Ratgeber · Agenturen und Freelancer · Stand 26.10.2026
GbR Steuern: Gewinnfeststellung, Gewerbesteuer, Haftung und Vergleich mit der GmbH
Eine GbR zahlt selbst keine Einkommensteuer: Der Gewinn wird einheitlich und gesondert festgestellt und den Gesellschaftern anteilig zugerechnet, die ihn in ihrer Einkommensteuererklärung versteuern. Gewerbesteuer fällt an, wenn die GbR gewerblich tätig ist, mit einem Freibetrag von 24.500 Euro. Die Gesellschafter haften persönlich als Gesamtschuldner (§ 721 BGB). Die Feststellungserklärung kostet bei 50.000 Euro Einkünften 130,40 bis 652 Euro netto.
Hauptratgeber zum Thema Agenturen und Freelancer: Steuerberater für Freelancer und Solo-Selbstständige: Leistungen, Kosten, Auswahl
| Besteuerung | Einkommensteuer der Gesellschafter, Gewinn einheitlich und gesondert festgestellt |
|---|---|
| Gewerbesteuer-Freibetrag | 24.500 Euro |
| Haftung | Gesellschafter persönlich als Gesamtschuldner (§ 721 BGB) |
| Feststellungserklärung (50.000 Euro Einkünfte) | 130,40 bis 652 Euro netto |
| Körperschaftsteuer GmbH 2026 | 15 Prozent |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Wie wird eine GbR besteuert?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist steuerlich transparent. Sie erklärt ihren Gewinn, zahlt darauf aber keine Einkommensteuer. Die Einkünfte werden gesondert festgestellt, wenn mehrere Personen daran beteiligt sind (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO), und den Gesellschaftern nach ihrem Anteil zugerechnet. Jeder Gesellschafter versteuert seinen Anteil mit seinem persönlichen Steuersatz, auch wenn er ihn nicht entnommen hat.
Die Feststellungserklärung ist elektronisch zu übermitteln (§ 181 Abs. 2a AO). Erklärungspflichtig ist bei einer rechtsfähigen GbR vorrangig die Gesellschaft selbst, nachrangig jeder Feststellungsbeteiligte (§ 181 Abs. 2 AO). Hat ein Erklärungspflichtiger die Erklärung abgegeben, sind die anderen insoweit befreit. In der Praxis übernimmt meist die Gesellschaft über einen Gesellschafter oder die Kanzlei die Abgabe.
Seit 1. Januar 2024 gilt für die GbR das neue Personengesellschaftsrecht (MoPeG, §§ 705 ff. BGB). Die Gesellschaft kann sich freiwillig im Gesellschaftsregister eintragen lassen und führt dann den Zusatz eGbR. Die steuerliche Behandlung ändert sich dadurch nicht.
Gewinnverteilung: Wie der Gewinn auf die Gesellschafter fällt
Wie der Gewinn aufgeteilt wird, bestimmt der Gesellschaftsvertrag. Ohne ausdrückliche Regelung greifen die gesetzlichen Vorschriften des BGB, die selten zur gewünschten Verteilung führen. Üblich sind feste Anteile, Vorabgewinne für die Arbeit der Gesellschafter oder eine Verzinsung der Einlagen.
Beispiel (vereinfacht): Eine GbR aus zwei Gesellschaftern erzielt einen Gewinn von 100.000 Euro. Vereinbart sind ein Vorabgewinn von 20.000 Euro für Gesellschafter A und im Übrigen eine Verteilung im Verhältnis 60 zu 40.
| Gesellschafter | Vorabgewinn | Anteil am Rest (80.000 Euro) | Gewinnanteil |
|---|---|---|---|
| A (60 Prozent) | 20.000 Euro | 48.000 Euro | 68.000 Euro |
| B (40 Prozent) | 0 Euro | 32.000 Euro | 32.000 Euro |
| Summe | 20.000 Euro | 80.000 Euro | 100.000 Euro |
Tätigkeitsvergütungen an Gesellschafter sind steuerlich Teil des Gewinnanteils (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) und keine abziehbare Betriebsausgabe der Gesellschaft. Ein Arbeitsvertrag mit Lohn zwischen Gesellschaft und Gesellschafter ist in der Regel nicht anzuerkennen. Gestalten Sie die Verteilung deshalb im Vertrag und lassen Sie ihn vorab prüfen.
