Ratgeber · Erbe, Immobilien und Prüfung · Stand 24.10.2026

Spekulationssteuer bei Immobilien: Zehnjahresfrist, Ausnahmen und Berechnung

Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der Gewinn einkommensteuerpflichtig (§ 23 EStG). Steuerfrei bleibt der Verkauf, wenn Sie die Immobilie zwischen Kauf und Verkauf ausschließlich selbst bewohnt haben oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor. Bei einem Gesamtgewinn unter 1.000 Euro im Jahr fällt ebenfalls nichts an.

Auf einen Blick
Spekulationsfrist10 Jahre
AusnahmeEigennutzung
Freigrenzeunter 1.000 Euro Gesamtgewinn pro Jahr
Steuersatzpersönlicher Einkommensteuersatz
FormularAnlage SO

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Was ist die Spekulationssteuer?

Der Begriff ist umgangssprachlich. Rechtlich handelt es sich um Einkommensteuer auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG). Sie fällt an, wenn zwischen der Anschaffung und der Veräußerung eines Grundstücks, einer Wohnung oder eines Hauses nicht mehr als zehn Jahre liegen. Gebäude und Außenanlagen sind eingeschlossen, soweit sie innerhalb dieser Frist errichtet, ausgebaut oder erweitert wurden.

Der Gewinn wird zu Ihren übrigen Einkünften gezählt und mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Eine eigene Pauschalsteuer gibt es nicht. Erklärt wird der Gewinn in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung.

Wann beginnt und endet die Zehnjahresfrist?

Die Frist läuft zwischen Anschaffung und Veräußerung. Maßgeblich sind in der Regel die Daten der notariellen Kaufverträge, nicht der Besitzübergang oder die Eintragung im Grundbuch. Zehn Jahre sind vollendet, wenn der Verkaufsvertrag mindestens zehn Jahre nach dem Kaufvertrag geschlossen wird. Planen Sie einen Puffer von einigen Tagen ein.

Bei einer Schenkung oder Erbschaft übernehmen Sie die Anschaffung des Vorbesitzers. Haben Ihre Eltern die Wohnung vor sechs Jahren gekauft und Sie erhalten sie, gilt die Frist von dem Zeitpunkt, an dem sie die Wohnung angeschafft haben. Der Erbfall selbst beginnt keine neue Frist.

Wann ist der Verkauf steuerfrei?

Nicht steuerpflichtig ist der Verkauf, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Die Frist von zehn Jahren ist abgelaufen.
  • Die Immobilie wurde zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
  • Die Immobilie wurde im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Hier genügt Eigennutzung im Veräußerungsjahr und in den zwei Jahren davor, auch wenn die Immobilie vorher vermietet war.
  • Der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres beträgt weniger als 1.000 Euro (Freigrenze).

Eigene Wohnzwecke liegen vor, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann auch die unentgeltliche Überlassung an Kinder, für die Sie Kindergeld oder einen Freibetrag erhalten, dazu zählen. Eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus, das Sie nur zeitweise nutzen, erfüllt die Voraussetzung meist nicht.

Wie berechnen Sie den Gewinn?

Gewinn oder Verlust ist der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie den Werbungskosten des Verkaufs (§ 23 Abs. 3 EStG). Die Anschaffungskosten mindern sich um die bereits geltend gemachte Abschreibung, wenn Sie die Immobilie vermietet hatten.

RechenschrittInhalt
VeräußerungspreisKaufpreis laut Verkaufsvertrag
minus AnschaffungskostenKaufpreis, Notar, Grunderwerbsteuer, Makler beim Kauf, nachträgliche Herstellungskosten
plus bereits abgesetzte AfAerhöht den Gewinn, weil sie die Anschaffungskosten mindert
minus Werbungskosten beim VerkaufMakler, Notar, Vorfälligkeitsentschädigung
Ergebnissteuerpflichtiger Gewinn, wenn mindestens 1.000 Euro

Die Freigrenze von 1.000 Euro ist kein Freibetrag: Liegt der Gesamtgewinn bei 1.000 Euro oder mehr, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Beispiel: Vermietete Wohnung nach acht Jahren verkauft

Beispiel: Sie haben im Mai 2018 eine Wohnung gekauft. Die Anschaffungskosten betragen inklusive Nebenkosten 250.000 Euro, davon 200.000 Euro auf das Gebäude. Sie vermieten sie und schreiben jährlich 2 Prozent ab, also 4.000 Euro. Im Juni 2026 verkaufen Sie für 340.000 Euro, der Makler kostet 10.000 Euro.

