Ratgeber · Steuern nach Lebenslage · Stand 25.10.2026
Steuererklärung als Student: Pflicht, Erststudium, Zweitstudium und Minijob
Studenten müssen nur in bestimmten Fällen eine Steuererklärung abgeben, etwa bei mehreren Arbeitgebern oder Nebeneinkünften über 410 Euro. Freiwillig lohnt sie sich oft: Sie können bis zu vier Jahre rückwirkend Lohnsteuer zurückholen und beim Zweitstudium Kosten als Verlust vortragen.
Hauptratgeber zum Thema Steuern nach Lebenslage: Steuern nach Lebenslage: Was in Studium, Familie, Beruf und Ausland gilt
| Grundfreibetrag 2026 | 12.348 Euro |
|---|---|
| Erststudium | Sonderausgaben bis 6.000 Euro im Jahr |
| Zweitstudium und Master | Werbungskosten, Verlustvortrag möglich |
| Freiwillige Abgabe | bis zu 4 Jahre rückwirkend |
| Minijob-Grenze 2026 | 603 Euro im Monat |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Müssen Studenten eine Steuererklärung abgeben?
Eine Pflicht besteht nicht automatisch. Sie entsteht nach § 46 EStG zum Beispiel in diesen Fällen:
- Sie hatten im Jahr gleichzeitig mehrere Arbeitgeber, und die Lohnsteuer wurde jeweils ohne Berücksichtigung der anderen Verdienste abgerechnet.
- Sie hatten neben dem Arbeitslohn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro, etwa aus Vermietung oder selbstständiger Arbeit.
- Sie haben Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld über 410 Euro bezogen.
- Das Finanzamt fordert Sie zur Abgabe auf.
Verdienen Sie nur als Werkstudent bei einem Arbeitgeber und liegt Ihr Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, zahlen Sie in der Regel keine Einkommensteuer. Die Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber einbehalten hat, kann dennoch erstattet werden, wenn Sie eine Erklärung einreichen. Das gilt vor allem, wenn Sie nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben.
Wie wird ein Minijob steuerlich behandelt?
Ein Minijob liegt 2026 vor, wenn der Verdienst 603 Euro im Monat nicht übersteigt. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer pauschal mit 2 Prozent abführen. Dann müssen Sie die Einnahmen nicht in der Steuererklärung angeben. Wählt er stattdessen den Abzug nach Ihrer Steuerklasse, erscheint der Verdienst in der Erklärung.
Wer mehrere Minijobs hat, muss auf die Gesamtgrenze achten. Wird sie überschritten, ändert sich die sozialversicherungsrechtliche Einordnung. Bei einem Minijob neben einem Hauptjob als Werkstudent gelten besondere Regeln, die auch die Krankenversicherung betreffen. Klären Sie die Einzelheiten mit Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse.
Was gilt beim Erststudium?
Nach § 9 Absatz 6 EStG sind Kosten für ein Erststudium keine Werbungskosten, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfindet. Sie können sie nur als Sonderausgaben bis 6.000 Euro im Jahr nach § 10 Absatz 1 Nummer 7 EStG geltend machen. Zu den Kosten zählen Studiengebühren, Semesterbeitrag, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrten zur Hochschule und gegebenenfalls Kosten der doppelten Haushaltsführung.
Der Abzug wirkt nur gegen positives Einkommen im selben Jahr. Ein Verlustvortrag ist für Sonderausgaben nicht vorgesehen. Wer im Erststudium kein oder nur wenig Einkommen hat, erzielt deshalb oft keinen steuerlichen Vorteil. Einen Vorteil haben dagegen dual Studierende, deren Ausbildung in einem Ausbildungsdienstverhältnis erfolgt, denn dort sind die Kosten Werbungskosten.
Was gilt beim Zweitstudium und Master?
Ein Studium nach einer abgeschlossenen Erstausbildung zählt als Zweitausbildung. Dazu gehört etwa ein Master nach dem Bachelor oder ein Studium nach einer Berufsausbildung. Die Kosten sind Werbungskosten, auch wenn Sie noch keine Einnahmen haben. Es entsteht ein negativer Betrag, den das Finanzamt nach § 10d Absatz 4 EStG gesondert feststellt. Dieser Verlust wird in spätere Jahre vorgetragen und mindert dort Ihr Einkommen.
Das ist wertvoll, wenn Sie nach dem Abschluss ein Gehalt beziehen. Der Verlustvortrag kann die Steuerlast der ersten Berufsjahre deutlich senken. Voraussetzung ist, dass Sie die Verluste rechtzeitig erklären. Wer für ein Jahr keine Erklärung abgegeben hat, kann sie noch nachträglich einreichen, solange die Frist von vier Jahren läuft und das Finanzamt noch keinen Feststellungsbescheid erlassen hat. Der Verlust muss zudem in jedem Jahr beantragt werden, auch wenn Sie sonst keine Steuer zahlen.
Was ist mit BAföG, Kindergeld und Nebenjob?
BAföG-Leistungen sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, soweit es sich um Zuschüsse handelt. Sie erscheinen nicht in der Steuererklärung und erhöhen nicht Ihr zu versteuerndes Einkommen. Gleiches gilt für Stipendien, wenn sie die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllen. Der Förderbetrag und die Frage, ob Sie ihn teilweise zurückzahlen müssen, richten sich nach dem BAföG und nicht nach dem Steuerrecht.
