Ratgeber · Erbe, Immobilien und Prüfung · Stand 24.10.2026
Steuererklärung für verstorbene Angehörige: Pflichten der Erben
Mit dem Tod gehen die steuerlichen Pflichten des Verstorbenen auf die Erben über (§ 45 AO). Für das Jahr des Todes und offene Vorjahre muss eine Einkommensteuererklärung bis zum Todestag abgegeben werden. Es gelten die üblichen Fristen: sieben Monate nach Jahresende, mit Steuerberater später.
Hauptratgeber zum Thema Erbe, Immobilien und Prüfung: Erbschaftsteuer: Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze 2026
| Wer erklärt | Erben als Gesamtrechtsnachfolger |
|---|---|
| Zeitraum | 1. Januar bis Todestag |
| Splitting für Witwen | im Todesjahr und im Folgejahr |
| Haftung | nach BGB, begrenzbar auf den Nachlass |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Wer muss die Steuererklärung für den Verstorbenen abgeben?
Erben treten als Gesamtrechtsnachfolger in die steuerliche Stellung des Verstorbenen ein (§ 45 Abs. 1 AO). Das betrifft Rechte, etwa Erstattungen, und Pflichten, etwa Erklärungen und Zahlungen. Bei mehreren Erben ist jeder verpflichtet, sie können einen Miterben oder einen Steuerberater bevollmächtigen.
Ist ein Testamentsvollstrecker bestellt, übernimmt dieser die Erklärung. Das Finanzamt verlangt in der Regel einen Nachweis der Erbenstellung, etwa Erbschein oder eröffnetes Testament.
Für welchen Zeitraum ist eine Erklärung nötig?
Neben der Einkommensteuer können weitere Pflichten offen sein, zum Beispiel Umsatzsteuer bei einem Gewerbebetrieb oder Gewerbesteuer. Führen Erben einen Betrieb weiter, entstehen neue steuerliche Pflichten, die sie selbst erfüllen. Hier ist Beratung besonders ratsam.
Die Steuerpflicht der Person endet mit dem Tod. Für das Todesjahr erklären die Erben die Einkünfte vom 1. Januar bis zum Todestag. Außerdem müssen offene Vorjahre nachgeholt werden, zum Beispiel wenn der Verstorbene wegen Rente oder Vermietung zur Abgabe verpflichtet war.
Die Fristen entsprechen den üblichen Abgabefristen: Ohne Steuerberater sieben Monate nach Ende des Kalenderjahres (§ 149 Abs. 2 AO), also für das Todesjahr 2026 Ende Juli 2027 (fällt der Tag auf ein Wochenende, gilt der nächste Werktag). Mit Steuerberater gilt die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO). Das Finanzamt kann Sie zudem zur Abgabe auffordern, wenn es eine Erklärung früher braucht.
Wichtig für die Praxis: Die Erklärung für das Todesjahr enthält nur Einkünfte bis zum Todestag. Renten, die erst nach dem Tod gezahlt werden, gehören nicht mehr dazu. Beantragen Sie bei Zweifeln Fristverlängerung, bevor die Abgabefrist abläuft, und reichen Sie fehlende Belege nach. Das Finanzamt akzeptiert eine begründete Bitte meist, sie ist aber keine Selbstverständlichkeit.
Einkünfte, die erst nach dem Tod entstehen, etwa Mieten aus einer geerbten Wohnung, versteuern die Erben in ihrer eigenen Erklärung. Sind an den Einkünften mehrere Personen beteiligt, etwa eine Erbengemeinschaft als Vermieterin, werden sie gesondert und einheitlich festgestellt und auf die Erben verteilt (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a AO).
Welche Abgabetermine gelten konkret?
| Todesjahr | Ohne Steuerberater (sieben Monate) | Mit Steuerberater (Ende Februar des übernächsten Jahres) |
|---|---|---|
| 2025 | 31.07.2026 | 01.03.2027 (der 28.02.2027 ist ein Sonntag) |
| 2026 | 02.08.2027 (der 31.07.2027 ist ein Samstag) | 29.02.2028 |
Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 108 Abs. 3 AO). Die längere Frist gilt, wenn ein Steuerberater die Erklärung erstellt (§ 149 Abs. 3 AO). Das Finanzamt kann die Erklärung aber früher anfordern.
Was gilt für den überlebenden Ehegatten?
Der überlebende Ehegatte kann im Todesjahr zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen, sofern die Ehegatten bis zum Tod nicht dauernd getrennt lebten (§ 26 EStG). Im Folgejahr gilt für Verwitwete der günstige Splittingtarif, wenn beide Ehegatten im Todeszeitpunkt die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung erfüllten (§ 32a Abs. 6 EStG). Das senkt häufig die Steuer.
Die Zusammenveranlagung im Todesjahr bündelt die Einkünfte beider Ehegatten für das ganze Jahr. Für die Wahl entscheidet, welche Variante die niedrigere Steuer ergibt. Rechnen lassen lohnt sich.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Sterbeurkunde, Erbschein oder eröffnetes Testament
- Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer des Verstorbenen
- letzte Steuerbescheide und Steuererklärungen
- Rentenbescheide, Rentenanpassungsmitteilungen, Bescheinigungen der Rentenversicherer
- Lohnsteuerbescheinigung bis zum Todestag
- Kapitalerträge: Jahressteuerbescheinigungen der Banken
- Belege über Spenden, Krankheitskosten, Pflege- und Versicherungsbeiträge
- bei Vermietung: Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Handwerkerrechnungen
- Vollmachten für Berater
Haften Erben für Steuerschulden?
