Ratgeber · Karriere und Ausbildung · Stand 25.10.2026

Steuerfachangestellte Ausbildungsvergütung: Beträge je Lehrjahr 2026

Die Steuerberaterkammern Westfalen-Lippe und Niedersachsen empfehlen für Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten ab August 2026 1.200 Euro im ersten, 1.300 Euro im zweiten und 1.400 Euro im dritten Jahr brutto im Monat. Gesetzlich verbindlich ist nur die Untergrenze: 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr bei Ausbildungsbeginn 2026. Je nach Kammerbezirk und Kanzlei kann der tatsächliche Betrag abweichen.

Auf einen Blick
Empfehlung ab 01.08.2026 (Westfalen-Lippe, Niedersachsen)1.200 / 1.300 / 1.400 Euro brutto
Empfehlung Nürnberg1.300 / 1.350 / 1.400 Euro brutto
Gesetzliche Mindestvergütung (Beginn 2026)724 / 854 / 977 Euro brutto
Toleranz laut Kammer Westfalen-Lippebis 20 Prozent unter Richtsatz
Ausbildungsverhältnisse bundesweit17.081 zum 1. Januar 2026 laut Berufsstatistik

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung für Steuerfachangestellte?

Für den Beruf gibt es keinen bundesweit einheitlichen Tarif. Stattdessen veröffentlichen die Steuerberaterkammern als zuständige Stellen Empfehlungen oder Richtsätze nach § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie dienen Kanzleien und Auszubildenden als Orientierung für eine angemessene Vergütung. Die Tabelle zeigt, was drei Kammern veröffentlicht haben (monatlich, brutto).

Kammer1. Jahr2. Jahr3. JahrGültig
Westfalen-Lippe (Richtsatz)1.150 Euro1.250 Euro1.350 Euroab 01.08.2025
Westfalen-Lippe (Richtsatz)1.200 Euro1.300 Euro1.400 Euroab 01.08.2026
Niedersachsen (Empfehlung)1.200 Euro1.300 Euro1.400 Euroab 01.08.2026
Nürnberg (Empfehlung)1.300 Euro1.350 Euro1.400 EuroStichtag nicht genannt

Die Kammer Westfalen-Lippe erhöht ihre Richtsätze zum 1. August 2026 jeweils um 50 Euro. Die Kammer Niedersachsen hat ihre Anpassung im Januar 2026 bekannt gemacht.

Warum unterscheidet sich die Vergütung je nach Region?

Jede der regionalen Steuerberaterkammern legt ihre Empfehlung selbst fest. Ein einheitlicher Tarifvertrag, der sie ersetzen würde, ist in den hier ausgewerteten Kammerangaben nicht genannt. Dadurch entstehen Unterschiede, die vor allem das erste Ausbildungsjahr betreffen: Nürnberg empfiehlt 1.300 Euro, Westfalen-Lippe und Niedersachsen 1.200 Euro. Im dritten Jahr liegen alle drei Kammern bei 1.400 Euro.

Zusätzlich entscheidet die einzelne Kanzlei. Sie darf über der Empfehlung liegen und muss sie nicht zwingend erreichen. Die Kammer Westfalen-Lippe weist darauf hin, dass der Richtsatz nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Einzelfall um bis zu 20 Prozent unterschritten werden darf. Daraus ergeben sich dort Mindestbeträge von 960, 1.040 und 1.120 Euro ab August 2026. Maßgeblich bleibt für Ihren Fall immer die Auskunft der Kammer, in deren Bezirk der Ausbildungsbetrieb liegt.

Einflussfaktoren in der Praxis

  • Kammerbezirk und dessen Empfehlung
  • Größe und Selbstverständnis der Kanzlei
  • Vorbildung, etwa Abitur, was sich über eine Verkürzung nach § 8 BBiG auswirken kann
  • Zusatzleistungen wie Lernmittel, Fahrtkosten oder Prüfungsvorbereitung

Welche gesetzliche Untergrenze gilt?

Unabhängig von den Empfehlungen gilt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG. Für Ausbildungen, die 2026 beginnen, beträgt sie im ersten Jahr 724 Euro. Im zweiten Jahr liegt sie 18 Prozent, im dritten Jahr 35 Prozent darüber. Eine Vergütung unterhalb dieser Beträge gilt nicht als angemessen.

AusbildungsjahrMindestvergütung (Beginn 2026)
1. Jahr724 Euro
2. Jahr854 Euro
3. Jahr977 Euro

Das Bundesinstitut für Berufsbildung nennt für Ausbildungsbeginn 2027 bereits höhere Werte (764 Euro im ersten Jahr). Die Mindestvergütung orientiert sich an dem Jahr, in dem der Vertrag beginnt, und gilt für diese Ausbildung dann weiter. Die Kammer Westfalen-Lippe nennt zusätzlich eine eigene Mindestgrenze von 80 Prozent des Richtsatzes. Sie liegt im ersten Jahr ab August 2026 mit 960 Euro über dem gesetzlichen Minimum.

Was gehört neben dem Grundbetrag zur Vergütung?

