Ratgeber · Leistungen im Detail · Stand 25.10.2026
Unternehmensnachfolge: Steuerfolgen bei der Übergabe und Rolle des Beraters
Bei der Übergabe eines Betriebs kann die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach §§ 13a und 13b ErbStG zu 85 Prozent, auf Antrag zu 100 Prozent entfallen, wenn Behaltens- und Lohnsummenfrist eingehalten werden. Beim Verkauf bleibt der Gewinn im Regelfall einkommensteuerpflichtig, mit einem Freibetrag von bis zu 45.000 Euro ab dem 55. Lebensjahr (§ 16 Abs. 4 EStG).
Hauptratgeber zum Thema Leistungen im Detail: Steuerberater Leistungen: Alle Aufgaben von der Einkommensteuer bis zur Nachfolge
| Regelverschonung | 85 % steuerfrei, Behaltensfrist 5 Jahre |
|---|---|
| Optionsverschonung | 100 % steuerfrei, Behaltensfrist 7 Jahre |
| Freibetrag beim Verkauf | 45.000 €, ab 55 Jahren, einmalig |
| Freibetrag Kind (ErbStG) | 400.000 € |
| Meldung Behaltensfristverstoß | innerhalb eines Monats |
| Erwerbe zusammengerechnet | innerhalb von 10 Jahren |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Welche Wege der Übergabe gibt es und was bedeuten sie steuerlich?
Die Steuerfolgen hängen davon ab, ob der Betrieb verschenkt, vererbt oder verkauft wird. Alle drei Wege unterscheiden sich in der Steuerart, den Fristen und den Freibeträgen.
| Weg | Steuerart | Wichtige Regeln |
|---|---|---|
| Schenkung zu Lebzeiten | Schenkungsteuer, bei Unternehmer-Übergabe oft Einkommensteuer neutral | Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG, Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG |
| Erbfall | Erbschaftsteuer | Verschonungsabschlag, Freibeträge, Erklärung nach Aufforderung |
| Verkauf | Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn | Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, ermäßigter Steuersatz nach § 34 EStG |
Bei der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils führt der Rechtsnachfolger die Buchwerte fort, soweit die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist (§ 6 Abs. 3 EStG). Beim Verkauf gegen Geld werden die stillen Reserven aufgedeckt und besteuert. Die richtige Wahl hängt von Familiensituation, Alter, Vermögen und Kaufpreis ab.
Verschonung bei Erbschaft und Schenkung: Die Regeln der §§ 13a und 13b ErbStG
Das Erbschaftsteuerrecht begünstigt die Übertragung von Betriebsvermögen, wenn der Betrieb fortgeführt wird. Begünstigt sind inländische Gewerbebetriebe, Teilbetriebe, Beteiligungen an Personengesellschaften und Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn der Erblasser oder Schenker unmittelbar zu mehr als 25 Prozent beteiligt war (§ 13b Abs. 1 ErbStG).
| Merkmal | Regelverschonung | Optionsverschonung |
|---|---|---|
| Steuerfreier Anteil | 85 % | 100 % auf Antrag |
| Behaltensfrist | 5 Jahre | 7 Jahre |
| Lohnsummenfrist | 5 Jahre, Mindestlohnsumme 400 % | 7 Jahre, Mindestlohnsumme 700 % |
| Verwaltungsvermögen | unter 90 % des Betriebsvermögens | höchstens 20 % |
Die Lohnsummenregel entfällt bei Betrieben mit höchstens fünf Beschäftigten. Bei mehr als fünf und bis zu zehn Beschäftigten gilt in der Regelverschonung eine Mindestlohnsumme von 250 Prozent, bei mehr als zehn und bis zu 15 Beschäftigten von 300 Prozent. Der Verschonungsabschlag gilt, wenn die Erwerbe vom selben Erblasser oder Schenker innerhalb von zehn Jahren 26 Millionen Euro nicht übersteigen. Darüber ist ein Erlass nach einer Bedarfsprüfung möglich (§ 28a ErbStG).
Zusätzlich gibt es einen Abzugsbetrag von 150.000 Euro. Er schmilzt ab, wenn der verbleibende Wert 150.000 Euro übersteigt, und entfällt bei 450.000 Euro vollständig.
Was ist Verwaltungsvermögen und warum entscheidet es?
