Ratgeber · Creator, Influencer und Plattform-Einkommen · Stand 26.10.2026
Steuerberater für Influencer und Content Creator: Leistungen, Kosten und Auswahl
Wer mit Reichweite Geld verdient, sollte sich spätestens bei Agenturverträgen, Auslandsplattformen und Sachleistungen eine Kanzlei suchen, die diese Einnahmen kennt. Ein Steuerberater für Creator übernimmt Anmeldung, Umsatzsteuer, Gewinnermittlung und Steuererklärung, abgerechnet nach StBVV oder als vereinbarter Festpreis. Diese Seite zeigt, welche Leistungen Sie erwarten können, was sie nach StBVV kostet und woran Sie eine passende Kanzlei erkennen.
| Gewerbesteuer-Freibetrag (Einzelunternehmen) | 24.500 Euro Gewerbeertrag im Jahr |
|---|---|
| Kleinunternehmergrenze | 25.000 Euro Vorjahr, 100.000 Euro laufendes Jahr |
| Zeitgebühr nach StBVV | 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde |
| Gewinnermittlung (EÜR), Rahmen | 5/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr, Tabelle B |
| Anzeige der Tätigkeit beim Finanzamt | innerhalb eines Monats |
| Buchführungspflicht (Gewerbe, Gewinn) | mehr als 80.000 Euro im Jahr, nach Mitteilung des Finanzamts |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Wann brauchen Creator einen Steuerberater?
Gesetzlich verpflichtet sind Sie dazu nicht. Auch als Influencer, Streamerin oder Podcaster können Sie Ihre Steuern selbst erledigen, solange Ihre Einnahmen überschaubar und die Fälle einfach sind. Die Frage ist, ab wann der Aufwand und das Risiko den Preis einer Kanzlei übersteigen. Bei Creatorn kann das Verhältnis früher kippen als bei anderen Selbstständigen, weil mehrere Besonderheiten zusammentreffen: Einnahmen aus mehreren Quellen, Zahlungen aus dem Ausland, Sachleistungen ohne Rechnung und Verträge mit Agenturen, in denen Brutto, Netto und Umsatzsteuer nicht immer klar getrennt sind.
Typische Auslöser für den ersten Kontakt zu einer Kanzlei sind:
- die Gewerbeanmeldung und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, bei dem Sie Gewinn- und Umsatzprognosen angeben müssen
- der erste Vertrag mit einer Agentur oder einer Marke, in dem Nutzungsrechte, Exklusivität und Zahlungsziele geregelt sind
- Einnahmen von Plattformen im Ausland, etwa aus Werbung, Abos oder Affiliate-Programmen
- der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung, weil die Umsatzgrenze erreicht ist
- Sachleistungen in größerem Umfang, zum Beispiel Produkte, Reisen oder Events
- der Wunsch, Equipment, Studio oder ein Homeoffice sauber abzusetzen
- eine Anfrage des Finanzamts, ein Schätzungsbescheid oder eine Betriebsprüfung
Wer nur gelegentlich kleine Beträge einnimmt und die Kleinunternehmerregelung nutzt, kommt oft mit einer einmaligen Erstberatung aus. Sobald Umsatzsteuer, Auslandsbezug und größere Beträge zusammenkommen, ist eine laufende Betreuung meist sinnvoller als Einzelaufträge. Die Grundlagen zu Gewerbe, Sachleistungen und Ausgaben finden Sie im Ratgeber zu Steuern für Influencer; diese Seite geht einen Schritt weiter und beantwortet die Frage, was eine Kanzlei für Sie tun kann und wie Sie sie auswählen.
