Ratgeber · Leistungen im Detail · Stand 25.10.2026
Existenzgründung mit Steuerberater: Checkliste vor der Gewerbeanmeldung
Wer gründet, sollte vor der Gewerbeanmeldung mit einem Steuerberater über Rechtsform, Kleinunternehmerregelung und steuerliche Erfassung sprechen. Das Gespräch kostet für Verbraucher höchstens 190 Euro netto als Erstberatung, danach rechnet die Kanzlei nach Zeit mit 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde oder zum Festpreis ab. Die Tätigkeit ist dem Finanzamt innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Hauptratgeber zum Thema Leistungen im Detail: Steuerberater Leistungen: Alle Aufgaben von der Einkommensteuer bis zur Nachfolge
| Anzeige beim Finanzamt | innerhalb eines Monats (§ 138 AO) |
|---|---|
| Erstberatung Verbraucher | höchstens 190 € netto |
| Beratung nach Zeit | 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde |
| Kleinunternehmer-Grenzen | 25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr |
| Voranmeldung im Gründungsjahr | gesetzlich monatlich, für 2021 bis 2026 ausgesetzt |
| Stammkapital GmbH | mindestens 25.000 € |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Warum der Steuerberater vor der Gewerbeanmeldung kommt
Viele Gründer melden zuerst das Gewerbe an und fragen danach. Das ist kein Fehler, kann aber Geld kosten, weil einige Entscheidungen früh festgelegt werden: die Rechtsform, die Wahl der Kleinunternehmerregelung, der Beginn der Buchführung und die Frage, ob Privat- und Betriebsvermögen sauber getrennt werden. Eine GmbH lässt sich zum Beispiel nicht nachträglich rückwirkend gründen, und Anschaffungen vor dem ersten Umsatz müssen steuerlich richtig erfasst werden.
Die Kanzlei übernimmt in der Gründung drei Aufgaben. Sie berät zu Rechtsform und Gestaltung, richtet die steuerliche Erfassung ein und legt die Buchführung auf. Rechtsberatung, etwa zum Gesellschaftsvertrag, gehört zu Notar und Rechtsanwalt. Der Steuerberater prüft den Vertrag aus steuerlicher Sicht und weist auf Klauseln hin, die Folgen für Gewinnverteilung oder Haftung haben.
Rechtsform: Welche Steuerfolgen hat welche Wahl?
Die Rechtsform bestimmt, welche Steuern anfallen und wie Buchführung und Abschluss aussehen. Die folgende Übersicht zeigt typische Unterschiede.
| Rechtsform | Steuerart auf den Gewinn | Gewinnermittlung | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Freiberufler, Einzelunternehmen | Einkommensteuer, Gewerbesteuer nur bei Gewerbe | EÜR bis zu den Grenzen des § 141 AO | Gewerbesteuer-Freibetrag 24.500 € für Einzelunternehmer |
| GbR, Partnerschaft | Einkommensteuer der Gesellschafter | EÜR oder Bilanz | gesonderte Feststellung der Einkünfte |
| UG (haftungsbeschränkt) | Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer | Bilanz | Rücklage aus dem Jahresüberschuss |
| GmbH | Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer | Bilanz | Stammkapital mindestens 25.000 € |
Steuerlich sind Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften nicht pauschal besser oder schlechter. Die Belastung hängt vom Gewinn, von Entnahmen oder Ausschüttungen, von Geschäftsführergehalt und Sozialversicherung ab. Lassen Sie die Rechtsform daher mit Ihren konkreten Zahlen rechnen, nicht mit Faustregeln.
Was kostet die Gründungsberatung?
