Ratgeber · Selbstständige und GmbH · Stand 24.10.2026
Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenzen, Vor- und Nachteile, Wechsel
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn ihr Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG). Wird die Grenze von 100.000 Euro überschritten, gilt ab diesem Umsatz die Regelbesteuerung.
Hauptratgeber zum Thema Selbstständige und GmbH: Steuern für Selbstständige: Alle Steuerarten, Fristen und Vorauszahlungen im Überblick
| Grenze Vorjahr | 25.000 Euro |
|---|---|
| Grenze laufendes Jahr | 100.000 Euro |
| Bindung bei Verzicht | 5 Kalenderjahre |
| Umsatzsteuer auf Rechnung | nicht ausweisen |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Wie hoch sind die Grenzen der Kleinunternehmerregelung?
Seit 2025 gelten zwei Grenzen. Ihr Gesamtumsatz darf im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben, und im laufenden Jahr darf er 100.000 Euro nicht übersteigen. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten, also nach Zahlungseingang (§ 19 Abs. 2 UStG). Umsätze aus dem Verkauf von Anlagevermögen und bestimmte steuerfreie Hilfsumsätze zählen nicht mit.
| Zeitraum | Grenze | Folge bei Überschreitung |
|---|---|---|
| Vorjahr | höchstens 25.000 Euro | im neuen Jahr Regelbesteuerung |
| Laufendes Jahr | höchstens 100.000 Euro | Regelbesteuerung ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet |
Die frühere Grenze von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (laufendes Jahr) gilt nicht mehr. Die Prüfung erfolgt anhand der Netto-Entgelte, nicht anhand des Brutto-Betrags mit Umsatzsteuer.
Was zählt zum Gesamtumsatz? Beispiele aus der Praxis
Für beide Grenzen zählt der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG. Er umfasst die steuerbaren Umsätze, die Sie ausgeführt haben, gerechnet nach dem Zahlungseingang und ohne Umsatzsteuer. Die folgende Übersicht zeigt, was in die Rechnung gehört.
| Posten | Zählt zum Gesamtumsatz? |
|---|---|
| Honorare und Warenverkäufe, netto, nach Zahlungseingang | Ja |
| Rechnung vom Dezember, bezahlt im Januar | Ja, im Jahr des Zahlungseingangs (Januar) |
| Verkauf eines gebrauchten Firmenlaptops | Nein, Umsätze mit Anlagevermögen bleiben außer Ansatz |
| Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 11 bis 29 UStG, zum Beispiel Heilbehandlungen (Nr. 14) und Bildungsleistungen (Nr. 21) | Nein |
| Steuerfreie Kredit- und Versicherungsumsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 UStG | Nur, wenn sie keine Hilfsumsätze sind |
Beispielrechnung, keine Steuerberatung: Ein Designer stellt im Dezember 2025 eine Rechnung über 6.000 Euro, die erst im Januar 2026 bezahlt wird. Der Betrag erhöht den Gesamtumsatz 2026, nicht den von 2025. Hat er 2025 sonst 21.000 Euro vereinnahmt, bleibt er 2025 unter 25.000 Euro und kann 2026 die Kleinunternehmerregelung anwenden.
Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung für Rechnungen und Steuern?
Als Kleinunternehmer erheben Sie keine Umsatzsteuer und weisen sie auch nicht in Rechnungen aus. Auf der Rechnung ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG nötig, zum Beispiel „Umsatzsteuerfrei nach § 19 UStG“. Das Bundesfinanzministerium lässt auch eine umgangssprachliche Angabe wie „steuerfreier Kleinunternehmer“ zu, wenn sie die Steuerfreiheit eindeutig bezeichnet (Abschnitt 14.7a Anwendungserlass).
- Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung und keine Umsatzsteuererklärung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG
- Kein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen
- Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer fallen weiterhin an
- Ihre Umsätze tragen Sie in der Anlage EÜR beziehungsweise Einkommensteuererklärung ein
E-Rechnungen müssen Kleinunternehmer empfangen können, zur Ausstellung sind sie nicht verpflichtet. Wechseln Sie zur Regelbesteuerung, gilt auch die E-Rechnungspflicht für Sie.
Vorteile und Nachteile im Vergleich
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Weniger Bürokratie ohne Voranmeldung | Kein Vorsteuerabzug aus Investitionen und Einkäufen |
| Preise ohne Umsatzsteuer, günstig für Privatkunden | Wirkt bei Geschäftskunden oft klein, die sonst Vorsteuer abziehen würden |
| Kein Risiko für Fehler bei der Umsatzsteuer | Umsatz wächst über die Grenze: abrupter Wechsel in die Regelbesteuerung |
Ob sich die Regelung lohnt, hängt von Ihren Kunden und Ihren Kosten ab. Verkaufen Sie überwiegend an Unternehmer und haben hohe Anschaffungen, kann der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung günstiger sein, weil Sie die Vorsteuer erstattet bekommen.
Wie wechsle ich zur Regelbesteuerung?
Sie können auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. Die Erklärung gegenüber dem Finanzamt ist unwiderruflich und bindet Sie fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Ein Widerruf ist mit Wirkung zum Beginn eines Folgejahres möglich, frühestens nach Ablauf der Bindung. Der Verzicht kann bis zum Ende des Monats Februar des zweiten Folgejahres erklärt werden.
