Ratgeber · Kosten und Honorar · Stand 25.10.2026
Jahresabschluss-Kosten: Bilanz, GuV und EÜR nach StBVV
Ein Jahresabschluss aus Bilanz und GuV kostet beim Steuerberater nach § 35 StBVV 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr aus Tabelle B, bei einer kleinen GmbH mit 400.000 Euro Gegenstandswert also 746 bis 2.984 Euro netto. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist nach § 25 StBVV mit 5/10 bis 30/10 günstiger: Bei 80.000 Euro Einnahmen sind es 176,50 bis 1.059 Euro netto.
Hauptratgeber zum Thema Kosten und Honorar: Steuerberater Kosten: Preise für alle Leistungen im Überblick
| Bilanz und GuV | 10/10 bis 40/10 (Tabelle B), § 35 |
|---|---|
| Anhang | 2/10 bis 12/10 (Tabelle B) |
| Steuerliche Überleitung | 2/10 bis 10/10 (Tabelle B) |
| EÜR | 5/10 bis 30/10 (Tabelle B), § 25 |
| Mindestgegenstandswert EÜR | 17.500 € |
| Beispiel kleine GmbH | rund 2.835 € netto (Mitte des Rahmens) |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Was in der Gebühr für den Jahresabschluss steckt
§ 35 StBVV regelt die Abschlussarbeiten. Die Gebühr hängt vom Gegenstandswert ab: Bei Bilanz und GuV ist es der Durchschnitt aus berichtigter Bilanzsumme und Betriebsleistung. Die Betriebsleistung umfasst Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge und weitere Ertragsposten. Übersteigt der Aufwand die Betriebsleistung, wird der höhere Betrag angesetzt. Beträge über dem Fünffachen der berichtigten Bilanzsumme bleiben außer Ansatz.
Die einzelnen Gebührenbestandteile nach § 35 Abs. 1 StBVV, jeweils nach Tabelle B:
| Leistung | Rahmen |
|---|---|
| Bilanz und GuV (Jahresabschluss) | 10/10 bis 40/10 |
| Anhang | 2/10 bis 12/10 |
| Ableitung des steuerlichen Ergebnisses | 2/10 bis 10/10 |
| Steuerbilanz aus der Handelsbilanz | 5/10 bis 12/10 |
| Eröffnungsbilanz | 5/10 bis 12/10 |
| Auseinandersetzungsbilanz | 5/10 bis 20/10 |
| Erläuterungsbericht | 2/10 bis 12/10 |
Die Vorarbeiten bis zur abgestimmten Saldenbilanz (etwa Inventurunterlagen) rechnet die Kanzlei nach Zeit ab.
Tabelle B: Werte in Euro
Auszug aus Tabelle B (volle Gebühr): bis 25.000 Euro 201 Euro, bis 50.000 Euro 263 Euro, bis 100.000 Euro 369 Euro, bis 150.000 Euro 471 Euro, bis 200.000 Euro 548 Euro, bis 300.000 Euro 641 Euro, bis 400.000 Euro 746 Euro, bis 500.000 Euro 832 Euro.
| Gegenstandswert | Volle Gebühr | Bilanz und GuV (10/10 bis 40/10) |
|---|---|---|
| 100.000 € | 369 € | 369 bis 1.476 € |
| 200.000 € | 548 € | 548 bis 2.192 € |
| 400.000 € | 746 € | 746 bis 2.984 € |
| 500.000 € | 832 € | 832 bis 3.328 € |
Minimum, Mitte und Maximum für Bilanz und GuV
Die folgende Übersicht zeigt für drei Gegenstandswerte die Eckwerte und die rechnerische Mitte (25/10) des Rahmens für Bilanz und GuV. Anhang, steuerliche Überleitung, Auslagen und Umsatzsteuer kommen hinzu.
| Gegenstandswert | Minimum (10/10) | Mitte (25/10) | Maximum (40/10) |
|---|---|---|---|
| 100.000,00 € | 369,00 € | 922,50 € | 1.476,00 € |
| 200.000,00 € | 548,00 € | 1.370,00 € | 2.192,00 € |
| 400.000,00 € | 746,00 € | 1.865,00 € | 2.984,00 € |
Beispiel: kleine GmbH mit Jahresabschluss
Beispiel (rechnerische Mitte des Rahmens): Eine kleine GmbH hat eine berichtigte Bilanzsumme von 300.000 Euro und eine Betriebsleistung von 500.000 Euro. Der Durchschnitt, also der Gegenstandswert, beträgt 400.000 Euro, die volle Gebühr 746 Euro.
