Ratgeber · Steuererklärung für Privatpersonen · Stand 25.10.2026
Steuererklärung abgeben: Pflicht, Wege, Belege und Ablauf Schritt für Schritt
Eine Steuererklärung müssen Sie abgeben, wenn eine der Pflichtregeln aus § 46 EStG, § 56 EStDV oder eine Aufforderung des Finanzamts greift, sonst ist sie freiwillig und bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Für das Jahr 2025 endet die Frist ohne Beratung am 31. Juli 2026, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein am 1. März 2027. Die Abgabe läuft elektronisch über ELSTER, eine Steuersoftware oder über einen Berater.
| Frist ohne Berater (Jahr 2025) | 31. Juli 2026 |
|---|---|
| Frist mit Berater (Jahr 2025) | 1. März 2027 |
| Freiwillige Abgabe | bis 4 Jahre rückwirkend |
| Grundfreibetrag 2026 | 12.348 Euro |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 Euro |
| Grenze Nebeneinkünfte | über 410 Euro im Jahr |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Ob Abgabepflicht besteht, hängt von Ihren Einkünften und Ihrer Lebenssituation ab. Wer ausschließlich Lohn mit Steuerabzug bezieht, ist meist nicht verpflichtet. Sobald weitere Einkünfte, eine bestimmte Steuerklassenkombination oder eine Aufforderung des Finanzamts hinzukommen, gilt die Pflicht. Die wichtigsten Fälle für Arbeitnehmer nennt § 46 Abs. 2 EStG, die allgemeine Grundlage für alle Steuerpflichtigen steht in § 56 EStDV.
| Situation | Pflicht zur Abgabe? |
|---|---|
| Nebeneinkünfte ohne Steuerabzug (z. B. Vermietung, Nebenjob als Selbstständiger) über 410 Euro im Jahr | Ja |
| Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld über 410 Euro | Ja |
| Mehrere Arbeitgeber gleichzeitig (Steuerklasse VI) | Ja |
| Ehepaar mit Lohn bei beiden Partnern und Steuerklasse V oder VI bei einem Partner oder IV mit Faktor | Ja |
| Freibetrag im Lohnsteuerabzug eingetragen und Lohn über der gesetzlichen Grenze | Ja |
| Nur Einkünfte ohne Steuerabzug (z. B. Gewerbe, freiberuflich) über dem Grundfreibetrag | Ja |
| Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe | Ja, unabhängig von der Höhe |
| Nur Lohn mit Steuerabzug, keine weiteren Einkünfte, Steuerklasse I bis IV ohne Faktor | Nein, freiwillig möglich |
Selbstständige und Gewerbetreibende geben die Einkommensteuererklärung zusätzlich zu Gewinnermittlung und Umsatzsteuer ab. Dieser Ratgeber behandelt den Normalfall von Arbeitnehmern, Rentnern und Vermietern mit einfacher Lage.
Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?
Wer nicht verpflichtet ist, kann die Veranlagung beantragen (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG). Das lohnt sich häufig, weil der Lohnsteuerabzug nur grob pauschaliert. Absetzbare Ausgaben wie Fahrtkosten, Homeoffice-Tage, Arbeitsmittel, Spenden, Handwerkerleistungen oder Krankheitskosten werden erst in der Erklärung berücksichtigt.
Die Frist für freiwillige Erklärungen beträgt vier Jahre. Sie endet am 31. Dezember des vierten Jahres nach dem Steuerjahr: Für 2022 am 31. Dezember 2026, für 2023 am 31. Dezember 2027, für 2025 am 31. Dezember 2029. Eine Verlängerung gibt es nicht. Ein Verspätungszuschlag fällt bei freiwilliger Abgabe nicht an. Ob sich der Aufwand lohnt, zeigt ein Probelauf in einer Steuersoftware, die den voraussichtlichen Erstattungsbetrag vor der Abgabe anzeigt.
Welche Wege gibt es, die Steuererklärung abzugeben?
