viele Kanzleien vergeben Termine nur nach Vereinbarung; rufen Sie am besten vorher an.
Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Für die Einkommensteuererklärung gilt ein Rahmen von 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A; maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV). Die Ermittlung einzelner Einkünfte, etwa aus Vermietung, wird gesondert berechnet. Eine abweichende Vergütung kann in Textform vereinbart werden. Details im Ratgeber „Was kostet ein Steuerberater?“.
Selbstständige und Unternehmen wenden sich an eine Steuerkanzlei, denn Steuerberater dürfen unbeschränkt beraten. Lohnsteuerhilfevereine beraten nur Mitglieder mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten oder bestimmten wiederkehrenden Bezügen und nur zur Einkommensteuer und wenigen weiteren Bereichen (§ 4 StBerG). Seit dem 1. September 2026 gelten für weitere Einkünfte wie Vermietung oder Kapitalerträge keine festen Einnahmegrenzen mehr; Gewinneinkünfte, etwa aus selbständiger Arbeit, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen.
Ohne Beratung endete die Frist für die Steuererklärung 2025 am 31. Juli 2026. Wird die Erklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, gilt nach § 149 Abs. 3 AO der letzte Februartag des zweitfolgenden Jahres; da der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist, verschiebt sich das Fristende auf den 1. März 2027. Das Finanzamt kann Erklärungen im Einzelfall früher anfordern.
Nein. Die Übersicht bewertet keine fachliche Qualität und gibt keine Empfehlungen. Die angezeigten Leistungen werden nur aus dem Namen der Kanzlei abgeleitet und sind nicht von den Kanzleien bestätigt.
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