Was ein Steuerberater für Creator konkret übernimmt
Der Vorbehaltsbereich ist die Hilfeleistung in Steuersachen. Steuerberater sind nach § 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung befugt. Für Creator heißt das in der Praxis ein Bündel aus Pflichtaufgaben und Beratung. Die folgende Tabelle zeigt, welche Leistungen üblich sind und woran sich ihr Umfang bemisst.
| Leistung | Inhalt bei Creatorn | Wovon der Aufwand abhängt |
|---|---|---|
| Gründungsberatung | Gewerbe oder Freiberuf, Anzeige beim Finanzamt, Prognosen im Fragebogen, Kleinunternehmerstatus | Zahl der Einnahmequellen, Auslandsbezug |
| Laufende Buchhaltung | Belege, Plattformabrechnungen und Kontoumsätze erfassen, Sachleistungen buchen | Zahl der Buchungen, Plattformen, Währungen |
| Umsatzsteuer | Voranmeldungen, Reverse Charge bei Auslandsplattformen, Zusammenfassende Meldung | Umsätze, Anzahl der Auslandskunden |
| Gewinnermittlung | Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder Bilanz | höherer Betrag aus Einnahmen oder Ausgaben |
| Steuererklärungen | Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer | Summe der Einkünfte, Umsätze, Gewerbeertrag |
| Verträge und Gestaltung | steuerliche Prüfung von Agentur- und Sponsoringverträgen, Rechnungsstellung | Komplexität, Beratungszeit |
| Vertretung | Rückfragen des Finanzamts, Einspruch, Betriebsprüfung | Umfang des Verfahrens |
Nicht jede Kanzlei bietet alles an. Manche beschränken sich auf Steuererklärungen, andere führen auch die Finanzbuchhaltung. Sprechen Sie deshalb vor Mandatsbeginn ab, welche Aufgaben bei Ihnen bleiben und welche die Kanzlei übernimmt. Rechtsberatung, etwa zu Urheberrecht, Markenrecht oder Werbekennzeichnung, gehört nicht zu den Aufgaben der Steuerberatung; dafür sind Rechtsanwälte zuständig.
Meilensteine: Von der ersten Einnahme bis zur Regelbesteuerung
Der Weg eines Creators folgt oft einem ähnlichen Ablauf. Wer die Stationen kennt, kann die Kanzlei zum richtigen Zeitpunkt einbinden und teure Nachbesserungen vermeiden.
| Zeitpunkt | Schritt | Grundlage |
|---|---|---|
| Zu Beginn der gewerblichen Tätigkeit | Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde, sofern kein Freiberuf vorliegt | § 14 GewO |
| Innerhalb eines Monats nach Beginn | Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER | § 138 Abs. 1b, 4 AO |
| Bei Beginn der Tätigkeit | Prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung gilt oder ein Verzicht sinnvoll ist | § 19 UStG |
| Mit der ersten Auslandsplattform | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen (bei Regelbesteuerung), Rechnungen mit Reverse-Charge-Hinweis | § 3a, § 14a UStG |
| Mit der ersten Agenturzahlung | Rechnungsangaben prüfen, Umsatzsteuer korrekt ausweisen | § 14 UStG |
| Jedes Quartal oder Monat | Umsatzsteuer-Voranmeldung, sofern Regelbesteuerung | § 18 UStG |
| Nach Jahresende | EÜR, Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung | § 4 Abs. 3 EStG |
| Bei Überschreiten der Grenzen | Wechsel zur Regelbesteuerung, später ggf. Buchführungspflicht | § 19 UStG, § 141 AO |
Die Anzeige beim Finanzamt ist kein bloßer Formalismus. Im Fragebogen schätzen Sie Umsatz und Gewinn, und daraus leitet das Finanzamt Ihre Vorauszahlungen ab. Eine zu niedrige Schätzung führt später zu Nachzahlungen, eine zu hohe zu unnötiger Liquiditätsbelastung. Hier lohnt sich ein kurzes Gespräch mit einer Kanzlei, bevor Sie absenden.
Gewerbe, Umsatzsteuer und Agenturverträge: Wo es in der Praxis hakt
Gewerbe oder Freiberuf
Creator sind in der Regel gewerblich tätig (§ 15 EStG). Ein Freiberuf nach § 18 EStG kommt nur in Betracht, wenn die Tätigkeit zum Beispiel journalistisch, schriftstellerisch oder künstlerisch geprägt ist. Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig und wird vom Finanzamt streng geprüft. Folgen hat sie vor allem für die Gewerbesteuer und die IHK-Mitgliedschaft. Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer erst oberhalb des Freibetrags von 24.500 Euro Gewerbeertrag (§ 11 GewStG), und die Steuer wird in vielen Fällen auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).
