Ratgeber · Karriere und Ausbildung · Stand 25.10.2026

Steuerfachwirt und Aufstiegs-BAföG: Förderung, Voraussetzungen und Antrag

Das Aufstiegs-BAföG übernimmt für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro: die Hälfte als Zuschuss, die andere Hälfte als zinsgünstiges KfW-Darlehen, von dem bei bestandener Prüfung 50 Prozent erlassen werden können. Rechnerisch tragen Sie so nur etwa ein Viertel der förderfähigen Kosten selbst. Der Antrag läuft über die zuständige Landesstelle.

Auf einen Blick
Höchstbetrag Maßnahmebeitrag15.000 Euro
Zuschussanteil50 Prozent der Kosten
Darlehenserlass bei bestandener Prüfung50 Prozent des Darlehens auf Antrag
Unterhaltsbeitrag Vollzeit (alleinstehend)bis 1.019 Euro monatlich
Einkommen und Vermögenfür Lehrgangskosten ohne Bedeutung

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Was fördert das Aufstiegs-BAföG beim Steuerfachwirt?

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG) unterstützt berufliche Aufstiegsfortbildungen. Der Steuerfachwirt ist ein typischer Fall, weil er auf der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten aufbaut und mit einer Prüfung bei der Steuerberaterkammer endet. Gefördert werden zwei Bausteine:

  • Maßnahmebeitrag: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis höchstens 15.000 Euro. Die Hälfte ist Zuschuss, die andere Hälfte wird als KfW-Darlehen angeboten. Einkommen und Vermögen spielen dafür keine Rolle.
  • Unterhaltsbeitrag: nur bei Vollzeitlehrgängen. Er hängt von Einkommen und Vermögen ab.

Ob ein bestimmter Lehrgang förderfähig ist, entscheidet die Förderstelle anhand der Lehrgangsunterlagen. Fragen Sie die Förderstelle vor der Anmeldung, ob Ihr Lehrgang und Anbieter infrage kommen.

Checkliste für den Antrag

  • Lehrgangsvertrag oder Anmeldebestätigung mit Kosten und Zeitplan
  • Nachweis der Berufsausbildung und der Berufspraxis
  • Kostenaufstellung für Prüfungsgebühr und Lehrmaterial, soweit förderfähig
  • Ausweis, Bankverbindung und bei Vollzeit Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Nach dem Bescheid: KfW-Darlehensantrag und später Nachweis der bestandenen Prüfung

Wie hoch ist die Förderung im Beispiel?

Ein Rechenbeispiel zeigt, wie sich die Bausteine verbinden. Annahme: Der Lehrgang kostet 4.000 Euro, die Prüfungsgebühr 500 Euro. Das sind 4.500 Euro förderfähige Maßnahmekosten. Die Zahlen sind angenommen und ersetzen keinen Bescheid.

PostenBetrag
Förderfähige Kosten (Annahme)4.500 Euro
Zuschuss (50 Prozent)2.250 Euro
KfW-Darlehen (50 Prozent)2.250 Euro
Erlass bei bestandener Prüfung (50 Prozent des Darlehens)1.125 Euro
Zu tilgender Darlehensrest1.125 Euro
Eigenanteil in Höhe des Darlehensrests25 Prozent der Kosten

Insgesamt werden damit 3.375 Euro oder 75 Prozent der Kosten nicht zurückgezahlt. Die Rückzahlung des Rests regelt die KfW, sie beginnt nach einer Karenzzeit. Konditionen und Zinsen nennt das Darlehensangebot. Der Erlass setzt einen Antrag nach bestandener Prüfung voraus.

Zum Vergleich: Ohne Förderung müssten Sie im Beispiel alle 4.500 Euro selbst aufbringen. Bei höheren Lehrgangskosten steigt der Zuschuss entsprechend, bis die Grenze von 15.000 Euro förderfähigen Kosten erreicht ist. Dann beträgt der Zuschuss höchstens 7.500 Euro. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Arbeitgeber Kosten übernimmt. Eine Arbeitgeberzahlung kann die förderfähigen Kosten mindern, und Rückzahlungsklauseln im Weiterbildungsvertrag sollten Sie vor Unterschrift lesen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Das Gesetz knüpft die Förderung an persönliche und inhaltliche Bedingungen. Wichtige Punkte sind:

  1. Es muss sich um eine Aufstiegsfortbildung mit anerkanntem Abschluss handeln, hier die Prüfung zum Steuerfachwirt.
  2. Sie benötigen in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung, bei Steuerfachangestellten ist das gegeben.
  3. Der Lehrgang muss inhaltliche und zeitliche Anforderungen erfüllen, in der Regel mindestens 400 Unterrichtsstunden. Die Förderstelle prüft das.
  4. Die Zulassung zur Kammerprüfung ist typischerweise an die Berufspraxis gebunden, beim Steuerfachwirt in der Regel drei Jahre nach der Ausbildung.

Beachten Sie: Für den Steuerfachwirt besteht keine Lehrgangspflicht, das Aufstiegs-BAföG fördert aber die Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme, in der Regel mit mindestens 400 Unterrichtsstunden (§ 2 Abs. 3 AFBG). Wer sich ausschließlich selbst vorbereitet, hat deshalb voraussichtlich keinen Anspruch. Die genauen Zulassungsregeln stehen in der Rechtsvorschrift der zuständigen Steuerberaterkammer.

