Ratgeber · Karriere und Ausbildung · Stand 25.10.2026
Steuerberaterprüfung Bestehensquote: Zahlen, Ablauf und Wiederholung
Im Prüfungsjahr 2024/2025 bestanden bundesweit 52,1 Prozent die Steuerberaterprüfung, im Vorjahr waren es 51,6 Prozent. Die schriftliche Prüfung schafften 56,1 Prozent. Zwischen den Ländern liegen mehr als 20 Prozentpunkte, von 39,9 Prozent in Berlin bis 60,3 Prozent in Rheinland-Pfalz.
Hauptratgeber zum Thema Karriere und Ausbildung: Steuerberater werden: Wege, Zulassung, Kosten und Dauer
| Gesamtquote 2024/2025 | 52,1 Prozent (Vorjahr 51,6 Prozent) |
|---|---|
| Schriftliche Prüfung 2024/2025 | 56,1 Prozent |
| Zulassungen | 5.435 von 5.525 Anträgen |
| Höchste / niedrigste Länderquote | Rheinland-Pfalz 60,3 / Berlin 39,9 Prozent |
| Bestehensgrenze | Durchschnitt von schriftlich und mündlich höchstens 4,15 |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Wie hoch ist die Bestehensquote der Steuerberaterprüfung?
Die Quoten werden aus den Ergebnissen der Prüfungsstellen der Steuerberaterkammern zusammengestellt und von Fachverlagen und Lehrgangsanbietern ausgewertet. Für das Prüfungsjahr 2024/2025 nennen die Auswertung von steuerkurse.de auf Basis der Kammerstatistik und ein Beitrag in der NWB (Heft 36/2025) folgende Zahlen:
| Kennzahl | 2024/2025 | 2023/2024 |
|---|---|---|
| Gesamtbestehensquote | 52,1 Prozent | 51,6 Prozent |
| Durchfallquote | 47,9 Prozent | 48,4 Prozent |
| Zulassungen | 5.435 von 5.525 Anträgen | 5.437 von 5.525 Anträgen |
| Rücktritte während der Prüfung | 553 Personen | 659 Personen |
Die schriftliche Bestehensquote lag bundesweit bei 56,1 Prozent und damit 0,6 Prozentpunkte über dem Vorjahr. Über zehn Jahre schwankt die Gesamtquote zwischen rund 41,6 und 58,4 Prozent. Der Zehnjahresschnitt beträgt nach dem NWB-Beitrag 50,9 Prozent, 2024/2025 liegt die Quote also etwas darüber. Einzelne Fachseiten nennen abweichende Vorjahres- und Durchschnittswerte, hier gilt die NWB-Angabe.
Wie unterscheiden sich die Quoten nach Bundesland?
Die Länderquoten streuen stark, weil jede Kammer-Prüfungsstelle eigene Aufgaben korrigiert und die Teilnehmer unterschiedlich zusammengesetzt sind. Für 2024/2025 nennt die Auswertung:
| Bundesland | Gesamtquote |
|---|---|
| Rheinland-Pfalz | 60,3 Prozent |
| Nordrhein-Westfalen | 55,0 Prozent |
| Mecklenburg-Vorpommern | 42,1 Prozent |
| Berlin | 39,9 Prozent |
Für Bayern weist die Auswertung keine Gesamtquote aus. Nach den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung 2025/2026 wurden in Bayern 326 von 573 Teilnehmern zur mündlichen Prüfung zugelassen (56,9 Prozent), in Baden-Württemberg 305 von 576 (53,0 Prozent). Zusammen sind das 631 von 1.149 oder 54,9 Prozent. Diese Zahlen stammen aus einer Auswertung von März 2026 auf Basis nicht verbindlicher Ergebnislisten. Die amtliche Bundesquote für 2025/2026 war in den ausgewerteten Quellen nicht belegt.
