Ratgeber · Karriere und Ausbildung · Stand 24.10.2026
Steuerfachangestellte Ausbildung: Dauer, Inhalte, Vergütung
Die Ausbildung zur Steuerfachangestellten oder zum Steuerfachangestellten dauert drei Jahre und läuft dual in Kanzlei und Berufsschule. Die Steuerberaterkammern Westfalen-Lippe und Niedersachsen empfehlen ab 1. August 2026 eine Vergütung von 1.200 Euro im ersten, 1.300 Euro im zweiten und 1.400 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ein bestimmter Schulabschluss ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Hauptratgeber zum Thema Karriere und Ausbildung: Steuerberater werden: Wege, Zulassung, Kosten und Dauer
| Dauer | 3 Jahre (§ 2 StFachAngAusbV) |
|---|---|
| Ausbildungsform | dual, Kanzlei und Berufsschule |
| Empfohlene Vergütung ab 08/2026 | 1.200 / 1.300 / 1.400 Euro brutto |
| Prüfungen | Zwischenprüfung und Abschlussprüfung bei der Steuerberaterkammer |
| Neue Ausbildungsverträge (Bestand) | 17.081 laut Berufsstatistik 2025 |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Steuerfachangestellten?
Die Berufsausbildung dauert nach § 2 der Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung drei Jahre. Die geltende Verordnung (StFachAngAusbV 2023) hat die ältere Fassung abgelöst. Die Ausbildung ist dual organisiert: Den praktischen Teil absolvieren Sie in einer Steuerberaterkanzlei, den theoretischen Teil in der Berufsschule.
Verkürzen lässt sich die Ausbildung nach § 8 BBiG auf gemeinsamen Antrag von Auszubildender und Ausbildungsbetrieb, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der kürzeren Zeit erreicht wird. Typische Gründe sind Abitur oder eine einschlägige Vorbildung. Über den Antrag entscheidet die zuständige Stelle, hier die Steuerberaterkammer.
Welche Inhalte lernen Auszubildende?
Steuerfachangestellte unterstützen Steuerberater bei der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Mandanten. Laut Berufsinformationssystem der Bundesagentur für Arbeit gehören dazu:
- Belege, Rechnungen und Kontoauszüge zu einer ordnungsgemäßen Buchführung verarbeiten
- Steuererklärungen bearbeiten und Steuerbescheide überprüfen
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen
- an Jahresabschlüssen mitwirken
- mit Finanzbehörden, Banken und Sozialversicherungsträgern korrespondieren
- Akten pflegen, Termine vereinbaren und Fristen überwachen
Den Rahmen setzen die Ausbildungsverordnung und der Ausbildungsrahmenplan. Dazu zählen Arbeitsorganisation, Steuererklärungen für verschiedene Steuerarten und Buchhaltung. Im Alltag arbeiten Kanzleien mit Kanzleisoftware und digitalen Belegen, deshalb sind Dokumentenmanagement und E-Rechnung Teil des Berufsbilds.
Wie laufen Zwischenprüfung und Abschlussprüfung ab?
Die Verordnung sieht zwei Prüfungen vor. Die Zwischenprüfung (§§ 6 bis 10) findet zur Mitte der Ausbildung statt und prüft unter anderem die Bereiche „Arbeitsabläufe organisieren“ und „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“. Die Abschlussprüfung (§§ 11 bis 19) besteht aus vier Prüfungsbereichen, Gewichtung und Bestehensregeln stehen in § 18. Bei Bedarf kann eine mündliche Ergänzungsprüfung nach § 19 angesetzt werden.
Die Prüfungen nimmt die Steuerberaterkammer ab, in deren Bezirk die Kanzlei liegt. Termine, Anmeldung und Prüfungsordnung veröffentlicht die jeweilige Kammer. Die Berufsschule bereitet auf den schulischen Teil vor, die Kanzlei auf den praktischen.
| Prüfungsbereich Abschlussprüfung | Prüfungszeit | Gewicht |
|---|---|---|
| Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten | 130 Minuten schriftlich | 35 Prozent |
| Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüsse bearbeiten | 110 Minuten schriftlich | 30 Prozent |
| Mandantenberatung mitgestalten | Gesprächssimulation, höchstens 30 Minuten, 15 Minuten Vorbereitung | 25 Prozent |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten schriftlich | 10 Prozent |
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden und dauert 45 Minuten (Arbeitsabläufe organisieren) plus 75 Minuten (Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten). Sie zählt nicht für das Bestehen, zeigt aber den Leistungsstand.
Bestanden ist die Abschlussprüfung nach § 18 StFachAngAusbV, wenn das Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“ lautet, der Bereich „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen“ mindestens „ausreichend“ ist, zwei weitere Bereiche mindestens „ausreichend“ sind und kein Bereich mit „ungenügend“ bewertet wurde. Auf Antrag ist in einem Bereich eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten möglich, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann (§ 19). Das bisherige Ergebnis und das der Ergänzungsprüfung gehen im Verhältnis 2 zu 1 ein.
Probezeit, Teilzeit und Kündigung: Was das Berufsbildungsgesetz regelt
Der Ausbildungsvertrag unterliegt dem Berufsbildungsgesetz. Wichtige Regeln im Überblick:
- Probezeit: Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen (§ 20 BBiG). Während der Probezeit kann jede Seite jederzeit ohne Frist kündigen (§ 22 Abs. 1).
- Kündigung nach der Probezeit: Aus wichtigem Grund ohne Frist, als Auszubildende mit vier Wochen Frist, wenn Sie die Ausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen wollen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 22 Abs. 2 und 3).
- Teilzeitausbildung: Sie ist möglich, wenn die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um höchstens 50 Prozent gekürzt wird. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend, höchstens auf das Eineinhalbfache der Vollzeitdauer, bei drei Jahren also auf bis zu viereinhalb Jahre (§ 7a BBiG). Das ist für Eltern oder Pflegende eine Option.
