Ratgeber · Selbstständige und GmbH · Stand 24.10.2026
Umsatzsteuervoranmeldung: Fristen, Dauerfristverlängerung und Abgabe
Die Umsatzsteuervoranmeldung geben Sie bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch ab, die Zahlung ist am selben Tag fällig (§ 18 UStG). Monatlich melden Sie bei einer Vorjahressteuer über 9.000 Euro, sonst vierteljährlich. Mit Dauerfristverlängerung verschieben sich die Termine um einen Monat.
Hauptratgeber zum Thema Selbstständige und GmbH: Steuern für Selbstständige: Alle Steuerarten, Fristen und Vorauszahlungen im Überblick
| Frist | 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums |
|---|---|
| Monatlich ab Vorjahressteuer | über 9.000 Euro |
| Befreiung möglich bis | 2.000 Euro Vorjahressteuer |
| Dauerfristverlängerung | plus 1 Monat |
| Sondervorauszahlung | 1/11 der Vorjahres-Vorauszahlungen (monatlich) |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Wann muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Die Voranmeldung ist nach § 18 Abs. 1 UStG bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln. An diesem Tag ist auch die Vorauszahlung fällig. Fällt der zehnte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist der nächste Werktag der letzte Abgabetag. Für die Zahlung gilt zusätzlich: Wer überweist, hat nach § 240 AO drei Tage Schonfrist bei Säumniszuschlägen, nicht aber bei der Abgabe der Anmeldung selbst.
Die Übermittlung erfolgt elektronisch, in der Praxis über ELSTER oder eine Buchhaltungssoftware. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten einen Papiervordruck zulassen.
Monatlich oder vierteljährlich: Welcher Zeitraum gilt für mich?
| Umsatzsteuer des Vorjahres | Voranmeldungszeitraum |
|---|---|
| über 9.000 Euro | Kalendermonat |
| mehr als 2.000 bis 9.000 Euro | Kalendervierteljahr |
| höchstens 2.000 Euro | Finanzamt kann von Voranmeldungen befreien |
Haben Sie im Vorjahr einen Überschuss zu Ihren Gunsten von mehr als 9.000 Euro, dürfen Sie freiwillig monatlich melden und Erstattungen schneller erhalten. Die erste Voranmeldung ist dann bis zum 10. Februar abzugeben, und die Wahl bindet Sie für das Jahr (§ 18 Abs. 2a UStG).
Gründer melden nach der Regel im Gründungsjahr und im Folgejahr monatlich. Für die Jahre 2021 bis 2026 ist abweichend davon die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres maßgeblich. Ob ab 2027 wieder die ursprüngliche Regelung gilt, sollten Sie aktuell prüfen.
Fristentabelle und Dauerfristverlängerung
Mit der Dauerfristverlängerung verlängert sich die Frist für Voranmeldung und Vorauszahlung um einen Monat (§ 18 Abs. 6 UStG in Verbindung mit §§ 46 bis 48 UStDV). Monatliche Melder müssen dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres zahlen (§ 47 UStDV). Vierteljährliche Melder benötigen sie nicht. Der Antrag erfolgt elektronisch. Das Finanzamt muss die Verlängerung gewähren, es sei denn, der Steueranspruch erscheint gefährdet (§ 46 UStDV).
| Zeitraum | Normale Frist | Mit Dauerfristverlängerung |
|---|---|---|
| Januar | 10. Februar | 10. März |
| Februar | 10. März | 10. April |
| 1. Quartal | 10. April | 10. Mai |
| 2. Quartal | 10. Juli | 10. August |
| 3. Quartal | 10. Oktober | 10. November |
| 4. Quartal | 10. Januar | 10. Februar |
Die Sondervorauszahlung wird mit der Voranmeldung für Dezember verrechnet. Den Antrag stellen Sie spätestens bis zum Abgabetermin der ersten Voranmeldung, für die die Verlängerung gelten soll. Die Sondervorauszahlung berechnen, melden und zahlen Sie gleichzeitig. In den Folgejahren ist sie jeweils bis zum gesetzlichen Termin der ersten Voranmeldung fällig, also bis zum 10. Februar (§ 48 UStDV).
Was gehört in die Voranmeldung?
Sie berechnen die Umsatzsteuer selbst: Steuer auf Ihre Umsätze minus abziehbare Vorsteuer. Ergibt sich ein Betrag zu Ihren Lasten, überweisen Sie ihn bis zum Fälligkeitstag. Ergibt sich ein Guthaben, erstattet das Finanzamt es nach Prüfung. Angegeben werden die Umsätze zu 19 Prozent und 7 Prozent, steuerfreie Umsätze, innergemeinschaftliche Lieferungen, Umsätze mit Steuerschuld des Leistungsempfängers und die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen. Die Daten kommen aus Ihrer Buchhaltung, die Zahlen müssen mit den Rechnungen übereinstimmen.
Nach Ablauf des Jahres geben Sie zusätzlich die Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr ab. Sie ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig, mit Steuerberater später (§ 149 AO).
Soll- oder Ist-Versteuerung: Wann entsteht die Umsatzsteuer?
Im Regelfall versteuern Sie nach vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung): Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem Sie die Leistung ausgeführt haben, unabhängig vom Zahlungseingang (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG). Bei Ist-Versteuerung entsteht sie dagegen mit Ablauf des Zeitraums, in dem Sie das Entgelt vereinnahmt haben (§ 13 Abs. 1 Nr. 1b UStG). Das Finanzamt kann die Ist-Versteuerung auf Antrag gestatten, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist (§ 20 UStG):
- Der Gesamtumsatz im Vorjahr betrug nicht mehr als 800.000 Euro.
