Ratgeber · Begriffe und Vergleiche · Stand 25.10.2026

Steuerberater oder Rechtsanwalt: Wer ist wofür zuständig?

Für Steuererklärung, Buchführung und Einspruch sind Steuerberater die erste Adresse. Bei Vertragsgestaltung, Erbstreit, Gesellschafterkonflikten und Steuerstrafverfahren kommt ein Rechtsanwalt ins Spiel, häufig ein Fachanwalt für Steuerrecht. Steuerlich dürfen beide Berufe beraten, rechtlich nur der Anwalt umfassend.

Auf einen Blick
Steuerliche BeratungSteuerberater und Rechtsanwalt unbeschränkt befugt (§ 3 StBerG)
Rechtsberatung durch StBnur als Nebenleistung (§ 5 RDG)
Vertretung vor Finanzgerichtdurch beide Berufe möglich
FachanwaltstitelFachanwalt für Steuerrecht (§ 43c BRAO)
HonorarStBVV beim Steuerberater, RVG beim Anwalt

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Steuerberater oder Rechtsanwalt: die Kurzantwort

Die Faustregel lautet: Alles, was mit laufenden Steuern, Erklärungen und Buchführung zu tun hat, gehört zum Steuerberater. Alles, was einen Rechtsstreit, einen Vertrag oder eine Strafverteidigung betrifft, gehört zum Rechtsanwalt. Wo beides zusammentrifft, etwa bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft oder Scheidung, arbeiten die Berufe häufig zusammen.

AnliegenErste AdresseHinweis
EinkommensteuererklärungSteuerberaterAuch Lohnsteuerhilfeverein bei Arbeitnehmern möglich
Laufende Buchführung, LohnSteuerberaterStandardleistung der Kanzlei
Einspruch gegen SteuerbescheidSteuerberaterFrist: ein Monat ab Bekanntgabe
Klage vor dem FinanzgerichtSteuerberater oder RechtsanwaltVertretung durch beide Berufe zulässig
Gesellschaftsvertrag, Testament, SchenkungsvertragRechtsanwalt oder NotarSteuerliche Folgen mit Steuerberater abstimmen
Steuerstrafverfahren, SelbstanzeigeRechtsanwalt, ergänzend SteuerberaterStrafrechtliche Verteidigung braucht Spezialkenntnis
Arbeitsrecht, Mietrecht, FamilienrechtRechtsanwaltSteuerberater nur für die steuerliche Seite

Was darf ein Steuerberater, was ein Rechtsanwalt?

Das Steuerberatungsgesetz nennt in § 3 den Kreis derer, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind. Dazu gehören Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Ein Rechtsanwalt darf also Steuererklärungen erstellen und Steuerbescheide prüfen, ohne zusätzlich Steuerberater zu sein.

Umgekehrt sind die Rechte des Steuerberaters in der Rechtsberatung begrenzt. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sind Rechtsdienstleistungen nur erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufsbild gehören (§ 5 RDG). Wer als Steuerberater im Zusammenhang mit einer Steuerfrage einen Vertrag erläutert, handelt im Rahmen. Wer losgelöst von Steuern einen Mietstreit führt oder einen Arbeitsvertrag verhandelt, überschreitet die Grenze.

Beide Berufsgruppen unterliegen der Verschwiegenheit, einer Berufshaftpflicht und der Aufsicht einer Kammer. Die Steuerberaterkammer überwacht Steuerberater, die Rechtsanwaltskammer die Anwälte.

Fachanwalt für Steuerrecht: Was bedeutet der Titel?

Rechtsanwälte können sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisieren und die Bezeichnung Fachanwalt führen. Die Grundlage bildet § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zusammen mit der Fachanwaltsordnung. Für das Steuerrecht verlangt die Kammer besondere theoretische Kenntnisse, die in einem Lehrgang nachzuweisen sind, sowie praktische Erfahrungen in einer Mindestzahl bearbeiteter Fälle. Die genauen Zahlen legt die Fachanwaltsordnung fest und sie können sich ändern. Fragen Sie im Zweifel bei der Rechtsanwaltskammer nach.

Ein Fachanwalt für Steuerrecht ist keine Garantie für ein Ergebnis, zeigt aber ein geprüftes Mindestmaß an Spezialisierung. Besonders sinnvoll ist er bei:

  • Streitigkeiten, die vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof enden können
  • Steuergestaltungen bei Unternehmenskauf, Umstrukturierung und Nachfolge
  • Haftungsfragen und Streit mit Finanzbehörden über Sanktionen
  • Verknüpfung von Steuerrecht mit Gesellschafts-, Erb- oder Familienrecht

Für die laufende Steuererklärung bietet er keinen Vorteil gegenüber einer guten Kanzlei, ist aber meist teurer, weil das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vereinbarung berechnet wird.

Vor Gericht: Wer vertritt mich?

Im Einspruchsverfahren gegen einen Steuerbescheid ist keine Anwaltspflicht vorgesehen. Sie können den Einspruch selbst einlegen oder jemanden bevollmächtigen. Vor dem Finanzgericht gilt für die erste Instanz ebenfalls kein Vertretungszwang. Vor dem Bundesfinanzhof müssen Sie sich hingegen vertreten lassen, und zwar nach der Finanzgerichtsordnung (§ 62 FGO) durch Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und bestimmte weitere Berufsgruppen. In diesem Punkt sind Steuerberater und Anwalt gleichgestellt.

