Ratgeber · Kosten und Honorar · Stand 25.10.2026

GmbH-Gründung: Was der Steuerberater kostet

Der Steuerberater berechnet bei einer GmbH-Gründung getrennt von Notar und Handelsregister: Beratung nach Zeit (16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde), die Eröffnungsbilanz mit 5/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr aus Tabelle B und die steuerliche Erfassung nach Aufwand. Bei zwei Stunden Beratung und 25.000 Euro Eröffnungsbilanz sind das im Rahmen rund 232 bis 569 Euro netto, ohne laufende Buchhaltung.

Auf einen Blick
Beratung (Zeitgebühr)16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde
Eröffnungsbilanz (25.000 € Bilanzsumme)100,50 bis 241,20 € netto
Erstberatung Verbraucherhöchstens 190 € netto
Stammkapital GmbHmindestens 25.000 €
Notar und Handelsregistergetrennte Kosten nach GNotKG und Registerrecht

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Wer was berechnet: Steuerberater, Notar, Handelsregister

Eine GmbH entsteht erst mit Eintragung im Handelsregister. Die Gründung selbst läuft über den Notar, der Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll beurkundet und die Anmeldung vorbereitet. Dafür gelten die Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und Registergebühren. Beides rechnet nicht der Steuerberater ab.

Der Steuerberater berechnet nach der StBVV, was steuerlich zu klären und einzurichten ist: Beratung zu Rechtsform und Gesellschaftsvertrag aus steuerlicher Sicht, steuerliche Anmeldung, Eröffnungsbilanz und Einrichtung der Buchhaltung.

Ablauf der Gründung: Wo der Steuerberater ansetzt

Die Gründung folgt einer festen Reihenfolge. Der Steuerberater begleitet vor allem den ersten und den letzten Schritt:

  1. Steuerliche Vorberatung: Gesellschafterkreis, Geschäftsführervergütung und Gewinnverteilung klären, bevor der Gesellschaftsvertrag beurkundet wird.
  2. Notartermin: Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Form (§ 2 Abs. 1 GmbHG). Mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer ist ein vereinfachtes Verfahren mit Musterprotokoll möglich (§ 2 Abs. 1a GmbHG). Die Beurkundung kann auch per Videokommunikation erfolgen (§ 2 Abs. 3 GmbHG).
  3. Einzahlung des Stammkapitals: Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt ist und insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals erreicht ist, also 12.500 Euro (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
  4. Anmeldung zum Handelsregister: Sie erfolgt beim Gericht am Sitz der Gesellschaft, mit Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und den Versicherungen der Geschäftsführer (§§ 7 und 8 GmbHG).
  5. Steuerliche Erfassung: Die Anzeige- und Auskunftspflichten richten sich nach § 138 AO; die Auskünfte über die steuerlich erheblichen Verhältnisse sind grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln (§ 138 Abs. 1b AO).
  6. Eröffnungsbilanz und Buchhaltung: Wer ein Handelsgewerbe beginnt, hat eine Eröffnungsbilanz aufzustellen (§ 242 HGB), danach läuft die laufende Buchführung an.

Leistungen des Steuerberaters bei der Gründung

  • Gründungsberatung: Rechtsform, Gesellschafterstruktur, Geschäftsführervergütung und steuerliche Folgen. Abrechnung als Rat und Auskunft nach § 21 StBVV (1/10 bis 10/10 der Tabelle A, Erstberatung für Verbraucher gedeckelt) oder nach Zeit.
  • Prüfung des Gesellschaftsvertrags: steuerlich relevante Klauseln wie Gewinnverteilung und Gesellschafterdarlehen.
  • Steuerliche Anmeldung: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER, Antrag auf Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Wahl der Voranmeldungsfrist.
  • Eröffnungsbilanz: 5/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 StBVV).
  • Einrichtung der Buchhaltung: Kontenplan, Belegorganisation, Zahlungsverkehr, Lohnabrechnung bei Geschäftsführergehalt.
  • Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung: auf Basis von Zeitgebühr oder Vereinbarung, etwa für Bank oder Förderstellen.

Kostenübersicht für die Gründungsphase

LeistungAbrechnungsartRahmen (netto)
Erstberatung (Verbraucher)§ 21 StBVVhöchstens 190 €
Beratung nach Zeit, 2 Stunden§ 13 StBVV, 8 Viertelstunden132 bis 328 €
Eröffnungsbilanz, Bilanzsumme 25.000 €§ 35 Abs. 1 Nr. 4, Tabelle B (201 €)100,50 bis 241,20 €
Körperschaftsteuererklärung, Mindestwert 16.000 €§ 24 Abs. 1 Nr. 3, Tabelle A (705 €)141 bis 564 €
Lohnabrechnung Geschäftsführer§ 34 StBVV6 bis 30 € je Monat
Laufende Buchhaltung§ 33 StBVV, Tabelle Cje nach Gegenstandswert

Dazu kommen die Auslagenpauschale (20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro je Angelegenheit) und 19 Prozent Umsatzsteuer. Tabellenwerte gelten seit 1. Juli 2025.

Beispiel: Gründung einer GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital

Beispiel (rechnerische Rahmenwerte): Zwei Gründer lassen sich zwei Stunden steuerlich beraten und beauftragen die Eröffnungsbilanz bei einer Bilanzsumme von 25.000 Euro.