- Sie sind von der Buchführungspflicht nach § 148 AO befreit.
- Sie führen Umsätze als Angehöriger eines freien Berufs aus.
Für Selbstständige mit Zahlungszielen ist das ein Liquiditätsvorteil: Sie führen die Umsatzsteuer erst ab, wenn der Kunde gezahlt hat. Die Vorsteuer ziehen Sie dagegen unabhängig von Ihrer Zahlung ab, sobald Sie eine ordnungsgemäße Rechnung besitzen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Beim Wechsel der Berechnungsart dürfen Umsätze nicht doppelt erfasst werden oder unversteuert bleiben.
Beispiel: So berechnen Sie die Zahllast
Beispielrechnung, keine Steuerberatung: Ein Selbstständiger stellt im Quartal Rechnungen über 20.000 Euro netto zu 19 Prozent und 5.000 Euro netto zu 7 Prozent. Aus Eingangsrechnungen hat er 1.150 Euro Vorsteuer.
| Position | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer 19 % | 20.000 mal 19 % | 3.800 Euro |
| Umsatzsteuer 7 % | 5.000 mal 7 % | 350 Euro |
| Abziehbare Vorsteuer | aus Eingangsrechnungen | minus 1.150 Euro |
| Zahllast | 3.800 plus 350 minus 1.150 | 3.000 Euro |
Diese 3.000 Euro überweisen Sie bis zum Fälligkeitstag. Wäre die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, ergäbe sich ein Erstattungsanspruch, den das Finanzamt nach Prüfung auszahlt.
Schritt für Schritt: Die Voranmeldung elektronisch abgeben
- Zugang zu ELSTER einrichten, bevor die erste Frist läuft, denn die Freischaltung kann einige Tage dauern.
- Voranmeldungszeitraum und Jahr wählen und die Steuernummer prüfen.
- Umsätze zu 19 und 7 Prozent, steuerfreie Umsätze und Vorsteuer aus der Buchhaltung übertragen.
- Die berechnete Zahllast oder das Guthaben kontrollieren und mit der Summe Ihrer Belege abgleichen.
- Übermitteln und das Übertragungsprotokoll speichern.
- Zahlung veranlassen oder dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, damit kein Termin verpasst wird.
Die elektronische Übermittlung ist nach § 18 Abs. 1 UStG vorgeschrieben. Legen Sie sich eine Terminerinnerung fünf Werktage vor dem Stichtag an, bei Wochenenden und Feiertagen entsprechend früher.
Was passiert bei verspäteter Abgabe oder Zahlung?
- Verspätungszuschlag: kann festgesetzt werden, 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 10 Euro für jeden angefangenen Monat (§ 152 Abs. 5 AO)
- Säumniszuschlag: 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags für jeden angefangenen Monat (§ 240 AO)
- Schätzung: Gibt es keine Anmeldung, kann das Finanzamt die Steuer festsetzen
Haben Sie einen Fehler bemerkt, können Sie die Voranmeldung berichtigen. Das geht elektronisch, und zwar nach § 153 AO unverzüglich nach Entdecken des Fehlers. Lassen Sie sich im Zweifel beraten. Planen Sie die Abgabe am besten einige Tage vor dem Termin ein, damit technische Störungen bei ELSTER keine Fristversäumnis auslösen.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen ist nach dem Steuerberatungsgesetz Steuerberatern und weiteren zugelassenen Stellen vorbehalten. Für Ihre persönliche Situation klären Sie die Details mit einem Steuerberater.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?
Bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, also für Januar bis zum 10. Februar. Mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.
Muss ich monatlich oder vierteljährlich melden?
Monatlich bei einer Umsatzsteuer des Vorjahres über 9.000 Euro, sonst vierteljährlich. Bis 2.000 Euro kann das Finanzamt befreien (§ 18 Abs. 2 UStG).
Wie beantrage ich die Dauerfristverlängerung?
Elektronisch über ELSTER. Monatliche Melder müssen eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres leisten.
Wie gebe ich die Umsatzsteuervoranmeldung ab?
Elektronisch per ELSTER oder Buchhaltungssoftware. Eine Papierabgabe ist nur auf Antrag bei unbilligen Härten möglich.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Voranmeldung abgeben?
Nein, nach § 19 UStG entfallen die Erklärungspflichten nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG.
Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung?
Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Zeitraums, in dem Sie die Leistung erbracht haben, bei der Ist-Versteuerung erst mit Ablauf des Zeitraums, in dem das Entgelt eingeht. Die Ist-Versteuerung braucht einen Antrag und ist unter anderem für Freiberufler und bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro möglich (§ 20 UStG).
Quellen
- § 18 UStG, Besteuerungsverfahren
- § 19 UStG, Kleinunternehmer
- § 149 AO, Abgabefristen
- § 152 AO, Verspätungszuschlag
- § 240 AO, Säumniszuschläge
- UStDV, Dauerfristverlängerung (§§ 46 bis 48)
- Service Berlin: Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung
- § 47 UStDV, Sondervorauszahlung
- § 48 UStDV, Verfahren
- § 13 UStG, Entstehung der Steuer
- § 20 UStG, Berechnung nach vereinnahmten Entgelten
- § 15 UStG, Vorsteuerabzug
Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.