Ratgeber · Kosten und Honorar · Stand 25.10.2026
Steuererklärung beim Steuerberater: Was sie kostet
Die Einkommensteuererklärung kostet beim Steuerberater nach § 24 StBVV zwischen einem Zehntel und sechs Zehnteln einer vollen Gebühr aus Tabelle A. Bei 40.000 Euro positiven Einkünften sind das 112,50 bis 675 Euro netto, bei einem Rentner mit 20.000 Euro Einkünften 80,50 bis 483 Euro. Hinzu kommen Auslagen und 19 Prozent Umsatzsteuer.
Hauptratgeber zum Thema Kosten und Honorar: Steuerberater Kosten: Preise für alle Leistungen im Überblick
| Rahmen | 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr (Tabelle A) |
|---|---|
| Gegenstandswert | Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 € |
| Mindestrahmen bei 8.000 € | 51,40 bis 308,40 € netto |
| Beispiel 40.000 € Einkünfte | 112,50 bis 675 € netto |
| Auslagenpauschale | 20 % der Gebühren, höchstens 20 € |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
So berechnet sich die Gebühr für die Einkommensteuererklärung
Maßgeblich ist § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV. Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, mindestens aber 8.000 Euro. Verluste aus einzelnen Einkunftsarten mindern den Wert nicht. Für diesen Wert liest die Kanzlei in Tabelle A die volle Gebühr ab und berechnet davon 1/10 bis 6/10.
Bei zusammen veranlagten Ehepaaren zählen die positiven Einkünfte beider Partner. Innerhalb des Rahmens bestimmt die Kanzlei die Gebühr nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit (§ 11 StBVV). Eine einfache Erklärung mit wenigen Anlagen liegt eher im unteren, eine mit vielen Einkunftsarten im oberen Bereich.
Gebührentabelle: Beispielwerte der Tabelle A
| Positive Einkünfte bis | Volle Gebühr | 1/10 | 6/10 |
|---|---|---|---|
| 8.000 € | 514 € | 51,40 € | 308,40 € |
| 16.000 € | 705 € | 70,50 € | 423,00 € |
| 22.000 € | 805 € | 80,50 € | 483,00 € |
| 30.000 € | 946 € | 94,60 € | 567,60 € |
| 40.000 € | 1.125 € | 112,50 € | 675,00 € |
| 50.000 € | 1.304 € | 130,40 € | 782,40 € |
| 65.000 € | 1.399 € | 139,90 € | 839,40 € |
Alle Beträge netto, jeweils zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Die Tabellen gelten seit der Anpassung vom 1. Juli 2025.
Brutto-Spannen mit Pauschale und Umsatzsteuer
Die Tabelle oben zeigt Nettowerte. Die folgende Übersicht rechnet die Post- und Telekommunikationspauschale (20 Prozent der Gebühr, höchstens 20 Euro, § 16 StBVV) und 19 Prozent Umsatzsteuer (§ 15 StBVV) ein. Sie nennt nur die Eckwerte des Rahmens; Ihre Rechnung liegt dazwischen.
| Positive Einkünfte bis | Netto von | Netto bis | Brutto von | Brutto bis |
|---|---|---|---|---|
| 8.000 € | 51,40 € | 308,40 € | 73,40 € | 390,80 € |
| 30.000 € | 94,60 € | 567,60 € | 135,09 € | 699,24 € |
| 50.000 € | 130,40 € | 782,40 € | 178,98 € | 954,86 € |
Beispiel Arbeitnehmer: 40.000 Euro Einkünfte
Beispiel (rechnerische Mitte des Rahmens): Ein Arbeitnehmer hat 40.000 Euro positive Einkünfte. Die volle Gebühr beträgt 1.125 Euro. Bei einem Ansatz von 3,5/10 ergeben sich 393,75 Euro. Dazu kommt die Pauschale für Post und Telekommunikation, die 20 Prozent der Gebühr betragen würde (78,75 Euro), aber auf 20 Euro gedeckelt ist (§ 16 StBVV). Netto sind es 413,75 Euro, mit 19 Prozent Umsatzsteuer rund 492 Euro. Bei einfachem Sachverhalt kann die Rechnung im unteren Rahmen liegen, etwa bei 2/10 mit 225 Euro netto.
