Ratgeber · GmbH und UG gründen und führen · Stand 26.10.2026
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Typische Fälle, Fremdvergleich, Folgen und Vermeidung
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) liegt vor, wenn die GmbH einem Gesellschafter oder einer nahestehenden Person einen Vorteil gewährt, den sie einem Fremden nicht gewährt hätte. Der Vorteil mindert den Gewinn der GmbH nicht (§ 8 Abs. 3 KStG). Bei 50.000 Euro überhöhtem Gehalt kostet das die GmbH im Beispiel rund 15.000 Euro zusätzliche Steuer.
Hauptratgeber zum Thema GmbH und UG gründen und führen: Steuerberater für GmbH und UG: Aufgaben, Jahreskalender, Kosten und Auswahl
| Rechtsgrundlage | § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG |
|---|---|
| Maßstab | Fremdvergleich |
| Steuer auf Ebene der GmbH | 30,175 % bei Hebesatz 410 % |
| Vereinbarung | im Voraus, klar, schriftlich, tatsächlich durchgeführt |
| Zusätzlich beim Gesellschafter | Einkünfte aus Kapitalvermögen |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Gewinnausschüttungen sind offen, wenn Gesellschafter über die Verwendung des Gewinns beschließen. Verdeckt ist eine Ausschüttung, wenn die Gesellschaft einem Gesellschafter oder einer ihm nahestehenden Person außerhalb eines Beschlusses einen Vermögensvorteil zukommen lässt, der seine Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. Das Steuerrecht sagt es so: Die Vermögensminderung der GmbH darf nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein. Sie wird dem Einkommen hinzugerechnet, als wäre sie nie erfolgt (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
Beispiele für nahestehende Personen sind Ehegatten, Kinder oder eine andere Gesellschaft des Gesellschafters. Auch Zahlungen an sie können eine vGA sein. Gerade bei kleinen Gesellschaften mit Gründer als Alleingesellschafter, etwa bei Onlinehändlern, Agenturen und Coaching-GmbHs, treten sie häufig auf, weil private und betriebliche Sphäre schnell verschwimmen.
Der Fremdvergleich als Maßstab
Das Finanzamt fragt: Hätte ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter dasselbe mit einem fremden Dritten vereinbart? Wenn ja, ist die Zahlung betrieblich veranlasst. Wenn nein, ist der übersteigende Teil eine vGA. Dabei prüft es zwei Ebenen:
- Höhe (materieller Fremdvergleich): Ist Gehalt, Miete, Zins oder Kaufpreis angemessen, verglichen mit dem, was unter Fremden üblich wäre?
- Form (formeller Fremdvergleich): Wurde die Leistung vorab, klar und eindeutig vereinbart, in der Regel schriftlich, und wie vereinbart tatsächlich durchgeführt? Bei beherrschenden Gesellschaftern ist das besonders streng. Rückwirkende Vereinbarungen werden nicht anerkannt.
Fehlen eine klare Vereinbarung oder die Durchführung, wird im Zweifel die ganze Zahlung als vGA behandelt, nicht nur der überhöhte Teil. Dokumentation hilft daher doppelt: Sie belegt Form und Angemessenheit.