Privatpersonen können die Erklärung selbst erstellen oder Hilfe in Anspruch nehmen. Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen darf nach dem Steuerberatungsgesetz nur von Steuerberatern, Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen und weiteren gesetzlich befugten Stellen geleistet werden. Fragen Sie nach der Berechtigung, bevor Sie Unterlagen übergeben.
| Weg | Kosten | Geeignet für |
|---|---|---|
| ELSTER (Finanzverwaltung) | kostenlos | Einfache Fälle, Arbeitnehmer, Rentner, wer selbst eingeben möchte |
| Steuersoftware oder App | je nach Anbieter, oft ab dem Abschluss zu zahlen | Geführte Eingabe mit Plausibilitätsprüfung |
| Lohnsteuerhilfeverein | Mitgliedsbeitrag nach Einkommen, laut Satzung des Vereins | Arbeitnehmer, Rentner, Beamte mit begrenzten weiteren Einkünften |
| Steuerberater | nach StBVV, für die Einkommensteuererklärung 1/10 bis 6/10 einer Gebühr nach Tabelle A (§ 24 StBVV) | Selbstständige, Vermieter, Kapitalerträge, Auslandsbezug, komplexe Fälle |
Bei den Gebühren eines Steuerberaters hängt der Betrag vom Gegenstandswert ab, bei der Einkommensteuererklärung ist das die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro. Ein Beratungsvertrag sollte die erwarteten Kosten vorab nennen. Zu den Besonderheiten der Vereinsberatung und den Einnahmegrenzen bei Nebeneinkünften informiert der jeweilige Verein.
Ehepaare: Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung?
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung wählen (§ 26 und § 26a EStG). Bei der Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer berechnet und verdoppelt (Splittingverfahren). Der Grundfreibetrag verdoppelt sich 2026 auf 24.696 Euro. Meist ergibt sich dadurch die niedrigere Gesamtsteuer, besonders bei unterschiedlich hohen Einkommen.
Die Einzelveranlagung kann in Einzelfällen sinnvoll sein, etwa wenn ein Partner hohe außergewöhnliche Belastungen hat und die zumutbare Belastung getrennt günstiger berechnet wird. Ob das so ist, lässt sich nur mit beiden Einkommenszahlen vergleichen. Viele Steuerprogramme rechnen beide Varianten durch. Die Wahl gilt grundsätzlich für beide Ehegatten gemeinsam und kann bis zur Bestandskraft des Bescheids geändert werden.
ELSTER: Registrierung, Belegabruf und Übermittlung
Die Registrierung bei ELSTER erfolgt mit Name, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer und E-Mail-Adresse. Anschließend schicken Sie sich einen Aktivierungscode per Post oder nutzen ein Zertifikat. Planen Sie dafür Zeit ein, wenn die Frist näher rückt.
Mit dem Belegabruf zeigt ELSTER Daten an, die Dritte bereits gemeldet haben: Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbezugsmitteilungen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Riester- oder Rürup-Beiträge. Diese Daten gelten als Ihre Angaben (§ 150 Abs. 7 AO). Ergänzen Sie nur, was nicht gemeldet wurde, etwa Spenden an kleine Vereine, Handwerkerrechnungen oder Fahrtkosten. Nach dem Absenden erhalten Sie ein Protokoll und später den Bescheid, bei Wunsch elektronisch zum Abruf.
Die Pflicht zur elektronischen Abgabe trifft Privatpersonen ohne Gewinneinkünfte in der Regel nicht, die Papierform mit amtlichem Vordruck bleibt zulässig. Sie ist aber langsamer und fehleranfälliger. Auf Antrag kann das Finanzamt bei Unzumutbarkeit Ausnahmen zulassen (§ 150 Abs. 8 AO).
Wie berechnet das Finanzamt die Steuer?
