Ratgeber · Kosten und Honorar · Stand 25.10.2026
Steuerberater Kosten: Preise für alle Leistungen im Überblick
Ein Steuerberater rechnet nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab: Für eine Einkommensteuererklärung mit 40.000 Euro Einkünften liegt der gesetzliche Rahmen bei 112,50 bis 675 Euro netto, für die laufende Buchhaltung bei 120.000 Euro Jahreswert je nach Vorarbeit 10,45 bis 250,80 Euro im Monat netto. Hinzu kommen Auslagen und 19 Prozent Umsatzsteuer. Die konkrete Gebühr legt die Kanzlei innerhalb des Rahmens fest, oder sie vereinbart mit Ihnen in Textform einen Festpreis.
| Abrechnungsgrundlage | StBVV, Gebühren seit 1. Juli 2025 erhöht |
|---|---|
| Einkommensteuererklärung (40.000 € Einkünfte) | 112,50 bis 675 € netto |
| Zeitgebühr | 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde |
| Erstberatung Verbraucher | höchstens 190 € (netto) |
| Post- und Telekommunikationspauschale | 20 % der Gebühren, höchstens 20 € |
| Umsatzsteuer | 19 % auf Gebühren und Auslagen |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Wie Steuerberater ihre Preise berechnen und was sich 2025 geändert hat
Steuerberaterinnen und Steuerberater sind an die StBVV gebunden. Es gibt vier Arten der Abrechnung, und welche gilt, hängt von der Leistung ab.
- Wertgebühren: Aus einem Gegenstandswert (zum Beispiel der Summe der positiven Einkünfte) ergibt sich nach einer der Tabellen A bis D eine volle Gebühr (10/10). Die Verordnung nennt für jede Leistung einen Bruchteil davon, etwa 1/10 bis 6/10 bei der Einkommensteuererklärung.
- Zeitgebühren: Sie gelten dort, wo die Verordnung sie ausdrücklich vorsieht oder der Gegenstandswert nicht ausreichend bestimmbar ist. Der Rahmen beträgt 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV).
- Betragsrahmengebühren: Für die Lohnbuchführung gelten feste Eurospannen je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum (§ 34 StBVV).
- Vereinbarte Vergütung: Abweichende Preise, etwa Festpreise oder Pauschalen, sind in Textform möglich (§ 4 StBVV).
Innerhalb eines Rahmens bestimmt die Kanzlei die Gebühr nach billigem Ermessen. Berücksichtigt werden Umfang und Schwierigkeit der Arbeit, die Bedeutung der Angelegenheit, Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ein besonderes Haftungsrisiko (§ 11 StBVV).
Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der StBVV (BGBl. 2025 I Nr. 105, verkündet am 8. April 2025) wurden die Gebühren zum 1. Juli 2025 angehoben. Nach Angaben der Fachpresse stiegen die Wertgebührentabellen A bis D im Schnitt um rund 6 Prozent, die Zeitgebühr und die Lohnbuchführung um rund 9 Prozent. Die Zeitgebühr wird seitdem in Viertelstunden statt in halben Stunden abgerechnet. Für Aufträge, die vor dem 1. Juli 2025 erteilt wurden, ist die Vergütung grundsätzlich nach dem bisherigen Recht zu berechnen (§ 41 StBVV). Alle Beträge in diesem Ratgeber beziehen sich auf die aktuellen Tabellen.
Kosten je Leistung: die Übersicht
Die folgende Tabelle zeigt, welche Leistung nach welcher Vorschrift und welchem Rahmen abgerechnet wird. Die Bruchteile beziehen sich jeweils auf eine volle Gebühr der genannten Tabelle.