Nicht alles im Betrieb ist begünstigt. Zum Verwaltungsvermögen zählen unter anderem an Dritte überlassene Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften mit 25 Prozent oder weniger, Wertpapiere, Kunstgegenstände und Oldtimer sowie Finanzmittel, soweit sie 15 Prozent des Betriebsvermögens übersteigen (§ 13b Abs. 4 ErbStG). Beträgt das Verwaltungsvermögen mindestens 90 Prozent, ist das gesamte Vermögen nicht begünstigt. Junges Verwaltungsvermögen, das dem Betrieb weniger als zwei Jahre zuzurechnen ist, bleibt immer schädlich.
Das macht eine frühe Bestandsaufnahme wichtig: Welche Grundstücke sind vermietet? Gibt es hohe Bankguthaben? Haben Sie kurz vor der Übergabe Wertpapiere gekauft? Der Steuerberater prüft das mit Ihnen und zeigt, ob eine Umstrukturierung vor der Übergabe sinnvoll ist.
Verkauf des Betriebs: Freibetrag und ermäßigter Steuersatz
Verkaufen Sie Ihren Betrieb, ist der Veräußerungsgewinn einkommensteuerpflichtig. Das Gesetz mildert die Belastung auf zwei Wegen.
- Freibetrag: Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist, erhält auf Antrag einen Freibetrag von 45.000 Euro. Er wird nur einmal gewährt. Er mindert sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 136.000 Euro übersteigt, und entfällt bei 181.000 Euro vollständig (§ 16 Abs. 4 EStG).
- Ermäßigter Steuersatz: Unter den Voraussetzungen des § 34 EStG kann ein ermäßigter Satz gelten, der in der Praxis erheblich unter dem Regelsteuersatz liegen kann. Auch diese Begünstigung gibt es nur einmal im Leben. Ob Ihre Konstellation passt, klärt die Kanzlei vor Vertragsabschluss.
Bei Kapitalgesellschaften gelten andere Regeln für den Verkauf von Anteilen. Wer Anteile an einer GmbH veräußert, sollte Steuerfolgen und Kaufpreisklauseln vor der Unterschrift prüfen lassen.
Beispiel: Betrieb im Wert von drei Millionen Euro geht an die Tochter
Rechenbeispiel zur Orientierung, keine Beratung im Einzelfall: Ein Vater übergibt seiner Tochter einen Handwerksbetrieb mit einem Wert von 3.000.000 Euro. Angenommen werden: kein schädliches Verwaltungsvermögen, Lohnsummen- und Behaltensfristen werden erfüllt, der persönliche Freibetrag von 400.000 Euro ist noch nicht verbraucht.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Begünstigtes Vermögen | 3.000.000 € |
| Verschonungsabschlag 85 % | 2.550.000 € steuerfrei |
| Verbleibender Wert | 450.000 € |
| Abzugsbetrag (nach Abschmelzung 0 €) | 0 € |
| Persönlicher Freibetrag | 400.000 € |
| Steuerpflichtiger Erwerb | 50.000 € |
| Steuer bei 7 Prozent (Steuerklasse I bis 75.000 €) | 3.500 € |
Mit der Optionsverschonung (100 Prozent) wäre der Erwerb steuerfrei, dafür gelten längere Fristen und strengere Grenzen beim Verwaltungsvermögen. Verstößt die Tochter innerhalb der Behaltensfrist gegen die Voraussetzungen, fällt die Verschonung anteilig rückwirkend weg.
Fristen, Meldepflichten und Verfahren
Mehrere Fristen laufen nach der Übergabe weiter. Lassen Sie sie von Beginn an in den Kalender eintragen.
- Anzeige des Erwerbs: Erwerbe sind dem Finanzamt anzuzeigen (§ 30 ErbStG), wenn die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nicht ohnehin durch Beurkundung bekannt wird.
- Erklärung: Das Finanzamt fordert zur Abgabe auf und setzt eine Frist (§ 31 ErbStG).
- Verstoß gegen Behaltensfrist: Er ist dem Finanzamt innerhalb eines Monats anzuzeigen (§ 13a Abs. 7 ErbStG).
- Lohnsumme: Eine Unterschreitung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Lohnsummenfrist zu melden.
- Zehn-Jahres-Zusammenrechnung: Frühere Erwerbe vom selben Schenker sind einzubeziehen (§ 14 ErbStG).
Ob Stundung oder Erlass in Ihrem Fall möglich sind, hängt von Vermögenslage und Art des Erwerbs ab. Fragen Sie danach, bevor ein Bescheid in Rechnung gestellt wird.
