Ratgeber · Steuern nach Lebenslage · Stand 25.10.2026

Auswandern und Steuern: Abmeldung, beschränkte Steuerpflicht und Wegzugsbesteuerung

Mit dem Wegzug endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland nur, wenn Sie Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufgeben. Die Abmeldung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug vornehmen. Wer Anteile an Kapitalgesellschaften hält, muss die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG prüfen.

Auf einen Blick
Abmeldung nach Auszuginnerhalb von 2 Wochen
Frühester Abmeldetermin1 Woche vor dem Auszug
WegzugsbesteuerungAnteile ab 1 Prozent, 7 von 12 Jahren steuerpflichtig
Rückkehrfrist7 Jahre, auf Antrag bis zu 5 Jahre länger
Zahlung der Wegzugsteuerauf Antrag in 7 Jahresraten

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Wann endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland?

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 Absatz 1 EStG). Beim Auswandern endet die unbeschränkte Steuerpflicht, wenn Sie beides aufgeben. Entscheidend ist nicht die Abmeldung allein, sondern die tatsächliche Lage. Behalten Sie eine Wohnung in Deutschland, die Sie jederzeit nutzen können, kann das Finanzamt weiterhin einen Wohnsitz annehmen. Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt bei einem zeitlich zusammenhängenden Aufenthalt von mehr als sechs Monaten im Inland vor, kurze Unterbrechungen zählen nicht (§ 9 AO).

Wer ins Ausland zieht, sollte daher dokumentieren, dass die Wohnung aufgegeben oder dauerhaft vermietet ist, und neue Wohnverhältnisse am Zielort belegen, etwa durch Mietvertrag, Anmeldung und Arbeitsvertrag.

Wie läuft die Abmeldung ab?

Nach § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen. Frühestens ist die Abmeldung eine Woche vor dem Auszug möglich. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung, die Sie für Behörden, Banken und das Finanzamt aufheben sollten.

  1. Neue Anschrift im Ausland dem Finanzamt mitteilen.
  2. Abmeldebescheinigung sichern.
  3. Steuer-Identifikationsnummer notieren. Sie bleibt ein Leben lang gleich.
  4. Einen Empfangsbevollmächtigten im Inland benennen, falls weiterhin Steuerpflichten bestehen.
  5. Für das Wegzugsjahr eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Die Wegzugserklärung ist komplex, weil im Jahr des Wegzugs sowohl Zeiten mit unbeschränkter als auch ohne Steuerpflicht vorkommen. Lassen Sie die Veranlagung von einem Steuerberater prüfen.

Bewahren Sie alle Unterlagen zum Wegzug mehrere Jahre auf. Dazu gehören Abmeldebestätigung, Mietvertrag am neuen Wohnort, Verkaufs- oder Kündigungsnachweise für die frühere Wohnung und die Korrespondenz mit dem Finanzamt. Sie dienen als Nachweis, wenn das Finanzamt später fragt, wann die Steuerpflicht tatsächlich endete.

Was bedeutet beschränkte Steuerpflicht nach dem Wegzug?

Nach dem Wegzug sind Sie in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn Sie weiterhin bestimmte inländische Einkünfte erzielen (§ 1 Absatz 4, § 49 EStG). Dazu gehören zum Beispiel Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie, Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb mit Betriebsstätte in Deutschland oder Arbeitslohn für eine im Inland ausgeübte Tätigkeit.

MerkmalUnbeschränkt steuerpflichtigBeschränkt steuerpflichtig
VoraussetzungWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im InlandKein Wohnsitz im Inland, aber inländische Einkünfte
Besteuert werdenWelteinkommennur inländische Einkünfte nach § 49 EStG
Abzügeumfassendeingeschränkt

Auf Antrag können Sie nach § 1 Absatz 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, wenn Ihre Einkünfte zu mindestens 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen. Dadurch erhalten Sie zum Beispiel den vollen Grundfreibetrag. Bei Umzug in ein Niedrigsteuergebiet kann zusätzlich die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG greifen.

Welche Rolle spielen Doppelbesteuerungsabkommen?

Zieht eine Person ins Ausland und behält Einkünfte aus Deutschland, können zwei Staaten Steuer verlangen. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verteilen die Besteuerungsrechte. Sie legen fest, in welchem Staat Sie als ansässig gelten, und regeln, welcher Staat bestimmte Einkünfte wie Gehalt, Mieten, Dividenden oder Renten besteuern darf. Die Länderliste und Abkommenstexte stellt das Bundesministerium der Finanzen bereit.

Wichtig sind drei Fragen: In welchem Land gelten Sie nach dem Abkommen als ansässig? Welches Land darf welche Einkunftsart besteuern? Wie wird die Steuer des anderen Staates angerechnet oder die Einkunft freigestellt? Antworten darauf sind abhängig vom Zielland. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich.

