Ratgeber · Karriere und Ausbildung · Stand 24.10.2026

Steuerfachwirt Weiterbildung: Zulassung, Prüfung, Kosten, Förderung

Zum Steuerfachwirt werden Sie mit abgeschlossener Ausbildung zum Steuerfachangestellten und drei Jahren Praxis in einer Kanzlei. Die Prüfung der Steuerberaterkammer besteht aus vier Klausuren und einem mündlichen Teil, die Vorbereitung dauert laut Berufsinformationssystem 2 bis 5 Monate in Vollzeit oder 8 bis 18 Monate in Teilzeit. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren fördert das Aufstiegs-BAföG rechnerisch mit bis zu 75 Prozent.

Auf einen Blick
Zulassung (Regelfall)Abschluss Steuerfachangestellte + 3 Jahre Praxis
Prüfung4 Klausuren (13 Stunden gesamt) + mündlicher Teil
Vorbereitungsdauer2 bis 5 Monate Vollzeit, 8 bis 18 Monate Teilzeit
Aufstiegs-BAföGrechnerisch bis zu 75 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (max. 15.000 Euro Maßnahmebeitrag)
Lehrgangspflichtkeine
Wirkung für Steuerberater6 statt 8 Jahre Praxis (§ 36 StBerG)

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Wer wird zur Steuerfachwirt-Prüfung zugelassen?

Die Prüfung wird von den Steuerberaterkammern abgenommen, jede Kammer hat eine Prüfungsordnung. Inhaltlich folgen die Regelungen einem bundeseinheitlichen Muster. Nach der Rechtsvorschrift der Steuerberaterkammer Hamburg wird zugelassen:

VorbildungPraxis im Steuer- und Rechnungswesen
Abschlussprüfung Steuerfachangestellte/r3 Jahre danach, mindestens 16 Wochenstunden bei Steuerberater, Berufsausübungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfer oder Verein nach § 4 Nr. 8 StBerG
Mindestens dreijähriges betriebswirtschaftliches Hochschulstudium3 Jahre, ebenfalls mit 16 Wochenstunden
Gleichwertige kaufmännische Berufsausbildung (zum Beispiel Bankkaufmann, Industriekaufmann, Rechtsanwaltsfachangestellte)5 Jahre im Steuer- und Rechnungswesen, davon 3 Jahre in einer Kanzlei oder gleichgestellten Stelle
Keine gleichwertige Berufsausbildung8 Jahre, davon 5 Jahre in einer Kanzlei oder gleichgestellten Stelle
Wer die Voraussetzungen für die Steuerberaterprüfung erfülltnach § 36 StBerG

Die Praxiszeit muss bis zum Ende des Monats vor dem schriftlichen Teil erreicht sein. In besonderen Ausnahmefällen kann die Kammer auch aufgrund von Zeugnissen und Nachweisen zulassen. Ausländische Abschlüsse und Zeiten im Ausland werden berücksichtigt. Die Regeln Ihrer Kammer können im Detail abweichen, deshalb gilt immer die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer.

Wie läuft die Steuerfachwirt-Prüfung ab?

Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil mit vier Aufsichtsarbeiten und einen mündlichen Teil. Geprüft werden unter anderem Abgabenordnung, Ertragsteuern, Verkehrsteuern, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Buchführung und Rechnungslegung, Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht, Steuerberatungsrecht sowie Kanzleiorganisation und Mandantenkommunikation.

KlausurInhaltDauer
Steuerrecht IAbgabenordnung, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz240 Minuten
Steuerrecht IISteuern vom Einkommen und vom Ertrag240 Minuten
RechnungswesenBuchführung und Rechnungslegung180 Minuten
BetriebswirtschaftJahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung120 Minuten

Zum mündlichen Teil wird zugelassen, wer in mindestens drei der vier Klausuren mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat und in keiner Klausur ungenügend war. Der mündliche Teil besteht aus einem Vortrag (höchstens fünf Minuten, zehn Minuten Vorbereitung) und einem Fachgespräch, insgesamt höchstens 30 Minuten je Person. Er kann einzeln oder in Gruppen von bis zu fünf Personen stattfinden.

Wie wird bewertet und wann ist die Prüfung bestanden?

Nach der Rechtsvorschrift der Steuerberaterkammer Hamburg (§ 8) werden die vier Aufsichtsarbeiten und der mündliche Teil einzeln bewertet und dann zu einem Gesamtergebnis gewichtet:

PrüfungsbestandteilGewicht im Gesamtergebnis
Steuerrecht Iein Viertel
Steuerrecht IIein Viertel
Rechnungswesenein Fünftel
Betriebswirtschaftein Zehntel
Mündlicher Teilein Fünftel

Bestanden ist die Prüfung, wenn mindestens vier der fünf Einzelergebnisse und das Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“ sind. Wird ein Einzelergebnis mit „ungenügend“ bewertet, ist die gesamte Prüfung nicht bestanden. Das Steuerrecht zählt zusammen mit der Hälfte des Gesamtergebnisses, es lohnt sich also, hier die meiste Lernzeit einzuplanen.

Die Prüfungsgebiete umfassen laut Rechtsvorschrift auch Steuerberatungsrecht (zum Beispiel Verschwiegenheit, Geldwäschegesetz, GoBD und Verfahrensdokumentation) sowie Kanzleiorganisation, Kommunikation und Mitarbeiterführung. Diese Themen werden von Prüflingen gern unterschätzt, weil sie weniger Rechenarbeit verlangen. Andere Kammern können abweichende Regeln haben, maßgeblich ist die Prüfungsordnung Ihrer Kammer.

Wie lange dauert die Weiterbildung?

