Ratgeber · Steuern nach Lebenslage · Stand 25.10.2026

Nebenberuflich selbstständig: Steuern, Freibeträge und Pflichten

Wer neben dem Hauptjob selbstständig arbeitet, muss die Tätigkeit dem Finanzamt anzeigen, den Gewinn mit einer Einnahmenüberschussrechnung ermitteln und eine Steuererklärung abgeben, sobald die Nebeneinkünfte 410 Euro im Jahr übersteigen. Umsatzsteuer entfällt als Kleinunternehmer, solange der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug.

Auf einen Blick
Abgabepflicht bei Nebeneinkünftenab mehr als 410 Euro im Jahr
Kleinunternehmer 2026Vorjahr bis 25.000 Euro, laufend bis 100.000 Euro
Gewerbesteuer-Freibetrag24.500 Euro (Einzelunternehmen)
Buchführungspflicht erst ab800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn
Anzeige beim Finanzamtinnerhalb eines Monats nach Beginn

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Wie wird eine nebenberufliche Selbstständigkeit steuerlich behandelt?

Das Steuerrecht kennt keinen eigenen Status für eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Ihre Nebentätigkeit liefert entweder Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG). Diese Einkünfte werden mit Ihrem Arbeitslohn zusammengerechnet. Auf die Summe wird der progressive Einkommensteuertarif angewendet. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026 gilt einmal für Ihr gesamtes Einkommen und nicht zusätzlich für die Nebentätigkeit.

Das bedeutet: Ihr Gewinn aus dem Nebenerwerb wird mit dem persönlichen Steuersatz belegt, der sich aus dem Gesamteinkommen ergibt. Bei einem höheren Hauptgehalt fällt der Zuschlag aus der Nebentätigkeit deshalb meist mit dem Grenzsteuersatz an.

Eine Besonderheit gilt bei kleinen Beträgen. Betragen Ihre Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlagen, insgesamt nicht mehr als 410 Euro im Jahr, besteht keine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung nach § 46 Absatz 2 Nr. 1 EStG, und ein entsprechender Betrag bleibt nach § 46 Absatz 3 EStG außer Ansatz.

Was müssen Sie dem Finanzamt melden?

Wer eine Tätigkeit aufnimmt, muss sie anzeigen. Der Weg hängt von der Art der Tätigkeit ab:

  • Gewerbe: Sie melden das Gewerbe bei der Gemeinde an. Die Gemeinde unterrichtet das Finanzamt (§ 138 Absatz 1 AO).
  • Freier Beruf: Sie teilen die Aufnahme direkt dem zuständigen Finanzamt mit.

In beiden Fällen verlangt das Finanzamt zusätzlich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie elektronisch über ELSTER übermitteln (§ 138 Absatz 1b AO). Darin geben Sie den erwarteten Umsatz und Gewinn an und entscheiden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Die Mitteilung ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit zu erstatten (§ 138 Absatz 4 AO). Das Finanzamt vergibt danach eine Steuernummer und setzt gegebenenfalls Vorauszahlungen fest.

Unabhängig vom Steuerrecht sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen. Viele Verträge verlangen, dass Sie dem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit anzeigen oder genehmigen lassen. Das ist eine arbeitsrechtliche Frage und gehört nicht zur Zuständigkeit des Finanzamts.

Wie ermitteln Sie den Gewinn?

Die meisten Nebenberuflichen ermitteln den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Absatz 3 EStG. Sie stellen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüber, die Differenz ist der Gewinn. Das Ergebnis übertragen Sie über die Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt.

MethodeWer sie nutztMerkmal
EinnahmenüberschussrechnungFreiberufler und kleine GewerbetreibendeZufluss und Abfluss von Geld zählt
Bilanz mit doppelter BuchführungKaufleute, Betriebe über den GrenzenForderungen und Verbindlichkeiten zählen

Eine Buchführungspflicht für gewerbliche Unternehmer entsteht nach § 141 AO erst, wenn der Gesamtumsatz 800.000 Euro im Kalenderjahr oder der Gewinn 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr übersteigt und das Finanzamt Sie darauf hingewiesen hat. Für einen Nebenerwerb ist das die Ausnahme.

Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?

