Ratgeber · Karriere und Ausbildung · Stand 24.10.2026

Steuerfachangestellte Quereinstieg: Umschulung, Förderung, Chancen

Quereinsteiger werden Steuerfachangestellte über eine Umschulung (häufig 24 Monate Vollzeit mit Praxisphase), eine reguläre oder verkürzte Ausbildung oder die Externenprüfung nach mindestens viereinhalb Jahren einschlägiger Tätigkeit. Die Agentur für Arbeit kann die Kosten einer Umschulung per Bildungsgutschein übernehmen, wenn die Voraussetzungen nach § 81 SGB III erfüllt sind.

Auf einen Blick
Umschulung (Anbieterangabe)24 Monate Vollzeit, davon 12 Monate Praxis
Ausbildung regulär3 Jahre, verkürzbar nach § 8 BBiG
Externenprüfungmindestens 4,5 Jahre Tätigkeit (§ 45 Abs. 2 BBiG)
FörderungBildungsgutschein nach § 81 SGB III
AbschlussPrüfung bei der Steuerberaterkammer

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Welche Wege gibt es für Quereinsteiger?

WegDauerFür wenFörderung
Umschulung (Vollzeit)meist 24 Monate, davon 12 Monate Praxis laut AnbieternWer einen Berufswechsel plant und nicht in Ausbildung gehen möchteBildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
Reguläre duale Ausbildung3 Jahre (§ 2 StFachAngAusbV)Wer mit Ausbildungsvergütung leben kannAusbildungsvergütung des Betriebs
Verkürzte Ausbildungkürzer, auf gemeinsamen Antrag (§ 8 BBiG)Wer Abitur oder einschlägige Vorbildung mitbringtAusbildungsvergütung
ExternenprüfungBerufstätigkeit von mindestens dem Eineinhalbfachen der Ausbildungsdauer, also 4,5 Jahre (§ 45 Abs. 2 BBiG)Wer bereits in einer Kanzlei oder im Rechnungswesen arbeitetteilweise über Vorbereitungskurse
Direkt im Rechnungswesen startenPraxis sammeln, dann SteuerfachwirtKaufleute mit BuchhaltungserfahrungAufstiegs-BAföG

Welcher Weg realistisch ist, hängt von Vorbildung, Finanzlage und Wohnort ab. Prüfen Sie Ihre Optionen zusammen mit der zuständigen Steuerberaterkammer und der Arbeitsagentur.

Wie funktioniert die Umschulung?

Anbieter von Umschulungen zum Steuerfachangestellten nennen eine Dauer von 24 Monaten in Vollzeit, davon 12 Monate in einer Kanzlei als Praxisphase. Der Abschluss ist die Prüfung vor der Steuerberaterkammer. Die Inhalte folgen der Ausbildungsverordnung und umfassen Steuerrecht, Buchführung und Lohnabrechnung, dazu gängige Kanzleisoftware. Die Anbieter verlangen meist sicheres Deutsch und grundlegende Computerkenntnisse und prüfen die Eignung vor Beginn im Gespräch.

Die Dauer und die Ausgestaltung legt der Anbieter im Rahmen der Regeln der Kammer fest. Lassen Sie sich das Konzept und die Prüfungsquote des Anbieters zeigen.

Wer übernimmt die Kosten? Bildungsgutschein und § 81 SGB III

Die Agentur für Arbeit kann die Kosten einer beruflichen Weiterbildung übernehmen, wenn die Voraussetzungen nach § 81 SGB III erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem:

  • Die Weiterbildung ist notwendig, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu verhindern (Abs. 1), bei Arbeitslosen kann auch der Gewinn zusätzlicher Kompetenzen genügen (Abs. 1a).
  • Die Agentur hat Sie vor Beginn beraten, die Maßnahme und der Träger sind zugelassen.
  • Ein Berufsabschluss wird nachgeholt, wenn Sie keinen Berufsabschluss mit mindestens zwei Jahren vorgeschriebener Ausbildungsdauer haben oder wegen mehr als vier Jahren an- oder ungelernter Tätigkeit Ihre erlernte Tätigkeit voraussichtlich nicht mehr ausüben können (Abs. 2). Eignung und Erfolgsaussicht müssen gegeben sein.

Das Ergebnis ist der Bildungsgutschein. Er legt Ziel und Rahmen der Förderung fest, den Träger wählen Sie selbst und legen den Gutschein vor Maßnahmebeginn vor. Beantragen Sie ihn immer vor dem Start der Umschulung und lassen Sie sich beraten, denn ohne vorherige Beratung ist keine Förderung möglich.

Welche Zuschüsse gibt es zusätzlich zum Bildungsgutschein?

Wer eine nach § 81 SGB III geförderte Weiterbildung macht, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer führt, erhält nach § 87a SGB III weitere Leistungen:

LeistungBetragVoraussetzung
Weiterbildungsprämie, Zwischenprüfung1.000 EuroBestehen der Zwischenprüfung oder des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung
Weiterbildungsprämie, Abschlussprüfung1.500 EuroBestehen der Abschlussprüfung
Weiterbildungsgeld150 Euro im Monatfür arbeitslose Arbeitnehmer während der Weiterbildung, auch für bestimmte Leistungsberechtigte nach dem SGB II

Der Steuerfachangestellte ist ein Ausbildungsberuf mit dreijähriger Ausbildungsdauer, die Dauer erfüllt also die Mindestgrenze. Ob Ihre konkrete Umschulung gefördert wird und ob die Prämien in Ihrem Fall anfallen, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Prüfung. Die Beträge sind gesetzliche Beträge, keine Zusage.