Die Berechnung folgt einem festen Weg aus § 2 EStG. Wer ihn kennt, versteht, an welcher Stelle sich eine Ausgabe auswirkt und warum ein Betrag von 100 Euro nicht 100 Euro Steuerersparnis bedeutet.
| Stufe | Was geschieht | Beispiel |
|---|---|---|
| 1. Einkünfte je Einkunftsart | Einnahmen minus Werbungskosten oder Betriebsausgaben | Lohn minus Werbungskosten, Mieteinnahmen minus Instandhaltung |
| 2. Summe der Einkünfte | Addition aller Einkunftsarten | Lohn plus Vermietung |
| 3. Gesamtbetrag der Einkünfte | Abzug von Altersentlastungsbetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | Alleinerziehende in Steuerklasse II |
| 4. Einkommen | Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen | Versicherungsbeiträge, Spenden, Krankheitskosten |
| 5. Zu versteuerndes Einkommen | Abzug der Kinderfreibeträge und weiterer Freibeträge | Kinderfreibetrag, sofern günstiger als Kindergeld |
| 6. Tarifliche Steuer | Anwendung des Tarifs nach § 32a EStG mit Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro) | Splittingtarif bei Zusammenveranlagung |
| 7. Festzusetzende Steuer | Abzug von Steuerermäßigungen wie § 35a EStG, Anrechnung der bereits gezahlten Lohnsteuer | Ergebnis: Erstattung oder Nachzahlung |
Ausgaben wirken auf unterschiedlichen Stufen. Werbungskosten und Sonderausgaben mindern die Bemessungsgrundlage, die Ersparnis ergibt sich aus dem persönlichen Steuersatz. Steuerermäßigungen nach § 35a EStG mindern dagegen die Steuer selbst und wirken in voller Höhe. Die bereits einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Jahressteuer angerechnet (§ 36 EStG). Ist sie höher als die festgesetzte Steuer, erhalten Sie den Unterschied zurück.
Welche Ausgaben können Sie neben den Werbungskosten absetzen?
Die Anlage N deckt nur berufliche Kosten ab. Weitere Abzüge tragen Sie in anderen Anlagen ein. Die folgende Übersicht nennt die wichtigsten gesetzlichen Grenzen.
| Posten | Regel | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Spenden und Mitgliedsbeiträge | Abziehbar bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte, der übersteigende Teil wird in Folgejahre vorgetragen | § 10b EStG |
| Sparer-Pauschbetrag | 1.000 Euro, bei Ehepaaren 2.000 Euro, der Abzug tatsächlicher Kosten ist ausgeschlossen | § 20 Abs. 9 EStG |
| Krankheits- und Pflegekosten | Nur der Teil über der zumutbaren Belastung, die je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte liegt | § 33 EStG |
| Handwerkerleistungen | 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr | § 35a Abs. 3 EStG |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro | § 35a Abs. 2 EStG |
| Minijob im Privathaushalt | 20 Prozent, höchstens 510 Euro | § 35a Abs. 1 EStG |
Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG brauchen Sie eine Rechnung, und die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt sein (§ 35a Abs. 5 EStG). Barzahlung schließt die Ermäßigung aus. Bei Spenden gilt: Wer eine Zuwendungsbestätigung erhält, darf sich grundsätzlich auf sie verlassen, solange er nicht wusste oder grob fahrlässig nicht wusste, dass sie falsch ist (§ 10b Abs. 4 EStG).
Wie lange kann das Finanzamt den Bescheid noch ändern?
Die Festsetzungsfrist beträgt für die Einkommensteuer vier Jahre (§ 169 Abs. 2 AO). Sie beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 170 Abs. 1 AO). Bei Pflichtabgabe beginnt sie erst mit Ablauf des Jahres, in dem Sie die Erklärung einreichen, spätestens aber drei Jahre nach dem Entstehungsjahr (§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AO).
Beispiel (fiktiv). Sie sind zur Abgabe verpflichtet und reichen die Erklärung für 2025 im Mai 2026 ein. Die Frist beginnt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 und endet nach vier Jahren am 31. Dezember 2030. Bis dahin sind Änderungen zu Ihren Gunsten und zu Ihren Lasten möglich, soweit das Gesetz eine Änderungsvorschrift bereithält.