Welche Einkünfte bleiben nach dem Wegzug in Deutschland steuerpflichtig?

Welche Einkünfte Deutschland nach dem Wegzug besteuern darf, regelt § 49 EStG in Verbindung mit dem jeweiligen Abkommen. Typische Fälle:

EinkunftsartSteuerpflicht in Deutschland
Miete einer deutschen Immobilieja, beschränkt steuerpflichtig
Gewinn aus Verkauf einer deutschen Immobiliemöglich, abhängig von Haltedauer und Nutzung
Dividenden deutscher GesellschaftenKapitalertragsteuer bleibt, Erstattung nach Abkommen möglich
Gesetzliche Rente aus Deutschlandabhängig vom Abkommen
Arbeitslohn für Arbeit im Auslandin der Regel nicht in Deutschland

Diese Übersicht ist nur ein Raster. Ob Sie Steuer zahlen, hängt von Zielland, Abkommen und Ihrer Situation ab. Auf die Einkünfte, die in Deutschland beschränkt steuerpflichtig bleiben, müssen Sie weiterhin eine Einkommensteuererklärung abgeben. Der Abzug vieler Kosten und der Splittingtarif können dabei entfallen.

Was ist die Wegzugsbesteuerung?

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 17 EStG, also in der Regel Beteiligungen von mindestens einem Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre. Wer in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und diese Pflicht durch den Wegzug beendet, wird so behandelt, als hätte er die Anteile zum gemeinen Wert verkauft. Besteuert wird ein fiktiver Gewinn, obwohl kein Geld fließt.

  • Die Steuer kann auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung.
  • Kehren Sie nach nur vorübergehender Abwesenheit innerhalb von sieben Jahren zurück, kann der Steueranspruch entfallen, sofern unter anderem die Anteile in der Zwischenzeit nicht veräußert wurden (§ 6 Absatz 3 AStG). Auf Antrag kann das Finanzamt die Frist um bis zu fünf Jahre verlängern.
  • Bestimmte Ereignisse wie ein Verkauf der Anteile machen die offene Steuer fällig.
  • Sie haben Mitteilungspflichten gegenüber dem Finanzamt: Ereignisse wie ein Verkauf der Anteile sind innerhalb eines Monats zu melden, und Ihre aktuelle Anschrift müssen Sie jährlich bis zum 31. Juli mitteilen (§ 6 Absatz 5 AStG).

Ein Aktiendepot mit Anteilen unter der Beteiligungsgrenze löst die Wegzugsbesteuerung nicht aus. Wer eine GmbH gegründet oder Anteile an einem Start-up hält, sollte vor dem Umzug eine Beratung einholen.

Welche weiteren Pflichten und Fehler gibt es?

Neben Steuern betrifft der Umzug viele weitere Bereiche, die hier nur kurz genannt werden: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Banken und Rundfunkbeitrag. Steuerlich kommt es vor allem auf Fristen und Nachweise an.

Checkliste vor dem Wegzug:

  • Beteiligungen und Immobilien in Deutschland erfassen.
  • Prüfen, ob Wegzugsbesteuerung oder erweiterte beschränkte Steuerpflicht möglich ist.
  • Neues Ansässigkeitsland und Abkommen klären.
  • Abmeldung fristgerecht erledigen.
  • Einkommensteuererklärung für das Wegzugsjahr vorbereiten.

Häufige Fehler: Die Wohnung in Deutschland wird beibehalten, ohne dass der Wohnsitz bewusst aufgegeben wird. Die Abmeldung erfolgt zu spät oder gar nicht. Beteiligungen werden vergessen. Das Finanzamt erfährt die neue Anschrift nicht und schickt Bescheide ins Leere.

Häufige Fragen

Muss ich beim Auswandern Steuern in Deutschland zahlen?

Nach dem Wegzug zahlen Sie in Deutschland nur noch auf inländische Einkünfte, etwa Mieten aus einer deutschen Immobilie. Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften kann zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen.

Wie lange habe ich Zeit, mich nach dem Auszug abzumelden?

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Was ist die Wegzugsteuer?

Eine fiktive Veräußerungsgewinnbesteuerung auf Anteile an Kapitalgesellschaften beim Wegzug ins Ausland, wenn die Beteiligung mindestens ein Prozent beträgt und Sie lange genug unbeschränkt steuerpflichtig waren.

Kann ich die Wegzugsteuer in Raten zahlen?

Ja, auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten, in der Regel gegen Sicherheitsleistung.

Behalte ich meine Steuer-ID, wenn ich auswandere?

Ja. Die Steuer-Identifikationsnummer bleibt ein Leben lang gleich.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.