Die Dauer hängt vom Angebot ab. Das Berufsinformationssystem der Bundesagentur für Arbeit nennt als Spanne 2 bis 5 Monate in Vollzeit und 8 bis 18 Monate in Teilzeit. Eine feste Lehrgangsdauer schreibt kein Gesetz vor. Wichtig: Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, einen Lehrgang zu besuchen.

Termine und Anmeldefristen legt die Kammer fest. Planen Sie die Anmeldung früh und erkundigen Sie sich bei Ihrer Kammer nach dem aktuellen Prüfungskalender.

Was kostet die Weiterbildung zum Steuerfachwirt?

Verbindliche Gebühren der Kammern konnten wir nicht einheitlich belegen. Sie sind in den Gebührenordnungen der Kammern geregelt und unterscheiden sich. Beispielhafte Lehrgangsangebote für Fernlehrgänge liegen laut Preislisten bei rund 960 Euro (Ratenmodell ab 80 Euro im Monat) bis rund 2.300 Euro. Präsenzkurse sind teils teurer. Vergleichen Sie, was enthalten ist: Skripte, Klausurenkurs, Korrekturen, Prüfungsvorbereitung.

Beachten Sie neben dem Lehrgang die Zulassungs- und Prüfungsgebühr Ihrer Kammer sowie Fachbücher und Gesetzestexte. Viele Arbeitgeber übernehmen Teile der Kosten, oft mit einer Bindungsfrist. Lassen Sie sich Zusagen schriftlich geben.

Wie funktioniert die Förderung durch Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) fördert Fortbildungen wie den Steuerfachwirt, wenn die Maßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst. Der Maßnahmebeitrag deckt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis maximal 15.000 Euro, unabhängig von Einkommen und Vermögen.

  • 50 Prozent des Maßnahmebeitrags sind ein Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen.
  • Der Rest kann als zinsgünstiges Darlehen der KfW aufgenommen werden.
  • Bestehen Sie die Prüfung, werden auf Antrag 50 Prozent des Restdarlehens erlassen. Rechnerisch sind so bis zu 75 Prozent der Gebühren gefördert.
  • Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einen einkommens- und vermögensabhängigen Unterhaltsbeitrag, für Alleinstehende maximal 1.019 Euro im Monat, als Zuschuss.

Beispiel: Ein Lehrgang kostet 2.000 Euro. Davon sind 1.000 Euro Zuschuss, 1.000 Euro Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden 500 Euro des Darlehens erlassen, übrig bleiben 500 Euro Rückzahlung. Von 2.000 Euro sind also 1.500 Euro gefördert (75 Prozent). Beträge sind ein Rechenbeispiel, keine Zusage.

Fristen nennt das zuständige Amt, ratsam ist die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme. Zuständig sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Länder. Ob Ihr konkreter Lehrgang förderfähig ist, klärt dieses Amt.

Checkliste vor der Anmeldung

  1. Zuständige Kammer und aktuelle Prüfungsordnung heraussuchen.
  2. Praxiszeit nachrechnen: mindestens 16 Wochenstunden, Zeitpunkt bis zum Ende des Monats vor dem schriftlichen Teil.
  3. Nachweise bereitlegen: Abschlusszeugnis, Arbeitgeberbestätigungen.
  4. Lehrgang oder Selbststudium wählen und Förderung beim Amt für Ausbildungsförderung vor Beginn klären.
  5. Arbeitgeber wegen Kostenübernahme und Freistellung ansprechen und die Zusage schriftlich festhalten.

Was bringt der Abschluss?

Steuerfachwirte übernehmen laut Bundesagentur für Arbeit Aufgaben wie das Prüfen von Steuerbescheiden, die Unterstützung bei der Finanzbuchführung, Lohnabrechnungen, die Vorbereitung von Beratungsgesprächen und den Kontakt zu Finanzämtern. Der Abschluss öffnet den Weg in Leitungsfunktionen in Kanzleien.

Wer später Steuerberater werden möchte, braucht mit dem Steuerfachwirt statt acht nur sechs Jahre Praxis nach § 36 Abs. 2 StBerG. Die Fortbildung zum geprüften Bilanzbuchhalter wirkt gleich. Mehr zu Bilanzbuchhalter und Abgrenzung im eigenen Ratgeber.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Weiterbildung zum Steuerfachwirt?

Je nach Angebot 2 bis 5 Monate in Vollzeit oder 8 bis 18 Monate in Teilzeit laut Berufsinformationssystem der Bundesagentur für Arbeit.

Muss ich für die Prüfung einen Lehrgang besuchen?

Nein. Ein Lehrgang ist keine Zulassungsvoraussetzung. Für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG muss die Maßnahme aber mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

Wer darf zur Steuerfachwirt-Prüfung?

Regelfall: bestandene Ausbildung zum Steuerfachangestellten und drei Jahre Praxis mit mindestens 16 Wochenstunden. Andere Wege mit längerer Praxis sind möglich.

Wird der Steuerfachwirt vom Aufstiegs-BAföG gefördert?

Maßnahmen dieser Art können gefördert werden. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss, mit Darlehenserlass insgesamt bis zu 75 Prozent. Die Förderfähigkeit des konkreten Lehrgangs klärt das zuständige Amt.

Kann ich mit dem Steuerfachwirt Steuerberater werden?

Ja, mit sechs Jahren Praxis statt acht nach § 36 Abs. 2 StBerG, danach folgt die Steuerberaterprüfung.

Was kostet die Prüfungsgebühr?

Die Gebühr legt jede Kammer in ihrer Gebührenordnung fest. Erfragen Sie sie bei der zuständigen Steuerberaterkammer.

Quellen

Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.