Wie läuft die Prüfung ab, und was bedeutet "bestanden"?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit drei Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung (§ 37 Abs. 2 StBerG). Prüfungsgebiete sind unter anderem Verfahrensrecht, Steuern vom Einkommen und Ertrag, Bewertungsrecht und Erbschaftsteuer, Verbrauch- und Verkehrsteuern, Handels- und Gesellschaftsrecht, Betriebswirtschaft und Berufsrecht (§ 37 Abs. 3 StBerG). Nicht jedes Gebiet muss Gegenstand der Klausuren sein.
- Schriftlicher Teil: Für die drei Arbeiten wird eine Gesamtnote gebildet. Liegt sie über 4,5, scheiden Sie aus und haben die Prüfung nicht bestanden (§ 25 DVStB).
- Mündlicher Teil: Vortrag und mehrere Prüfungsabschnitte werden einzeln bewertet, daraus entsteht eine Gesamtnote (§ 27 DVStB).
- Gesamtergebnis: Bestanden ist die Prüfung, wenn der Durchschnitt aus schriftlicher und mündlicher Gesamtnote höchstens 4,15 beträgt (§ 28 Abs. 1 DVStB).
Ein Rechenbeispiel zeigt die Bedeutung des Schwellenwerts: Bei einer schriftlichen Gesamtnote von 4,5 müsste die mündliche Gesamtnote höchstens 3,8 betragen, damit der Durchschnitt 4,15 erreicht. Bei 4,33 schriftlich genügt eine mündliche Note von höchstens 3,97. Die Zahlen sind aus der Rechenregel abgeleitet und ersetzen keine Auskunft der Prüfungsstelle.
Welche Faktoren beeinflussen den Prüfungserfolg?
Quoten nach Vorbildung, etwa für Finanzverwaltung, Steuerfachwirt oder Studium, liegen in den ausgewerteten Quellen für 2024/2025 nicht vor. Plausibel ist, dass Erfahrung mit Steuerrecht und Verfahren die Chancen beeinflusst, belegt ist das hier nicht.
Typische Einflussgrößen
- Praxisnähe: Wer täglich Steuerfälle bearbeitet, trainiert Klausurtechnik und Verfahrensrecht.
- Vorbereitung: Dauer, Klausurenpraxis und Wiederholung von Altklausuren.
- Rücktritte: Allein während der Prüfung traten 2024/2025 553 Personen zurück (Vorjahr 659), was die Statistik der tatsächlich Geprüften verändert.
- Zeitmanagement: Die Klausuren sind umfangreich, Zeitdruck ist verbreitet.
Ein Rücktritt ist bis zum Ende der Bearbeitungszeit der letzten Aufsichtsarbeit möglich. Wer zu einer Arbeit nicht erscheint, gilt als zurückgetreten und die Prüfung als nicht abgelegt (§ 21 DVStB). Dann ist die gesamte Prüfung später erneut abzulegen. Das gilt auch, wenn Sie bereits einzelne Klausuren geschrieben haben. Wer sich gesundheitlich oder organisatorisch nicht fit fühlt, sollte frühzeitig mit der Kammer sprechen, statt die Prüfung ohne Absprache abzubrechen.
Was gilt bei Nichtbestehen und Wiederholung?
Wer durchfällt, kann die Prüfung wiederholen, braucht aber eine erneute Zulassung (§ 28 Abs. 3 DVStB). Damit fallen Zulassungs- und Prüfungsgebühr erneut an. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 35 Abs. 4 StBerG). Eine Reform mit Modularisierung ist angekündigt, nach Fachveröffentlichungen aber frühestens für den Prüfungstermin 2028 vorgesehen. Maßgeblich ist das geltende Recht, aktuelle Regeln erfragen Sie bei Ihrer Kammer.
Ihnen stehen nach einem Nichtbestehen mehrere Schritte offen:
- Bekanntgabe der tragenden Gründe verlangen (§ 28 Abs. 2 DVStB).
- Das Überdenken der Bewertung mit begründeten Einwendungen schriftlich bei der Steuerberaterkammer beantragen (§ 29 DVStB). Die Frist zur Klage vor dem Finanzgericht bleibt davon unberührt.
- Die Ergebnisse analysieren und gezielt in schwachen Gebieten üben.
- Neuen Zulassungsantrag fristgerecht stellen.