- Durchfallen: Besteht eine Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG). Besteht sie früher, endet das Verhältnis mit der Bekanntgabe des Ergebnisses (§ 21 Abs. 2).
Lassen Sie sich den Vertrag vor der Unterschrift erklären. Bei Fragen helfen die Ausbildungsberater der Steuerberaterkammern. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Einen allgemeinverbindlichen Tarif gibt es nicht. Die Steuerberaterkammern veröffentlichen Empfehlungen nach § 17 BBiG. Für die Kammern Westfalen-Lippe und Niedersachsen gelten ab 1. August 2026:
| Ausbildungsjahr | Empfehlung ab 1.8.2026 | Untergrenze bei 20 Prozent Abschlag (WL) |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 1.200 Euro brutto | 960 Euro |
| 2. Jahr | 1.300 Euro brutto | 1.040 Euro |
| 3. Jahr | 1.400 Euro brutto | 1.120 Euro |
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf die Empfehlung im Einzelfall um bis zu 20 Prozent unterschritten werden, das zeigt die Spalte rechts. Einzelne Kammern weichen ab, die Kammer Nürnberg nennt 1.300, 1.350 und 1.400 Euro, ohne dass die Seite ein Gültigkeitsdatum angibt. Prüfen Sie die Zahl Ihrer Kammer. Unabhängig davon gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG, die das Bundesministerium jährlich im Bundesgesetzblatt bekannt gibt. Den Betrag für Ihren Ausbildungsbeginn entnehmen Sie dieser Bekanntmachung. Im zweiten Jahr kommen mindestens 18 Prozent, im dritten Jahr 35 Prozent auf den Betrag des ersten Jahres hinzu.
Das Gehalt nach der Ausbildung liegt laut Entgeltatlas im Median bei 3.654 Euro brutto im Monat für alle Berufserfahrenen, nicht für Berufsanfänger. Mehr im Ratgeber zum Gehalt von Steuerfachangestellten.
Welche Voraussetzungen brauchen Bewerber?
Gesetzlich ist für die Ausbildung kein bestimmter Schulabschluss festgeschrieben. Welche Schulabschlüsse eine Kanzlei akzeptiert, entscheidet der Ausbildungsbetrieb. Wer später Steuerfachwirt werden will, ist mit dieser Ausbildung formal auf dem richtigen Weg.
Der Ausbildungsvertrag wird bei der Steuerberaterkammer eingetragen. Viele Kammern bieten Muster, Ausbilderlisten und Beratung an. Bewerben können Sie sich direkt bei Kanzleien und über die Ausbildungsbörsen der Kammern.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Nach bestandener Abschlussprüfung sind Sie Fachkraft in Buchhaltung, Lohn und Steuererklärung. Aufstiegswege sind die Fortbildung zum Steuerfachwirt, die nach Abschluss und mindestens drei Jahren Praxis möglich ist, oder zum geprüften Bilanzbuchhalter. Beide Abschlüsse verkürzen den Weg zum Steuerberater von acht auf sechs Jahre Praxis. Auch ein Studium ist möglich.
Die Zahl der Ausbildungsverträge lag laut Berufsstatistik der Bundessteuerberaterkammer zum Jahresbeginn 2026 bei 17.081, rund 1,3 Prozent weniger als im Vorjahr.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Steuerfachangestellten?
Drei Jahre nach § 2 der Ausbildungsverordnung. Eine Verkürzung ist auf gemeinsamen Antrag von Betrieb und Auszubildendem nach § 8 BBiG möglich.
Was verdient man in der Ausbildung zum Steuerfachangestellten?
Die Kammern Westfalen-Lippe und Niedersachsen empfehlen ab 1. August 2026 1.200 Euro im ersten, 1.300 Euro im zweiten und 1.400 Euro im dritten Jahr brutto. Die Zahlen unterscheiden sich je nach Kammer und Kanzlei.
Welchen Schulabschluss brauche ich für die Ausbildung?
Gesetzlich ist keiner vorgeschrieben. Der Ausbildungsbetrieb entscheidet, welche Bewerber er einstellt.
Wer nimmt die Prüfungen ab?
Die zuständige Steuerberaterkammer, in deren Bezirk die Kanzlei liegt. Sie organisiert Zwischenprüfung und Abschlussprüfung.
Kann ich mit der Ausbildung später Steuerberater werden?
Ja, über Fortbildung und Praxis. Mit Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter genügen sechs Jahre Praxis nach § 36 Abs. 2 StBerG, sonst acht Jahre.
Quellen
- Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung (StFachAngAusbV 2023)
- § 2 StFachAngAusbV, Dauer der Berufsausbildung
- § 8 BBiG, Verkürzung der Ausbildungszeit
- § 17 BBiG, Vergütungsanspruch
- BERUFENET Bundesagentur für Arbeit, Steuerfachangestellte/r
- Ausbildungsvertrag und Vergütung, Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
- Anpassung der Ausbildungsvergütung ab 01.08.2026, Steuerberaterkammer Niedersachsen
- Vergütungssätze, Steuerberaterkammer Nürnberg
- Entgeltatlas Bundesagentur für Arbeit, Steuerfachangestellte/r
- Berufsstatistik 2025 der Bundessteuerberaterkammer, Zusammenfassung IWW
- §§ 6 bis 10 StFachAngAusbV, Zwischenprüfung
- §§ 11 bis 19 StFachAngAusbV, Abschlussprüfung
- § 20 BBiG, Probezeit
- § 22 BBiG, Kündigung
- § 7a BBiG, Teilzeitberufsausbildung
- § 21 BBiG, Beendigung
Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.