Ratgeber · GmbH und UG gründen und führen · Stand 26.10.2026

Einzelunternehmen oder GmbH: Steuerlast, Haftung, Aufwand und Kosten im Vergleich

Bei 100.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmer im Beispiel rund 31 Prozent Steuern, eine GmbH 30,2 Prozent, solange der Gewinn in der Gesellschaft bleibt, und rund 48,6 Prozent bei vollständiger Ausschüttung. Die GmbH haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen, verlangt aber Bilanz, Offenlegung und 25.000 Euro Stammkapital. Welche Form passt, hängt davon ab, wie viel Gewinn Sie privat benötigen.

Auf einen Blick
Einzelunternehmer, 100.000 € Gewinnrund 31 % Steuern (ohne Kirchensteuer)
GmbH, Gewinn thesauriert30,175 % bei Hebesatz 410 %
GmbH, Vollausschüttungrund 48,6 %
Haftung GmbHauf Gesellschaftsvermögen beschränkt
StammkapitalGmbH 25.000 €, UG ab 1 €
Buchführung GmbHimmer Bilanz, Offenlegung Pflicht

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Die Grundunterschiede auf einen Blick

Ein Einzelunternehmen gehört dem Inhaber persönlich. Gewinne sind sein Einkommen, Verluste sein Risiko. Die GmbH ist eine eigene juristische Person: Sie macht Gewinne und Verluste, besteuert wird sie selbst, und der Gesellschafter erhält Gehalt und gegebenenfalls Ausschüttungen. Das gilt für Shops und Handel, Coaching und Beratung, Agenturen und Softwareentwicklung gleichermaßen.

KriteriumEinzelunternehmenGmbH
Haftungunbeschränkt mit Privatvermögenauf Gesellschaftsvermögen beschränkt (§ 13 GmbHG), Ausnahmen bei Bürgschaften und Pflichtverletzung
Steuer auf den GewinnEinkommensteuer, Gewerbesteuer mit Freibetrag 24.500 € (Gewerbetreibende)Körperschaftsteuer 15 %, Gewerbesteuer ohne Freibetrag
Zugriff auf den GewinnEntnahme, steuerlich neutralGehalt oder Ausschüttung mit weiterer Steuer
Gründungformlos, Gewerbeanmeldung oder FragebogenNotar, Handelsregister, 25.000 € Stammkapital
GewinnermittlungEÜR möglich bis 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (§ 141 AO), Freiberufler grundsätzlichimmer Bilanz und GuV
VeröffentlichungkeineJahresabschluss im Unternehmensregister
Sozialversicherungmeist keine Pflicht, Ausnahmen für bestimmte BerufeGeschäftsführer oft versicherungspflichtig (Minderheit)
Freiberufler und Gewerbesteuerkeine Gewerbesteuerimmer gewerbesteuerpflichtig (§ 2 Abs. 2 GewStG)

Rechenbeispiel: 100.000 Euro Gewinn

Beispiel (vereinfacht, Steuerjahr 2026, Hebesatz 410 Prozent): Ein Unternehmen erzielt 100.000 Euro Gewinn vor Steuern. Der Inhaber ist ledig, es gibt keine Sonderausgaben, keine Kirchensteuer und keine Sozialabgaben.

VarianteSteuernQuote
Einzelunternehmen (Gewerbe)Gewerbesteuer 10.832 €, Einkommensteuer nach Anrechnung der Gewerbesteuer (§ 35 EStG) 20.296 €, kein Solidaritätszuschlag, weil die Steuer unter der Freigrenze von 20.350 € liegt (§ 3 SolZG), zusammen 31.128 €31,1 %
GmbH, Gewinn bleibt in der GesellschaftGewerbesteuer 14.350 €, Körperschaftsteuer 15.000 €, Soli 825 €, zusammen 30.175 €30,2 %
GmbH, Vollausschüttung an PrivatpersonSteuern der GmbH 30.175 € plus Kapitalertragsteuer und Soli 18.416 €, zusammen 48.591 €48,6 %
GmbH mit Geschäftsführergehalt 60.000 €, Rest von 40.000 € thesauriertEinkommensteuer auf Gehalt 14.233 €, Steuern der GmbH auf 40.000 € 12.070 €, zusammen 26.303 € (ohne Sozialabgaben)26,3 %