Gewerbesteuer und Abfärbung
Ob die GbR Gewerbesteuer zahlt, hängt von ihrer Tätigkeit ab. Freiberufliche Gesellschaften, etwa von Ingenieuren oder Beratern, sind gewerbesteuerfrei. Übt die GbR eine gewerbliche Tätigkeit aus, gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ihre gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb. Schon eine gewerbliche Nebentätigkeit kann daher alle Einnahmen gewerbesteuerpflichtig machen. Nur eine geringfügige gewerbliche Tätigkeit bleibt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ohne diese Wirkung, die Grenzen klärt die Kanzlei im Einzelfall. Trennen Sie gewerbliche und freiberufliche Bereiche nach Möglichkeit in getrennte Gesellschaften.
Für gewerbliche GbR gilt: Freibetrag 24.500 Euro, Steuermesszahl 3,5 Prozent, Hebesatz je nach Gemeinde. Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 Euro ergeben sich nach Freibetrag 75.500 Euro, mal 3,5 Prozent 2.642,50 Euro Messbetrag, bei 400 Prozent Hebesatz rund 10.570 Euro Gewerbesteuer. Die Gesellschafter können die Gewerbesteuer in Höhe des 4,0-fachen Messbetrags auf ihre Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG). Die Entlastung hängt von der festgesetzten Einkommensteuer ab. Die Berechnung dient nur der Orientierung.
Haftung: Was Gesellschafter riskieren
Die Gesellschafter einer GbR haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich als Gesamtschuldner (§ 721 BGB). Ein Gläubiger kann sich an jeden Gesellschafter halten, auch mit dem Privatvermögen. Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag, die die Haftung beschränken, gelten gegenüber Dritten nicht.
Das betrifft auch Steuerschulden der Gesellschaft, etwa Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Wer das Risiko begrenzen will, kann eine Haftpflichtversicherung abschließen oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen.
GbR oder GmbH: Vergleich
| Merkmal | GbR | GmbH |
|---|---|---|
| Gründung | formlos, Vertrag genügt | notarieller Vertrag, Handelsregister, Stammkapital 25.000 Euro |
| Haftung | persönlich und gesamtschuldnerisch | auf Gesellschaftsvermögen begrenzt |
| Ertragsteuer | Einkommensteuer der Gesellschafter | 15 Prozent Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag |
| Gewerbesteuer | Freibetrag 24.500 Euro, wenn gewerblich | kein Freibetrag |
| Gehalt der Gesellschafter | Gewinnanteil, kein Lohn | Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe |
| Rechnungslegung | EÜR möglich | Bilanz, Offenlegung |
| Verwaltungsaufwand | geringer | höher |
Der Körperschaftsteuersatz beträgt nach § 23 KStG bis 2027 15 Prozent und sinkt danach schrittweise auf 10 Prozent ab 2032. Welche Rechtsform passt, hängt von Gewinn, Entnahmen, Haftungsrisiko und Wachstumsplänen ab. Lassen Sie sich das vor der Gründung mit konkreten Zahlen berechnen.
Kosten der Steuerberatung für eine GbR
Die Feststellungserklärung rechnet die Kanzlei nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 StBVV ab: 1/10 bis 5/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A, Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro. Bei 50.000 Euro Einkünften beträgt die volle Gebühr 1.304 Euro, der Rahmen reicht von 130,40 bis 652 Euro netto. Dazu kommen die Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter, die Gewinnermittlung der GbR nach § 25 StBVV (5/10 bis 30/10 nach Tabelle B), die Umsatzsteuer-Jahreserklärung (1/10 bis 8/10), bei gewerblicher Tätigkeit die Gewerbesteuererklärung (1/10 bis 6/10) und die laufende Buchführung nach § 33 StBVV. Hinzu kommen Auslagen und 19 Prozent Umsatzsteuer.