Typische Fälle in der Praxis
| Fall | Wann wird es zur vGA? |
|---|---|
| Dienstwagen | Private Nutzung ohne wirksame Vereinbarung. Nach der Rechtsprechung des I. Senats des Bundesfinanzhofs spricht bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer der Anschein für private Nutzung, auch bei einem Verbot im Anstellungsvertrag, wenn kein Fahrtenbuch und keine wirksamen Sicherungen bestehen (BFH, Beschluss vom 17.12.2025, I B 17/24) |
| Geschäftsführergehalt | Gehalt über dem Fremdvergleich, ohne schriftliche Vereinbarung im Voraus, oder Zahlungen ohne tatsächliche Gegenleistung |
| Darlehen an Gesellschafter | zinslos oder unterverzinslich, ohne Rückzahlungsplan, ohne Sicherheiten, Rückzahlung nicht durchgesetzt |
| Darlehen vom Gesellschafter an die GmbH | überhöhte Zinsen, fehlende Schriftform |
| Miete oder Pacht | Gesellschafter vermietet Räume, Lager oder Fahrzeuge zu überhöhten Preisen an die GmbH, oder die GmbH vermietet zu niedrig |
| Kauf und Verkauf von Wirtschaftsgütern | Verkauf an den Gesellschafter unter Marktwert, Kauf von ihm über Marktwert |
| Tantiemen, Boni | unklare Bemessung, Rückwirkung, unverhältnismäßige Höhe |
| Altersversorgung | Pensionszusage ohne Erdienbarkeit, Überversorgung oder fehlende Angemessenheit |
| Private Kosten | Urlaube, Familienfeiern, Reparaturen am Privathaus, die die GmbH bezahlt |
| Nahestehende Personen | Arbeitsvertrag mit Ehegatten oder Kindern ohne tatsächliche Leistung |
Folgen einer vGA: Zweifach belastet
Die steuerlichen Folgen treffen die GmbH und den Gesellschafter.
- GmbH: Die Zahlung bleibt als Betriebsausgabe nicht anerkannt. Das Einkommen und der Gewerbeertrag steigen außerhalb der Bilanz, es fallen Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer nach.
- Gesellschafter: Er erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Im Regelfall gilt dafür die Abgeltungsteuer. Hat die Zahlung das Einkommen der GmbH gemindert, gilt sie nicht (§ 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG). Das Korrespondenzprinzip (§ 32a KStG) stimmt die Behandlung beider Seiten aufeinander ab.
- Weitere Folgen: Zinsen auf die Nachzahlung, gegebenenfalls Änderung von Bescheiden mehrerer Jahre, bei bewusster Gestaltung steuerstrafrechtliche Risiken.
Beispiel (vereinfacht, Hebesatz 410 Prozent): Ein Gesellschafter-Geschäftsführer erhält 150.000 Euro Gehalt. Angemessen wären 100.000 Euro. Die Differenz von 50.000 Euro wird als vGA hinzugerechnet.
| Steuer der GmbH auf 50.000 € | Betrag |
|---|---|
| Körperschaftsteuer 15 % | 7.500,00 € |
| Solidaritätszuschlag 5,5 % | 412,50 € |
| Gewerbesteuer 3,5 % mal 410 % | 7.175,00 € |
| Mehrsteuer insgesamt | 15.087,50 € |
Dazu kommen die steuerlichen Folgen beim Gesellschafter, die der Steuerberater im Einzelfall ermittelt.
So vermeiden Sie eine vGA
- Verträge schriftlich vor Beginn. Geschäftsführeranstellung, Darlehen, Mietverträge und Nutzungsüberlassungen werden vorab klar und eindeutig geregelt.
- Angemessenheit dokumentieren. Vergleichswerte aus Branche, Größe und Aufgabenumfang sammeln, etwa Gehaltsstudien oder Marktmieten.
- Verträge leben. Gehalt zahlen wie vereinbart, Zinsen tatsächlich überweisen, Rückzahlungen zum vereinbarten Termin.
- Dienstwagen klar regeln. Entweder Privatnutzung gegen versteuerten Vorteil (Gehaltsbestandteil) oder Nutzungsentgelt, in beiden Fällen schriftlich.
- Private Kosten trennen. Eigene Konten, keine privaten Ausgaben über das Geschäftskonto. Entnahmen als Darlehen oder Ausschüttung buchen.
- Änderungen formell beschließen. Gehaltsanpassungen durch Gesellschafterbeschluss, mit Wirkung für die Zukunft.
- Jährlich prüfen. Angemessenheit, Verträge und Zahlungen gemeinsam mit dem Berater durchgehen.
Eine bereits entstandene vGA lässt sich nicht einfach durch Rückzahlung beseitigen. Zahlt der Gesellschafter zurück, ändert das die steuerliche Behandlung der Vergangenheit grundsätzlich nicht. Wer eine vGA erkennt, sollte mit dem Berater klären, wie er sie erklärt und wie Folgejahre sauber gestaltet werden.
Betriebsprüfung: Worauf achtet das Finanzamt?
