Ratgeber · Karriere und Ausbildung · Stand 25.10.2026
Steuerberaterprüfung Kosten: Gebühren, Lehrgang und steuerliche Absetzbarkeit
Die Steuerberaterprüfung kostet gesetzlich 200 Euro Zulassungsgebühr und 1.000 Euro Prüfungsgebühr (§ 39 StBerG). In einzelnen Kammerbezirken liegen sie höher: In Nordrhein-Westfalen gelten für 2027 250 und 1.400 Euro. Den größeren Posten bildet meist der Vorbereitungslehrgang. Die Kosten können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.
Hauptratgeber zum Thema Karriere und Ausbildung: Steuerberater werden: Wege, Zulassung, Kosten und Dauer
| Zulassungsgebühr | 200 Euro gesetzlich, NRW 2027: 250 Euro |
|---|---|
| Prüfungsgebühr | 1.000 Euro gesetzlich, NRW 2027: 1.400 Euro |
| Lehrgang (Orientierung) | rund 1.000 bis 5.000 Euro |
| Schriftlicher Teil 2027 | 5. bis 7. Oktober 2027 |
| Antragsfrist NRW 2027 | 30. April 2027 |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Was kostet die Steuerberaterprüfung an Gebühren?
Die Gebühren regelt § 39 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Sie fallen in zwei Schritten an:
| Gebühr | Gesetzlich (§ 39 StBerG) | NRW, Prüfung 2027 |
|---|---|---|
| Zulassung (bei Antrag) | 200 Euro | 250 Euro |
| Prüfung (nach Zulassung) | 1.000 Euro | 1.400 Euro |
| Summe | 1.200 Euro | 1.650 Euro |
Das Gesetz erlaubt eine abweichende Gebührenordnung der Kammern (§ 79 Abs. 2 StBerG). Die Gemeinsame Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe hat für die Prüfung 2027 die Beträge 250 und 1.400 Euro bekannt gemacht. Die Zulassungsgebühr wird mit dem Antrag fällig, die Prüfungsgebühr in NRW bis zum 31. Juli 2027. Zahlen Sie nicht rechtzeitig, gilt das als Verzicht auf die Zulassung. In anderen Bezirken können andere Beträge gelten. Die zuständige Kammer gibt sie bekannt.
Was kostet der Vorbereitungslehrgang?
Ein Lehrgang ist nicht vorgeschrieben, wird aber von den meisten Bewerbern genutzt. Fachpublikationen nennen als grobe Orientierung rund 1.000 Euro für Fernlehrgänge und bis zu etwa 5.000 Euro für intensive Vollzeitvorbereitung. Konkrete Preise legen die Anbieter selbst fest, sie sind deshalb nicht einheitlich und ändern sich. Vergleichen Sie Leistungsumfang statt nur den Preis: Unterlagen, Klausurenkurse, Betreuung, Probeklausuren, Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.
Ein Beispiel für ein Hochschulangebot: Ein berufsbegleitender Weiterbildungsmaster mit Steuerberater-Lehrgangsbausteinen kostet an einer Universität 12.950 Euro für vier Semester, darin sind Studiengebühren, Klausurenkurse und eine Vorbereitung auf die mündliche Prüfung enthalten. Das ist ein Studium mit Masterabschluss und kein reiner Prüfungslehrgang.
Der Preis allein sagt wenig über den Nutzen. Fragen Sie nach Gruppengröße, Anzahl der Probeklausuren, Korrekturen durch erfahrene Prüfer und Rückgabefristen. Klären Sie außerdem die Kündigungsbedingungen, falls Sie die Prüfung verschieben müssen, und ob eine Ratenzahlung möglich ist.
Weitere Kostenposten
- Fachliteratur und Gesetzestexte, die zugelassenen Hilfsmittel im Examen
- Fahrtkosten und Übernachtung zum Lehrgang und zur Prüfung
- Verdienstausfall bei unbezahltem Urlaub oder Teilzeit
- erneute Gebühren bei Wiederholung
Mit welcher Gesamtsumme sollte ich rechnen?
Das folgende Rechenbeispiel nutzt NRW-Gebühren 2027 und die Lehrgangsspanne aus der Orientierung. Es ist ein Modell und kein Angebot:
| Posten | Günstiger Fall | Aufwändiger Fall |
|---|---|---|
| Zulassungsgebühr | 250 Euro | 250 Euro |
| Prüfungsgebühr | 1.400 Euro | 1.400 Euro |
| Lehrgang | 1.000 Euro | 5.000 Euro |
| Summe ohne Literatur und Reisen | 2.650 Euro | 6.650 Euro |
Hinzu kommen Literatur, Fahrt und gegebenenfalls Verdienstausfall. Bei einer Wiederholung ist erneut eine Zulassung nötig (§ 28 Abs. 3 DVStB), sodass die Gebühren erneut anfallen. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 35 Abs. 4 StBerG). Wer vor Ablauf der von der Kammer gesetzten Frist zurücktritt, zahlt keine Prüfungsgebühr. Bei Rücktritt vor Ende der Bearbeitungszeit der letzten Aufsichtsarbeit wird die Hälfte erstattet (§ 39 StBerG).
Checkliste Budgetplanung
- Gebühren Ihrer zuständigen Kammer erfragen (Zulassung, Prüfung, Fristen)
- Mindestens zwei Lehrgangsangebote nach Preis und Leistung vergleichen
- Kostenübernahme durch den Arbeitgeber schriftlich klären
- Rücklage für eine mögliche Wiederholung einplanen, auch für zusätzliche Lehrgangsmodule
- Belege für die Steuererklärung sammeln: Rechnungen, Zahlungsnachweise, Fahrtenaufstellung
Wie lange dauert die Vorbereitung, und welche Fristen gelten?