| Position | Ansatz | Betrag netto |
|---|---|---|
| Bilanz und GuV | 25/10 | 1.865,00 € |
| Anhang | 7/10 | 522,20 € |
| Steuerliche Überleitung | 6/10 | 447,60 € |
| Zwischensumme | 2.834,80 € | |
| Post- und Telekommunikationspauschale (Höchstbetrag) | 20,00 € | |
| Umsatzsteuer 19 % | 542,41 € | |
| Summe | 3.397,21 € |
Nicht enthalten sind Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung, die Offenlegung im Unternehmensregister und die laufende Buchhaltung. Kleinstkapitalgesellschaften brauchen unter den Voraussetzungen des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB keinen Anhang; die Kanzlei sagt Ihnen, was in Ihrem Fall nötig ist.
Beispiel: Einzelunternehmer mit EÜR
Wer nicht bilanzieren muss, ermittelt den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung. Die Gebühr nach § 25 StBVV beträgt 5/10 bis 30/10 der Tabelle B. Gegenstandswert ist der höhere Betrag aus Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben, mindestens 17.500 Euro. Bei diesem Mindestwert beträgt die volle Gebühr 166 Euro, der Rahmen reicht also von 83 bis 498 Euro.
Beispiel: Ein Einzelunternehmer hat 80.000 Euro Einnahmen und 50.000 Euro Ausgaben. Gegenstandswert ist 80.000 Euro, Tabelle B nennt bis 87.500 Euro eine volle Gebühr von 353 Euro. Der Rahmen reicht von 176,50 bis 1.059 Euro. In der Mitte (17,5/10) sind es 617,75 Euro netto, mit Pauschale und Umsatzsteuer rund 759 Euro. Ein schriftlicher Erläuterungsbericht zur EÜR kostet zusätzlich 2/10 bis 12/10.
Wann muss bilanziert werden?
Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach der Abgabenordnung besteht, wenn ein Gewerbebetrieb oder ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb bestimmte Größen überschreitet: Gesamtumsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr (§ 141 AO). Kapitalgesellschaften wie die GmbH müssen unabhängig von der Größe bilanzieren. Freiberufler dürfen grundsätzlich die EÜR wählen. Wer von der EÜR zur Bilanz wechselt, muss mit zusätzlichen Kosten für Eröffnungsbilanz und Übergangsrechnung rechnen.
Weitere Abschlussleistungen, Prüfungen und Bescheinigungen
Neben der Erstellung kann die Kanzlei weitere Leistungen rund um den Abschluss erbringen. Auch hier gilt: Der Rahmen bezieht sich auf eine volle Gebühr der genannten Tabelle.
| Leistung | Vorschrift | Rahmen |
|---|---|---|
| Prüfung von Bilanz, GuV, Anhang oder Lagebericht für steuerliche Zwecke | § 36 Abs. 2 Nr. 1 | 2/10 bis 10/10 Tabelle B, zusätzlich Zeitgebühr |
| Prüfung einer Buchführung, einzelner Konten oder einer Überschussrechnung | § 36 Abs. 1 | Zeitgebühr |
| Vermögensstatus oder Finanzstatus | § 37 Nr. 1 | 5/10 bis 15/10 Tabelle B |
| Vermögensstatus aus übergebenen Endzahlen | § 37 Nr. 2 | 2/10 bis 6/10 Tabelle B |
| Bescheinigung über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften | § 38 Abs. 1 | 1/10 bis 6/10 Tabelle B |
Gegenstandswert ist bei der Bescheinigung und der Prüfung der Wert nach § 35 Abs. 2, beim Vermögensstatus die Summe der Vermögenswerte, beim Finanzstatus die Summe der Finanzwerte. Die Mitwirkung an Steuerbescheinigungen rechnet die Kanzlei nach Zeit ab (§ 38 Abs. 2).
Nebenkosten, Fälligkeit und Rechnung
Zu den Gebühren kommen die Auslagenpauschale (20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro je Angelegenheit) und die Umsatzsteuer. Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt ist; die Kanzlei darf zuvor einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Rechnung muss in Textform ergehen und für jede Gebühr die Vorschrift, den Gegenstandswert und den Ansatz nennen (§ 9 StBVV). Prüfen Sie, ob der Gegenstandswert plausibel aus Ihren Zahlen abgeleitet wurde.