Woran Sie einen passenden Steuerberater für Gesellschaften erkennen
Kriterien
- Die Kanzlei betreut Personengesellschaften und kennt Gewinnverteilung, Vorabgewinne und Feststellungsverfahren.
- Sie prüft den Gesellschaftsvertrag auf steuerliche Wirkungen und verweist für die rechtliche Gestaltung an Fachanwälte.
- Sie nennt klare Zuständigkeiten für die Gesellschaft und die einzelnen Gesellschafter.
- Sie rechnet Rechtsformalternativen mit Zahlen durch.
Fragen fürs Erstgespräch
- Betreuen Sie die Gesellschaft und die Gesellschafter oder nur die Gesellschaft?
- Wie läuft die Gewinnfeststellung, und wer gibt die Erklärung ab?
- Wie verteilen wir den Gewinn steuerlich sinnvoll?
- Droht Abfärbung, wenn wir zwei Tätigkeiten kombinieren?
- Ab wann lohnt sich die GmbH, und was kostet der Wechsel?
Typische Honorarbasis
Die Gebühren folgen der StBVV: Feststellungserklärung nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 (1/10 bis 5/10, Tabelle A), Gewinnermittlung nach § 25, Buchführung nach § 33, Beratung nach Zeit mit 16,50 bis 41 Euro netto je angefangene Viertelstunde (§ 13). Eine Vergütungsvereinbarung in Textform (§ 4 StBVV) kann Pauschalen festlegen. Eine Aussage über die Qualität einzelner Kanzleien trifft dieser Ratgeber nicht.
Häufige Fragen
Zahlt eine GbR Einkommensteuer?
Nein. Die GbR ist steuerlich transparent. Der Gewinn wird einheitlich und gesondert festgestellt und den Gesellschaftern zugerechnet, die ihn in ihrer Einkommensteuererklärung versteuern.
Zahlt eine GbR Gewerbesteuer?
Nur wenn sie gewerblich tätig ist. Freiberufliche Gesellschaften sind befreit. Bei Gewerbe gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Eine gewerbliche Nebentätigkeit kann nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf alles abfärben, außer sie ist geringfügig.
Wer gibt die Feststellungserklärung ab?
Bei einer rechtsfähigen GbR ist vorrangig die Gesellschaft selbst erklärungspflichtig, nachrangig jeder Feststellungsbeteiligte. Wer die Erklärung abgibt, befreit die anderen insoweit (§ 181 Abs. 2 AO). Sie ist elektronisch zu übermitteln, meist über einen Gesellschafter oder die Kanzlei.
Haften Gesellschafter einer GbR mit dem Privatvermögen?
Ja, persönlich als Gesamtschuldner (§ 721 BGB). Gläubiger können sich an jeden Gesellschafter halten.
Was kostet die Steuerberatung für eine GbR?
Die Feststellungserklärung kostet bei 50.000 Euro Einkünften 130,40 bis 652 Euro netto, dazu kommen Gewinnermittlung, Umsatzsteuer und die Erklärungen der Gesellschafter.
Wann lohnt sich eine GmbH statt einer GbR?
Wenn Haftungsbegrenzung wichtig wird, Gewinne im Unternehmen bleiben oder Geschäftsführergehälter angemessen sind. Die Entscheidung hängt von Zahlen ab und gehört in eine individuelle Beratung.
Quellen
- § 180 AO, Gesonderte Feststellung
- § 181 AO, Feststellungserklärung
- § 15 EStG, Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- § 35 EStG, Anrechnung der Gewerbesteuer
- § 11 GewStG, Steuermesszahl und Freibetrag
- § 23 KStG, Steuersatz
- § 705 BGB, Rechtsfähige und nicht rechtsfähige Gesellschaft
- § 721 BGB, Persönliche Haftung der Gesellschafter
- § 5 GmbHG, Stammkapital
- StBVV § 24 Steuererklärungen
- StBVV § 25 Einnahmenüberschussrechnung
- StBVV § 33 Buchführung
- StBVV § 13 Zeitgebühr
- StBVV § 4 Vergütungsvereinbarung
- StBVV Anlage 1 Tabelle A
Zuletzt geprüft am 26.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.