Beispiel Rentner: 20.000 Euro Einkünfte
Beispiel: Eine Rentnerin hat Einkünfte von 20.000 Euro. Für Beträge bis 22.000 Euro nennt Tabelle A eine volle Gebühr von 805 Euro. Der Rahmen reicht von 80,50 bis 483 Euro. In der Mitte (3,5/10) sind es 281,75 Euro, plus 20 Euro Pauschale rund 302 Euro netto und etwa 359 Euro brutto. Rentner mit mehreren Renten, Kapitalerträgen oder Krankheitskosten liegen tendenziell höher als solche mit einer einzigen Rente.
Beispiel Vermieter: Gehalt und eine Wohnung
Beispiel: Ein Angestellter hat 45.000 Euro Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und 6.000 Euro Überschuss aus einer vermieteten Wohnung. Die Summe der positiven Einkünfte beträgt 51.000 Euro, die volle Gebühr nach Tabelle A (bis 65.000 Euro) 1.399 Euro. Bei 3,5/10 sind das 489,65 Euro.
Zusätzlich fällt die Ermittlung der Vermietungseinkünfte an (§ 27 StBVV): 1/20 bis 12/20 der Tabelle A, Gegenstandswert ist der höhere Betrag aus Einnahmen oder Werbungskosten, mindestens 8.000 Euro. Bei 14.000 Euro Mieteinnahmen und 8.000 Euro Werbungskosten gilt 14.000 Euro, die volle Gebühr beträgt 705 Euro. Der Rahmen reicht von 35,25 bis 423 Euro, die Mitte (6,5/20) liegt bei rund 229 Euro. Insgesamt ergibt sich im Mittel rund 719 Euro netto, mit Pauschale und Umsatzsteuer rund 879 Euro.
Was die Gebühr nicht abdeckt
- Die Ermittlung einzelner Einkünfte: Vermietung (§ 27), Gewinn aus Gewerbe oder Selbstständigkeit (§§ 25, 35).
- Einsprüche und Anträge, die über die Erklärung hinausgehen, etwa Stundungsanträge nach § 23 StBVV.
- Zusatzarbeit bei auffällig unvollständigen Unterlagen: Hier kann die Kanzlei nach Zeit abrechnen, wenn die Vorarbeiten das übliche Maß deutlich überschreiten.
- Sonderanlagen mit eigener Gebühr, etwa Erklärungen zur Gewerbesteuer.
Wann nach Zeit abgerechnet wird
Die Zeitgebühr statt der Wertgebühr greift in den Fällen, in denen die Verordnung sie vorsieht, und wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen (§ 13 StBVV). Sie beträgt 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde.
Beispiel: Drei Stunden Zeitaufwand entsprechen zwölf Viertelstunden, also 198 bis 492 Euro netto.
Weitere Leistungen rund um die Erklärung
Nach der Abgabe können weitere Tätigkeiten anfallen, die eigene Gebühren nach Tabelle A auslösen. Dieselbe Gebühr kann die Kanzlei in derselben Angelegenheit nur einmal fordern (§ 12 Abs. 2 StBVV).
| Tätigkeit | Vorschrift | Rahmen |
|---|---|---|
| Berichtigung einer Erklärung | § 23 Abs. 1 Nr. 1 | 2/10 bis 10/10 |
| Antrag auf Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids | § 23 Abs. 1 Nr. 7 | 2/10 bis 10/10 |
| Antrag auf Stundung | § 23 Abs. 1 Nr. 2 | 2/10 bis 8/10 |
| Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen | § 23 Abs. 1 Nr. 3 | 2/10 bis 8/10 |
| Besprechung mit dem Finanzamt | § 31 | 5/10 bis 10/10 |
Für die Vertretung im Einspruchsverfahren gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß (§ 40 StBVV).
Rechnung prüfen: Das muss in der Berechnung stehen
Die Kanzlei kann ihre Vergütung nur aufgrund einer Berechnung in Textform fordern. Sie muss die einzelnen Gebühren und Auslagen, eine kurze Bezeichnung des Gebührentatbestands, die angewandten Vorschriften und bei Wertgebühren den Gegenstandswert nennen (§ 9 StBVV). Prüfen Sie deshalb:
- Stimmt der angesetzte Gegenstandswert mit der Summe der positiven Einkünfte aus Ihrem Steuerbescheid überein, mindestens aber 8.000 Euro?