Fristen, Offenlegung und Aufbewahrung
Für den Abschluss und die zugehörigen Erklärungen gelten gesetzliche Fristen, die Sie bei der Planung der Zusammenarbeit berücksichtigen sollten:
- Steuererklärungen: Grundsätzlich sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 149 Abs. 2 AO). Wird ein Steuerberater mit Körperschaft-, Gewerbesteuer- oder Umsatzsteuererklärung beauftragt, endet die Frist am letzten Tag Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Jahres (§ 149 Abs. 3 AO). Das Finanzamt kann in bestimmten Fällen eine frühere Abgabe anordnen (§ 149 Abs. 4).
- Offenlegung: Kapitalgesellschaften müssen den festgestellten Jahresabschluss elektronisch an das Unternehmensregister übermitteln, spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1 und 1a HGB).
- Aufbewahrung: Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanz sind zehn Jahre aufzubewahren (§ 147 Abs. 3 AO).
Welche Erleichterungen für Ihre GmbH gelten, hängt von der Größenklasse ab. Kleinstkapitalgesellschaften überschreiten mindestens zwei von drei Merkmalen nicht: 450.000 Euro Bilanzsumme, 900.000 Euro Umsatzerlöse, im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer (§ 267a HGB). Bei kleinen Kapitalgesellschaften liegen die Grenzen bei 7,5 Millionen Euro Bilanzsumme, 15 Millionen Euro Umsatzerlöse und 50 Arbeitnehmern (§ 267 Abs. 1 HGB). Die Rechtsfolgen treten erst ein, wenn die Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).
So halten Sie die Abschlusskosten niedrig
- Saldenliste, Inventur und Anlagenverzeichnis vollständig und rechtzeitig liefern.
- Die laufende Buchhaltung sauber führen: Eine abgestimmte Saldenbilanz spart Zeitgebühr.
- Festpreis für Abschluss und Steuererklärungen vorab in Textform vereinbaren.
- Bei kleinen Betrieben prüfen, ob die EÜR ausreicht.
Die Kosten sind bei Unternehmen Betriebsausgaben. Ob die EÜR oder Bilanz im Einzelfall richtig ist, klären Sie mit der Kanzlei.
Häufige Fragen
Was kostet ein Jahresabschluss für eine kleine GmbH?
Das hängt vom Gegenstandswert ab. Bei 400.000 Euro liegt der Rahmen für Bilanz und GuV bei 746 bis 2.984 Euro netto. Anhang und steuerliche Überleitung kommen hinzu.
Was kostet eine EÜR beim Steuerberater?
Nach § 25 StBVV 5/10 bis 30/10 der Tabelle B, mindestens bei einem Gegenstandswert von 17.500 Euro: 83 bis 498 Euro netto. Bei 80.000 Euro Einnahmen sind es 176,50 bis 1.059 Euro.
Ist die Steuererklärung im Jahresabschluss enthalten?
Nein. Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung werden nach § 24 StBVV gesondert berechnet.
Muss ich den Jahresabschluss vom Steuerberater erstellen lassen?
Nein, eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung gibt es nicht. Die Aufstellung ist aber fachlich anspruchsvoll, und Fehler können teuer werden.
Wie lange dauert ein Jahresabschluss?
Das hängt von Zustand der Buchhaltung und Größe ab. Planen Sie mit der Kanzlei Fristen für Steuererklärungen und Offenlegung rechtzeitig ein.
Bis wann muss der Jahresabschluss einer GmbH offengelegt werden?
Der festgestellte Jahresabschluss ist spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag elektronisch an das Unternehmensregister zu übermitteln (§ 325 Abs. 1a HGB). Bei einem Abschlussstichtag zum 31. Dezember 2025 ist das der 31. Dezember 2026.
Wie lange muss ich den Jahresabschluss aufbewahren?
Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege acht Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Jahresabschluss aufgestellt wurde.
Quellen
- StBVV § 35 Abschlussarbeiten
- StBVV § 25 Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen
- StBVV Anlage 2 Tabelle B
- StBVV § 9 Berechnung
- StBVV § 16 Post und Telekommunikation
- Abgabenordnung § 141 Buchführungspflicht
- HGB § 264 Pflicht zur Aufstellung
- StBVV § 36 Prüfung
- StBVV § 37 Vermögensstatus und Finanzstatus
- StBVV § 38 Bescheinigungen
- AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen
- AO § 147 Aufbewahrung
- HGB § 325 Offenlegung
- HGB § 267 Größenklassen
- HGB § 267a Kleinstkapitalgesellschaften
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.