Die Kosten hängen davon ab, ob Sie ein Einzelgespräch, ein Gründungspaket oder eine laufende Betreuung wählen.
| Leistung | Abrechnung | Rahmen netto |
|---|---|---|
| Erstberatung für Verbraucher | § 21 StBVV | höchstens 190 € |
| Beratung nach Zeit, 3 Stunden | 12 Viertelstunden, § 13 StBVV | 198 bis 492 € |
| Eröffnungsbilanz GmbH, Bilanzsumme 25.000 € | § 35 StBVV, 5/10 bis 12/10 aus 201 € | 100,50 bis 241,20 € |
| Laufende Buchhaltung, 60.000 € Jahreswert | § 33 StBVV | 7,25 bis 174 € je Monat |
| Lohnabrechnung Geschäftsführer | § 34 StBVV | 6 bis 30 € je Monat |
Auslagen, Pauschale und 19 Prozent Umsatzsteuer kommen hinzu. Die Erstberatungsgrenze von 190 Euro gilt für Verbraucher. Ob eine Person vor Aufnahme der Tätigkeit noch Verbraucher ist, kann im Einzelfall zu klären sein. Viele Kanzleien bieten Gründerpakete zum Festpreis an. Lassen Sie sich Umfang und Preis in Textform bestätigen (§ 4 StBVV).
Checkliste: Die ersten Schritte vor der Gewerbeanmeldung
Diese Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt. Haken Sie ab, was erledigt ist, und nehmen Sie offene Punkte mit ins Gespräch.
- Geschäftsidee und Zahlen: erwarteter Umsatz, Kosten, Gewinn und Liquiditätsbedarf im ersten Jahr schätzen.
- Rechtsform wählen: Haftung, Steuerlast und Verwaltungsaufwand abwägen.
- Kleinunternehmerregelung prüfen: Vorjahresumsatz bis 25.000 Euro und laufender Umsatz bis 100.000 Euro (§ 19 UStG). Der Verzicht bindet mindestens fünf Kalenderjahre.
- Gewerbe oder Freiberuf klären: Gewerbetreibende melden bei der Gemeinde an, Freiberufler wenden sich direkt an das Finanzamt (§ 138 AO).
- Gesellschaftsvertrag und Notar: bei GmbH und UG Termin vereinbaren.
- Geschäftskonto eröffnen: Privat und Betrieb trennen.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: über ELSTER innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis übermitteln.
- Buchhaltung einrichten: Software, Kontenplan, Belegablage und Rechnungsvorlage mit Pflichtangaben.
- Versicherungen und Kammern: Krankenversicherung, Berufshaftpflicht, Mitgliedschaft in IHK oder Handwerkskammer, soweit zutreffend.
- Steuertermine eintragen: Voranmeldung, Vorauszahlungen, Jahreserklärungen.
Steuerliche Erfassung: Was das Finanzamt wissen will
Nach § 138 AO ist die Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit dem Finanzamt binnen eines Monats mitzuteilen. Die Auskünfte zu den steuerlich erheblichen Verhältnissen werden nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch übermittelt. Im Fragebogen geben Sie unter anderem voraussichtlichen Umsatz und Gewinn, Rechtsform, Beteiligte und die Wahl der Kleinunternehmerregelung an.
Die Schätzung wirkt unmittelbar: Das Finanzamt setzt auf ihrer Grundlage Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest und legt den Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum fest. Nach § 18 Abs. 2 UStG gilt für Gründer im Gründungsjahr und im Folgejahr gesetzlich der Kalendermonat, diese Pflicht ist für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ausgesetzt. Klären Sie den Stand für 2027 rechtzeitig. Planen Sie Gewinn und Umsatz daher realistisch und nicht zu optimistisch.
Nach der Erfassung erhalten Sie Steuernummer und, auf Antrag, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Rechnungen an Unternehmer müssen die Steuernummer oder die USt-IdNr. tragen.
Fördermöglichkeiten und Zuschüsse prüfen
Der Steuerberater ist keine Förderstelle, kann aber Zahlen für Anträge liefern. Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen (§ 93 SGB III). Voraussetzungen sind unter anderem ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bei Gründung und die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit. Auch Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute können Stellungnahmen abgeben. Die Antragstellung muss vor der Gründung erfolgen. Die Höhe und Dauer klärt die Agentur für Arbeit.