So funktioniert der Bildungsgutschein

Nach § 81 Abs. 4 SGB III bescheinigt die Agentur das Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen. Der Gutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Der von Ihnen gewählte Träger muss ihn vor Beginn der Maßnahme der Agentur vorlegen. Wer ohne Berufsabschluss weniger als drei Jahre berufstätig war, wird nach Abs. 2 nur gefördert, wenn eine Berufsausbildung aus persönlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder ein Engpassberuf angestrebt wird. Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege ab Pflegegrad 2 zählen dabei wie eine Beschäftigung.

Externenprüfung: Wann geht es ohne Ausbildung?

Wer keine Ausbildung zum Steuerfachangestellten hat, kann nach § 45 Abs. 2 BBiG zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn er in dem Beruf mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungsdauer tätig war. Bei drei Jahren Ausbildung sind das viereinhalb Jahre. Zeiten in einem verwandten Ausbildungsberuf zählen mit. Die Mindestzeit kann ganz oder teilweise entfallen, wenn Zeugnisse oder andere Belege die berufliche Handlungsfähigkeit nachweisen. Ausländische Abschlüsse und Tätigkeiten im Ausland werden berücksichtigt.

Den Antrag stellen Sie bei der Steuerberaterkammer. Die Details der Zulassung und der Nachweise regeln die Prüfungsordnungen der Kammern, deshalb unbedingt vorab erfragen. Es gibt Vorbereitungskurse für die Externenprüfung, die auf unterschiedliche Vorkenntnisse zugeschnitten sind.

Welche Chancen haben Quereinsteiger?

Belastbare Zahlen zu offenen Stellen oder zur Nachfrage liegen uns nicht vor, eine Prognose ist deshalb nicht seriös. Das lässt sich aber festhalten: Die Berufsstatistik der Bundessteuerberaterkammer verzeichnet 105.953 Mitglieder, davon 15.232 Berufsausübungsgesellschaften. Die Zahl der Ausbildungsverträge betrug zuletzt 17.081, das waren 1,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Wie groß der Bedarf in Ihrer Region ist, zeigen Stellenbörsen der Arbeitsagentur und der Kammern.

Zur Einordnung des Gehalts: Der Entgeltatlas nennt für Steuerfachangestellte einen Median von 3.654 Euro brutto im Monat, Quartile 2.998 und 4.472 Euro. Zum Berufseinstieg liegen die Werte meist darunter. Aufstiegsmöglichkeiten sind der Steuerfachwirt und der Bilanzbuchhalter, beide führen auch zum Steuerberater, mit sechs statt acht Jahren Praxis.

Wie gehen Sie konkret vor?

  1. Vorbildung und Berufserfahrung sichten: Reichen sie für Externenprüfung oder verkürzte Ausbildung?
  2. Beratung bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter vereinbaren, bevor Sie sich verbindlich anmelden.
  3. Steuerberaterkammer in Ihrer Region kontaktieren: Prüfungsordnung, Zulassung, Ausbilderlisten.
  4. Anbieter oder Betrieb vergleichen: Inhalte, Praxisphase, Prüfungsvorbereitung und Erfolgsquote.
  5. Bildungsgutschein oder Ausbildungsvertrag sichern, dann starten.

Häufige Fragen

Kann ich als Quereinsteiger Steuerfachangestellte werden?

Ja, über Umschulung, reguläre oder verkürzte Ausbildung oder Externenprüfung. Welcher Weg passt, hängt von Vorbildung und Berufserfahrung ab.

Wie lange dauert die Umschulung zum Steuerfachangestellten?

Anbieter nennen meist 24 Monate in Vollzeit, davon 12 Monate Praxis. Die reguläre Ausbildung dauert drei Jahre.

Zahlt die Agentur für Arbeit die Umschulung?

Möglich ist die Übernahme per Bildungsgutschein nach § 81 SGB III, wenn Beratung, Notwendigkeit, Eignung und zugelassene Maßnahme vorliegen. Entscheidet die Agentur im Einzelfall.

Was ist die Externenprüfung?

Ein Zugang zur Abschlussprüfung ohne Ausbildung, wenn Sie mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungsdauer, also 4,5 Jahre, im Beruf gearbeitet haben (§ 45 Abs. 2 BBiG).

Kann ich die Ausbildung verkürzen?

Ja, auf gemeinsamen Antrag von Auszubildender und Betrieb nach § 8 BBiG, wenn das Ausbildungsziel in kürzerer Zeit erreicht werden kann.

Wie viel verdient man nach dem Quereinstieg?

Der Entgeltatlas nennt einen Median von 3.654 Euro brutto im Monat für alle Vollzeitbeschäftigten im Beruf. Berufseinsteiger liegen in der Regel darunter.

Quellen

Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.