Wie läuft der Antrag ab?

Anträge stellen Sie bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle. Das ist je nach Bundesland unterschiedlich, die Seite des Bundes führt Sie zur richtigen Stelle. Eine sinnvolle Reihenfolge:

  1. Zuständige Förderstelle und Online-Antrag auf der Seite aufstiegs-bafoeg.de klären.
  2. Vom Lehrgangsanbieter den Kostennachweis und die Bescheinigung über den Lehrgang einholen.
  3. Antrag mit Nachweisen einreichen, bei Vollzeit zusätzlich Einkommens- und Vermögensangaben.
  4. Nach dem Bescheid das KfW-Darlehensangebot prüfen und annehmen.
  5. Nach bestandener Prüfung den Erlass von 50 Prozent des Darlehens beantragen.

Stellen Sie den Antrag möglichst vor Lehrgangsbeginn. Welche Frist Ihre Landesstelle setzt, erfahren Sie dort. Klären Sie das, bevor Sie den Lehrgang buchen.

Was gilt bei Vollzeitlehrgängen?

Wer den Steuerfachwirt in Vollzeit macht, kann zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Alleinstehende erhalten höchstens 1.019 Euro im Monat. Für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner kommen höchstens 235 Euro hinzu, für jedes kindergeldberechtigte Kind ebenfalls 235 Euro. Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren erhalten zusätzlich 150 Euro je Kind für die Betreuung, unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Angerechnet werden Einkommen und Vermögen. Der Freibetrag für das eigene Einkommen liegt bei 353 Euro, Vermögen bleibt bis 45.000 Euro unberücksichtigt. Weitere Freibeträge gelten für Partner und Kinder. Ob der Unterhaltsbeitrag für Sie infrage kommt, klärt die Förderstelle im Einzelfall. Bei Teilzeitlehrgängen neben dem Beruf entfällt der Unterhaltsbeitrag, die Hilfe beim Maßnahmebeitrag bleibt bestehen.

Wie läuft die Prüfung zum Steuerfachwirt ab?

Die Förderung ist nur sinnvoll, wenn der Weg zum Abschluss klar ist. Die Prüfung nimmt die Steuerberaterkammer auf Grundlage ihrer Rechtsvorschrift ab. Nach der Rechtsvorschrift der Steuerberaterkammer Hamburg besteht sie aus vier schriftlichen Klausuren mit insgesamt 13 Stunden Bearbeitungszeit und einem mündlichen Teil. Zugelassen werden in der Regel Steuerfachangestellte mit drei Jahren Berufspraxis nach der Ausbildung. Die Details unterscheiden sich je nach Kammer, die Rechtsvorschrift Ihrer Kammer ist maßgeblich.

  • Vorbereitungsdauer: abhängig vom Lehrgang, Angaben dazu macht der Anbieter
  • Lehrgang: möglich, aber nicht vorgeschrieben
  • Nutzen: Mit bestandener Prüfung verkürzt sich die Praxiszeit für die Steuerberaterprüfung von acht auf sechs Jahre (§ 36 Abs. 2 StBerG)

Mit dem Abschluss steigt auch das Einkommen: Der Entgeltatlas nennt für Fachwirt/in Steuer bundesweit einen Median von 4.629 Euro brutto im Monat gegenüber 3.654 Euro bei Steuerfachangestellten. Der Weg lohnt sich damit statistisch und wird zugleich gefördert.

Welche steuerlichen Aspekte gibt es?

Lehrgangs- und Prüfungskosten für eine Fortbildung im ausgeübten Beruf können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend gemacht werden (§ 9 EStG). Erhaltene Zuschüsse mindern dabei die abziehbaren Kosten. Wie sich Förderung und Steuerabzug im Einzelfall verbinden, beurteilt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Dieser Ratgeber gibt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wird der Steuerfachwirt durch das Aufstiegs-BAföG gefördert?

In der Regel ja, wenn der Lehrgang und die Prüfung die Voraussetzungen des AFBG erfüllen. Die Förderstelle entscheidet über die Förderfähigkeit des konkreten Lehrgangs.

Wie viel muss ich beim Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?

Die Hälfte der Kosten ist Zuschuss. Vom Darlehen können bei bestandener Prüfung 50 Prozent erlassen werden. Es bleiben im Beispiel 25 Prozent der Kosten als Darlehen.

Gibt es das Aufstiegs-BAföG auch ohne Lehrgang?

Gefördert wird die Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme mit Mindestumfang, in der Regel 400 Unterrichtsstunden. Ohne Lehrgang ist eine Förderung daher voraussichtlich nicht möglich. Klären Sie das vorab mit der Förderstelle.

Ist das Aufstiegs-BAföG einkommensabhängig?

Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nicht. Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitlehrgängen hängt dagegen von Einkommen und Vermögen ab.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Stellen Sie den Antrag besser vor Beginn des Lehrgangs und klären Sie die geltende Frist bei Ihrer Landesstelle.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.