Ratgeber · Begriffe und Vergleiche · Stand 25.10.2026

Vorläufiger Steuerbescheid: Bedeutung und Einspruch

Ein vorläufiger Steuerbescheid ist ein ganz normaler Bescheid mit einem Vermerk, dass einzelne Punkte noch offen sind, meist wegen eines laufenden Gerichtsverfahrens. Das Finanzamt ändert den Bescheid später von Amts wegen, wenn die Frage geklärt ist. Einspruch ist wegen des Vermerks allein in der Regel nicht nötig, wohl aber bei anderen Fehlern innerhalb eines Monats.

Auf einen Blick
Rechtsgrundlage§ 165 AO
Einspruchsfrist1 Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO)
Bekanntgabeam vierten Tag nach Aufgabe zur Post (§ 122 AO)
Änderungvon Amts wegen, wenn Ungewissheit entfällt
Ruhen des Einspruchskraft Gesetzes in bestimmten Fällen (§ 363 AO)

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Was ist ein vorläufiger Steuerbescheid?

Das Finanzamt kann Steuern nach § 165 der Abgabenordnung (AO) vorläufig festsetzen, wenn bestimmte Fragen noch ungeklärt sind. Der Bescheid ist dann vollstreckbar und wirksam wie jeder andere. Er enthält aber den Hinweis, dass die Festsetzung in einzelnen Punkten vorläufig erfolgt. Umfang und Grund der Vorläufigkeit müssen nach dem Gesetz im Bescheid angegeben werden.

Die Vorläufigkeit ist kein Zeichen für Fehler oder Misstrauen. Sie betrifft in der Regel Rechtsfragen, die bei Gerichten anhängig sind oder deren Klärung durch den Gesetzgeber aussteht. Das Finanzamt will vermeiden, dass in sehr vielen Fällen Einsprüche eingelegt werden müssen, obwohl eine höchstrichterliche Entscheidung erwartet wird.

Wann setzt das Finanzamt vorläufig fest?

§ 165 Abs. 1 AO nennt mehrere Anlässe:

AnlassBeispielhafte Erläuterung
Ungewissheit, ob Voraussetzungen für die Steuerentstehung eingetreten sindTatsachen sind noch offen
Staatsverträge noch nicht wirksamDoppelbesteuerungsabkommen steht vor dem Inkrafttreten
Bundesverfassungsgericht hat Gesetz für unvereinbar erklärtGesetzgeber muss neu regeln
Entscheidung des EuGH steht ausNeuregelung könnte nötig werden
Verfahren vor EuGH, BVerfG oder oberstem Bundesgericht anhängigFrage der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
Auslegungsfrage beim BundesfinanzhofVerfahren zur Klärung des Gesetzes

Welche Themen konkret mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden, legt die Finanzverwaltung in Schreiben des Bundesfinanzministeriums fest. Die Liste ändert sich laufend, weil Verfahren abgeschlossen werden und neue hinzukommen. Maßgeblich ist der Text im Bescheid selbst unter der Überschrift Vorläufigkeitsvermerk.

Was bedeutet der Vorläufigkeitsvermerk für mich?

Der Vermerk hat vor allem Folgen für die spätere Änderung:

  • Änderung von Amts wegen: Fällt die Ungewissheit weg, muss das Finanzamt die vorläufige Festsetzung aufheben, ändern oder für endgültig erklären (§ 165 Abs. 2 AO). Das geschieht ohne Ihren Antrag.
  • Zugunsten oder zulasten: Die Änderung kann zu einer Erstattung oder zu einer Nachzahlung führen, je nachdem, wie die Frage entschieden wird.
  • Keine Frist für Sie: Solange der Vermerk besteht, kann die Festsetzung geändert werden, unabhängig von der Einspruchsfrist. Die Vorläufigkeit hemmt aber keine Zahlungspflicht.
  • Endgültigkeit nur auf Antrag: In bestimmten Fällen muss das Finanzamt eine vorläufige Festsetzung nur auf Ihren Antrag hin für endgültig erklären.

Der Bescheid kann zusätzlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen (§ 164 AO). Beide Vermerke sind unabhängig voneinander. Der Vorbehalt erlaubt dem Finanzamt Änderungen aus beliebigen Gründen, die Vorläufigkeit nur bezogen auf die genannten Punkte.

Wann ist ein Einspruch sinnvoll?

Wegen der Vorläufigkeit allein müssen Sie meist keinen Einspruch einlegen. Das Finanzamt ändert den Bescheid, sobald die Frage geklärt ist. Ein Einspruch kann dennoch sinnvoll sein:

  • Bei anderen Fehlern im Bescheid: Beispiele sind nicht berücksichtigte Werbungskosten, falsche Einkünfte oder ein falsches Kind. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO).
  • Wenn die Vorläufigkeit fehlt: Ist ein Thema anhängig, das im Bescheid nicht als vorläufig vermerkt ist, kann ein Einspruch die Rechte wahren.
  • Bei Streit über eine Rechtsfrage: Hier ist ein Einspruch mit Verweis auf anhängige Verfahren möglich. Das Verfahren ruht dann oft kraft Gesetzes (§ 363 Abs. 2 AO), soweit der Bescheid nicht schon vorläufig ergangen ist.
  • Zur Fristwahrung: Wer unsicher ist, kann Einspruch einlegen und die Begründung nachreichen.