PositionMinimumMaximum
Beratung 2 Stunden (Zeitgebühr)132,00 €328,00 €
Eröffnungsbilanz (5/10 bis 12/10 von 201 €)100,50 €241,20 €
Zwischensumme232,50 €569,20 €
Auslagenpauschale (20 %, höchstens 20 €)20,00 €20,00 €
Umsatzsteuer 19 %47,98 €111,95 €
Summe300,48 €701,15 €

Aufwendige Planungsrechnungen, Mehrgesellschafter-Konstellationen oder Beratung zu Holdingstrukturen kosten mehr. Notar- und Registerkosten sind hierin nicht enthalten.

Laufende Steuererklärungen nach der Gründung

Nach dem ersten Geschäftsjahr fallen die Jahreserklärungen an. Die folgende Übersicht zeigt die Gebührenrahmen beim jeweiligen Mindestgegenstandswert, also dem Fall einer sehr kleinen Gesellschaft. Tabelle A nennt dafür 705 Euro (bis 16.000 Euro) und 514 Euro (bis 8.000 Euro).

ErklärungVorschriftRahmenNetto bei Mindestwert
Körperschaftsteuer§ 24 Abs. 1 Nr. 32/10 bis 8/10141,00 bis 564,00 €
Gewerbesteuer§ 24 Abs. 1 Nr. 51/10 bis 6/1051,40 bis 308,40 €
Umsatzsteuer-Jahreserklärung§ 24 Abs. 1 Nr. 81/10 bis 8/1051,40 bis 411,20 €
Summe243,80 bis 1.283,60 €

Jahresabschluss und laufende Buchhaltung sind darin nicht enthalten. Bei höheren Gegenstandswerten steigen die Gebühren nach den Tabellen. Der Jahresabschluss ist spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag offenzulegen (§ 325 Abs. 1a HGB).

Was Gründer vor dem Termin klären sollten

  • Gesellschafterkreis, Geschäftsführung und geplante Vergütung.
  • Stammkapital und Einzahlung. Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25.000 Euro (§ 5 GmbHG). Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann mit geringerem Kapital starten.
  • Geplanter Umsatz im ersten Jahr und Umsatzsteuerart.
  • Gewünschte Tätigkeit: Handel, Dienstleistung, Handwerk. Es kann Genehmigungen oder Kammerpflicht geben.
  • Ob die Gründung digital oder vor Ort beim Notar läuft.

Je besser Sie vorbereitet sind, desto weniger Zeit verbraucht die Beratung. Steuerliche Gestaltungen im Einzelfall prüft die Kanzlei, dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung.

UG (haftungsbeschränkt) statt GmbH: Was ändert sich?

Wer mit weniger als 25.000 Euro Stammkapital gründet, firmiert als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Dafür gelten besondere Regeln (§ 5a GmbHG): Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist, Sacheinlagen sind ausgeschlossen, und in der Bilanz ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist.

Für die Steuerberatergebühren spielt die Rechtsform keine eigene Rolle, entscheidend sind Gegenstandswert und Leistung. Bei kleinem Kapital fallen Wertgebühren niedriger aus, die Mindestgegenstandswerte der Erklärungen gelten aber auch für die UG, etwa 16.000 Euro bei der Körperschaftsteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV).

Festpreis für Gründungspakete

Viele Kanzleien bieten Gründungspakete zum Festpreis an. Das ist zulässig, wenn eine Vergütungsvereinbarung in Textform vorliegt, die Art und Umfang des Auftrags nennt und von anderen Vereinbarungen getrennt ist (§ 4 StBVV). Prüfen Sie, welche Leistungen enthalten sind: nur Beratung und Anmeldung, auch Eröffnungsbilanz, Buchhaltungseinrichtung, Lohnanmeldung. Fragen Sie, ob die laufende Betreuung später zu denselben Konditionen weitergeführt wird.

Häufige Fragen

Was kostet der Steuerberater bei einer GmbH-Gründung?

Das hängt vom Umfang ab. Für zwei Stunden Beratung und eine Eröffnungsbilanz bei 25.000 Euro Bilanzsumme liegt der gesetzliche Rahmen bei etwa 232 bis 569 Euro netto. Notar und Handelsregister kommen hinzu und werden getrennt berechnet.

Brauche ich für die GmbH-Gründung zwingend einen Steuerberater?

Nein. Die Gründung läuft über den Notar. Ein Steuerberater ist für Beratung, steuerliche Anmeldung und Bilanzierung sinnvoll, aber keine Voraussetzung der Eintragung.

Wie hoch ist das Mindeststammkapital einer GmbH?

25.000 Euro (§ 5 GmbHG). Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann mit weniger Kapital gegründet werden.

Ist die Eröffnungsbilanz Pflicht?

Kapitalgesellschaften sind zur Buchführung und zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz verpflichtet. Die Kanzlei erstellt sie nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 StBVV mit 5/10 bis 12/10 der Tabelle B.

Wie melde ich die GmbH beim Finanzamt an?

Die Gründung ist dem Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch mitzuteilen (§ 138 AO). Fristen und Einzelheiten nennt Ihnen die Kanzlei oder das Finanzamt; auf Wunsch übernimmt die Kanzlei die Übermittlung.

Wie viel muss ich bei der GmbH-Gründung einzahlen?

Vor der Anmeldung muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt sein, insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals von 25.000 Euro, also 12.500 Euro (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Bei der UG ist das Stammkapital vollständig einzuzahlen (§ 5a Abs. 2 GmbHG).

Was ist der Unterschied zwischen GmbH und UG bei der Gründung?

Die UG (haftungsbeschränkt) wird mit weniger als 25.000 Euro Stammkapital gegründet, verlangt volle Einzahlung, schließt Sacheinlagen aus und verpflichtet zur gesetzlichen Rücklage von einem Viertel des Jahresüberschusses (§ 5a GmbHG).

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.