- Vorbehalt der Nachprüfung: Viele Bescheide tragen den Vermerk nach § 164 AO. Solange er gilt, kann das Finanzamt den Bescheid ändern, und Sie können jederzeit eine Änderung beantragen.
- Längere Fristen: Bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Frist fünf Jahre, bei Steuerhinterziehung zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 AO).
- Folge für Ihre Unterlagen: Heben Sie Belege mindestens bis zum Ende der Festsetzungsfrist auf, wenn Sie sicher sein wollen, Nachfragen beantworten zu können.
Wann ist die Abgabefrist?
Für Pflichtfälle gilt: Ohne Berater spätestens sieben Monate nach Jahresende, also der 31. Juli des Folgejahres. Wird die Erklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die Frist am letzten Tag des Februars im übernächsten Jahr (§ 149 AO). Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
| Steuerjahr | Ohne Berater | Mit Berater |
|---|---|---|
| 2022 | 2. Oktober 2023 | 31. Juli 2024 |
| 2023 | 2. September 2024 | 2. Juni 2025 |
| 2024 | 31. Juli 2025 | 30. April 2026 |
| 2025 | 31. Juli 2026 | 1. März 2027 (28. Februar fällt auf einen Sonntag) |
Für die Jahre bis 2024 galten verlängerte Übergangsfristen. Eine ausführliche Übersicht mit Sonderregeln steht im Ratgeber zur Abgabefrist.
Steuererklärung Schritt für Schritt
- Zugang einrichten. Registrieren Sie sich bei ELSTER mit Ihrer Steuer-Identifikationsnummer. Die Freischaltung per Post kann mehrere Tage dauern, planen Sie das ein.
- Unterlagen sammeln. Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbezugsmitteilung, Bescheinigungen der Versicherungen und Belege zu Ausgaben.
- Vorausgefüllte Daten abrufen. Arbeitgeber, Rentenversicherung, Krankenkassen und Banken melden viele Daten elektronisch. Prüfen Sie jede Zahl, sie gilt als Ihre eigene Angabe.
- Anlagen ausfüllen. Mantelbogen, Anlage N (Arbeitnehmer), Anlage Vorsorgeaufwand, Anlage Sonderausgaben, Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, bei Bedarf Anlage Kind, Anlage V oder Anlage KAP.
- Plausibilitätsprüfung nutzen. ELSTER zeigt Hinweise und Fehler vor dem Absenden an.
- Absenden und Kopie sichern. Speichern Sie das Übertragungsprotokoll als PDF.
- Belege aufbewahren. Reichen Sie Belege nur ein, wenn das Formular dies ausdrücklich verlangt oder das Finanzamt sie anfordert.
- Bescheid prüfen. Vergleichen Sie den Bescheid mit Ihrer Erklärung und beachten Sie die Einspruchsfrist von einem Monat.
Checkliste: Unterlagen für die Steuererklärung
- Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers
- Rentenbezugsmitteilung oder Rentenanpassungsmitteilung
- Nachweise über Fahrten zur Arbeit (Arbeitstage, einfache Entfernung)
- Aufstellung der Homeoffice-Tage
- Rechnungen für Arbeitsmittel, Fortbildung, Fachliteratur
- Spendenquittungen und Mitgliedsbeiträge
- Rechnungen für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen mit Überweisungsbeleg
- Krankheitskosten, Pflegekosten, Nachweise zu Behinderung
- Kinderbetreuungskosten und Schulgeld
- Versicherungsbescheinigungen (Kranken, Pflege, Haftpflicht, Rürup)
- Bei Vermietung: Mieteinnahmen, Nebenkostenabrechnung, Darlehenszinsen, Instandhaltung
- Bei Kapitalerträgen: Jahressteuerbescheinigung der Bank
- Letzter Steuerbescheid, bei Verlustvorträgen Feststellungsbescheid
Das Finanzamt verlangt Belege nur auf Anforderung. Bewahren Sie sie dennoch mindestens so lange auf, bis der Steuerbescheid bestandskräftig ist, das heißt bis die Einspruchsfrist abgelaufen ist und keine Änderung mehr droht.
