Ratgeber · GmbH und UG gründen und führen · Stand 26.10.2026

Holding-GmbH: Steuern, Schachtelprivileg und wann sich eine Holding lohnt

Eine Holding-GmbH hält Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Dividenden von Tochtergesellschaften sind bei ihr zu 95 Prozent körperschaftsteuerfrei, bei einer Beteiligung ab 10 Prozent (§ 8b KStG). Bei mindestens 15 Prozent wird sie auch bei der Gewerbesteuer zu 95 Prozent gekürzt. Ob sich die Struktur lohnt, hängt davon ab, ob Gewinne in der Holding bleiben sollen und welchen Aufwand Sie in Kauf nehmen.

Auf einen Blick
Dividenden steuerfrei95 % (§ 8b Abs. 1, 5 KStG)
Mindestbeteiligung Körperschaftsteuer10 % zu Jahresbeginn
Mindestbeteiligung Gewerbesteuer15 % (§ 9 Nr. 2a GewStG)
Veräußerungsgewinne95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 2, 3 KStG)
Effektive Belastung einer Dividenderund 1,5 % (5 % von 30,175 %)

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Was ist eine Holding-GmbH?

Der Begriff Holding beschreibt keine eigene Rechtsform, sondern eine Aufgabe. Eine Holding-GmbH hält Anteile an einer oder mehreren Gesellschaften und führt selbst kein oder nur ein geringes operatives Geschäft. In der Praxis sieht das so aus: Eine Gründerin hält die Anteile an ihrer Agentur-GmbH nicht privat, sondern über eine zwischengeschaltete GmbH. Ein Onlinehändler gründet für den Shop und für ein zweites Produkt jeweils eine Tochtergesellschaft unter einem gemeinsamen Dach.

Steuerlich wird die Holding wie jede GmbH behandelt: Körperschaftsteuer von 15 Prozent (§ 23 KStG), Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Der Vorteil liegt im Umgang mit Erträgen aus den Beteiligungen.

Das Schachtelprivileg: Dividenden zu 95 Prozent steuerfrei

Bezieht eine Kapitalgesellschaft Dividenden von einer anderen Kapitalgesellschaft, bleiben diese bei der Einkommensermittlung außer Ansatz (§ 8b Abs. 1 KStG). Davon gelten pauschal 5 Prozent als nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 5 KStG). Im Ergebnis sind 95 Prozent der Dividende steuerfrei.

Die Freistellung greift nur bei einer Mindestbeteiligung: Beträgt sie zu Beginn des Kalenderjahres weniger als 10 Prozent des Stammkapitals (Streubesitz), sind die Dividenden voll steuerpflichtig (§ 8b Abs. 4 KStG). Wer mindestens 10 Prozent erwirbt, gilt als zu Jahresbeginn beteiligt.

Auch Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen sind zu 95 Prozent steuerfrei (§ 8b Abs. 2 und 3 KStG). Umgekehrt sind Verluste aus dem Verkauf nicht abziehbar. Das gilt auch bei kleiner Beteiligung.

Beteiligung der HoldingKörperschaftsteuerGewerbesteuer
unter 10 %Dividende voll steuerpflichtigvoll steuerpflichtig
10 % bis unter 15 %95 % steuerfreiHinzurechnung, im Ergebnis steuerpflichtig
ab 15 %95 % steuerfreiKürzung, nur 5 % bleiben steuerpflichtig

Gewerbesteuer: Die Grenze liegt bei 15 Prozent

Für die Gewerbesteuer ist eine eigene Schwelle maßgeblich: Gewinne aus Anteilen werden gekürzt, wenn die Beteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums mindestens 15 Prozent beträgt (§ 9 Nr. 2a GewStG). Darunter werden steuerfreie Dividenden bei der Gewerbesteuer wieder hinzugerechnet (§ 8 Nr. 5 GewStG). Wer eine Beteiligung von 10 bis 14 Prozent hält, kann also bei der Körperschaftsteuer entlastet, bei der Gewerbesteuer aber voll belastet sein.

Eine Holding, die ausschließlich Beteiligungen verwaltet, ist gewerbesteuerpflichtig, weil jede GmbH kraft Rechtsform als Gewerbebetrieb gilt (§ 2 Abs. 2 GewStG). Auch bei der Kürzung bleiben die 5 Prozent nicht abziehbare Betriebsausgaben gewerbesteuerpflichtig, denn sie gelten nicht als gekürzte Gewinne aus Anteilen (§ 9 Nr. 2a GewStG). Mit Hebesätzen von durchschnittlich 410 Prozent ist die Kürzung wirtschaftlich dennoch wichtig.

Rechenbeispiel: 100.000 Euro Dividende

Beispiel (vereinfacht, Hebesatz 410 Prozent): Die operative GmbH schüttet 100.000 Euro an die Holding aus, die zu 100 Prozent beteiligt ist. Zum Vergleich: Die Anteile hielte ein Gesellschafter privat.

Weg der AusschüttungSteuerNettobetrag
an die Holding (ab 15 % Beteiligung)5.000 € steuerpflichtig: 15 % KSt plus Soli = 791,25 €, Gewerbesteuer 14,35 % = 717,50 €, zusammen 1.508,75 €98.491,25 €
an Privatperson mit Abgeltungsteuer25 % plus 5,5 % Soli = 26.375 €73.625 €

Die Kapitalertragsteuer wird auch bei Ausschüttung an die Holding einbehalten, die Holding bekommt sie auf ihre eigene Steuer angerechnet oder erstattet (§ 31 KStG, § 36 EStG). Die Entlastung wirkt sich erst aus, wenn der Betrag in der Holding bleibt, etwa für den Aufbau einer weiteren Gesellschaft. Reichen Sie ihn später an Ihren privaten Haushalt weiter, fallen die 26,375 Prozent bei der zweiten Ausschüttung an.