Überschreiten Sie die Grenze von 100.000 Euro, wechseln Sie automatisch. Der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, ist bereits steuerpflichtig. Auch Entgelte, die Sie erst später für davor ausgeführte Umsätze vereinnahmen, unterliegen dann der Regelbesteuerung (Abschnitt 19.7 Anwendungserlass). Bei einem freiwilligen Wechsel ohne Überschreiten der Grenze bleiben dagegen Umsätze steuerfrei, die Sie vor dem Wechsel ausgeführt haben, auch wenn das Entgelt später eingeht. Wegen der Vorsteuer aus Anschaffungen vor dem Wechsel kann eine Berichtigung nach § 15a UStG in Betracht kommen.
Beispiel: Freiberufler mit 28.000 Euro Umsatz
Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Eine Texterin hat 2025 Entgelte von 23.000 Euro vereinnahmt. Für 2026 gilt sie damit als Kleinunternehmerin, solange sie im Jahr nicht über 100.000 Euro kommt. Erzielt sie 2026 insgesamt 28.000 Euro, bleibt sie 2026 Kleinunternehmerin, denn die 25.000-Euro-Grenze wird nur auf das Vorjahr angewendet. Für 2027 gilt sie nicht mehr als Kleinunternehmerin, weil der Umsatz 2026 über 25.000 Euro lag. Ab dem 1. Januar 2027 muss sie auf Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und Voranmeldungen abgeben.
Planen Sie den Wechsel früh ein: Wer Verträge mit Festpreisen ohne Umsatzsteuer abgeschlossen hat, trägt ab dem Wechsel die Umsatzsteuer selbst, sofern der Vertrag keine Anpassung vorsieht.
Kleinunternehmer und Geschäfte in anderen EU-Staaten
Die deutsche Befreiung gilt für Umsätze, die in Deutschland steuerbar sind. Die Befreiung in einem anderen Mitgliedstaat setzt ein besonderes Meldeverfahren voraus: Sie beantragen beim Bundeszentralamt für Steuern die Teilnahme und erhalten eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer (§ 19a UStG). Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihr Jahresumsatz im Gemeinschaftsgebiet im Vorjahr 100.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr nicht überschreitet. Zusätzlich müssen Sie die Kleinunternehmerregelung des jeweiligen Mitgliedstaates erfüllen.
Für Kleinunternehmer finden die Vorschriften über steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 19 Abs. 1 UStG keine Anwendung, und die Pflicht zur Angabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in Rechnungen entfällt. Ob Ihre Kunden im Ausland Umsatzsteuer abführen müssen, hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie das vor dem ersten Auslandsauftrag.
Pflichten und Fallstricke
- Grenze laufend beobachten: Rechnen Sie vor dem Überschreiten der 100.000-Euro-Grenze nach, damit Sie rechtzeitig Umsatzsteuer ausweisen.
- Keine Umsatzsteuer ausweisen: Weist ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer gesondert aus, kann er sie unter weiteren Voraussetzungen nach § 14c UStG schulden, ohne Vorsteuer abziehen zu können.
- Mehrere Unternehmen: Die Grenzen beziehen sich auf den Unternehmer insgesamt, nicht auf einzelne Geschäfte.
- Gründung: Im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit gibt es kein Vorjahr. Nach dem Anwendungserlass (Abschnitt 19.1 Abs. 3) gilt dann allein der tatsächliche Umsatz des laufenden Jahres, und zwar mit der Grenze von 25.000 Euro statt 100.000 Euro. Geben Sie die Wahl im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen ist nach dem Steuerberatungsgesetz Steuerberatern und weiteren zugelassenen Stellen vorbehalten. Für Ihre persönliche Situation klären Sie die Details mit einem Steuerberater.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?
Der Vorjahresumsatz darf 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr dürfen 100.000 Euro nicht überschritten werden (§ 19 UStG).
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Nein, die Erklärungspflichten nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG entfallen. Das Finanzamt kann eine Erklärung im Einzelfall aber gesondert anfordern (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO). Ihre Umsätze geben Sie aber in der Einkommensteuererklärung beziehungsweise in der Anlage EÜR an.
Was muss auf einer Rechnung von Kleinunternehmern stehen?
Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG und keine ausgewiesene Umsatzsteuer. Das gilt auch für Kleinbetragsrechnungen.
Kann ich als Kleinunternehmer auf die Regelbesteuerung verzichten?
Ja. Die Erklärung gegenüber dem Finanzamt wirkt unwiderruflich und bindet mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).
Was passiert, wenn ich 100.000 Euro Umsatz überschreite?
Ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, gilt die Regelbesteuerung mit Umsatzsteuerausweis, Voranmeldung und Vorsteuerabzug.
Was zählt bei der Kleinunternehmergrenze zum Gesamtumsatz?
Die Summe Ihrer steuerbaren Umsätze nach vereinnahmten Entgelten, ohne Umsatzsteuer (§ 19 Abs. 2 UStG). Nicht mitgerechnet werden Verkäufe von Anlagevermögen, bestimmte steuerfreie Umsätze wie Heilbehandlungen und Hilfsumsätze. Entscheidend ist der Zahlungseingang, nicht das Rechnungsdatum.
Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für Kunden im EU-Ausland?
Für die Befreiung in einem anderen EU-Staat müssen Sie am besonderen Meldeverfahren nach § 19a UStG teilnehmen und beim Bundeszentralamt für Steuern eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer beantragen. Ihr Jahresumsatz in der EU darf 100.000 Euro nicht überschreiten.
Quellen
- § 19 UStG, Besteuerung der Kleinunternehmer
- § 18 UStG, Besteuerungsverfahren
- BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Kleinunternehmerregelung
- BMF: Fragen und Antworten zur E-Rechnung
- § 14c UStG, unrichtiger Steuerausweis
- § 19a UStG, Besonderes Meldeverfahren
Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.