Das Berufsbildungsgesetz regelt einige Punkte, die über die reine Zahl hinausgehen:

  • Die Vergütung steigt mit fortschreitender Ausbildung, mindestens jährlich (§ 17 Abs. 1 BBiG).
  • Sachleistungen wie Kost oder Wohnung dürfen angerechnet werden, höchstens bis zu 75 Prozent der Bruttovergütung (§ 17 Abs. 6 BBiG).
  • Über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Arbeit ist besonders zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen (§ 17 Abs. 7 BBiG).
  • Eine tarifliche Vergütung kann angemessen sein, auch wenn sie unter der Mindestvergütung liegt (§ 17 Abs. 3 BBiG). Liegt die Zahlung bei nicht tarifgebundenen Betrieben mehr als 20 Prozent unter einem einschlägigen Tarif, ist sie in der Regel nicht angemessen (§ 17 Abs. 4 BBiG).

Gerade in Kanzleien werden häufig zusätzliche Leistungen vereinbart, etwa die Übernahme von Fachbüchern, Prüfungsvorbereitungskursen oder Fahrtkosten zur Berufsschule. Ob und in welchem Umfang das gilt, steht im Ausbildungsvertrag. Lassen Sie sich Zusagen immer schriftlich bestätigen.

Was bedeutet die Vergütung über drei Jahre?

Ein Beispiel macht die Unterschiede greifbar. Nehmen Sie an, eine Kanzlei zahlt genau die Empfehlung der jeweiligen Kammer ab August 2026. Dann ergibt sich über die gesamte Ausbildung folgende Bruttosumme:

BeispielRechnungSumme brutto
Empfehlung Westfalen-Lippe / Niedersachsen12 x 1.200 + 12 x 1.300 + 12 x 1.40046.800 Euro
Empfehlung Nürnberg12 x 1.300 + 12 x 1.350 + 12 x 1.40048.600 Euro
Gesetzliche Untergrenze (Beginn 2026)12 x 724 + 12 x 854 + 12 x 97730.660 Euro

Die Rechnung ist ein Rechenbeispiel ohne Sonderzahlungen, Urlaubsgeld oder Abzüge. Sie zeigt, dass zwischen zwei Kammerempfehlungen rund 1.800 Euro brutto liegen können, zwischen Empfehlung und gesetzlichem Minimum weit mehr. Wer weniger als die Empfehlung erhält, sollte nachfragen, wie der Betrag zustande kommt.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Nach der Abschlussprüfung bei der Steuerberaterkammer wechseln Sie ins Gehaltssystem der Kanzlei. Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit weist für ausgebildete Steuerfachangestellte bundesweit einen Median von 3.654 Euro brutto im Monat aus. Dieser Wert umfasst alle Berufsjahre und liegt deshalb über dem, was Berufseinsteiger erwarten dürfen. Weiterbildungen wie der Steuerfachwirt erhöhen den Median bundesweit auf 4.629 Euro. Details zu Regionen finden Sie in den Ratgebern zum Gehalt von Steuerfachangestellten.

Worauf sollten Bewerber im Ausbildungsvertrag achten?

Der Ausbildungsvertrag muss die Vergütung für jedes Ausbildungsjahr nennen. Die Kammer prüft ihn bei der Eintragung. Hilfreich ist ein kurzer Abgleich vor der Unterschrift:

  1. Steht für jedes der drei Jahre ein Betrag im Vertrag?
  2. Liegt jeder Betrag mindestens auf der gesetzlichen Mindestvergütung des Beginnjahres?
  3. Wie weit liegt die Zahlung unter oder über der Empfehlung der zuständigen Kammer?
  4. Sind Mehrarbeit, Lernmittel, Fahrtkosten und Prüfungstage geregelt?
  5. Wann wird die Vergütung gezahlt, und wie hoch sind die Abzüge?

Bei Unsicherheit helfen die Ausbildungsberater der Steuerberaterkammer, die Berufsschule oder die Agentur für Arbeit. Für steuerliche Fragen zu Ihrer Ausbildungsvergütung, zum Beispiel zur Lohnsteuerklasse oder zu abziehbaren Kosten, ist im Einzelfall ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein zuständig. Dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Auch Berufsschultage und Prüfungsvorbereitung gehören zur Ausbildungszeit. Fragen Sie, wie die Kanzlei Lernzeit vor der Zwischen- und Abschlussprüfung handhabt und ob Prüfungstage bezahlt freigestellt werden. Solche Details beeinflussen den Alltag oft stärker als wenige Euro Unterschied in der Vergütung.

Häufige Fragen

Was verdient man als Azubi bei Steuerfachangestellten?

Die Kammern empfehlen je nach Bezirk 1.200 bis 1.300 Euro brutto im ersten Jahr und 1.400 Euro im dritten Jahr (Westfalen-Lippe und Niedersachsen ab August 2026). Die Zahlung der einzelnen Kanzlei kann abweichen.

Gibt es einen Tarifvertrag für Steuerfachangestellte-Azubis?

In den ausgewerteten Kammerangaben wird eine Empfehlung nach § 17 BBiG genannt, kein einheitlicher Tarif. Ob in Ihrem Betrieb eine tarifliche Bindung besteht, steht im Ausbildungsvertrag.

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2026?

Für Ausbildungen, die 2026 beginnen, gelten 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten und 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

Darf eine Kanzlei die empfohlene Vergütung unterschreiten?

Die Kammer Westfalen-Lippe nennt eine Toleranz von bis zu 20 Prozent unter dem Richtsatz, aber nie unter der gesetzlichen Mindestvergütung. Die Regeln der eigenen Kammer sind maßgeblich.

Wird die Ausbildungsvergütung jedes Jahr erhöht?

Innerhalb der Ausbildung steigt sie mindestens jährlich. Die Kammern passen ihre Empfehlungen zudem in Abständen an, zuletzt für August 2026.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.