Wann lohnt sich eine Holding?

Eine Holding spielt ihre Vorteile aus, wenn Gewinne länger in der Unternehmensgruppe bleiben sollen. Beispiele:

  • Reinvestition: Sie wollen mit den Gewinnen der Shop-GmbH ein neues Geschäftsfeld in einer zweiten GmbH aufbauen.
  • Verkauf einer Beteiligung: Veräußert die Holding Anteile, sind 95 Prozent des Gewinns steuerfrei, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
  • Haftungstrennung: Wertvolle Vermögensgegenstände oder Markenrechte liegen in einer anderen Gesellschaft als das operative Risiko.
  • Nachfolge und Beteiligung Dritter: Mitarbeiter oder Investoren steigen auf Ebene der Tochter ein, die Holding bleibt Dach.

Weniger sinnvoll ist eine Holding, wenn Sie den Gewinn laufend für Ihren Lebensunterhalt benötigen. Dann zahlt die Struktur doppelt: Verwaltung auf zwei Ebenen und Abgeltungsteuer bei der Entnahme. Für kleine Betriebe mit einer einzigen Gesellschaft fallen zusätzliche Kosten an, etwa für Buchhaltung, Jahresabschluss, Offenlegung und Beratung beider Gesellschaften.

Organschaft und Gestaltungsfallen

Mit einer ertragsteuerlichen Organschaft (§ 14 KStG) werden Gewinne und Verluste der Tochter der Holding zugerechnet. Voraussetzungen sind unter anderem finanzielle Eingliederung und ein Gewinnabführungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren. Die Struktur ist komplex und kommt vor allem in Betracht, wenn die Holding auch operative Aufgaben hat oder Verluste verrechnet werden sollen.

Beim Aufbau einer Holding sind folgende Punkte zu beachten:

  • Das Einbringen bestehender Anteile in die Holding kann als Veräußerung gelten. Das Umwandlungssteuergesetz sieht unter Bedingungen steuerneutrale Wege vor, die Voraussetzungen sind eng.
  • Wer eine Beteiligung von weniger als 10 Prozent hält, verliert die Dividendenfreistellung.
  • Darlehen zwischen Holding, Tochter und Gesellschaftern müssen einem Fremdvergleich standhalten, sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
  • Verluste aus dem Verkauf von Anteilen sind nicht abziehbar.

Vor einer Umstrukturierung ist ein Steuerberater einzuschalten, in manchen Fällen auch ein Notar und Rechtsanwalt.

Woran erkennen Sie einen passenden Steuerberater für eine Holding-Struktur?

Kriterien:

  • Erfahrung mit Konzernstrukturen kleiner und mittlerer Gesellschaften, nicht nur mit Einzelunternehmen.
  • Verständliche Rechenbeispiele für Ihre Zahlen, statt allgemeiner Versprechen.
  • Zusammenarbeit mit Notar und Rechtsanwalt bei Gesellschaftsrecht und Umwandlung.
  • Schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung und Honorarrahmen.

Fragen fürs Erstgespräch:

  • Welche Steuerbelastung ergibt sich mit und ohne Holding in meinem Fall?
  • Wie hoch ist der laufende Mehraufwand für zwei Gesellschaften?
  • Wie werden bestehende Anteile steuerlich eingebracht?
  • Ist eine Organschaft sinnvoll?
  • Wie sichern wir Darlehen und Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften ab?

Typische Honorarbasis: Beratung und Rechenmodell nach Zeitgebühr (16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde, § 13 StBVV) oder vereinbartem Pauschalhonorar (§ 4 StBVV), laufende Abschlüsse jeder Gesellschaft nach § 35 StBVV mit 10/10 bis 40/10 der Tabelle B, Steuererklärungen nach § 24 StBVV. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Was kostet eine Holding-GmbH im Betrieb?

Zusätzlich zur operativen Gesellschaft fallen Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Offenlegung für die Holding an. Die Beträge richten sich nach Umfang und StBVV oder vereinbarter Pauschale.

Sind Dividenden bei einer Holding steuerfrei?

Zu 95 Prozent, wenn die Beteiligung zu Jahresbeginn mindestens 10 Prozent beträgt. Fünf Prozent gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 8b KStG).

Muss ich Gewerbesteuer auf Dividenden zahlen?

Bei einer Beteiligung ab 15 Prozent werden die Gewinne aus Anteilen gekürzt, nur die 5 Prozent nicht abziehbare Betriebsausgaben bleiben gewerbesteuerpflichtig (§ 9 Nr. 2a GewStG). Darunter werden Dividenden hinzugerechnet.

Lohnt sich eine Holding für eine einzelne kleine GmbH?

Nicht automatisch. Wenn der Gewinn überwiegend privat entnommen wird, spart die Holding nichts und verursacht Mehraufwand. Der Nutzen entsteht bei Reinvestition und Beteiligungsverkauf.

Kann ich meine bestehende GmbH in eine Holding einbringen?

Ja, durch Einbringung oder Anteilstausch. Die steuerneutrale Gestaltung nach dem Umwandlungssteuergesetz unterliegt strengen Voraussetzungen und sollte vorab geprüft werden.

Was ist eine Organschaft?

Ein Verbund, in dem das Einkommen der Tochter der Holding zugerechnet wird, mit Gewinnabführungsvertrag über mindestens fünf Jahre (§ 14 KStG).

Quellen

Zuletzt geprüft am 26.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.