Ratgeber · Karriere und Ausbildung · Stand 25.10.2026
Steuerberater Studium und Master Taxation: Wege, Praxiszeit und Verkürzung
Mit einem wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studium genügen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung zwei Jahre Praxis, wenn die Regelstudienzeit mindestens vier Jahre beträgt, sonst drei Jahre (§ 36 Abs. 1 StBerG). Bei Bachelor plus Master zählen beide Regelstudienzeiten zusammen. Die Praxiszeit zählt dabei schon ab dem Bachelor-Abschluss.
Hauptratgeber zum Thema Karriere und Ausbildung: Steuerberater werden: Wege, Zulassung, Kosten und Dauer
| Praxis bei Regelstudienzeit unter 4 Jahren | 3 Jahre |
|---|---|
| Praxis bei Regelstudienzeit ab 4 Jahren | 2 Jahre |
| Bachelor plus Master | Regelstudienzeiten werden addiert |
| Mindestumfang der Tätigkeit | 16 Wochenstunden (§ 36 Abs. 3 StBerG) |
| Alternativweg ohne Studium | 8 Jahre, mit Steuerfachwirt 6 Jahre |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Wie wird man Steuerberater mit Studium?
Der Zugang zur Steuerberaterprüfung regelt § 36 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Für den Studienweg verlangt Absatz 1 zwei Dinge: ein erfolgreich abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung, und danach eine praktische Tätigkeit. Die Länge der Praxiszeit richtet sich nach der Regelstudienzeit:
- Regelstudienzeit unter vier Jahren (zum Beispiel Bachelor mit sechs Semestern): mindestens drei Jahre Praxis
- Regelstudienzeit ab vier Jahren (zum Beispiel Master, Diplom, Staatsexamen): mindestens zwei Jahre Praxis
Die Praxis muss nach dem Abschluss erfolgen. Zeiten während des Studiums zählen nicht, mit einer Ausnahme beim Master (siehe unten). Welcher Studiengang als wirtschaftswissenschaftlich gilt, entscheidet im Zweifel die Steuerberaterkammer. Sie können dazu vorab eine verbindliche Auskunft beantragen (§ 7 DVStB), dafür fallen 200 Euro an (§ 39 Abs. 1 StBerG).
Wie verkürzt ein Master Taxation die Berufserfahrung?
Hat jemand zunächst einen Bachelor und danach einen darauf aufbauenden Master abgeschlossen, werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet. Zeiten der praktischen Tätigkeit werden berücksichtigt, soweit sie nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss liegen (§ 36 Abs. 1 StBerG).
| Beispiel | Regelstudienzeit | Praxiszeit |
|---|---|---|
| Bachelor, sechs Semester | 3 Jahre | 3 Jahre |
| Bachelor (3 Jahre) plus Master (2 Jahre) | 5 Jahre (addiert) | 2 Jahre, ab Bachelor-Abschluss |
| Diplom oder Staatsexamen, vier Jahre oder mehr | 4 Jahre oder mehr | 2 Jahre |
Das bedeutet: Wer nach dem Bachelor arbeitet und berufsbegleitend einen Master Taxation absolviert, kann die Praxiszeit parallel zum Master sammeln. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit den Mindestumfang erreicht und das Master-Studium auf dem Bachelor aufbaut. Ob der konkrete Masterstudiengang als wirtschaftswissenschaftlich anerkannt wird, klären Sie vor der Einschreibung mit der Kammer.
Welche Studienwege gibt es?
Es gibt keinen eigenen Studiengang "Steuerberater". Möglich sind mehrere Wege:
- Bachelor in BWL, VWL, Rechtswissenschaft oder verwandt: Regelstudienzeit meist drei Jahre, danach drei Jahre Praxis.
- Konsekutiver Master (Taxation, Steuerlehre, Wirtschaftsrecht): Studienzeit kommt dazu, die Praxis verkürzt sich auf zwei Jahre.
- Berufsbegleitender Weiterbildungsmaster: Teilzeit neben dem Beruf, oft mit Bausteinen zur Prüfungsvorbereitung.
- Rechtswissenschaft mit Staatsexamen: Regelstudienzeit in der Regel mehr als vier Jahre.
Ein Beispiel für einen Weiterbildungsmaster: Die Universität Bamberg bietet einen berufsbegleitenden Master zur Steuerberatung an. Er dauert zwei Jahre (vier Semester) und kostet 12.950 Euro. Voraussetzung für den Zugang ist mindestens ein Jahr Berufstätigkeit. Die Hochschule gibt an, dass die zwei Jahre Praxis für die Zulassung durch das Berufsjahr vor dem Master und die Tätigkeit neben den ersten beiden Semestern erreicht werden. Die genauen Bedingungen verschiedener Hochschulen unterscheiden sich.
Was zählt als anerkannte Praxis?
Die Tätigkeit muss sich in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken (§ 36 Abs. 3 StBerG). Darunter fallen etwa Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Nachweisen müssen Sie das mit dem amtlichen Vordruck und Arbeitgeberbescheinigungen (§ 36 Abs. 4 StBerG).