Umsatzsteuer
Bis zu einem Vorjahresumsatz von 25.000 Euro und einem Umsatz von höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen (§ 19 UStG). Sie weisen dann keine Umsatzsteuer aus und können keine Vorsteuer abziehen. Wer vorsteuerabzugsberechtigte Auftraggeber hat oder hohe Anschaffungen plant, fährt mit der Regelbesteuerung manchmal besser. Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet nach dem Gesetzeswortlaut mindestens fünf Kalenderjahre. Das sollten Sie vorher mit der Kanzlei durchrechnen.
Agenturverträge
In Verträgen mit Agenturen und Marken sind folgende Punkte steuerlich relevant: ob der vereinbarte Betrag netto oder brutto gilt, wer die Rechnung stellt oder ob die Agentur im Gutschriftverfahren abrechnet, wie Nutzungsrechte vergütet werden und ob Sachleistungen Teil der Vergütung sind. Eine Rechnung muss die Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten. Seit 2025 gelten außerdem Regeln zur elektronischen Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen, müssen sie aber empfangen können. Wie weit die Übergangsfristen reichen, regelt § 27 UStG.
Plattform-, Sach- und Auslandseinnahmen im Überblick
Das Besondere an Creator-Einnahmen ist ihre Vielfalt. Jede Einnahmeart wirft eigene Fragen auf, und eine gute Kanzlei sollte die Muster kennen.
| Einnahmeart | Steuerliche Frage | Typischer Punkt für die Kanzlei |
|---|---|---|
| Werbeeinnahmen von Plattformen im Ausland | Ort der Leistung, Umsatzsteuer, Quellensteuer | Reverse Charge, Steuerinformationen bei der Plattform |
| Sponsoring und Kooperationen | Betriebseinnahme, Umsatzsteuer, Belege | Rechnung an Marke oder Agentur, Fälligkeit |
| Produkte, Reisen, Gutscheine | Einnahme in Geldeswert, Wert ermitteln | Bewertung, Dokumentation, Tauschumsatz |
| Affiliate-Provisionen | Gutschrift oder Rechnung, In- oder Ausland | Gutschriftverfahren, Reverse Charge |
| Abos, Spenden, virtuelle Geschenke | Entgelt oder Zuwendung, Umsatzsteuer | Einordnung nach Vertragslage der Plattform |
| Eigene Produkte, Kurse, Merchandise | Lieferung oder Leistung, Umsatzsteuer im EU-Ausland | OSS-Verfahren, Lagerort |
Zu den meisten dieser Zeilen gibt es eigene Ratgeber in diesem Themencluster. Der Kern ist immer derselbe: Alles, was Ihnen aus Ihrer Tätigkeit zufließt, ist Betriebseinnahme, auch wenn es kein Geld ist (§ 4 Abs. 3, § 8 und § 11 EStG). Und alles, was Sie für die Tätigkeit ausgeben, kann Betriebsausgabe sein, wenn es betrieblich veranlasst ist.
Was kostet ein Steuerberater für Creator?
Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Es gibt Wertgebühren nach Tabellen, Zeitgebühren und die Möglichkeit, in Textform ein Pauschalhonorar zu vereinbaren (§ 4 StBVV). Die Zeitgebühr beträgt 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV). Zu allen Beträgen kommen Auslagen und Umsatzsteuer.