Beispiel: Angestellte mit Homeoffice und Handwerkerrechnung
Beispiel (fiktive Zahlen, Steuerjahr 2025). Eine ledige Angestellte fährt an 150 Tagen ins Büro, einfache Strecke 12 Kilometer, und arbeitet an 70 Tagen im Homeoffice. Sie zahlt 240 Euro Gewerkschaftsbeitrag, kauft Arbeitsmittel für 180 Euro und lässt Handwerkerarbeiten über 1.800 Euro Arbeitskosten per Überweisung bezahlen.
| Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Entfernungspauschale (2025: 0,30 Euro je km bis 20 km) | 12 km × 0,30 € × 150 Tage | 540 Euro |
| Homeoffice-Pauschale | 70 Tage × 6 € | 420 Euro |
| Gewerkschaftsbeitrag | Beleg | 240 Euro |
| Arbeitsmittel | Beleg | 180 Euro |
| Kontoführung (pauschal akzeptiert) | pauschal | 16 Euro |
| Werbungskosten gesamt | 1.396 Euro |
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird ohnehin berücksichtigt. Zusätzlich wirken sich nur die 166 Euro über dem Pauschbetrag aus. Die Handwerkerleistung senkt die Steuer direkt: 20 Prozent der Arbeitskosten, also 360 Euro, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Wie hoch die Erstattung tatsächlich ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz und der bereits gezahlten Lohnsteuer ab und lässt sich nur mit den vollständigen Daten berechnen.
Häufige Fehler bei der Steuererklärung
- Frist verpasst, ohne Verlängerung zu beantragen. Bei Pflichtabgabe droht ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO.
- Vorausgefüllte Daten ungeprüft übernommen. Fehler der Arbeitgeber- oder Rentenmeldung gelten als Ihre Angaben.
- Anlagen vergessen. Häufig fehlen die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen oder die Angaben zu Spenden.
- Beträge brutto statt netto. Bei Handwerkerleistungen zählen nur die Arbeitskosten, nicht das Material.
- Barzahlung bei Handwerkern. Ohne Überweisung wird die Steuerermäßigung nicht gewährt.
- Homeoffice-Tage und Bürotage doppelt gezählt. Für denselben Tag gibt es entweder die Entfernungspauschale oder die Tagespauschale.
- Bescheid nicht geprüft. Fehler des Finanzamts fallen oft erst bei genauem Vergleich auf, und die Einspruchsfrist beträgt nur einen Monat.
- Belege weggeworfen. Auf Anforderung müssen Nachweise vorgelegt werden, sonst streicht das Finanzamt den Posten.
Nach der Abgabe: Bescheid, Zahlung und Einspruch
Das Finanzamt erlässt den Steuerbescheid, bei Nachzahlungen mit Zahlungsfrist. Erstattungen werden ausgezahlt, sobald der Bescheid vorliegt. Weicht der Bescheid von Ihrer Erklärung ab, sollten Sie die Erläuterungen lesen. Ist die Abweichung unberechtigt, legen Sie innerhalb eines Monats Einspruch ein (§ 355 AO). Eine Nachzahlung wird später mit 0,15 Prozent pro Monat verzinst, wenn der Zinslauf nach § 233a AO begonnen hat, für das Jahr 2025 frühestens ab 1. April 2027.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Bei komplexen Sachverhalten wie Vermietung, Selbstständigkeit, Auslandseinkünften oder Erbschaft sollten Sie einen Steuerberater oder, im Rahmen seiner Befugnis, einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen.
Häufige Fragen
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Pflicht besteht zum Beispiel bei Nebeneinkünften über 410 Euro, bei mehreren Arbeitgebern, bei bestimmten Steuerklassenkombinationen von Ehepaaren, bei Lohnersatzleistungen über 410 Euro und bei Aufforderung durch das Finanzamt (§ 46 EStG, § 56 EStDV).