Bei der Betriebsprüfung einer GmbH stehen Gesellschafterbeziehungen regelmäßig im Fokus. Typische Prüfungspunkte sind Geschäftsführergehälter, Fahrzeugnutzung, Darlehenskonten der Gesellschafter, Mietverträge mit Gesellschaftern, Zahlungen an Angehörige und fehlende Belege. Wer Verträge, Beschlüsse und Zahlungsnachweise geordnet vorlegen kann, verkürzt die Prüfung und verringert das Risiko pauschaler Zuschätzungen.
Woran erkennen Sie einen passenden Steuerberater bei vGA-Fragen?
Kriterien:
- Erfahrung mit Gesellschafter-Geschäftsführern, Gestaltung von Verträgen und Betriebsprüfungen.
- Rechnet Mehrsteuer und Alternativen konkret durch, statt allgemein zu warnen.
- Arbeitet mit Rechtsanwalt oder Notar zusammen, wenn Gesellschaftsvertrag oder Beschlüsse zu ändern sind.
- Dokumentiert Absprachen schriftlich und erinnert an Jahresüberprüfung.
Fragen fürs Erstgespräch:
- Welche Zahlungen zwischen mir und der GmbH sind aktuell kritisch?
- Wie belegen wir die Angemessenheit meines Gehalts?
- Wie regeln wir Dienstwagen und Darlehen sicher?
- Wie gehen wir mit einer bereits erkannten vGA um?
- Wie läuft eine Betriebsprüfung ab, und wie unterstützen Sie dabei?
Typische Honorarbasis: Beratung nach Zeitgebühr (16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde, § 13 StBVV) oder vereinbarter Pauschale (§ 4 StBVV), Begleitung von Betriebsprüfungen nach Zeitgebühr, Rechtsbehelfe nach § 40 StBVV. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung einfach erklärt?
Ein Vorteil, den die GmbH ihrem Gesellschafter gewährt, den sie einem Fremden nicht gewährt hätte. Er wird steuerlich dem Gewinn der GmbH wieder hinzugerechnet (§ 8 Abs. 3 KStG).
Ist die private Nutzung des Dienstwagens eine vGA?
Ohne wirksame Vereinbarung oft ja. Der Bundesfinanzhof geht bei Gesellschafter-Geschäftsführern vom Anschein privater Nutzung aus, ein bloßes Verbot reicht nicht. Eine schriftliche Regelung mit Versteuerung des Vorteils oder Nutzungsentgelt vermeidet das Risiko.
Was kostet eine vGA die GmbH?
Die Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer auf den Betrag. Bei Hebesatz 410 Prozent sind das 30,175 Prozent, im Beispiel 15.087,50 Euro auf 50.000 Euro.
Kann ich eine vGA rückgängig machen?
Die steuerliche Behandlung des betroffenen Jahres bleibt grundsätzlich bestehen. Wie Sie mit dem Fall umgehen, klären Sie mit dem Steuerberater.
Gelten die Regeln auch für Ehepartner und Kinder?
Ja, auch Zahlungen an nahestehende Personen können vGA sein, etwa bei Arbeitsverträgen ohne tatsächliche Leistung.
Wann prüft das Finanzamt auf vGA?
Typischerweise bei der Betriebsprüfung, aber auch bei Auffälligkeiten in Steuererklärungen, etwa auffälligen Gehältern oder Darlehenskonten.
Quellen
- KStG § 8 Einkommen, verdeckte Gewinnausschüttung
- KStG § 32a Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden
- KStG § 23 Steuersatz
- SolZG § 4 Zuschlagsatz
- GewStG § 11 Steuermessbetrag
- EStG § 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen
- EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Kapitalerträge
- Statistisches Bundesamt: Gewerbesteuer 2025
- AO § 193 Zulässigkeit einer Außenprüfung
- StBVV § 4 Vergütungsvereinbarung
- StBVV § 13 Zeitgebühr
- StBVV § 40 Rechtsbehelfsverfahren
- BFH, Beschluss vom 17.12.2025, I B 17/24
Zuletzt geprüft am 26.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.