| Leistung | Vorschrift | Rahmen | Tabelle |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 1 | 1/10 bis 6/10 | A |
| Einkünfte aus Vermietung ermitteln | § 27 | 1/20 bis 12/20 | A |
| Gewerbesteuererklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 5 | 1/10 bis 6/10 | A |
| Körperschaftsteuererklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 3 | 2/10 bis 8/10 | A |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 8 | 1/10 bis 8/10 | A |
| Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 12 und 13 | 2/10 bis 10/10 | A |
| Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) | § 25 | 5/10 bis 30/10 | B |
| Laufende Buchführung (monatlich) | § 33 | 1/20 bis 12/10, je nach Variante | C |
| Jahresabschluss (Bilanz und GuV) | § 35 Abs. 1 Nr. 1 | 10/10 bis 40/10 | B |
| Rat und Auskunft | § 21 | 1/10 bis 10/10 | A |
| Lohnabrechnung | § 34 | 6 bis 30 € je Arbeitnehmer und Monat | Betragsrahmen |
Einkommensteuererklärung: was sie nach StBVV kostet
Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro. Nach Tabelle A beträgt die volle Gebühr bei 8.000 Euro 514 Euro, bei 30.000 Euro 946 Euro und bei 50.000 Euro 1.304 Euro. Davon darf die Kanzlei 1/10 bis 6/10 berechnen.
| Positive Einkünfte | Volle Gebühr | Rahmen 1/10 bis 6/10 |
|---|---|---|
| bis 8.000 € | 514 € | 51,40 bis 308,40 € |
| bis 30.000 € | 946 € | 94,60 bis 567,60 € |
| bis 50.000 € | 1.304 € | 130,40 bis 782,40 € |
Einkünfte aus Vermietung oder aus einem Gewerbe, die erst ermittelt werden müssen, kosten zusätzlich. Mehr dazu im Ratgeber zu den Kosten der Steuererklärung.
Weitere Erklärungen: Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaft
Neben der Einkommensteuer fallen je nach Lebenslage weitere Erklärungen an. Die Mindestgegenstandswerte sorgen dafür, dass auch kleine Fälle eine Gebühr auslösen.
| Erklärung | Rahmen | Mindestgegenstandswert | Rahmen bei Mindestwert (netto) |
|---|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1/10 bis 6/10 | 8.000 € | 51,40 bis 308,40 € |
| Körperschaftsteuer (GmbH) | 2/10 bis 8/10 | 16.000 € | 141 bis 564 € |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | 1/10 bis 8/10 | 8.000 € | 51,40 bis 411,20 € |
| Erbschaftsteuer | 2/10 bis 10/10 | 16.000 € | 141 bis 705 € |
| Schenkungsteuer | 2/10 bis 10/10 | 16.000 € | 141 bis 705 € |
Bei höheren Werten steigt die Gebühr mit der Tabelle. Eine Erbschaftsteuererklärung über 200.000 Euro Erwerb kostet bei einer vollen Gebühr von 2.264 Euro zwischen 452,80 und 2.264 Euro netto. Bei einer Körperschaftsteuererklärung mit 200.000 Euro Einkommen sind es 452,80 bis 1.811,20 Euro.
Wovon der Gebührenansatz im Rahmen abhängt
Der Rahmen ist weit, und der Ansatz ist keine Willkür. Die Kanzlei muss ihn nach den Kriterien des § 11 StBVV begründen können. Erfahrungsgemäß treiben folgende Faktoren den Ansatz nach oben:
- viele Einkunftsarten oder viele Einzelbelege,
- ausländische Einkünfte oder Sondersachverhalte wie Aktienverkäufe,
- schwierige Rechtsfragen, zum Beispiel bei der Gestaltung von Vermietungsobjekten,
- lückenhafte oder verspätet gelieferte Unterlagen,
- hohe Bedeutung der Sache, etwa bei knappen Fristen oder drohenden Zuschlägen.
Einen niedrigeren Ansatz begünstigen geordnete, digitale Unterlagen und ein wiederkehrend gleicher Sachverhalt. Wer vor der Beauftragung nach dem erwarteten Ansatz fragt, erhält eine realistische Preisvorstellung.
Buchhaltung und Lohn: laufende Kosten
Die Finanzbuchhaltung wird monatlich abgerechnet (§ 33 StBVV). Der Rahmen hängt davon ab, wie viel Arbeit bei der Kanzlei bleibt: 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C, wenn die Kanzlei Belege selbst kontiert und bucht, 1/10 bis 6/10, wenn Sie vorkontiert liefern, und 1/20 bis 10/20, wenn Sie die Buchungsdaten selbst mit Programmen der Kanzlei erfassen (hinzu kommt die Vergütung für Datenverarbeitung). Gegenstandswert ist der höhere Betrag aus Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben beziehungsweise dem Jahresumsatz. Bei 120.000 Euro liegt die volle Gebühr nach Tabelle C bei 209 Euro, die Spanne reicht damit von 10,45 bis 250,80 Euro im Monat.
