Ratgeber · Agenturen und Freelancer · Stand 26.10.2026

IT-Freelancer Steuern: Freiberuf oder Gewerbe, Betriebsausgaben, Auslandskunden

Ob ein IT-Freelancer Gewerbesteuer zahlt, hängt davon ab, ob seine Tätigkeit nach § 18 EStG freiberuflich ist, was bei Softwareentwicklung und IT-Beratung vom Einzelfall abhängt. Hardware bis 800 Euro netto ist sofort abziehbar, für Computer und Software kann nach dem BMF-Schreiben von 2022 eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden. Bei Kunden im EU-Ausland gilt in der Regel Reverse Charge.

Auf einen Blick
Geringwertige Wirtschaftsgüterbis 800 Euro netto sofort abziehbar (§ 6 Abs. 2 EStG)
Computerhardware und SoftwareNutzungsdauer 1 Jahr nach BMF-Schreiben 2022
Gewerbesteuer-Freibetrag24.500 Euro
Homeoffice-Tagespauschale6 Euro, höchstens 1.260 Euro im Jahr
Kunden im EU-AuslandLeistungsort beim Kunden, Reverse Charge

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Freiberufler oder Gewerbetreibender: wie IT-Tätigkeiten eingeordnet werden

Freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG sind gewerbesteuerfrei, gewerbliche nach § 15 EStG nicht. Der Katalog der Freien Berufe nennt unter anderem Ingenieure. Softwareentwicklung wird nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als ingenieurähnlich anerkannt, wenn sie eine qualifizierte Entwicklungstätigkeit mit ingenieurmäßiger Vorgehensweise ist. Rein anwendungsbezogene Tätigkeiten, etwa Anwenderbetreuung, Installation von Standardsoftware oder Handel mit Hard- und Software, gelten in der Regel als gewerblich.

TätigkeitTypische Einordnung
Entwicklung individueller, qualifizierter Softwarehäufig freiberuflich, abhängig von Qualifikation und Vorgehen
Systemarchitektur, Planung und Leitung von IT-Projektenhäufig freiberuflich
Anwenderbetreuung, Schulung an Standardsoftwarehäufig gewerblich
Webdesign mit technischer Umsetzungabhängig vom Schwerpunkt
Verkauf von Lizenzen oder Hardwaregewerblich

Die Tabelle zeigt nur Tendenzen. Das Finanzamt prüft den Einzelfall. Erzielen Sie neben freiberuflichen auch gewerbliche Einnahmen, kann sich bei Personengesellschaften nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG die gewerbliche Tätigkeit auf alles auswirken. Bei Einzelunternehmern lassen sich zwei getrennte Tätigkeiten dagegen getrennt behandeln, wenn sie sauber abgegrenzt sind.

Gewerbesteuer: was sie für IT-Freelancer bedeutet

Wird Ihre Tätigkeit als Gewerbe eingestuft, melden Sie ein Gewerbe an und zahlen Gewerbesteuer. Einzelunternehmer haben einen Freibetrag von 24.500 Euro, die Messzahl beträgt 3,5 Prozent, der Hebesatz legt die Gemeinde fest. Die gezahlte Gewerbesteuer wird bei Einkünften aus Gewerbebetrieb mit dem 4,0-fachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG), sodass bei moderaten Hebesätzen die Belastung wirtschaftlich oft gering ausfällt.

Als Gewerbetreibender sind Sie in der Regel außerdem Mitglied der Industrie- und Handelskammer. Die Buchführungspflicht nach § 141 AO greift erst ab 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn, bis dahin genügt die Einnahmenüberschussrechnung.

Betriebsausgaben: Was IT-Freelancer absetzen können

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Typisch für IT-Freelancer:

  • Computer, Monitore, Peripherie, Smartphone und Netzwerktechnik
  • Software-Abonnements, Cloud-Dienste, Hosting, Domains und Lizenzen
  • Fachliteratur, Konferenzen, Schulungen und Zertifizierungen
  • Berufshaftpflicht- und Cyberversicherung
  • Internet und Telefon, anteilig betrieblich
  • Steuerberatung, Buchhaltung und Bankgebühren
  • Coworking-Plätze und Büromiete
  • Fahrtkosten zu Kunden

Wer zu Hause arbeitet, kann je Arbeitstag im Homeoffice 6 Euro ansetzen, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Bei einem Arbeitszimmer, das Mittelpunkt der Tätigkeit ist, kommen die tatsächlichen Kosten oder eine Jahrespauschale in Betracht (§ 4 Abs. 5 EStG). Gemischt genutzte Anschaffungen teilen Sie nach tatsächlichem Nutzungsanteil auf. Dokumentieren Sie den betrieblichen Anteil.

Hardware und Software: Sofortabzug oder Abschreibung?

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto sind geringwertige Wirtschaftsgüter und lassen sich im Jahr der Anschaffung sofort abziehen (§ 6 Abs. 2 EStG). Teurere Anschaffungen schreiben Sie über die Nutzungsdauer ab. Für Computerhardware und Software gilt nach dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 eine Nutzungsdauer von einem Jahr als zulässig. Praktisch wirkt das wie ein Sofortabzug, ist aber rechtlich eine Abschreibung über ein Jahr (§ 7 EStG).

Beispiel (vereinfacht): Ein Entwickler kauft im Mai einen Laptop für 1.800 Euro netto, zuzüglich 342 Euro Umsatzsteuer, insgesamt 2.142 Euro.