Rechtsmittel und Fristen sind im Einzelfall zu prüfen. Notieren Sie sich nach der Bekanntgabe sofort die im Bescheid genannten Fristen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung, die Prüfungsstellen Ihrer Kammer helfen bei Verfahrensfragen.
Wichtig für die Planung: Wer die schriftliche Prüfung besteht, hat noch die mündliche Prüfung vor sich, die mit eigener Vorbereitung auf Vortrag und Prüfungsgespräch verbunden ist. Viele Lehrgangsanbieter bieten dafür gesonderte Kurse an. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag diese Kurse einschließt.
Wie sollte man die Quote richtig einordnen?
Eine Bestehensquote von rund 52 Prozent bedeutet nicht, dass jeder Zweite bei der ersten Teilnahme besteht. In der Statistik sind Wiederholer enthalten, und Rücktritte verzerren das Bild. Außerdem unterscheidet sich die Zusammensetzung der Kandidaten, etwa nach Vorbildung und Praxis. Für Ihre persönliche Erfolgschance ist die Quote nur ein grober Anhaltspunkt. Auch die Zahl der Zulassungen zeigt, wie viele Bewerber es bis zur Klausur schaffen: 5.435 von 5.525 Anträgen wurden 2024/2025 zugelassen. Wichtiger sind Vorbereitung, Praxis und Klausurübung. Die Zulassungsvoraussetzungen und Kosten behandeln eigene Ratgeber.
Checkliste: Prüfungsstatistik richtig lesen
- Prüfungsjahr und Quelle nennen: Zahlen für 2024/2025 und 2025/2026 sind nicht vergleichbar, solange die Berechnung abweicht.
- Gesamtquote von der schriftlichen Quote trennen.
- Rücktritte und Nichterscheinen getrennt betrachten.
- Länderquoten nur als Tendenz nutzen: Teilnehmerzahl und Zusammensetzung unterscheiden sich.
- Verbindliche Zahlen bei der Prüfungsstelle Ihrer Kammer oder der Bundessteuerberaterkammer erfragen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Bestehensquote bei der Steuerberaterprüfung?
Im Prüfungsjahr 2024/2025 lag sie bundesweit bei 52,1 Prozent, im Vorjahr bei 51,6 Prozent. Die schriftliche Prüfung bestanden 56,1 Prozent.
Wie viele fallen durch die Steuerberaterprüfung?
Die Durchfallquote betrug 2024/2025 laut Auswertung 47,9 Prozent. Hinzu kommen Rücktritte, die in der Statistik gesondert erscheinen.
Ab welcher Note ist die Steuerberaterprüfung bestanden?
Wenn der Durchschnitt aus schriftlicher und mündlicher Gesamtnote höchstens 4,15 beträgt (§ 28 DVStB). Liegt die schriftliche Gesamtnote über 4,5, entfällt die mündliche Prüfung.
Darf man die Steuerberaterprüfung wiederholen?
Ja, zweimal (§ 35 Abs. 4 StBerG), jeweils mit erneuter Zulassung und erneuter Gebühr. Eine Reform ist angekündigt, bis dahin gilt das geltende Recht.
In welchem Bundesland ist die Quote am höchsten?
2024/2025 lag Rheinland-Pfalz mit 60,3 Prozent vorn, Berlin mit 39,9 Prozent am Ende der Rangliste.
Quellen
- Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2024/2025, steuerkurse.de (Auswertung der Kammerstatistik)
- Ergebnisse schriftliche Prüfung 2025/2026, Bayern und Baden-Württemberg, steuerkurse.de
- Zugmaier, Ergebnisse der Steuerberaterprüfung, NWB 36/2025
- § 35 StBerG, Wiederholung der Prüfung
- § 37 StBerG, Steuerberaterprüfung
- § 21 DVStB, Rücktritt von der Prüfung
- § 25 DVStB, Ergebnis der schriftlichen Prüfung
- § 27 DVStB, Bewertung der mündlichen Prüfung
- § 28 DVStB, Ergebnis und Wiederholung
- § 29 DVStB, Überdenken der Prüfungsbewertung
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.