Die monatliche Lohnabrechnung kostet 6 bis 30 Euro je Arbeitnehmer, bei Vorarbeit durch den Mandanten weniger (§ 34 StBVV). Die Lohnsteueranmeldung ist in diesen Gebühren enthalten.
Jahresabschluss und EÜR
Für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sieht § 35 StBVV 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B vor. Gegenstandswert ist der Durchschnitt aus berichtigter Bilanzsumme und Betriebsleistung. Bei 400.000 Euro beträgt die volle Gebühr 746 Euro, der Rahmen reicht also von 746 bis 2.984 Euro. Für den Anhang kommen 2/10 bis 12/10 hinzu, für die Überleitung zur Steuerbilanz weitere Gebühren.
Die Einnahmenüberschussrechnung kostet nach § 25 StBVV 5/10 bis 30/10 der Tabelle B, mindestens bei einem Gegenstandswert von 17.500 Euro. Bei Einnahmen von 80.000 Euro liegt die volle Gebühr bei 353 Euro, der Rahmen bei 176,50 bis 1.059 Euro. Einzelheiten stehen im Ratgeber zu den Jahresabschlusskosten.
Gebühren für Anträge, Einspruch, Besprechungen und Gutachten
Neben Erklärungen und Abschlüssen fallen Einzeltätigkeiten an, die eigene Gebühren auslösen. Die Rahmen beziehen sich auf eine volle Gebühr nach Tabelle A. Gegenstandswert ist, soweit die Verordnung nichts anderes bestimmt, der Wert des Interesses (§ 10 StBVV).
| Tätigkeit | Vorschrift | Rahmen |
|---|---|---|
| Berichtigung einer Erklärung | § 23 Abs. 1 Nr. 1 | 2/10 bis 10/10 |
| Antrag auf Stundung | § 23 Abs. 1 Nr. 2 | 2/10 bis 8/10 |
| Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen | § 23 Abs. 1 Nr. 3 | 2/10 bis 8/10 |
| Antrag auf Erlass von Ansprüchen | § 23 Abs. 1 Nr. 5 | 2/10 bis 8/10 |
| Antrag auf Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids | § 23 Abs. 1 Nr. 7 | 2/10 bis 10/10 |
| Antrag auf Wiedereinsetzung außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens | § 23 Abs. 1 Nr. 9 | 4/10 bis 10/10 |
| Besprechung mit Behörden oder Dritten | § 31 | 5/10 bis 10/10 |
| Gutachten oder Antrag auf verbindliche Auskunft | § 22 | 10/10 bis 30/10 |
Betreffen mehrere Tätigkeiten nach § 23 Abs. 1 denselben Gegenstand, rechnet die Kanzlei nur die Tätigkeit mit dem höchsten oberen Rahmen ab. Die Besprechungsgebühr entsteht nicht für die Beantwortung einer mündlichen oder fernmündlichen Nachfrage der Behörde (§ 31 Abs. 2). Für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, also zum Beispiel im Einspruchsverfahren, gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß (§ 40 StBVV). Die Gebühr richtet sich dann nach dessen Vergütungsverzeichnis und nicht nach den Tabellen A bis D.
Reisekosten, Dokumentenpauschale und Berechnung
Zusätzlich zur Post- und Telekommunikationspauschale kann die Kanzlei weitere Auslagen berechnen. Bei einer Geschäftsreise, also wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich Kanzlei oder Wohnung des Steuerberaters befinden, sind Fahrtkosten, Übernachtungskosten und ein Tage- und Abwesenheitsgeld zu erstatten (§ 18 StBVV).