Nach § 19 UStG ist ein Umsatz steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Dann weisen Sie auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und führen keine ab. Auf der Rechnung steht ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Der Nachteil: Sie können Vorsteuer aus Einkäufen nicht abziehen. Das lohnt den Verzicht auf die Regelung, wenn Sie hohe Investitionen planen oder überwiegend für Unternehmer arbeiten, die die Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer geltend machen. Der Verzicht bindet Sie mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Absatz 3 UStG). Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer fallen unabhängig davon an.

Überschreiten Sie im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 Euro, endet die Befreiung mit dem Umsatz, der die Grenze übersteigt.

Fällt Gewerbesteuer an?

Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt nach § 11 GewStG ein Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag. Erst der übersteigende Betrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Die Gemeinde wendet auf den Messbetrag ihren Hebesatz an. Bei einem Gewinn von 20.000 Euro im Nebengewerbe fällt deshalb keine Gewerbesteuer an.

Freiberufler sind von der Gewerbesteuer ausgenommen. Die Gewerbesteuer wird bei Einzelunternehmern zudem pauschal mit dem Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG), sodass sich die Belastung bei vielen Hebesätzen nahezu ausgleicht.

Welche Kosten sind absetzbar, und was gilt bei Verlusten?

Betriebsausgaben mindern den Gewinn. Dazu gehören Arbeitsmittel, Software, Fachliteratur, Fahrtkosten, Werbung und Beiträge zu Berufsverbänden. Nutzen Sie einen Raum zu Hause für die Tätigkeit, können Sie unter den Voraussetzungen des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 6c EStG eine Tagespauschale von 6 Euro bis höchstens 1.260 Euro im Jahr ansetzen. Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter teilen Sie nach der betrieblichen Nutzung auf.

Verluste aus dem Nebenerwerb können mit dem Arbeitslohn verrechnet werden und mindern die Steuer. Das Finanzamt prüft dabei, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Zeigt die Tätigkeit dauerhaft nur Verluste, kann es Liebhaberei annehmen und die Verluste nicht anerkennen. Ein schlüssiger Plan, saubere Aufzeichnungen und ein erkennbares Bemühen um Einnahmen sprechen für eine Gewinnerzielungsabsicht.

Wer als Übungsleiter, Trainer oder Betreuer für einen gemeinnützigen Verein arbeitet, kann bis zu 3.300 Euro im Jahr steuerfrei erhalten (§ 3 Nr. 26 EStG). Für sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten gelten bis zu 960 Euro (§ 3 Nr. 26a EStG).

Wann sind Vorauszahlungen und die Erklärung fällig?

Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest, wenn Gewinn zu erwarten ist. Sie sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig (§ 37 EStG). Die Einkommensteuererklärung mit der Anlage EÜR reichen Sie elektronisch ein. Für das Jahr 2025 endete die Frist ohne Berater am 31. Juli 2026, für 2026 endet sie am 31. Juli 2027. Mit Steuerberater gilt der letzte Tag des Monats Februar des übernächsten Jahres (§ 149 AO).

Beispiel: Lena arbeitet als Angestellte und verdient nebenbei als Texterin 9.000 Euro im Jahr bei 1.200 Euro Betriebsausgaben. Ihr Gewinn beträgt 7.800 Euro. Er überschreitet die 410 Euro und wird in der Anlage EÜR erklärt. Gewerbesteuer fällt nicht an, weil sie freiberuflich tätig ist. Als Kleinunternehmerin stellt sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Die Steuer auf die 7.800 Euro richtet sich nach ihrem Grenzsteuersatz aus dem Gesamteinkommen.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich bei einem Nebenverdienst Steuern zahlen?

Eine Abgabepflicht entsteht, wenn Ihre Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug mehr als 410 Euro im Jahr betragen. Maßgeblich ist der Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben, nicht der Umsatz.

Muss ich eine nebenberufliche Selbstständigkeit beim Finanzamt anmelden?

Ja. Ein Gewerbe melden Sie bei der Gemeinde an, eine freiberufliche Tätigkeit direkt beim Finanzamt. Zusätzlich übermitteln Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER.

Wie hoch ist die Grenze für Kleinunternehmer?

Der Umsatz darf im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro liegen (§ 19 UStG).

Brauche ich eine Buchhaltung oder reicht eine Einnahmenüberschussrechnung?

Für die meisten Nebenerwerbe reicht die Einnahmenüberschussrechnung. Eine Buchführungspflicht besteht erst ab 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn bei Gewerbetreibenden.

Zahle ich als Nebenberuflicher Gewerbesteuer?

Nur als Gewerbetreibender und erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.