Rolle des Steuerberaters in der Nachfolge
Der Steuerberater begleitet die Nachfolge meist über mehrere Jahre. Typische Aufgaben:
- Bestandsaufnahme von Betriebsvermögen, Verwaltungsvermögen und Privatvermögen
- Vergleich der Wege Schenkung, Erbfall und Verkauf mit konkreten Steuerzahlen
- Planung der Übertragung über mehrere Jahre und Nutzung der Freibeträge, die sich nach zehn Jahren erneuern
- Prüfung von Rechtsform, Umwandlung und Gesellschaftsvertrag aus steuerlicher Sicht
- Ermittlung von Lohnsumme und Überwachung der Fristen
- Erstellung der Erklärungen und Prüfung der Bescheide
- Abstimmung mit Notar, Rechtsanwalt und Bank
Testament, Gesellschaftsvertrag und Pflichtteilsfragen sind Rechtsberatung und gehören zum Rechtsanwalt oder Notar. Die Abrechnung erfolgt meist nach Zeit mit 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde. Zehn Stunden Beratung kosten damit 660 bis 1.640 Euro netto. Erklärungen und Bewertungen werden gesondert vereinbart.
Häufige Fehler bei der Nachfolge
- Zu spät beginnen: Gestaltungen wirken stärker, wenn sie Jahre vor der Übergabe starten.
- Verwaltungsvermögen übersehen: Vermietete Grundstücke oder hohe Finanzmittel können die Begünstigung mindern oder kippen.
- Behaltensfrist verletzen: Verkauf wesentlicher Betriebsgrundlagen oder hohe Entnahmen führen zu rückwirkender Nachversteuerung.
- Lohnsumme nicht beobachten: Stellenabbau kann die Verschonung mindern.
- Freibeträge vergessen: Frühere Schenkungen sind zehn Jahre lang einzurechnen.
- Nur auf Steuern schauen: Finanzierung, Kaufpreis, Pensionsansprüche des Übergebers und Pflichtteile spielen mit.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Wie wird die Unternehmensnachfolge besteuert?
Bei Schenkung oder Erbe fällt Erbschaft- oder Schenkungsteuer an, die nach §§ 13a und 13b ErbStG zu 85 oder 100 Prozent entfallen kann. Beim Verkauf unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer, mit Freibetrag und ermäßigtem Satz unter Voraussetzungen.
Wie lange gilt die Behaltensfrist?
Fünf Jahre bei der Regelverschonung und sieben Jahre bei der Optionsverschonung. Bei Verstoß fällt die Verschonung anteilig weg.
Was ist die Lohnsummenfrist?
Der Betrieb muss über fünf Jahre (Option sieben) eine Mindestlohnsumme halten, in der Regelverschonung 400 Prozent der Ausgangslohnsumme. Bei höchstens fünf Beschäftigten entfällt die Prüfung.
Wie hoch ist der Freibetrag beim Verkauf eines Betriebs?
45.000 Euro für Personen ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit, einmalig. Er schmilzt ab, wenn der Gewinn 136.000 Euro übersteigt, und entfällt bei 181.000 Euro (§ 16 Abs. 4 EStG).
Können die Freibeträge mehrfach genutzt werden?
Ja, aber nur alle zehn Jahre. Erwerbe vom selben Schenker oder Erblasser innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG).
Was kostet die Beratung zur Unternehmensnachfolge?
Meist wird nach Zeit mit 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde abgerechnet oder ein Festpreis vereinbart. Zehn Stunden kosten 660 bis 1.640 Euro netto, ohne Erklärungen und Bewertung.
Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?
Möglichst fünf bis zehn Jahre vor der geplanten Übergabe. So bleibt Zeit für Gestaltung, Nutzung der Freibeträge und Bereinigung von Verwaltungsvermögen.
Quellen
- ErbStG § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen
- ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen
- ErbStG § 28a Verschonungsbedarfsprüfung
- ErbStG § 16 Freibeträge
- ErbStG § 19 Steuersätze
- ErbStG § 14 Berücksichtigung früherer Erwerbe
- ErbStG § 30 Anzeige des Erwerbs
- ErbStG § 31 Steuererklärung
- EStG § 6 Bewertung
- EStG § 16 Veräußerung des Gewerbebetriebs
- EStG § 34 Außerordentliche Einkünfte
- StBVV § 13 Zeitgebühr
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.