Wird gegen Sie wegen einer Steuerstraftat ermittelt, kommt die Besonderheit des § 392 AO hinzu. Danach dürfen Steuerberater im Ermittlungsverfahren der Finanzbehörde als Verteidiger auftreten, wenn die Finanzbehörde das Verfahren selbstständig führt. Sobald die Staatsanwaltschaft oder ein Strafgericht beteiligt ist, übernimmt in der Regel ein Rechtsanwalt die Verteidigung. Wer eine Selbstanzeige erwägt, sollte sich frühzeitig fachkundig beraten lassen. Dieser Text ersetzt diese Beratung nicht.

Honorar: StBVV oder RVG?

Steuerberater berechnen ihre Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Beide Regelwerke lassen Vergütungsvereinbarungen zu. Im Beratungsalltag zeigt sich ein Unterschied:

  • Der Steuerberater rechnet häufig nach Gegenstandswert, Zehntelgebühren und Zeitgebühr ab. Die Zeitgebühr liegt nach § 13 StBVV zwischen 16,50 und 41 Euro je angefangene Viertelstunde.
  • Der Rechtsanwalt rechnet bei außergerichtlicher Tätigkeit häufig nach Streitwert oder Stundensatz ab. Im Erstgespräch mit Verbrauchern ist die Gebühr für eine Erstberatung im RVG gedeckelt.

Fragen Sie vor Mandatsbeginn nach dem voraussichtlichen Honorar und lassen Sie sich Vereinbarungen schriftlich geben. Aufwendungen für die Steuerberatung können im Betrieb als Betriebsausgaben abziehbar sein. Für Privatpersonen sind sie dagegen in der Regel nicht abziehbar, soweit sie nicht Werbungskosten betreffen.

Wann sollten Steuerberater und Rechtsanwalt zusammenarbeiten?

Bestimmte Lebenslagen berühren Steuer und Recht zugleich. In solchen Fällen ist es sinnvoll, beide Seiten einzubinden:

  • Unternehmensnachfolge: Der Rechtsanwalt gestaltet Vertrag und Gesellschaftsstruktur, der Steuerberater prüft Erbschaftsteuer, Ertragsteuer und Bewertung.
  • Immobilienübertragung: Der Notar beurkundet, der Steuerberater berechnet Schenkungsteuer und Spekulationsfrist.
  • Scheidung und Vermögensauseinandersetzung: Familienrechtliche Ansprüche und steuerliche Folgen müssen abgestimmt werden.
  • Betriebsprüfung mit Verdacht auf Steuerhinterziehung: Steuerberater begleiten die Prüfung, der Rechtsanwalt wahrt die Verteidigungsrechte.

Auf der Kanzleiebene gibt es Zusammenschlüsse in Form von Sozietäten und Partnerschaftsgesellschaften, in denen beide Berufe vertreten sind. Das erleichtert die Abstimmung, ist aber keine Voraussetzung für gute Beratung.

Checkliste: So entscheiden Sie

  1. Handelt es sich um eine Frage zu Steuererklärung, Buchführung oder Bescheid? Dann zuerst eine Steuerkanzlei fragen.
  2. Geht es um einen Streit mit einem Dritten (Vertragspartner, Mieter, Ex-Partner)? Dann Rechtsanwalt mit passendem Fachgebiet suchen.
  3. Drohen Sanktionen oder ein Strafverfahren? Dann zeitnah anwaltliche Hilfe einholen.
  4. Reicht ein Gespräch oder braucht es eine dauerhafte Betreuung? Dauerhafte Betreuung läuft meist über die Kanzlei.
  5. Honorar vorab klären und schriftlich festhalten.
  6. Bei Fristen (Einspruch, Klage) sofort handeln. Fristen laufen unabhängig davon, wen Sie beauftragen.

Hinweis: Der Text gibt einen allgemeinen Überblick. Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Darf ein Rechtsanwalt meine Steuererklärung machen?

Ja. Rechtsanwälte sind nach § 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt und dürfen Steuererklärungen erstellen und Steuerbescheide prüfen.

Darf ein Steuerberater Rechtsberatung geben?

Nur als Nebenleistung, die zu seinem Berufsbild gehört (§ 5 RDG). Rechtsfragen ohne steuerlichen Zusammenhang gehören zum Rechtsanwalt.

Was macht ein Fachanwalt für Steuerrecht?

Er ist Rechtsanwalt mit nachgewiesener Spezialisierung im Steuerrecht (§ 43c BRAO). Typisch sind Streitverfahren, Gestaltungsberatung und Steuerstrafsachen.

Wer vertritt mich vor dem Finanzgericht?

Sowohl Steuerberater als auch Rechtsanwälte können Sie vor dem Finanzgericht vertreten. Vor dem Bundesfinanzhof besteht Vertretungszwang (§ 62 FGO).

Was ist bei einer Selbstanzeige zu beachten?

Eine Selbstanzeige hat strenge Voraussetzungen und kann bei Fehlern wirkungslos sein. Lassen Sie sich vorab von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater mit Erfahrung im Steuerstrafrecht beraten.

Wer ist günstiger, Steuerberater oder Rechtsanwalt?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Steuerberater rechnen nach StBVV ab, Anwälte nach RVG oder Vereinbarung. Fragen Sie vorab nach einem Kostenrahmen.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.