| Position | Betrag netto |
|---|---|
| Fahrt mit dem eigenen Pkw | 0,42 € je Kilometer, zuzüglich barer Auslagen wie Parkgebühren |
| Andere Verkehrsmittel | tatsächliche Aufwendungen, soweit angemessen |
| Abwesenheit bis 4 Stunden | 30 € |
| Abwesenheit mehr als 4 bis 8 Stunden | 50 € |
| Abwesenheit mehr als 8 Stunden | 80 € |
| Auslandsreise | Zuschlag von 50 Prozent auf das Abwesenheitsgeld möglich |
| Übernachtung | tatsächliche Aufwendungen, soweit angemessen |
Dient eine Reise mehreren Mandanten, werden Reisekosten und Abwesenheitsgelder nach dem Verhältnis der Kosten verteilt, die bei getrennter Ausführung entstanden wären (§ 19 StBVV). Eine Dokumentenpauschale für Kopien und Ausdrucke fällt nur in bestimmten Fällen an, etwa bei Kopien aus Behördenakten oder im Einverständnis mit Ihnen (§ 17 StBVV).
Die Kanzlei kann ihre Vergütung nur aufgrund einer Berechnung in Textform fordern. Darin müssen die einzelnen Gebühren und Auslagen, eine kurze Bezeichnung des Gebührentatbestands, die angewandten Vorschriften und bei Wertgebühren der Gegenstandswert stehen (§ 9 Abs. 1 und 2 StBVV). Haben Sie gezahlt, ohne eine Berechnung erhalten zu haben, können Sie diese nachfordern, solange die Kanzlei zur Aufbewahrung der Handakten verpflichtet ist (§ 9 Abs. 3). Bei Streit über die Rechnung kann die Steuerberaterkammer auf Antrag zwischen Mitglied und Auftraggeber vermitteln (§ 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG).
Was gilt bei vorzeitigem Ende oder Folgeaufträgen?
Die Gebühren entgelten die gesamte Tätigkeit vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit, und die Kanzlei kann sie in derselben Angelegenheit nur einmal fordern (§ 12 Abs. 1 und 2 StBVV). Endet das Mandat vorzeitig, bleiben bereits entstandene Gebühren bestehen (§ 12 Abs. 4). Beauftragen Sie die Kanzlei in derselben Angelegenheit erneut, darf sie insgesamt nicht mehr berechnen, als wenn sie von Anfang an beauftragt gewesen wäre. Ist der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt, gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit (§ 12 Abs. 5). Wer nur einzelne Handlungen beauftragt, zahlt nicht mehr, als der mit der gesamten Angelegenheit beauftragte Berater für dieselbe Tätigkeit erhielte (§ 12 Abs. 6).
Beratung, Gründung, Erstberatung und Alternativen
Für Rat und Auskunft gilt 1/10 bis 10/10 der Tabelle A (§ 21 StBVV). Beschränkt sich die Tätigkeit auf ein erstes Beratungsgespräch und sind Sie Verbraucher, darf die Kanzlei höchstens 190 Euro berechnen. Längere Beratungen, etwa zur Rechtsformwahl oder bei einer Gründung, werden häufig nach Zeit abgerechnet: Zwei Stunden entsprechen acht Viertelstunden, also 132 bis 328 Euro netto.
Arbeitnehmer und Rentner mit einfacher Steuererklärung können Hilfe in Steuersachen auch bei einem Lohnsteuerhilfeverein erhalten. Dort zahlen Mitglieder einen Jahresbeitrag statt einer Gebühr nach StBVV. Der Ratgeber zum Lohnsteuerhilfeverein-Beitrag zeigt, was der Verein leisten darf und wo die Grenzen liegen. Steuerliche Fragen im Einzelfall klärt Ihnen eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater; dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung.