| Leistung | Gebührenrahmen nach StBVV | Maßgeblicher Gegenstandswert |
|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung (ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte) | 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr, Tabelle A (§ 24) | Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro |
| Gewinnermittlung als EÜR | 5/10 bis 30/10, Tabelle B (§ 25) | höherer Betrag aus Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben, mindestens 17.500 Euro |
| Gewerbesteuererklärung | 1/10 bis 6/10, Tabelle A (§ 24) | Gewerbeertrag vor Freibetrag, mindestens 8.000 Euro |
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | 1/10 bis 6/10, Tabelle A (§ 24) | 10 Prozent der Entgelte (einschließlich der Entgelte mit Steuerschuld des Leistungsempfängers), mindestens 650 Euro |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | 1/10 bis 8/10, Tabelle A (§ 24) | 10 Prozent der Entgelte wie bei der Voranmeldung, mindestens 8.000 Euro |
| Beratung und Gestaltung | Zeitgebühr (§ 13) | Zeitaufwand |
Die Gebührentabellen wurden zum 1. Juli 2025 angehoben. Die absoluten Beträge entnehmen Sie den aktuellen Tabellen der Verordnung. In der Praxis vereinbaren viele Kanzleien für laufende Mandate einen monatlichen Festpreis. Ob dieser für Ihr Profil angemessen ist, erkennen Sie daran, welche Leistungen er genau umfasst. Preisspannen aus Werbeangeboten sind keine Vergleichsbasis, solange der Leistungsumfang nicht identisch ist.
Steuerberatungskosten, die mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen, sind in der Regel Betriebsausgaben. Die Kosten der privaten Einkommensteuererklärung sind dagegen seit 2006 nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar.
Beispiel: Creatorin mit Agenturvertrag und Auslandsplattform
Das folgende Beispiel ist frei gewählt und dient nur der Veranschaulichung. Es ist keine Berechnung für Ihren Fall.
Eine Lifestyle-Creatorin hat im zweiten Jahr ihrer Tätigkeit rund 38.000 Euro Einnahmen: 22.000 Euro aus Kooperationen über eine Agentur, 9.000 Euro Werbeeinnahmen einer Videoplattform mit Sitz im EU-Ausland und Produkte im Marktwert von 7.000 Euro, die sie für Beiträge erhalten hat. Im Vorjahr lag der Umsatz unter 25.000 Euro.
- Das Vorjahr ist maßgeblich: Im laufenden Jahr bleibt sie Kleinunternehmerin, solange der Umsatz 100.000 Euro nicht übersteigt. Zum Beginn des Folgejahres entfällt die Befreiung, weil der Vorjahresumsatz über 25.000 Euro liegt. Für die Grenze zählen nur im Inland steuerbare Umsätze: Ohne die 9.000 Euro der Plattform im EU-Ausland bleiben bei einer inländischen Agentur 29.000 Euro, ebenfalls mehr als 25.000 Euro.
- Die Sachleistungen zählen als Einnahmen und erhöhen Umsatz und Gewinn, auch ohne Zahlungsfluss.
- Ab dem Folgejahr stellt sie Rechnungen mit Umsatzsteuer, gibt Voranmeldungen ab und kann Vorsteuer aus Equipment und Reisekosten abziehen.
- Rechnungen an die Auslandsplattform gehen ohne deutsche Umsatzsteuer, mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
- Die Kanzlei prüft außerdem, ob die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer angepasst werden sollten, damit keine hohe Nachzahlung entsteht.
Der Zeitpunkt des Wechsels ist hier der entscheidende Punkt, und er kann nicht nachträglich korrigiert werden. Eine rechtzeitige Planung vermeidet Umsatzsteuer, die später nicht mehr auf Kunden umgelegt werden kann.
Checkliste: So wählen Sie eine passende Kanzlei für Creator
- Leistungsumfang festlegen: Nur Steuererklärungen, laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer oder alles zusammen?
- Branchenpraxis erfragen: Betreut die Kanzlei bereits Creator, Streamer, Podcaster oder Online-Selbstständige, ohne dass Sie Namen verlangen müssen?
- Auslandsbezug prüfen: Kennt die Kanzlei Reverse Charge, Zusammenfassende Meldung und Steuerinformationen bei Plattformen?
- Digitale Abläufe klären: Belegübergabe, Anbindung an Konto und Rechnungsprogramme, Rückmeldezeiten.
- Vergütung in Textform vereinbaren: Festpreis oder Gebühren nach StBVV, Leistungsumfang, Laufzeit, Kündigungsfrist.
- Zuständigkeit klären: Wer ist Ansprechpartner, wer vertritt bei Abwesenheit?
