Ratgeber · Agenturen und Freelancer · Stand 26.10.2026

Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG: Grenzen, Fristen und Beispiel

Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG dürfen Selbstständige bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts schon vor dem Kauf gewinnmindernd abziehen. Voraussetzung ist ein Gewinn von höchstens 200.000 Euro im Abzugsjahr, die Anschaffung muss innerhalb von drei Jahren folgen. Einen Gewinnfreibetrag wie in Österreich kennt das deutsche Einkommensteuerrecht nicht.

Auf einen Blick
Abzugbis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten
Gewinngrenze200.000 Euro im Abzugsjahr
Höchstbetrag200.000 Euro je Betrieb (Abzugsjahr und drei Vorjahre)
Investitionsfristdrei Jahre nach dem Abzugsjahr
Sonderabschreibungbis zu 40 Prozent zusätzlich (§ 7g Abs. 5 EStG)

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Was ist der Investitionsabzugsbetrag?

Der IAB ist eine Steuerstundung für kleine und mittlere Betriebe. Wer eine Anschaffung plant, darf einen Teil der Kosten schon im Jahr der Planung vom Gewinn abziehen und zahlt dadurch weniger Steuern. Im Jahr der Anschaffung wird der Abzug gewinnerhöhend zurückgeholt, im Gegenzug mindern sich die Anschaffungskosten. Die Steuerlast verschiebt sich, sie entfällt nicht.

Der Abzug erfolgt außerhalb der Buchführung. Bei der Einnahmenüberschussrechnung tragen Sie ihn in der Anlage EÜR ein, bei Bilanzierenden erfolgt er außerbilanziell. Das gilt für Freiberufler und Gewerbetreibende. Für Freelancer lohnt sich die Regelung etwa beim Kauf von Rechnern, Kameras, Servern, Maschinen oder Fahrzeugen.

Voraussetzungen und Grenzen

Die Regeln stehen in § 7g Abs. 1 EStG. Die wichtigsten Punkte:

MerkmalRegel
Abzugshöhebis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
GewinngrenzeGewinn im Abzugsjahr höchstens 200.000 Euro
Höchstbetrag200.000 Euro je Betrieb für das Abzugsjahr und die drei Vorjahre zusammen
Wirtschaftsgutabnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens
Nutzungbis zum Ende des Folgejahres der Anschaffung ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich
InvestitionsfristAnschaffung bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres

Maßgeblich ist der Gewinn vor Berücksichtigung des IAB. Er muss nach § 4 oder § 5 EStG ermittelt werden. Wer die betriebliche Nutzung nicht nachweisen kann, riskiert die Rückgängigmachung. Die Nutzung dokumentieren Sie etwa über ein Fahrtenbuch oder Nutzungsprotokolle.

Den Abzug machen Sie in der Steuererklärung des Abzugsjahres geltend, bei der EÜR über die Anlage EÜR. Zusätzliche Unterlagen verlangt das Finanzamt zunächst nicht, bei einer Prüfung müssen Sie aber nachweisen können, dass Sie die Anschaffung ernsthaft geplant haben. Heben Sie dafür Angebote, Kalkulationen und Bestellungen auf. Der Abzug ist für jedes Jahr neu zu entscheiden, bereits geltend gemachte Beträge zählen auf den Höchstbetrag.

Beispiel: So wirkt der IAB

Beispiel (vereinfacht): Ein Freelancer erzielt 2026 einen Gewinn von 90.000 Euro und plant für 2027 Hardware im Wert von 40.000 Euro netto. Er setzt 2026 einen IAB von 50 Prozent an, also 20.000 Euro. Im Jahr 2027 schreibt er das Gerät linear über fünf Jahre ab, die Sonderabschreibung von 40 Prozent nutzt er zusätzlich.

JahrVorgangWirkung auf den Gewinn
2026IAB 50 Prozent von 40.000 Eurominus 20.000 Euro, Gewinn 70.000 Euro
2027Hinzurechnung des IABplus 20.000 Euro
2027Anschaffungskosten sinken auf 20.000 EuroBemessungsgrundlage für die Abschreibung
2027Lineare Abschreibung 20 Prozentminus 4.000 Euro
2027Sonderabschreibung 40 Prozent von 20.000 Eurominus 8.000 Euro

Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 35 Prozent entspricht der Abzug 2026 einer Steuerstundung von rund 7.000 Euro. Der Vorteil liegt in der Liquidität. Er hängt vom Steuersatz in beiden Jahren ab und davon, ob die Anschaffung tatsächlich stattfindet.

Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG

Unabhängig vom IAB können Betriebe zusätzlich zur normalen Abschreibung bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben, im Jahr der Anschaffung und in den vier folgenden Jahren, in beliebiger Verteilung. Voraussetzungen sind, dass der Gewinn des Vorjahres 200.000 Euro nicht überschritten hat und das Wirtschaftsgut im Anschaffungsjahr und im Folgejahr betrieblich genutzt wird (§ 7g Abs. 6 EStG). Wer beides kombiniert, nutzt die Wirkung zweier Instrumente: zuerst die Vorverlagerung der Ausgaben, dann die beschleunigte Abschreibung.

Was passiert, wenn Sie nicht investieren?

Wird das Wirtschaftsgut nicht bis zum Ende des dritten Folgejahres angeschafft, wird der Abzug rückwirkend rückgängig gemacht (§ 7g Abs. 3 EStG). Das Finanzamt ändert den Steuerbescheid des Abzugsjahres, Nachzahlungen sind die Folge, gegebenenfalls mit Zinsen. Gleiches gilt, wenn das Gut nicht bis zum Ende des Folgejahres betrieblich genutzt wird (§ 7g Abs. 4 EStG). Planen Sie deshalb nur Anschaffungen, die Sie sicher tätigen, und halten Sie Angebote, Bestellungen und Rechnungen als Nachweis bereit.

Rechnen Sie vor dem Abzug nach, ob Sie die Anschaffung auch ohne Steuervorteil tätigen würden und ob Ihre Liquidität den Kauf trägt. Ein Abzug, der später rückgängig gemacht wird, kostet Nachzahlungszinsen und bindet Zeit. Besprechen Sie größere Vorhaben vorab mit Ihrer Kanzlei.

Gewinnfreibetrag: Gibt es das in Deutschland?

Nein. Der Gewinnfreibetrag, der in der Suche zusammen mit dem Investitionsabzugsbetrag oft genannt wird, ist eine Regelung des österreichischen Einkommensteuergesetzes. Im deutschen Einkommensteuergesetz gibt es keine entsprechende Vorschrift. Einen Freibetrag auf den laufenden Gewinn gibt es hier nur bei der Gewerbesteuer: 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Ähnliche Entlastungen in Deutschland sind:

  • der Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG
  • die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto (§ 6 Abs. 2 EStG)
  • die Nutzungsdauer von einem Jahr für Computerhardware und Software nach dem BMF-Schreiben von 2022
  • für Personenunternehmen mit Bilanz die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Ob eine dieser Möglichkeiten für Sie passt, hängt von Gewinn, Entnahmen und Anschaffungsplänen ab.

Woran Sie einen passenden Steuerberater für Investitionsplanung erkennen

Kriterien

  • Die Kanzlei plant mit Ihnen Anschaffungen mehrjährig und rechnet Alternativen durch.
  • Sie überwacht Fristen und erinnert an die Drei-Jahres-Frist.
  • Sie dokumentiert die betriebliche Nutzung nachvollziehbar.

Fragen fürs Erstgespräch

  • Lohnt sich ein IAB bei meinem Gewinn und meinen geplanten Anschaffungen?
  • Wie überwachen Sie die Investitionsfrist?
  • Wie wirkt sich der IAB auf Vorauszahlungen aus?
  • Kann ich IAB und Sonderabschreibung kombinieren?
  • Was passiert, wenn sich der Kauf verzögert?

Typische Honorarbasis

Der IAB wird in der Gewinnermittlung nach § 25 StBVV (Tabelle B, 5/10 bis 30/10) mitbearbeitet. Eine gesonderte Planung rechnet die Kanzlei meist nach Zeit ab, 16,50 bis 41 Euro netto je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV). Festpreise sind in Textform möglich (§ 4 StBVV). Eine Aussage über die Qualität einzelner Kanzleien trifft dieser Ratgeber nicht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Investitionsabzugsbetrag?

Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, höchstens 200.000 Euro je Betrieb für das Abzugsjahr und die drei Vorjahre zusammen (§ 7g Abs. 1 EStG).

Bis zu welchem Gewinn kann ich den IAB nutzen?

Bis 200.000 Euro Gewinn im Abzugsjahr. Maßgeblich ist der Gewinn vor Berücksichtigung des IAB.

Wie lange habe ich Zeit zu investieren?

Bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres. Danach wird der Abzug rückgängig gemacht.

Kann ich auch gebrauchte Wirtschaftsgüter abziehen?

Ja, die Regelung gilt für neue und gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden.

Gibt es in Deutschland einen Gewinnfreibetrag?

Nein. Der Gewinnfreibetrag gehört zum österreichischen Steuerrecht. In Deutschland gibt es den Investitionsabzugsbetrag, die Sonderabschreibung und bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24.500 Euro.

Was kostet die Beratung zum IAB?

Meist nach Zeit, 16,50 bis 41 Euro netto je angefangene Viertelstunde, oder als Teil der Gewinnermittlung. Lassen Sie sich Umfang und Preis vorab nennen.

Quellen

Zuletzt geprüft am 26.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.