Beispielrechnung: Freiberufler mit 100.000 Euro Einnahmen
Beispiel (vereinfacht, rechnerische Mitte des jeweiligen Rahmens): Eine freiberufliche Beraterin hat 100.000 Euro Einnahmen, 40.000 Euro Ausgaben und damit 60.000 Euro Gewinn. Gewählt wird die Mitte des Gebührenrahmens. Der Gegenstandswert von 60.000 Euro liegt in der Stufe über 50.000 bis 65.000 Euro der Tabelle A, deren volle Gebühr 1.399 Euro beträgt.
| Position | Gegenstandswert | Volle Gebühr | Ansatz | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung | 60.000 € (Stufe über 50.000 bis 65.000 €) | 1.399 € | 3,5/10 | 489,65 € |
| EÜR | 100.000 € | 369 € | 17,5/10 | 645,75 € |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | 10.000 € | 605 € | 4,5/10 | 272,25 € |
| Zwischensumme | 1.407,65 € | |||
| Pauschale für Post und Telekommunikation (Höchstbetrag) | 20,00 € | |||
| Umsatzsteuer 19 % | 271,25 € | |||
| Summe | 1.698,90 € |
Die tatsächliche Rechnung kann niedriger oder höher ausfallen. Mit dem Rahmenminimum läge der Betrag deutlich darunter, bei hohem Aufwand im oberen Rahmenbereich darüber. Die laufende Buchhaltung ist nicht enthalten. Die Auslagenpauschale ist hier vereinfacht nur einmal angesetzt; fällt sie für mehrere Angelegenheiten an, kann sie höher ausfallen.
Auslagen, Umsatzsteuer und Festpreis
Zu den Gebühren kommen Auslagen. Für Post und Telekommunikation darf die Kanzlei entweder die tatsächlichen Entgelte oder einen Pauschsatz von 20 Prozent der Gebühren berechnen, höchstens 20 Euro je Angelegenheit (§ 16 StBVV). Dazu kommen gegebenenfalls Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder. Auf die gesamte Vergütung wird Umsatzsteuer erhoben. Kanzleien dürfen einen angemessenen Vorschuss verlangen (§ 8 StBVV); die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist (§ 7 StBVV). Zahlungsansprüche setzen eine Berechnung in Textform voraus, die jede Gebühr, die angewandten Vorschriften und bei Wertgebühren den Gegenstandswert nennt (§ 9 StBVV).
Viele Kanzleien bieten für laufende Mandate Pauschalen an. Die Vereinbarung muss in Textform erfolgen, als Vergütungsvereinbarung bezeichnet und von anderen Vereinbarungen getrennt sein. Sie darf nicht in der Vollmacht stehen und muss Art und Umfang des Auftrags nennen (§ 4 StBVV). Die Kanzlei muss Sie zudem in Textform darauf hinweisen, dass eine höhere oder niedrigere Vergütung als die gesetzliche vereinbart werden kann. Ist eine vereinbarte Vergütung unangemessen hoch, kann ein Gericht sie bis auf die gesetzliche Vergütung herabsetzen.
Checkliste: So holen Sie ein verlässliches Angebot ein
- Leistungsumfang schriftlich festhalten: welche Erklärungen, welche Buchhaltungsstufe, wie viele Belege, wie viele Arbeitnehmer.
- Fragen, ob nach StBVV-Rahmen, Zeitgebühr oder Festpreis abgerechnet wird.
- Nach dem voraussichtlichen Gegenstandswert und dem Rahmenansatz fragen.
- Bei Festpreis: Vergütungsvereinbarung in Textform verlangen und Leistungsgrenzen prüfen.
- Auslagen, Pauschale und Umsatzsteuer in die Gesamtsumme einrechnen.
- Erstberatung nutzen, um Kosten und Zusammenarbeit zu klären.
- Belege geordnet und möglichst digital liefern: Vorarbeit senkt den Rahmenansatz.
- Rechnungen auf Gegenstandswert, Paragrafen und Gebührenansatz prüfen.
Häufige Fehler bei der Kostenplanung
- Nur auf den Stundensatz schauen: Viele Leistungen sind Wertgebühren, bei denen die Zeit keine Rolle spielt.
- Nettopreise mit Bruttopreisen vergleichen: Unternehmer ziehen die Umsatzsteuer als Vorsteuer ab, Privatpersonen nicht.
- Ermittlung der Einkünfte vergessen: Die Gebühr für die Erklärung deckt nicht die Ermittlung von Vermietungs- oder Gewerbeeinkünften.
- Mündliche Festpreise: Ohne Textform ist eine höhere Vergütung als nach StBVV nicht wirksam vereinbart.
- Unvollständige Unterlagen: Rückfragen und Nacharbeit erhöhen den Rahmenansatz.