SituationBetriebsausgabeVorsteuer
Regelbesteuerung, 1 Jahr Nutzungsdauer1.800 Euro im Anschaffungsjahr342 Euro erstattet
Kleinunternehmer, 1 Jahr Nutzungsdauer2.142 Euro im Anschaffungsjahrkein Abzug

Weitere Gestaltungen wie der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG kommen bei größeren Anschaffungen in Betracht. Welche Variante steuerlich passt, entscheiden Sie mit Ihrer Kanzlei.

Auslandskunden: Umsatzsteuer und Rechnung

Viele IT-Freelancer arbeiten für Kunden im Ausland. Maßgeblich ist der Leistungsort (§ 3a UStG). Bei Leistungen an Unternehmer liegt er am Sitz des Empfängers. Ihre Rechnung an ein Unternehmen im EU-Ausland enthält deshalb keine deutsche Umsatzsteuer, aber den Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers und beide USt-IdNr. Hinzu kommt die Zusammenfassende Meldung bis zum 25. Tag nach Quartalsende. Leistungen an Unternehmer in Drittländern sind in Deutschland nicht steuerbar, hier entfällt die Zusammenfassende Meldung.

Bei Zahlungen aus dem Ausland behalten manche Auftraggeber Quellensteuer ein. Ob und wie sie in Deutschland angerechnet wird, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Staat. Klären Sie das vor Vertragsschluss. Auf Plattformen können weitere Gebühren und Meldepflichten bestehen, die steuerlich getrennt zu behandeln sind.

Pflichten im Jahresablauf

PflichtTermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung10. Tag nach Ablauf des Zeitraums
Einkommensteuer-Vorauszahlung10.3., 10.6., 10.9., 10.12.
Gewerbesteuer-Vorauszahlung (nur Gewerbe)15.2., 15.5., 15.8., 15.11.
Zusammenfassende Meldung25. Tag nach Quartalsende
Steuererklärung 202531.7.2026 ohne Berater, Ende Februar 2027 mit Berater

Belege bewahren Sie acht Jahre auf, Geschäftsbriefe sechs Jahre (§ 147 AO). Kleinunternehmer sind von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit (§ 19 Abs. 1 UStG).

Woran Sie einen passenden Steuerberater für IT-Freelancer erkennen

Kriterien

  • Die Kanzlei kennt die Einordnung von Softwaretätigkeiten und kann sie für Ihren Fall begründen.
  • Sie hat Erfahrung mit Auslandskunden, Plattformeinnahmen und Zahlungsdienstleistern.
  • Sie arbeitet digital und bietet Schnittstellen zu Ihren Buchhaltungsprogrammen.
  • Sie erklärt Abschreibungs- und Rechtsformfragen mit Rechenbeispielen.

Fragen fürs Erstgespräch

  • Wie ordnen Sie meine Tätigkeit ein, und welche Unterlagen brauchen Sie dafür?
  • Wie rechnen wir Hardware, Software und Lizenzen ab?
  • Wie läuft die Umsatzsteuer bei Kunden aus EU und Drittland?
  • Was ist im Festpreis enthalten, was kostet extra?
  • Wann sollte ich über GmbH oder UG nachdenken?

Typische Honorarbasis

Einnahmenüberschussrechnung nach § 25 StBVV (5/10 bis 30/10, Tabelle B), Einkommensteuererklärung nach § 24 (1/10 bis 6/10, Tabelle A), Buchführung nach § 33 (Tabelle C), Beratung nach Zeit mit 16,50 bis 41 Euro netto je angefangene Viertelstunde (§ 13). Festpreise sind in Textform möglich (§ 4). Eine Aussage über die Qualität einzelner Kanzleien trifft dieser Ratgeber nicht.

Häufige Fragen

Ist ein IT-Freelancer Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Das hängt von der Tätigkeit ab. Qualifizierte Softwareentwicklung kann ingenieurähnlich und damit freiberuflich sein, Anwenderbetreuung und Handel gelten meist als gewerblich. Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall.

Muss ein IT-Freelancer Gewerbesteuer zahlen?

Nur bei gewerblichen Einkünften. Einzelunternehmer haben einen Freibetrag von 24.500 Euro. Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).

Kann ich meinen Laptop komplett absetzen?

Computerhardware kann nach dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 über ein Jahr abgeschrieben werden, das wirkt wie ein Sofortabzug. Bis 800 Euro netto gilt zusätzlich die Regel für geringwertige Wirtschaftsgüter.

Wie rechne ich mit Kunden im Ausland ab?

Bei Unternehmern im EU-Ausland ohne deutsche Umsatzsteuer, mit Hinweis auf die Steuerschuld des Empfängers und beiden USt-IdNr. Die Zusammenfassende Meldung folgt bis zum 25. Tag nach Quartalsende.

Was kann ich als IT-Freelancer im Homeoffice absetzen?

Je Arbeitstag 6 Euro, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Bei einem Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt kommen tatsächliche Kosten oder eine Jahrespauschale in Betracht.

Brauche ich als IT-Freelancer einen Steuerberater?

Pflicht ist er nicht. Bei der Einordnung als Freiberufler, bei Auslandskunden und bei größeren Anschaffungen lohnt sich die Beratung.

Quellen

Zuletzt geprüft am 26.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.