Daneben gibt es Förderkredite und Beratungsangebote von Bund, Ländern und Kammern. Hier sollten Sie die Antragsbedingungen direkt bei der jeweiligen Stelle erfragen. Eine fertige Liquiditätsplanung und Rentabilitätsvorschau der Kanzlei erleichtert die Gespräche mit Bank und Förderstelle.
Häufige Fehler bei der Gründung
- Fragebogen zu spät oder unvollständig: Folge sind Schätzungen, unpassende Vorauszahlungen oder Rückfragen.
- Kleinunternehmerregelung ohne Rechnung durchgespielt: Wer viele Investitionen plant, verliert den Vorsteuerabzug. Ein Verzicht kann sich lohnen, bindet aber fünf Jahre.
- Betriebs- und Privatkonto vermischt: Das erschwert Buchführung und Betriebsprüfung.
- Keine Rücklage für Steuern: Einkommensteuer-Vorauszahlungen und Nachzahlungen kommen nach dem ersten Jahr.
- Gründung in der GmbH ohne Vorbereitung: Fehlende Einzahlung des Stammkapitals oder unklare Geschäftsführerverträge führen zu Problemen bei Eintragung und Steuer.
- Belege nicht von Beginn gesammelt: Ausgaben vor dem ersten Umsatz können Betriebsausgaben sein, wenn sie belegt sind.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Brauche ich als Existenzgründer einen Steuerberater?
Eine Pflicht gibt es nicht. Eine Beratung vor der Gründung ist trotzdem sinnvoll, weil Rechtsform, Kleinunternehmerregelung und steuerliche Erfassung schwer zu ändern sind, sobald sie festgelegt sind.
Was kostet die Gründungsberatung beim Steuerberater?
Die Erstberatung für Verbraucher ist auf 190 Euro netto begrenzt. Weitere Beratung kostet nach Zeit 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde, oder die Kanzlei bietet ein Gründerpaket zum Festpreis an.
Wann muss ich mich beim Finanzamt melden?
Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit (§ 138 AO), elektronisch über ELSTER mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende melden zusätzlich bei der Gemeinde an.
Welche Rechtsform ist für Gründer steuerlich günstig?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt von Gewinn, Entnahmen, Haftungsbedarf und Sozialversicherung ab. Die Kanzlei rechnet die Varianten mit Ihren Zahlen durch.
Soll ich als Gründer Kleinunternehmer sein?
Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt, kommt die Regelung in Betracht (§ 19 UStG). Dann zahlen Sie keine Umsatzsteuer, verlieren aber den Vorsteuerabzug.
Muss ich im Gründungsjahr monatlich die Umsatzsteuer voranmelden?
Derzeit nicht zwingend. Das Gesetz sieht für Neugründer im laufenden und im folgenden Kalenderjahr monatliche Voranmeldungen vor (§ 18 Abs. 2 UStG), die Pflicht ist aber für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ausgesetzt. Es gilt der Zeitraum nach der voraussichtlichen Steuer. Prüfen Sie den Stand für 2027.
Gibt es Zuschüsse für Existenzgründer?
Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit gibt es den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit (§ 93 SGB III). Voraussetzungen sind unter anderem ein Restanspruch von 150 Tagen und eine Tragfähigkeitsbescheinigung.
Quellen
- AO § 138 Anzeigepflichten
- UStG § 19 Kleinunternehmer
- UStG § 18 Besteuerungsverfahren
- StBVV § 21 Rat, Auskunft, Erstberatung
- StBVV § 13 Zeitgebühr
- StBVV § 4 Vergütungsvereinbarung
- StBVV § 35 Abschlussarbeiten
- AO § 141 Buchführungspflicht
- GewStG § 11 Freibetrag
- GmbHG § 5 Stammkapital
- SGB III § 93 Gründungszuschuss
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.