Kindergeld erhalten Eltern für ein Kind in Erstausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (§ 32 Absatz 4 EStG). Ihre eigenen Einkünfte spielen dafür in der Erstausbildung keine Rolle. Das ist wichtig, weil ein Nebenjob den Anspruch Ihrer Eltern bei einem Erststudium nicht gefährdet. Bei einem Zweitstudium neben einer Erwerbstätigkeit kann das anders aussehen. Fragen dazu beantwortet die Familienkasse.
Arbeiten Sie neben dem Studium selbstständig, etwa als Nachhilfelehrer, Fotograf oder Webdesigner, entstehen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb. Dann gilt die Grenze von 410 Euro für Nebeneinkünfte, und Sie müssen die Tätigkeit dem Finanzamt anzeigen. Ob Umsatzsteuer anfällt, hängt von der Kleinunternehmerregelung ab, die bis zu einem Vorjahresumsatz von 25.000 Euro gilt.
- Bewahren Sie Belege für Fachliteratur, Fahrten und Arbeitsmittel mindestens bis zum Bescheid auf.
- Reichen Sie im Zweitstudium auch dann eine Erklärung ein, wenn Sie kein Einkommen hatten, damit der Verlust festgestellt wird.
- Prüfen Sie im Jahr des Berufseinstiegs, ob Verlustvorträge vorliegen.
Welche Kosten können Studenten absetzen?
| Kostenart | Beispiel | Hinweis |
|---|---|---|
| Studiengebühren | Semesterbeitrag, Gebühren | Erststudium: Sonderausgaben |
| Fachliteratur | Bücher, Skripte | Belege aufbewahren |
| Arbeitsmittel | Laptop, Drucker | Nutzung zu Studienzwecken |
| Fahrtkosten | Fahrten zur Hochschule | in der Regel Entfernungspauschale |
| Umzug und Miete | bei doppelter Haushaltsführung | Voraussetzungen prüfen |
BAföG-Zahlungen und Stipendien sind steuerfrei und müssen nicht angegeben werden. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Sie als Sonderausgaben ansetzen.
Wie geben Studenten die Erklärung ab, und wie lange rückwirkend?
Die Abgabe erfolgt elektronisch über ELSTER oder mit einer Steuersoftware. Freiwillig können Sie die Erklärung für die letzten vier Jahre abgeben (Antragsveranlagung nach § 46 Absatz 2 Nummer 8 EStG, begrenzt durch die Festsetzungsfrist nach §§ 169 und 170 AO). Die Frist läuft bis zum 31. Dezember des vierten Jahres nach dem Steuerjahr. Für das Steuerjahr 2022 ist das der 31. Dezember 2026.
Bei Pflichtabgabe war die Frist für das Jahr 2025 der 31. Juli 2026 und ist damit abgelaufen, für das Jahr 2026 endet sie am 31. Juli 2027. Mit Steuerberater gilt der letzte Tag des Monats Februar des übernächsten Jahres (§ 149 AO). Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen.
Beispiel (frei gewählte Zahlen): Jonas hat 2024 vier Monate als Werkstudent gearbeitet und 7.200 Euro verdient. Die Lohnsteuer betrug 310 Euro. Seine Kosten für Fachliteratur und Fahrten summieren sich auf 1.500 Euro. Obwohl keine Pflicht besteht, reicht er die Erklärung ein und erhält die Lohnsteuer zurück, weil sein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
Häufige Fragen
Muss ich als Werkstudent eine Steuererklärung abgeben?
Nur bei Pflichtgründen wie mehreren Arbeitgebern, Nebeneinkünften über 410 Euro oder Aufforderung. Freiwillig lohnt sich die Abgabe oft wegen einer Erstattung der Lohnsteuer.
Kann ich Studiengebühren absetzen?
Ja. Im Erststudium als Sonderausgaben bis 6.000 Euro im Jahr, im Zweitstudium als Werbungskosten mit Verlustvortrag.
Ist ein Master ein Zweitstudium?
Ein Master nach einem abgeschlossenen Bachelor gilt steuerlich in der Regel als Zweitausbildung, die Kosten sind Werbungskosten.
Wie lange kann ich die Steuererklärung nachträglich abgeben?
Freiwillig vier Jahre rückwirkend. Für 2022 endet die Frist am 31. Dezember 2026.
Muss ich Einnahmen aus einem Minijob angeben?
Nicht, wenn der Arbeitgeber pauschal versteuert. Bei Abzug nach Lohnsteuerklasse erscheint der Lohn in der Erklärung.
Muss ich BAföG in der Steuererklärung angeben?
Nein. BAföG-Zuschüsse sind nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei und erscheinen nicht als Einnahme in der Steuererklärung.
Quellen
- § 46 EStG, Veranlagung bei Arbeitnehmern
- § 9 EStG, Werbungskosten
- § 10 EStG, Sonderausgaben
- § 10d EStG, Verlustabzug
- § 32a EStG, Einkommensteuertarif
- Bundesministerium der Finanzen
- § 3 EStG, Steuerfreie Einnahmen (Nr. 11)
- § 32 EStG, Kinder, Freibeträge für Kinder
- § 149 AO, Abgabefristen
- § 169 AO, Festsetzungsfrist
- § 8 SGB IV, Geringfügigkeitsgrenze
- § 40a EStG, Pauschalierung für geringfügig Beschäftigte
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.