Mögliche Tätigkeitsfelder
- Steuerberatungskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
- Steuerabteilungen von Unternehmen
- Finanzverwaltung
- Verbände und Beratungsstellen mit steuerlichem Aufgabenbereich
Ob Ihre konkrete Stelle ausreicht, beurteilt die Kammer anhand der Bescheinigung. Teilzeit unter 16 Wochenstunden wird nicht anerkannt. Die Bescheinigung sollte Zeitraum, Wochenstunden und Aufgaben genau ausweisen, damit die Kammer sie prüfen kann. Was im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet die Kammer. Fragen Sie vor Stellenantritt, ob die Aufgaben und der Stundenumfang als Praxiszeit gelten.
Wie verhält sich der Studienweg zu den Alternativen?
Neben dem Studium kennt § 36 Abs. 2 StBerG weitere Wege:
| Weg | Vorbildung | Praxiszeit |
|---|---|---|
| Studium unter 4 Jahren | Bachelor | 3 Jahre |
| Studium ab 4 Jahren / Bachelor plus Master | Master, Diplom | 2 Jahre |
| Kaufmännische Ausbildung | Abschlussprüfung bestanden | 8 Jahre |
| Kaufmännische Ausbildung plus Fortbildung | Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter | 6 Jahre |
| Finanzverwaltung | gehobener Dienst oder vergleichbar | 6 Jahre als Sachbearbeiter |
Der Studienweg ist der schnellste, setzt aber Zeit und Kosten für das Studium voraus. Die Ausbildung mit Aufstieg ist länger, verbindet jedoch Verdienst und Praxis von Beginn an. Beide Wege führen zur gleichen Prüfung mit den gleichen Anforderungen.
Zeitliches Beispiel
Ein Beispiel ohne Gewähr: Jemand schließt einen sechssemestrigen Bachelor ab und arbeitet danach in Vollzeit in einer Kanzlei. Er schreibt sich zusätzlich in einen viersemestrigen Master ein. Die Regelstudienzeiten ergeben fünf Jahre, die Praxis muss also zwei Jahre betragen. Nach zwei Jahren Tätigkeit mit mindestens 16 Wochenstunden Steuerbezug kann er den Zulassungsantrag stellen, auch wenn das Masterstudium noch läuft oder gerade endet, sofern die Kammer die Voraussetzungen anerkennt. Ohne Master wären drei Jahre Praxis nötig gewesen. Die Zeitersparnis beträgt damit ein Jahr. Eine Garantie auf Zulassung ergibt sich daraus nicht, denn die Kammer prüft Studiengang, Nachweise und Tätigkeit im Einzelfall.
Was sollten Interessenten vor dem Studium klären?
- Passt der geplante Studiengang zur wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Fachrichtung nach § 36 StBerG? Fragen Sie die Kammer per verbindlicher Auskunft.
- Wie lang ist die Regelstudienzeit laut Prüfungsordnung?
- Lässt sich die Praxis mit mindestens 16 Wochenstunden neben dem Studium organisieren?
- Welche Kosten und Fristen gelten für Studium, Zulassung und Prüfung?
- Hat der Arbeitgeber Interesse an Förderung und Freistellung?
- Welche Gebühren fallen für Zulassung und Prüfung an (nach § 39 StBerG 200 und 1.000 Euro, regional abweichend)?
Die Zulassungsvoraussetzungen können sich durch Gesetzesänderungen verschieben. Maßgeblich ist der Stand bei Ihrem Zulassungsantrag. Aktuelle Auskunft geben die Steuerberaterkammern. Eine individuelle Karriereberatung ersetzt dieser Ratgeber nicht. Wer unsicher ist, ob Studium oder Ausbildung mit Fortbildung besser passt, kann die Wege nach Dauer, Kosten und Verdienst gegenüberstellen und das Gespräch mit Berufsberatern der Agentur für Arbeit oder der Steuerberaterkammer suchen.
Wenn Sie die Praxiszeit bereits teilweise gesammelt haben, lassen Sie sich die bisherigen Tätigkeiten bescheinigen, bevor Stellen wechseln oder Arbeitgeber schließen. Fehlende Bescheinigungen später zu beschaffen, kostet oft Zeit.
Häufige Fragen
Wie viele Jahre Praxis braucht man nach dem Studium für die Steuerberaterprüfung?
Zwei Jahre bei einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren, sonst drei Jahre (§ 36 Abs. 1 StBerG).
Zählen Bachelor und Master zusammen?
Ja, wenn der Master auf dem Bachelor aufbaut, werden die Regelstudienzeiten addiert. Praxiszeit zählt ab dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
Welches Studium ist für die Steuerberaterprüfung zulässig?
Ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium oder ein anderes Studium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung. Im Zweifel hilft eine verbindliche Auskunft der Kammer.
Brauche ich einen Master, um Steuerberater zu werden?
Nein. Auch mit Bachelor und drei Jahren Praxis ist die Zulassung möglich. Der Master verkürzt die Praxiszeit auf zwei Jahre.
Wie viele Stunden pro Woche muss die Praxis umfassen?
Mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (§ 36 Abs. 3 StBerG).
Quellen
- § 36 StBerG, Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- § 37 StBerG, Steuerberaterprüfung
- § 39 StBerG, Gebühren
- § 7 DVStB, Antrag auf verbindliche Auskunft
- Weiterbildungsmaster Steuerberatung, Universität Bamberg
- Bekanntmachung Zulassung Steuerberaterprüfung 2027, Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.