- Unterlagen vorbereiten: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, Verträge, Plattformabrechnungen, Kontoauszüge.
- Erstgespräch nutzen: Fragen zu Sachleistungen, Kleinunternehmerstatus und Vorauszahlungen stellen.
- Berufsregister der Steuerberaterkammer prüfen, ob die Person als Steuerberater zugelassen ist.
Häufige Fehler bei Steuern für Creator
- Sachleistungen nicht erfassen: Produkte und Reisen sind Betriebseinnahmen, auch wenn kein Geld fließt.
- Auszahlung mit Gewinn gleichsetzen: Auszahlung ist nicht Gewinn. Einbehaltene Quellensteuer und Gebühren mindern die Einnahme nicht automatisch, klären Sie mit der Kanzlei, welcher Betrag gilt.
- Umsatzsteuer vergessen: Nach Überschreiten der Grenze für Kleinunternehmer müssen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen, sonst zahlen Sie sie aus dem Entgelt.
- Privat und Betrieb vermischen: Ein eigenes Geschäftskonto vereinfacht die Buchführung und jede Prüfung.
- Fehlende Steuerinformationen bei der Plattform: Ohne gültige Angaben kann die Plattform Quellensteuer einbehalten.
- Zu niedrige Prognose im Fragebogen: Führt zu zu niedrigen Vorauszahlungen und später zur Nachzahlung samt möglicher Zinsen.
- Keine Rücklagen: Nachzahlungen kommen nach dem Jahresbescheid, oft mit einem Jahr Verzögerung.
- Belege nicht aufbewahren: Nach § 147 AO gelten Aufbewahrungsfristen, die Sie auch bei digitaler Ablage einhalten müssen.
Woran Sie einen passenden Steuerberater für Creator erkennen
Qualität lässt sich von außen schwer beurteilen, und eine Rangfolge von Kanzleien gibt es hier nicht. Prüfbar sind aber die Kriterien, die für Ihre Zielgruppe zählen.
Kriterien
- Zulassung: Die Person ist als Steuerberater zugelassen und im Berufsregister der Kammer eingetragen.
- Erfahrung mit Online-Selbstständigen, Plattformeinnahmen und Auslandsbezug, nachvollziehbar aus dem Leistungsangebot der Kanzlei.
- Klare Honorarabsprache in Textform, mit benannten Leistungen und Laufzeit (§ 4 StBVV).
- Digitale Zusammenarbeit, die zu Ihrem Alltag passt, etwa Belegupload und feste Rückmeldezeiten.
- Bereitschaft, steuerliche Fragen vor Vertragsabschluss zu beantworten, ohne sofort zu verkaufen.
Fragen fürs Erstgespräch
- Wie behandeln Sie Auszahlungen von Plattformen mit Sitz im Ausland?
- Wie gehen Sie mit Sachleistungen und Tauschgeschäften um?
- Wann empfehlen Sie, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten?
- Was ist im Festpreis enthalten, und was wird nach Zeit abgerechnet?
- Wie läuft die Zusammenarbeit im Jahresverlauf ab, und wer ist mein Ansprechpartner?
Honorarbasis
Die Abrechnung folgt der StBVV: Wertgebühren nach den Tabellen A bis D, Zeitgebühr von 16,50 bis 41 Euro je Viertelstunde und, wenn Sie es schriftlich vereinbaren, ein Festpreis. Für die EÜR gilt ein Rahmen von 5/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr der Tabelle B, bezogen auf den höheren Betrag aus Einnahmen oder Ausgaben. Lassen Sie sich Leistungsumfang und Berechnungsgrundlage vorab nennen und vergleichen Sie Angebote nur bei gleichem Umfang. In diesem Verzeichnis finden Sie Kanzleien nach Ort und Leistungsschwerpunkt. Eine Aussage über die Qualität einzelner Kanzleien ist damit nicht verbunden.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen ist nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) Steuerberatern und weiteren zugelassenen Stellen vorbehalten. Klären Sie Ihre persönliche Situation mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand Oktober 2026.