Für Steuerschulden des Verstorbenen, die aus dem Nachlass zu zahlen sind, haften Erben nach den Regeln des Bürgerlichen Rechts für Nachlassverbindlichkeiten (§ 45 Abs. 2 AO). Das bürgerliche Recht kennt Möglichkeiten, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken, etwa durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz. Entscheiden Sie darüber vor dem Begleichen größerer Schulden und lassen Sie sich beraten, zum Beispiel von einem Fachanwalt für Erbrecht.
Auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden bis zum Todestag festgesetzt. Erstattungen zahlt das Finanzamt an die Erben aus, der Nachweis der Erbenstellung ist dafür Voraussetzung. Nachzahlungen sind Nachlassverbindlichkeiten und mindern bei der Erbschaftsteuer den Erwerb, wenn sie bereits im Todeszeitpunkt bestanden.
Ein vom Verstorbenen nicht ausgenutzter Verlustabzug geht nach dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 17.12.2007 (GrS 2/04) nicht auf die Erben über, sie können ihn also bei ihrer eigenen Veranlagung nicht geltend machen. Einen Anspruch auf Erstattung haben Erben dagegen und können ihn im Nachlass verbuchen.
Müssen Sie Schulden sofort bezahlen, und was bringt die Ausschlagung?
Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB). Er darf die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit aber bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach der Annahme der Erbschaft verweigern (Dreimonatseinrede, § 2014 BGB). Nutzen Sie diese Zeit, um Nachlass und Schulden zu überblicken, bevor Sie größere Beträge zahlen.
Schlagen Sie die Erbschaft aus, gilt der Anfall an Sie als nicht erfolgt. Die Erbschaft fällt dem zu, der berufen wäre, wenn Sie zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätten (§ 1953 BGB). Die steuerlichen Pflichten des Verstorbenen treffen dann diesen Nächstberufenen. Die Frist von sechs Wochen sollten Sie nicht verstreichen lassen, bei Unsicherheit hilft das Nachlassgericht oder ein Fachanwalt für Erbrecht.
Checkliste für die ersten Monate
- Erbenstellung klären und Nachweise beschaffen.
- Steuerberater oder Bevollmächtigten benennen, Finanzamt informieren.
- Nachlass erfassen und Erbschaftsteuer-Anzeige prüfen (drei Monate ab Kenntnis).
- Offene Steuererklärungen der letzten Jahre prüfen.
- Unterlagen für Erklärung bis Todestag zusammenstellen.
- Bei Ehegatten: Einzel- oder Zusammenveranlagung und Splitting prüfen.
- Bescheide prüfen und Nachzahlungen im Nachlass berücksichtigen.
Dieser Ratgeber informiert allgemein. Eine Beratung im Einzelfall durch einen Steuerberater ersetzt er nicht.
Häufige Fragen
Muss ich die Steuererklärung des Verstorbenen abgeben?
Ja, als Erbe sind Sie Gesamtrechtsnachfolger und müssen die offenen Erklärungen abgeben (§ 45 AO).
Bis wann muss die letzte Einkommensteuererklärung abgegeben werden?
Für das Todesjahr gelten die normalen Fristen: sieben Monate nach Jahresende, mit Steuerberater später (§ 149 AO).
Bekommen Witwen den Splittingtarif?
Ja, im Folgejahr nach dem Tod des Ehegatten, wenn die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung im Todeszeitpunkt vorlagen (§ 32a Abs. 6 EStG).
Haften Erben für Steuerschulden?
Sie haften nach bürgerlichem Recht für Nachlassverbindlichkeiten. Die Haftung kann auf den Nachlass beschränkt werden (§ 45 Abs. 2 AO).
Was ist, wenn ich das Erbe ausschlage?
Wer wirksam ausschlägt, gilt als nie Erbe geworden und trägt die steuerlichen Pflichten nicht. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall und vom Grund der Berufung, bei Auslandsbezug sechs Monate (§ 1944 BGB).
Muss ich die Schulden des Verstorbenen sofort bezahlen?
Nicht zwingend. Nach der Dreimonatseinrede dürfen Erben die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft verweigern (§ 2014 BGB). Weil Erben grundsätzlich für Nachlassverbindlichkeiten haften (§ 1967 BGB), sollten Sie vor größeren Zahlungen prüfen lassen, ob eine Haftungsbeschränkung sinnvoll ist.
Quellen
- § 45 AO Gesamtrechtsnachfolge
- § 149 AO Abgabe der Steuererklärungen
- § 26 EStG Veranlagung von Ehegatten
- § 32a EStG Einkommensteuertarif
- § 1944 BGB Ausschlagungsfrist
- § 153 AO Berichtigung von Erklärungen
- § 108 AO Fristen und Termine
- § 180 AO Gesonderte Feststellung
- § 1967 BGB Erbenhaftung
- § 2014 BGB Dreimonatseinrede
- § 1953 BGB Wirkung der Ausschlagung
- BFH, Beschluss vom 17.12.2007, GrS 2/04 (Vererblichkeit des Verlustabzugs)
Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.