Ratgeber · Begriffe und Vergleiche · Stand 25.10.2026

Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater: Wann welcher Beruf?

Steuerberater helfen bei Steuererklärung, Buchführung und Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer prüfen vor allem Jahresabschlüsse und dürfen auch steuerlich beraten. Die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften ist Wirtschaftsprüfern vorbehalten. Für Steuererklärung und laufende Betreuung reicht in der Regel ein Steuerberater.

Auf einen Blick
SteuerberaterHilfeleistung in Steuersachen (§ 33 StBerG)
WirtschaftsprüferPrüfung, Beratung, Steuerberatung (WPO)
Steuerberatung durch WPerlaubt (§ 3 Nr. 1 StBerG)
Gesetzliche AbschlussprüfungVorbehalt von WP und vBP (§ 316 HGB)
KammernSteuerberaterkammer, Wirtschaftsprüferkammer

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater im Überblick

Beide Berufe gehören zu den freien Berufen der Wirtschaftsberatung, beide unterliegen einer Berufsaufsicht und einer Verschwiegenheitspflicht. Der Schwerpunkt unterscheidet sich: Der Steuerberater begleitet Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt, der Wirtschaftsprüfer prüft Rechnungslegung und bestätigt sie.

MerkmalSteuerberaterWirtschaftsprüfer
KernaufgabeSteuerberatung, Steuererklärungen, Buchführung, Jahresabschluss erstellenJahresabschluss und Konzernabschluss prüfen und testieren
Steuerberatung erlaubtJa, unbeschränktJa, unbeschränkt (§ 3 Nr. 1 StBerG)
Gesetzliche AbschlussprüfungNeinJa
BerufsrechtSteuerberatungsgesetzWirtschaftsprüferordnung (WPO)
KammerSteuerberaterkammer des BezirksWirtschaftsprüferkammer
Typische MandantenPrivatpersonen, Selbstständige, kleine und mittlere UnternehmenMittelgroße und große Kapitalgesellschaften, Konzerne

Die Tabelle zeigt: Steuerlich dürfen beide Berufe dasselbe. Der Unterschied liegt bei der Prüfung.

Was macht ein Steuerberater?

Nach § 33 StBerG umfasst die Aufgabe des Steuerberaters die Beratung, Vertretung und Hilfeleistung in Steuersachen einschließlich der Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten. Dazu zählen insbesondere:

  • Erstellung von Steuererklärungen und Prüfung von Steuerbescheiden
  • Vertretung im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht
  • laufende Buchführung und Lohnabrechnung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen
  • Beratung zu Rechtsform, Gründung, Nachfolge und Erbschaft

Steuerberater arbeiten in Einzelkanzleien, Partnerschaften, Steuerberatungsgesellschaften oder angestellt in Unternehmen. Wer hauptsächlich Privatpersonen und Selbstständige betreut, ist mit einem Steuerberater in der Regel richtig aufgestellt. Eine unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen ist nach § 5 StBerG verboten, die Berufsbezeichnung ist geschützt.

Was macht ein Wirtschaftsprüfer?

Das Berufsbild beschreibt die Wirtschaftsprüferordnung. Danach haben Wirtschaftsprüfer die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen durchzuführen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, und Bestätigungsvermerke darüber zu erteilen. Zusätzlich dürfen sie in steuerlichen Angelegenheiten beraten und vertreten, als Sachverständige auftreten, in wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten und fremde Interessen treuhänderisch wahrnehmen.

Das Ergebnis der Prüfung ist der Bestätigungsvermerk, auch Testat genannt. Er richtet sich an Gesellschafter, Banken, Aufsichtsgremien und die Öffentlichkeit. Der Wirtschaftsprüfer erstellt den Abschluss im Regelfall nicht selbst, sondern prüft ihn. Das Gesetz kennt dazu Unabhängigkeitsregeln: Wer einen Abschluss prüft, soll bei diesem Unternehmen nicht an der Aufstellung mitgewirkt haben (§ 319 HGB, § 43 WPO).

Neben der Abschlussprüfung gibt es freiwillige Prüfungen, etwa Due Diligence beim Unternehmenskauf, Gutachten oder Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten. Diese Leistungen sind teils nicht vorbehalten, teils an Qualifikationen gebunden.

Vorbehaltsaufgaben: Wer darf was exklusiv?

Vorbehaltsaufgaben sind Tätigkeiten, die das Gesetz nur bestimmten Berufen erlaubt.

  • Wirtschaftsprüfer: Die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung nach § 316 HGB bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Mittelgroße GmbH dürfen teilweise auch von vereidigten Buchprüfern geprüft werden. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 HGB sind von der Prüfungspflicht befreit.
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte: Die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen (§ 3 StBerG).

Ob eine Gesellschaft prüfungspflichtig ist, hängt von den Größenmerkmalen des § 267 HGB ab (Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Beschäftigte). Der Gesetzgeber hat die Schwellenwerte in den vergangenen Jahren angehoben. Prüfen Sie daher die aktuelle Gesetzesfassung oder fragen Sie Ihre Kanzlei, bevor Sie sich auf eine Zahl verlassen.

Ein Steuerberater darf freiwillige Prüfungen und Bescheinigungen erbringen, etwa eine Bescheinigung über die Erstellung eines Jahresabschlusses. Das gesetzliche Testat darf er nicht erteilen.

Berufszugang: Wie wird man Steuerberater, wie Wirtschaftsprüfer?

Beide Wege führen über ein anspruchsvolles Staatsexamen und mehrjährige Berufspraxis.