Das Ergebnis zeigt: Wer den gesamten Gewinn privat braucht, schneidet als Einzelunternehmer meist günstiger ab. Die GmbH lohnt sich steuerlich, wenn ein Teil des Gewinns im Unternehmen bleibt, etwa für Wachstum, Lager, Personal oder Rücklagen. Beim Einzelunternehmer ersetzt die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) das nur teilweise: Nicht entnommene Gewinne können auf Antrag mit 28,25 Prozent besteuert werden (bis 2027), bei späterer Entnahme folgt eine Nachversteuerung von 25 Prozent. Sozialabgaben auf das Geschäftsführergehalt und Kirchensteuer verändern die Zahlen im Einzelfall erheblich.

Haftung: Was die GmbH schützt und was nicht

Die GmbH haftet mit ihrem Vermögen (§ 13 GmbHG). Gläubiger können grundsätzlich nicht auf Ihr Privatvermögen zugreifen. In der Praxis wird dieser Schutz oft verkürzt: Banken verlangen Bürgschaften, Vermieter und Lieferanten Sicherheiten. Außerdem haften Geschäftsführer persönlich für schuldhafte Pflichtverletzungen (§ 43 GmbHG), für nicht abgeführte Steuern (§ 69 AO) und bei verspäteter Insolvenzantragstellung (§ 15a InsO).

Ein Einzelunternehmer haftet dagegen immer mit seinem gesamten Vermögen. Das ist vor allem bei Warenlager, Mitarbeitenden, Verträgen mit Unternehmenskunden und Produkthaftung ein Risiko. Bei reinen Beratungs- und Coachingleistungen ohne große Verbindlichkeiten ist das Risiko oft geringer.

Aufwand und Kosten: Was die GmbH zusätzlich verlangt

  • Gründung: Notar- und Handelsregisterkosten (nach GNotKG), Stammkapital von 25.000 Euro, bei der Anmeldung mit mindestens 12.500 Euro eingezahlt (§ 7 GmbHG).
  • Buchführung: Die GmbH ist Kaufmann kraft Rechtsform und muss Bücher führen und bilanzieren (§ 238 HGB). Ein Einzelunternehmer kann unter den Grenzen des § 141 AO die einfachere Einnahmenüberschussrechnung nutzen.
  • Steuererklärungen: zusätzliche Erklärungen für Körperschaft- und Gewerbesteuer, Gesellschafterbeschlüsse, Kapitalertragsteuer-Anmeldung.
  • Jahresabschluss und Offenlegung: Aufstellung, Feststellung, Einreichung im Unternehmensregister (§ 325 HGB).
  • Gehalt: Lohnabrechnung und Sozialversicherung für den Geschäftsführer.
  • Laufende Beratungskosten: Ein Jahresabschluss kostet nach § 35 StBVV bei 400.000 Euro Gegenstandswert 746 bis 2.984 Euro netto, die EÜR eines Einzelunternehmers nach § 25 StBVV bei 80.000 Euro Einnahmen 176,50 bis 1.059 Euro netto.

Der laufende Mehraufwand der GmbH ist erheblich und gehört in jede Entscheidung. Er lohnt sich eher bei höheren Gewinnen, Haftungsrisiken oder Wachstumsplänen.

Entscheidungshilfe: Wann passt welche Form?