Häufige Fragen
Brauche ich als Influencer einen Steuerberater?
Eine Pflicht gibt es nicht. Sinnvoll ist eine Kanzlei meist bei Auslandsplattformen, Agenturverträgen, Sachleistungen und beim Wechsel zur Regelbesteuerung. Bei kleinen Einnahmen reicht oft eine Erstberatung.
Was kostet ein Steuerberater für Influencer?
Die Kosten richten sich nach der StBVV oder einer vereinbarten Pauschale. Die Zeitgebühr liegt bei 16,50 bis 41 Euro je Viertelstunde, die EÜR bei 5/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr der Tabelle B. Laufende Betreuung wird oft als Monatspauschale angeboten.
Muss der Steuerberater auf Influencer spezialisiert sein?
Vorgeschrieben ist das nicht. Praktisch hilft Erfahrung mit Plattformeinnahmen, Reverse Charge und Sachleistungen. Fragen Sie im Erstgespräch, wie die Kanzlei diese Fälle behandelt.
Sind Steuerberaterkosten für Creator absetzbar?
Kosten für die Gewinnermittlung, Umsatzsteuer und Buchführung sind in der Regel Betriebsausgaben. Die Kosten der privaten Einkommensteuererklärung können seit 2006 nicht mehr als Sonderausgaben abgezogen werden.
Wann muss ich mein Gewerbe als Influencer anmelden?
Sobald Sie mit Gewinnabsicht und auf Dauer Einnahmen erzielen und kein Freiberuf vorliegt. Die Anmeldung erfolgt nach § 14 GewO bei der Gemeinde, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln Sie innerhalb eines Monats an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b, 4 AO).
Wie finde ich einen Steuerberater für Content Creator?
Nutzen Sie Verzeichnisse und das Berufsregister der Steuerberaterkammer, vergleichen Sie Leistungsumfang und Honorarmodell und führen Sie ein Erstgespräch. Eine Bewertung der Qualität ersetzt das nicht.
Kann ich Steuerberater und Agentur gemeinsam einbinden?
Ja. Viele Agenturen übernehmen Vertragsabwicklung und Abrechnung, aber keine Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung Ihrer Einnahmen bleibt Ihre Sache und die Ihrer Kanzlei.
Was sollte ich zum Erstgespräch mitbringen?
Gewerbeanmeldung, Steuernummer, Verträge mit Agenturen und Plattformen, Plattformabrechnungen, Kontoauszüge und eine Übersicht über Sachleistungen und größere Anschaffungen.
Quellen
- § 15 EStG, Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- § 18 EStG, Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- § 4 EStG, Gewinnbegriff, Betriebsausgaben
- § 8 EStG, Einnahmen
- § 11 EStG, Vereinnahmung und Verausgabung
- § 35 EStG, Steuerermäßigung bei Gewerbesteuer
- § 11 GewStG, Steuermessbetrag, Freibetrag
- § 19 UStG, Kleinunternehmer
- § 3a UStG, Ort der sonstigen Leistung
- § 13b UStG, Leistungsempfänger als Steuerschuldner
- § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen
- § 27 UStG, Übergangsvorschriften (Abs. 38 E-Rechnung)
- § 34a UStDV, Rechnungen von Kleinunternehmern
- § 138 AO, Anzeige der Erwerbstätigkeit
- § 147 AO, Aufbewahrung von Unterlagen
- § 141 AO, Buchführungspflicht
- § 14 GewO, Anzeigepflicht
- StBVV § 4, Vergütungsvereinbarung
- StBVV § 13, Zeitgebühr
- StBVV § 24, Steuererklärungen
- StBVV § 25, Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen
- StBerG § 3, Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung
- StBerG § 57, allgemeine Berufspflichten
- Bundessteuerberaterkammer
- IHK München, Ratgeber Influencer und Steuern
- § 14a UStG, Zusätzliche Pflichten bei Rechnungen
- IHK München, Kleinunternehmerregelung seit 2025
- BFH, Urteil vom 4. Februar 2010, X R 10/08 (Steuerberatungskosten)
Zuletzt geprüft am 26.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.