SchrittSteuerberaterWirtschaftsprüfer
VorbildungHochschulstudium mit wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt oder kaufmännische Ausbildung mit WeiterbildungHochschulstudium oder vergleichbare Vorbildung
Praxismehrjährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Steuern (§ 36 StBerG)mehrjährige Prüfungstätigkeit
Examendrei Aufsichtsarbeiten und mündliche Prüfung (§ 37 StBerG)Wirtschaftsprüfungsexamen der Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer
Bestellungdurch die Steuerberaterkammerdurch die Wirtschaftsprüferkammer

Die genauen Anforderungen an Studiendauer und Praxis richten sich nach der Vorbildung. Steuerberater können nach den Regeln der WPO über eine verkürzte Prüfung zum Wirtschaftsprüfer wechseln, umgekehrt sind Wirtschaftsprüfer von der Steuerberaterprüfung befreit. Das erklärt, warum viele Berufsträger beide Titel führen.

Wer sich für die Laufbahn interessiert, findet im Ratgeber zur Steuerberaterprüfung die Zulassungsvoraussetzungen im Überblick.

Wann brauche ich welchen Beruf?

  • Einkommensteuererklärung, Vermietung, Erbschaft: Steuerberater.
  • Laufende Buchführung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung: Steuerberater.
  • Jahresabschluss einer kleinen GmbH: Steuerberater, sofern keine Prüfungspflicht besteht.
  • Jahresabschluss einer mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaft mit Prüfungspflicht: Wirtschaftsprüfer. Der Steuerberater kann den Abschluss aufstellen, der Prüfer prüft ihn.
  • Unternehmensverkauf, Bewertung, Gutachten: Häufig Wirtschaftsprüfer oder eine Kanzlei, die beides anbietet.
  • Prüfung durch Gesellschaftsvertrag oder Bank verlangt: Prüfen Sie, ob ein Wirtschaftsprüfer genannt ist.

Viele Kanzleien sind als Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zugelassen und decken beides ab. Achten Sie in diesem Fall auf eine saubere Trennung, damit dieselbe Gesellschaft nicht ihren eigenen Abschluss prüft.

Kosten und Haftung im Vergleich

Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder nach Vereinbarung ab. Für Wirtschaftsprüfer gibt es keine verbindliche Gebührenordnung für die Abschlussprüfung. Der Aufwand richtet sich nach Größe und Komplexität des Unternehmens, das Honorar wird in der Regel vereinbart. Seriöse Angebote nennen Stundensätze oder eine Pauschale und den Prüfungsumfang.

Beide Berufe sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Für Steuerberater folgt das aus § 67 StBerG. Auskunft über die Versicherung erteilt die zuständige Kammer, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Prüfungspflicht für Ihr Unternehmen besteht, klären Sie mit Ihrer Kanzlei.

Zusammenarbeit der Berufe in der Praxis

In vielen Unternehmen arbeiten beide Berufe nebeneinander. Das kleine Handwerksunternehmen ist beim Steuerberater, die Muttergesellschaft eines Konzerns lässt ihren Abschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen und hat parallel interne Steuerabteilungen. Gesellschafter, Banken und Investoren verlangen gelegentlich über die gesetzliche Pflicht hinaus ein Testat. Dann wird freiwillig geprüft, auch wenn das Gesetz es nicht fordert.

Als Orientierung für die Wahl hilft die Frage, wer das Ergebnis lesen soll. Geht es um das Finanzamt, ist der Steuerberater der natürliche Ansprechpartner. Geht es um Dritte, die dem Zahlenwerk glauben sollen, ist ein unabhängiges Testat gefragt. Wer unsicher ist, fragt bei der Kammer nach oder lässt sich im Erstgespräch erklären, welche Leistung konkret benötigt wird.

Häufige Fragen

Darf ein Wirtschaftsprüfer auch Steuern beraten?

Ja. Wirtschaftsprüfer sind nach § 3 Nr. 1 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt und dürfen Steuererklärungen erstellen und Mandanten vor dem Finanzamt vertreten.

Darf ein Steuerberater einen Jahresabschluss prüfen?

Die gesetzliche Pflichtprüfung nach § 316 HGB ist Wirtschaftsprüfern und bei mittelgroßen Gesellschaften auch vereidigten Buchprüfern vorbehalten. Steuerberater erstellen den Abschluss oder erteilen Bescheinigungen.

Ist ein Wirtschaftsprüfer mehr wert als ein Steuerberater?

Nein, die Berufe sind gleichrangig mit unterschiedlichem Schwerpunkt. Welcher passt, hängt von der Aufgabe ab: Steuern und Buchführung oder Prüfung von Abschlüssen.

Brauche ich als Kleinunternehmer einen Wirtschaftsprüfer?

In der Regel nicht. Einzelunternehmer und kleine Kapitalgesellschaften unterliegen keiner gesetzlichen Abschlussprüfung. Hier genügt meist ein Steuerberater.

Kann ein Steuerberater Wirtschaftsprüfer werden?

Ja. Die Wirtschaftsprüferordnung sieht für Steuerberater eine verkürzte Prüfung vor. Umgekehrt sind Wirtschaftsprüfer von der Steuerberaterprüfung befreit.

Wer kontrolliert Steuerberater und Wirtschaftsprüfer?

Steuerberater unterstehen der Steuerberaterkammer, Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüferkammer. Bei Abschlussprüfungen von Unternehmen öffentlichen Interesses kommt eine staatliche Aufsicht hinzu.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.