Nach § 363 Abs. 2 AO ruht ein Einspruchsverfahren, wenn es auf die Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift oder eine bei EuGH, Bundesverfassungsgericht oder einem obersten Bundesgericht anhängige Rechtsfrage gestützt ist. Das gilt nicht, soweit der Bescheid bereits nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 oder 4 AO vorläufig ergangen ist. Hintergrund: In diesen Fällen schützt bereits die Vorläufigkeit.

So gehen Sie vor: Checkliste für den Bescheid

  1. Bekanntgabedatum feststellen. Bei Postversand im Inland gilt der Bescheid am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, bei Bereitstellung zum Abruf in ELSTER am vierten Tag nach der Bereitstellung (§ 122a AO).
  2. Vorläufigkeitsvermerk im Bescheid suchen und lesen, welche Punkte betroffen sind.
  3. Zahlen mit der eigenen Steuererklärung vergleichen.
  4. Bei Abweichungen oder Fehlern innerhalb eines Monats Einspruch einlegen, schriftlich oder elektronisch.
  5. Bei unklaren Themen Kanzlei oder Lohnsteuerhilfe fragen.
  6. Bescheid und Erläuterungen aufbewahren, damit Sie spätere Änderungen nachvollziehen können.
  7. Bei Nachzahlung Zahlungsfrist beachten. Zinsen und Säumniszuschläge sind möglich.

Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen und die Zahlung eine Härte bedeutet, kann zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO gestellt werden.

Häufige Fehler beim vorläufigen Bescheid

  • Den Vermerk ignorieren: Wer den Bescheid ungelesen ablegt, übersieht später Änderungsbescheide. Notieren Sie das Thema der Vorläufigkeit.
  • Einspruchsfrist wegen des Vermerks verstreichen lassen: Die Vorläufigkeit gilt nur für die genannten Punkte. Andere Fehler müssen binnen eines Monats gerügt werden.
  • Zahlung zurückhalten: Auch ein vorläufiger Bescheid ist fällig. Wer nicht zahlt, riskiert Säumniszuschläge und Vollstreckung.
  • Vorläufigkeit mit Rechtswidrigkeit gleichsetzen: Der Vermerk sagt nicht, dass der Bescheid falsch ist, nur dass eine Rechtsfrage noch offen ist.
  • Änderungsbescheid nicht prüfen: Auch der spätere Bescheid kann Fehler enthalten und hat eine eigene Einspruchsfrist.

Vorläufig und endgültig: Wann wird der Bescheid endgültig?

Ein vorläufiger Bescheid wird endgültig, wenn das Finanzamt ihn nach Klärung der offenen Frage für endgültig erklärt oder ändert. Das Finanzamt teilt dies mit einem neuen Bescheid mit. Auch dieser kann wieder unter Vorbehalt stehen. Über die Dauer entscheidet vor allem der Fortgang der Gerichtsverfahren, in manchen Fällen können Jahre vergehen. Beachten Sie die Festsetzungsverjährung nach §§ 169 ff. AO: Bei vorläufigen Festsetzungen endet die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf eines Jahres, nachdem die Ungewissheit beseitigt ist und das Finanzamt davon Kenntnis erlangt hat (§ 171 Abs. 8 AO).

Praktisch hilft es, die Vorläufigkeitsvermerke aller Jahre in einer Übersicht festzuhalten, mit Bescheiddatum und betroffenem Thema. So erkennen Sie später, welche Jahre noch offen sind, und können Änderungsbescheide schneller zuordnen. Unterlagen zum betroffenen Thema sollten Sie bis zum endgültigen Bescheid aufbewahren.

Hinweis: Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Bei Fristen hilft eine Steuerkanzlei oder ein Lohnsteuerhilfeverein im Rahmen seiner Befugnis.

Häufige Fragen

Was bedeutet vorläufiger Steuerbescheid?

Das Finanzamt hat die Steuer festgesetzt, einzelne Punkte aber als vorläufig gekennzeichnet, weil eine Rechtsfrage noch offen ist (§ 165 AO). Der Bescheid gilt und muss bezahlt werden.

Muss ich gegen einen vorläufigen Steuerbescheid Einspruch einlegen?

Wegen des Vermerks allein in der Regel nicht. Das Finanzamt ändert den Bescheid von Amts wegen, wenn die Frage geklärt ist. Bei anderen Fehlern gilt die Einspruchsfrist von einem Monat.

Wie lange bleibt ein Bescheid vorläufig?

Bis die offene Rechtsfrage geklärt ist. Das kann je nach Verfahren mehrere Jahre dauern.

Kann ein vorläufiger Bescheid zu einer Nachzahlung führen?

Ja. Die endgültige Entscheidung kann zugunsten oder zulasten des Steuerpflichtigen ausfallen.

Was ist der Unterschied zwischen vorläufig und Vorbehalt der Nachprüfung?

Die Vorläufigkeit betrifft bestimmte Rechtsfragen (§ 165 AO). Der Vorbehalt der Nachprüfung erlaubt Änderungen aus allen Gründen (§ 164 AO). Beide Vermerke können gleichzeitig im Bescheid stehen.

Wie lege ich Einspruch ein?

Schriftlich oder elektronisch, etwa über ELSTER, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Nennen Sie den Bescheid und Ihre Beanstandung.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.