Der Zeitaufwand ist individuell. Verlässliche amtliche Zahlen zur Lerndauer gibt es nicht. Planen Sie entlang der Fristen, die die Kammern vorgeben. Für die Prüfung 2027 gelten in NRW:
- Zulassungsantrag spätestens bis 30. April 2027
- Prüfungsgebühr bis 31. Juli 2027
- Schriftlicher Teil vom 5. bis 7. Oktober 2027, bundeseinheitlich an drei Tagen
- Mündliche Prüfung nach bestandener schriftlicher Prüfung
Die Fristen der anderen Kammern können abweichen, das gilt auch für Gebühren und Antragswege. Reichen Sie Unterlagen früh ein, damit Nachforderungen der Kammer nicht die Frist gefährden. Beglaubigte Kopien von Zeugnissen sind erforderlich, ein reines Hochladen genügt nach der Bekanntmachung nicht.
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Aufsichtsarbeiten (§ 37 Abs. 2 StBerG). Wer die schriftliche Gesamtnote 4,5 überschreitet, wird zur mündlichen Prüfung nicht zugelassen (§ 25 DVStB). Die Prüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt aus schriftlicher und mündlicher Note höchstens 4,15 beträgt (§ 28 DVStB).
Gibt es Förderung für die Steuerberaterprüfung?
Ob ein Lehrgang zur Steuerberaterprüfung unter das Aufstiegs-BAföG fällt, klärt die zuständige Förderstelle. Fragen Sie vor der Buchung dort nach. Mögliche Wege sind:
- Arbeitgeber: Viele Kanzleien übernehmen Lehrgangs- oder Prüfungskosten und geben Freistellung. Eine Rückzahlungsklausel bei vorzeitigem Ausscheiden ist üblich. Lesen Sie sie vor Unterschrift.
- Bildungsgutschein: Die Agentur für Arbeit kann berufliche Weiterbildung nach § 81 SGB III fördern, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
- Bildungsurlaub: Landesrecht regelt, ob und wie viele Tage Freistellung möglich sind.
Lassen Sie sich Zusagen immer schriftlich bestätigen. Beantragen Sie Förderungen, bevor Sie einen Lehrgangsvertrag unterschreiben, denn viele Stellen fördern nur, wenn der Antrag vor Beginn gestellt wurde. Das gilt insbesondere beim Bildungsgutschein.
Sind die Prüfungskosten steuerlich absetzbar?
In vielen Fällen ja. Der Bundesfinanzhof hat Kosten der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung einschließlich der Prüfungsgebühren bei Angestellten als Fortbildungskosten und damit als Werbungskosten anerkannt (Urteil vom 19.01.1990, VI R 119/86; die aktuelle Verwaltungspraxis sollten Sie im Einzelfall klären lassen). Rechtsgrundlage ist § 9 EStG. Selbstständige machen Kosten als Betriebsausgaben geltend (§ 4 Abs. 4 EStG).
Ob und in welcher Höhe der Abzug im Einzelfall gelingt, hängt vom Sachverhalt ab, etwa davon, ob die Prüfung auf einer abgeschlossenen Erstausbildung oder einem Studium aufbaut und ob der Arbeitgeber Kosten ersetzt. Erstattungen mindern den Abzug. Die Entlastung entspricht den abziehbaren Kosten multipliziert mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Bei angenommenen 6.650 Euro und einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent wären das rechnerisch 1.995 Euro. Diese Rechnung ist ein Beispiel, keine Zusage. Wer vom Arbeitgeber Lehrgangskosten erstattet bekommt, kann diese Kosten nicht zusätzlich absetzen. Zahlt der Arbeitgeber nur einen Teil, bleibt der übrige Teil abziehbar, sofern Belege vorliegen. Klären Sie Ihren Fall mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Häufige Fragen
Was kostet die Steuerberaterprüfung insgesamt?
Gesetzlich sind es 200 Euro Zulassung und 1.000 Euro Prüfung, in NRW 2027 250 und 1.400 Euro. Dazu kommen Lehrgang, Literatur und Reisen.
Wann muss ich die Prüfungsgebühr zahlen?
Die Kammer setzt die Frist. In NRW ist sie 2027 der 31. Juli 2027. Wer nicht rechtzeitig zahlt, verzichtet auf die Zulassung.
Bekomme ich Geld zurück, wenn ich zurücktrete?
Bei Rücktritt vor der Frist der Kammer fällt keine Prüfungsgebühr an. Vor Ende der Bearbeitungszeit der letzten Klausur wird die Hälfte erstattet (§ 39 StBerG).
Kann ich die Kosten der Steuerberaterprüfung von der Steuer absetzen?
Häufig ja, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Die Anerkennung hängt vom Einzelfall ab, lassen Sie sich beraten.
Wird die Steuerberaterprüfung vom Arbeitgeber bezahlt?
Das ist Verhandlungssache. Viele Kanzleien beteiligen sich. Prüfen Sie Rückzahlungsklauseln im Vertrag.
Quellen
- § 39 StBerG, Gebühren
- § 37 StBerG, Steuerberaterprüfung
- § 35 StBerG, Wiederholung der Prüfung
- §§ 25, 28 DVStB, Ergebnis und Wiederholung
- Bekanntmachung Zulassung Steuerberaterprüfung 2027, Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
- Steuerberaterprüfung, Ablauf und Kosten, Haufe
- Weiterbildungsmaster Steuerberatung, Universität Bamberg
- BFH-Urteil vom 19.01.1990, VI R 119/86
- § 9 EStG, Werbungskosten
- § 4 EStG, Gewinn
- § 81 SGB III, Förderung der beruflichen Weiterbildung
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.