Bis wann muss ich die Steuererklärung 2025 abgeben?
Ohne Berater bis zum 31. Juli 2026, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bis zum 1. März 2027. Für freiwillige Erklärungen gilt eine Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2029.
Kann ich die Steuererklärung kostenlos machen?
Ja, über ELSTER der Finanzverwaltung ist die Abgabe kostenlos. Kosten entstehen nur bei Steuersoftware, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.
Muss ich Belege bei der Steuererklärung einreichen?
In der Regel nicht. Belege müssen aufbewahrt und nur auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt werden, außer das Formular verlangt sie ausdrücklich.
Wie weit kann ich eine freiwillige Steuererklärung rückwirkend abgeben?
Vier Jahre rückwirkend. Die Frist endet am 31. Dezember des vierten Jahres nach dem Steuerjahr, für 2022 also am 31. Dezember 2026.
Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung abgebe?
Bei Pflichtabgabe kann das Finanzamt die Erklärung anfordern, einen Verspätungszuschlag festsetzen und Besteuerungsgrundlagen schätzen. Bei freiwilliger Abgabe entsteht kein Nachteil außer dem Verzicht auf eine mögliche Erstattung.
Darf mir jeder bei der Steuererklärung helfen?
Nein. Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen ist nach dem Steuerberatungsgesetz nur Steuerberatern, Lohnsteuerhilfevereinen und anderen befugten Stellen erlaubt. Unentgeltliche Hilfe für Angehörige ist zulässig.
Was kostet ein Steuerberater für die Einkommensteuererklärung?
Die Vergütung richtet sich nach der StBVV. Für die Erklärung gilt ein Rahmen von 1/10 bis 6/10 einer Gebühr nach Tabelle A, bezogen auf die Summe der positiven Einkünfte (mindestens 8.000 Euro Gegenstandswert). Die konkrete Höhe nennt der Berater vorab.
Wie lange kann das Finanzamt meinen Steuerbescheid ändern?
Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre (§ 169 AO). Sie beginnt bei Pflichtabgabe mit Ablauf des Jahres, in dem Sie die Erklärung einreichen, spätestens drei Jahre nach dem Steuerjahr. Bei Bescheiden mit Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ist eine Änderung auch innerhalb dieser Frist jederzeit möglich.
Welche Ausgaben kann ich neben Werbungskosten absetzen?
Sonderausgaben wie Spenden (bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte), außergewöhnliche Belastungen oberhalb der zumutbaren Belastung sowie Steuerermäßigungen für Handwerker (20 Prozent, höchstens 1.200 Euro) und haushaltsnahe Dienstleistungen (20 Prozent, höchstens 4.000 Euro). Für Kapitalerträge gilt ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro.
Quellen
- § 46 EStG Veranlagung von Arbeitnehmern
- § 56 EStDV Steuererklärungspflicht
- § 149 AO Abgabe der Steuererklärungen
- § 150 AO Form und Inhalt der Steuererklärungen
- § 152 AO Verspätungszuschlag
- § 355 AO Einspruchsfrist
- § 233a AO Verzinsung
- § 9a EStG Pauschbeträge
- § 24 StBVV Einkommensteuererklärung
- § 6 StBerG Hilfeleistung in Steuersachen
- § 26 EStG Veranlagung von Ehegatten
- § 35a EStG Steuerermäßigung haushaltsnahe Leistungen
- § 32a EStG Einkommensteuertarif und Grundfreibetrag
- ELSTER Finanzverwaltung
- § 2 EStG Einkommensbegriff
- § 10b EStG Spenden
- § 20 EStG Sparer-Pauschbetrag
- § 33 EStG Außergewöhnliche Belastungen
- § 36 EStG Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer
- § 164 AO Vorbehalt der Nachprüfung
- § 169 AO Festsetzungsfrist
- § 170 AO Beginn der Festsetzungsfrist
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.