- Liegt der Bruchteil innerhalb von 1/10 bis 6/10, und passt er zum Aufwand?
- Ist die Pauschale für Post und Telekommunikation auf 20 Euro begrenzt?
- Sind Vermietung oder Gewinnermittlung als eigene Positionen ausgewiesen?
- Haben Sie eine Berechnung erhalten? Fehlt sie, können Sie diese nachfordern, solange die Kanzlei zur Aufbewahrung der Handakten verpflichtet ist (§ 9 Abs. 3 StBVV).
Wie Sie die Kosten senken
- Belege nach Einkunftsart sortiert und digital liefern.
- Bescheinigungen vollständig bereithalten: Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbezugsmitteilung, Spendenbescheinigungen.
- Vor Auftragserteilung nach dem Rahmenansatz und möglichen Zusatzkosten fragen.
- Für einfache Fälle als Arbeitnehmer oder Rentner einen Lohnsteuerhilfeverein vergleichen.
Ob und in welcher Höhe die Kosten steuerlich zu berücksichtigen sind, klärt die Kanzlei im Einzelfall; private Steuerberatungskosten sind seit 2006 nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar.
Häufige Fragen
Was kostet eine Steuererklärung beim Steuerberater für Arbeitnehmer?
Bei 30.000 Euro positiven Einkünften liegt der gesetzliche Rahmen bei 94,60 bis 567,60 Euro netto, bei 40.000 Euro bei 112,50 bis 675 Euro. Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer.
Was ist der Mindestgegenstandswert bei der Einkommensteuererklärung?
8.000 Euro. Auch bei niedrigeren Einkünften wird nach Tabelle A mindestens die volle Gebühr von 514 Euro zugrunde gelegt, davon 1/10 bis 6/10.
Kostet die Steuererklärung für Rentner weniger?
Nicht pauschal. Entscheidend sind Höhe der Einkünfte und Aufwand. Rentner mit niedrigen Einkünften liegen oft im unteren Bereich des Rahmens.
Wird die Vermietung extra berechnet?
Ja. Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung kostet nach § 27 StBVV zusätzlich 1/20 bis 12/20 der Tabelle A.
Muss die Kanzlei einen Festpreis nennen?
Nein, aber Sie können einen Festpreis in Textform vereinbaren (§ 4 StBVV). Dann sollten Umfang der Leistung und Preis eindeutig geregelt sein.
Bis wann muss die Steuererklärung mit Steuerberater abgegeben werden?
Wird ein Steuerberater mit der Einkommensteuererklärung beauftragt, die Sie abgeben müssen, endet die Frist grundsätzlich am letzten Tag Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Jahres (§ 149 Abs. 3 AO). Das Finanzamt kann in bestimmten Fällen eine frühere Abgabe anordnen (§ 149 Abs. 4 AO). Ohne Berater gilt grundsätzlich eine Frist von sieben Monaten nach Jahresende (§ 149 Abs. 2 AO).
Was kostet ein Einspruch gegen den Steuerbescheid?
Die Vertretung im Einspruchsverfahren richtet sich sinngemäß nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 40 StBVV). Ein Antrag auf Änderung eines Steuerbescheids außerhalb des Einspruchs kostet 2/10 bis 10/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (§ 23 Abs. 1 Nr. 7 StBVV).
Quellen
- StBVV § 24 Steuererklärungen
- StBVV § 27 Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten
- StBVV Anlage 1 Tabelle A
- StBVV § 11 Rahmengebühren
- StBVV § 16 Post und Telekommunikation
- EStG § 10 Sonderausgaben
- StBVV § 13 Zeitgebühr
- StBVV § 9 Berechnung
- StBVV § 12 Abgeltungsbereich
- StBVV § 15 Umsatzsteuer
- StBVV § 23 Sonstige Einzeltätigkeiten
- StBVV § 31 Besprechungen
- StBVV § 40 Rechtsbehelfsverfahren
- AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.