Eher EinzelunternehmenEher GmbH oder UG
Sie starten klein und testen das Geschäftsmodell.Sie erwarten hohe Gewinne und wollen einen Teil im Unternehmen belassen.
Sie benötigen den Gewinn weitgehend für Ihren Lebensunterhalt.Haftungsrisiken sind hoch, etwa durch Lager, Produkte, Personal oder Kredite.
Sie wollen wenig Verwaltungsaufwand.Sie planen Mitgesellschafter, Investoren oder Mitarbeiterbeteiligung.
Sie arbeiten als Freiberufler und wollen keine Gewerbesteuer zahlen.Sie wollen später verkaufen oder eine Nachfolge regeln.
Sie haben wenig Startkapital und keine Haftungsrisiken.Kunden oder Partner erwarten die Rechtsform.

Ein späterer Wechsel ist möglich, kostet aber Aufwand und kann Steuern auslösen: Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist nach dem Umwandlungssteuergesetz unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral möglich. Das sollten Sie vorab mit dem Steuerberater klären. Eine UG mit niedrigem Stammkapital ist ein möglicher Mittelweg, sie verlangt jedoch eine gesetzliche Rücklage von 25 Prozent des Jahresüberschusses (§ 5a GmbHG).

Woran erkennen Sie einen passenden Steuerberater für die Rechtsformwahl?

Kriterien:

  • Rechnet Ihre konkreten Zahlen durch, statt pauschal zur GmbH oder zum Einzelunternehmen zu raten.
  • Erklärt Steuer, Sozialversicherung, Haftung und Aufwand gleichermaßen, nicht nur die Steuerlast.
  • Verweist bei Gesellschaftsrecht auf Notar oder Rechtsanwalt und kennt die Grenzen der eigenen Beratung.
  • Gibt ein schriftliches Angebot für die Beratung.

Fragen fürs Erstgespräch:

  • Wie hoch ist die Gesamtbelastung bei meinem erwarteten Gewinn in beiden Rechtsformen?
  • Wie viel Gewinn möchte ich privat entnehmen, und was bedeutet das für die Wahl?
  • Welche laufenden Kosten kommen bei der GmbH hinzu?
  • Wie ist es mit Sozialversicherung und Altersvorsorge?
  • Wie läuft ein späterer Wechsel ab, und was kostet er?

Typische Honorarbasis: Beratung nach Zeitgebühr (16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde, § 13 StBVV); Verbraucher zahlen für die Erstberatung höchstens 190 Euro netto (§ 21 StBVV), für Unternehmen vereinbaren Sie das Honorar vorab; EÜR nach § 25 StBVV, Jahresabschluss nach § 35 StBVV. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Steuerlich spielt die GmbH ihre Vorteile aus, wenn ein Teil des Gewinns im Unternehmen bleibt. Hinzu kommen Haftung, Aufwand und Kosten, die Sie individuell abwägen.

Zahlt eine GmbH weniger Steuern als ein Einzelunternehmen?

Solange der Gewinn in der GmbH bleibt, liegt die Belastung bei rund 30 Prozent. Bei Ausschüttung steigt sie auf rund 48,6 Prozent. Ein Einzelunternehmer liegt im Beispiel bei 31 Prozent.

Haftet der GmbH-Geschäftsführer persönlich?

Die GmbH haftet mit ihrem Vermögen. Geschäftsführer haften aber persönlich bei Pflichtverletzungen, nicht abgeführten Steuern und verspäteter Insolvenzantragstellung.

Muss eine GmbH immer bilanzieren?

Ja, sie ist Kaufmann kraft Rechtsform und muss Bücher führen und einen Jahresabschluss aufstellen (§ 238 HGB).

Kann ich ein Einzelunternehmen später in eine GmbH umwandeln?

Ja. Unter den Voraussetzungen des Umwandlungssteuergesetzes ist das steuerneutral möglich, braucht aber Planung.

Was ist günstiger für Freiberufler: Einzelunternehmen oder GmbH?

Freiberufler zahlen als Einzelunternehmer keine Gewerbesteuer. Eine GmbH ist immer gewerbesteuerpflichtig. Das spricht oft für das Einzelunternehmen, es sei denn, Haftung oder Beteiligung verlangen die GmbH.

Quellen

Zuletzt geprüft am 26.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.