- Pauschale als Allround-Preis verstehen: Prüfen Sie, welche Erklärungen und Auswertungen inklusive sind.
Häufige Fragen
Was kostet ein Steuerberater pro Stunde?
Wo nach Zeit abgerechnet wird, gilt ein Rahmen von 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV), also 66 bis 164 Euro netto pro Stunde. Viele Leistungen werden jedoch nach Wertgebühren abgerechnet.
Was kostet die Einkommensteuererklärung beim Steuerberater?
Bei 30.000 Euro positiven Einkünften liegt der Rahmen bei 94,60 bis 567,60 Euro netto, bei 50.000 Euro bei 130,40 bis 782,40 Euro. Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer.
Wie viel kostet die monatliche Buchhaltung beim Steuerberater?
Das hängt von Gegenstandswert und Vorarbeit ab. Bei 120.000 Euro Jahreswert reicht der Rahmen je nach Variante von 10,45 bis 250,80 Euro netto pro Monat.
Darf ein Steuerberater einen Festpreis nehmen?
Ja, wenn Sie eine Vergütungsvereinbarung in Textform treffen, die den Anforderungen des § 4 StBVV entspricht. Nur dann ist auch eine höhere als die gesetzliche Vergütung wirksam.
Ist die erste Beratung beim Steuerberater kostenlos?
Nicht zwingend. Für Verbraucher ist die Erstberatung auf höchstens 190 Euro gedeckelt (§ 21 StBVV). Manche Kanzleien bieten sie günstiger an; fragen Sie vorab.
Sind die Steuerberaterkosten gestiegen?
Ja. Zum 1. Juli 2025 wurden die Wertgebührentabellen nach Angaben der Fachpresse im Schnitt um rund 6 Prozent und die Zeitgebühr um rund 9 Prozent angehoben.
Kann ich Steuerberaterkosten absetzen?
Kosten, die Betrieb oder Einkünfteermittlung betreffen, sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Private Steuerberatungskosten sind seit 2006 kein Sonderausgabenabzug mehr. Details im Ratgeber zur Absetzbarkeit.
Was kostet ein Einspruch gegen den Steuerbescheid beim Steuerberater?
Für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß (§ 40 StBVV). Ein bloßer Antrag auf Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids kostet 2/10 bis 10/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (§ 23 Abs. 1 Nr. 7 StBVV).
Welche Reisekosten darf ein Steuerberater berechnen?
Bei einer Geschäftsreise außerhalb der Gemeinde von Kanzlei oder Wohnung sind 0,42 Euro je Pkw-Kilometer, ein Abwesenheitsgeld von 30, 50 oder 80 Euro je nach Dauer und angemessene Übernachtungskosten zu erstatten (§ 18 StBVV).
Was kann ich tun, wenn mir die Rechnung zu hoch erscheint?
Prüfen Sie Gegenstandswert, Gebührenansatz und angewandte Vorschriften in der Berechnung, die Ihnen in Textform vorliegen muss (§ 9 StBVV). Klärt sich der Streit nicht, kann die Steuerberaterkammer auf Antrag vermitteln (§ 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG).
Quellen
- Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Gesamttext
- StBVV § 24 Steuererklärungen
- StBVV § 33 Buchführung
- StBVV § 35 Abschlussarbeiten
- StBVV Anlage 1 Tabelle A
- StBVV Anlage 2 Tabelle B
- StBVV Anlage 3 Tabelle C
- StBVV § 4 Vergütungsvereinbarung
- StBVV § 13 Zeitgebühr
- Fünfte Verordnung zur Änderung der StBVV, BGBl. 2025 I Nr. 105 (verkündet 8.4.2025)
- StBVV § 22 Gutachten
- StBVV § 23 Sonstige Einzeltätigkeiten
- StBVV § 31 Besprechungen
- StBVV § 40 Rechtsbehelfsverfahren
- StBVV § 18 Geschäftsreisen
- StBVV § 17 Dokumentenpauschale
- StBVV § 9 Berechnung
- StBVV § 12 Abgeltungsbereich
- StBerG § 76 Aufgaben der Steuerberaterkammer
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.