PositionBetrag
Veräußerungspreis340.000 Euro
Anschaffungskostenminus 250.000 Euro
Abgesetzte AfA (8 Jahre x 4.000 Euro)plus 32.000 Euro
Maklerkosten Verkaufminus 10.000 Euro
Steuerpflichtiger Gewinn112.000 Euro

Die Steuer richtet sich nach Ihrem persönlichen Satz auf diesen Gewinn zusätzlich zu Ihren übrigen Einkünften. Die AfA-Jahre sind vereinfacht angesetzt, im Einzelfall zählen die tatsächlichen Beträge laut Ihren Steuererklärungen.

Wie hoch ist die Steuer auf den Gewinn?

Der Gewinn erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen, es gibt keinen eigenen Steuersatz. Für 2026 gilt der Tarif des § 32a EStG:

Zu versteuerndes Einkommen 2026Steuer
bis 12.348 Euro0 Euro (Grundfreibetrag)
12.349 bis 17.799 Eurosteigender Satz nach Formel
17.800 bis 69.878 Eurosteigender Satz nach Formel
69.879 bis 277.825 Euro42 Prozent auf den übersteigenden Teil
ab 277.826 Euro45 Prozent auf den übersteigenden Teil

Bei zusammen veranlagten Ehegatten gilt das Zweifache der Steuer, die sich für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens ergibt (§ 32a Abs. 5 EStG). Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer können hinzukommen.

Beispiel: Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen beträgt 50.000 Euro, dazu kommt der Gewinn von 112.000 Euro aus dem Verkauf. Nach dem Tarif 2026 steigt die Einkommensteuer von rund 10.500 Euro auf rund 56.900 Euro. Auf den Gewinn entfallen damit rund 46.400 Euro, ohne Zuschläge. Das Beispiel ist vereinfacht, weil Sonderausgaben, Freibeträge und die Fünftelregelung nicht berücksichtigt sind.

Was gilt bei Verlusten?

Ein Verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft mindert nur Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres. Darüber hinaus wird er in das Vorjahr zurückgetragen oder in spätere Jahre vorgetragen (§ 23 Abs. 3 EStG in Verbindung mit § 10d EStG). Mit Gehalt, Mieteinnahmen oder Zinsen lässt sich der Verlust nicht verrechnen.

Welche Nachweise sollten Sie sammeln?

Das Finanzamt rechnet mit Ihren Angaben. Je vollständiger die Unterlagen, desto weniger Rückfragen entstehen.

  • Notarielle Kauf- und Verkaufsverträge mit Datum, denn sie bestimmen die Frist
  • Belege über Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Herstellungskosten, etwa für einen Anbau
  • Aufstellung der bisher abgesetzten AfA aus Ihren Anlagen V
  • Rechnungen von Makler und Notar zum Verkauf
  • Bei Eigennutzung Nachweise wie Meldebescheinigungen und Nebenkostenabrechnungen
  • Bei Erbschaft oder Schenkung die Unterlagen des Vorbesitzers zu Kaufdatum und Kosten

Wann lohnt sich ein Steuerberater?

Bei gemischter Nutzung, Erbschaft, Schenkung, Scheidung oder Verkauf von Teilen eines Grundstücks lohnt sich die Prüfung vor Vertragsabschluss. Ein Verkauf kurz vor Fristende kann viel Steuer sparen. Ein Steuerberater prüft Fristen und Berechnung für Ihren Fall. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich eine Immobilie halten, um keine Spekulationssteuer zu zahlen?

Zehn Jahre zwischen Kauf und Verkauf (§ 23 EStG). Bei Eigennutzung entfällt die Steuer auch vor Fristablauf.

Zahle ich bei Eigennutzung Spekulationssteuer?

Nein, wenn Sie die Immobilie zwischen Kauf und Verkauf ausschließlich selbst bewohnt haben oder im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Es gibt keinen festen Satz. Der Gewinn erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen und wird nach dem Einkommensteuertarif besteuert. 2026 liegt der Grenzsteuersatz zwischen 14 und 45 Prozent, ab 69.879 Euro beträgt er 42 Prozent (§ 32a EStG). Hinzu können Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen.

Gilt die Frist auch bei geerbten Immobilien?

Ja, es zählt die Anschaffung durch den Erblasser. Haben die Eltern vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist ein Verkauf steuerfrei.

Wie hoch ist die Freigrenze?

1.000 Euro Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften pro Jahr. Wird sie erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Quellen

Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.