Ratgeber · Steuerberater für Onlinehändler · Stand 26.10.2026
Steuerberater für Amazon FBA: Was Versand durch Amazon steuerlich auslöst
Bei Amazon FBA bleiben Sie Verkäufer, Amazon übernimmt Lagerung und Versand. Steuerlich löst das Lager in einem anderen EU-Staat dort in der Regel eine Umsatzsteuer-Registrierung aus, weil das Verbringen der Ware nach § 3 Absatz 1a UStG wie eine Lieferung gilt. Ein Steuerberater für FBA sollte daher Lagerländer, Amazon-Berichte und Einfuhr abbilden können.
Hauptratgeber zum Thema Steuerberater für Onlinehändler: Steuerberater für Onlinehändler: Worauf Sie bei der Kanzlei achten sollten
| Verbringen ins EU-Lager | gilt als Lieferung (§ 3 Absatz 1a UStG) |
|---|---|
| Meldung des Verbringens | Zusammenfassende Meldung bis zum 25. des Folgemonats |
| Schwelle für Fernverkäufe | 10.000 € netto EU-weit (§ 3c UStG) |
| Aufbewahrung Zollbelege | 10 Jahre (§ 147 AO) |
| Aufbewahrung Buchungsbelege | 8 Jahre (§ 147 AO) |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Was löst FBA steuerlich aus?
Mit Fulfillment durch Amazon lagern Sie Ihre Ware in Logistikzentren von Amazon. Rechtlich bleiben Sie Lieferer an Ihre Kunden, Amazon ist Logistikdienstleister. Daraus ergeben sich vier steuerliche Themen:
- Ort des Lagers: Liegt das Lager in einem anderen EU-Staat als Ihr Unternehmenssitz, gilt das Verbringen der Ware dorthin nach § 3 Absatz 1a UStG als Lieferung gegen Entgelt. Im Lagerland entsteht ein steuerpflichtiger Erwerb, der in der Regel eine Registrierung erfordert.
- Umsatzsteuer je Lieferland: Je nach Versandprogramm kann Amazon Ihre Bestände auf Lager in mehreren EU-Staaten verteilen. Welche Länder betroffen sind, sehen Sie in Ihrem Verkäuferkonto, und der Berater benötigt diese Information.
- Einfuhr: Wenn Sie Ware aus einem Drittland in ein Amazon-Lager einführen, fallen Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll an.
- Datenmenge: Amazon liefert Abrechnungs- und Transaktionsberichte, die in die Buchhaltung eingearbeitet werden müssen.
Welche dieser Punkte Sie betreffen, hängt vom Geschäftsmodell ab. Wer ausschließlich ein deutsches Lager nutzt und nur in Deutschland verkauft, hat deutlich weniger Aufwand als ein Händler mit Warenbestand in mehreren Ländern.
Umsatzsteuer-Registrierung im Lagerland: Was gilt?
Für das Verbringen gibt es keine Schwelle wie bei den Fernverkäufen. Sobald Ware zu Ihrem Unternehmen gehörend in einen anderen EU-Staat gebracht wird und dort verbleibt, ist der Vorgang steuerlich relevant. Zwei Seiten sind zu unterscheiden:
| Seite | Behandlung | Pflicht |
|---|---|---|
| Abgangsland (Deutschland) | Das Verbringen wird wie eine Lieferung behandelt, in der Regel als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, wenn die Voraussetzungen vorliegen | Angabe in der Umsatzsteuer-Voranmeldung, Meldung in der Zusammenfassenden Meldung mit der USt-IdNr. des Ziellandes (§ 18a UStG) |
| Lagerland | Innergemeinschaftlicher Erwerb der eigenen Ware, anschließend steuerpflichtige Inlandslieferungen an Kunden | Umsatzsteuer-Registrierung und Erklärungen nach dem örtlichen Recht |
Lieferungen aus dem Lager an Kunden im selben Land werden regelmäßig in der örtlichen Umsatzsteuererklärung gemeldet. Fernverkäufe in andere EU-Staaten können je nach Konstellation über das OSS-Verfahren laufen. Die Einordnung klärt Ihr Berater anhand der tatsächlichen Warenströme.
Fristen und Formen der Registrierung unterscheiden sich je Land. Eine deutsche Kanzlei arbeitet dafür häufig mit einem Partner im Lagerland zusammen. Lassen Sie sich die Zuständigkeit schriftlich bestätigen.
Amazon-Berichte in der Buchhaltung
Das Bankkonto zeigt nur die Auszahlungen von Amazon. Umsatz, Gebühren, Erstattungen und Werbekosten sind darin saldiert. Für eine korrekte Umsatzsteuer und einen richtigen Gewinn braucht die Kanzlei deshalb die Berichte aus dem Verkäuferkonto:
- Abrechnungsberichte: Sie weisen je Zeitraum Verkäufe, Gebühren und Auszahlungen aus.
- Transaktionsberichte: Sie zeigen die einzelnen Bestellungen mit Lieferland und Steuerbetrag und sind die Grundlage für die Zuordnung zu Ländern.
- Lagerberichte: Bestandsbewegungen, Umlagerungen und Verluste im Lager belegen das Verbringen.
Die Berichte sind Buchungsbelege und nach § 147 AO acht Jahre aufzubewahren. Speichern Sie sie vollständig und regelmäßig, weil die Verfügbarkeit im Konto begrenzt sein kann. Gebühren von Amazon werden häufig von einer Gesellschaft in einem anderen EU-Staat berechnet. Dann kann das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG gelten: Sie schulden die Umsatzsteuer und ziehen sie in der Regel zugleich als Vorsteuer ab. Das ist an der jeweiligen Gebührenrechnung zu prüfen.
Einfuhr in das FBA-Lager: Einfuhrumsatzsteuer und Zoll
Importieren Sie Ware direkt aus einem Drittland, treten Sie in der Regel als Importeur auf. Dann fällt bei der Einfuhr Einfuhrumsatzsteuer an. Sie ist unter den Voraussetzungen des § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar, sofern Sie die Ware für Ihr Unternehmen einführen und über den Zollbeleg verfügen. Liegt das Lager in einem anderen EU-Staat, entsteht die Einfuhrumsatzsteuer dort, und eine Registrierung vor Ort kann erforderlich sein.
Zollbelege sind nach § 147 AO zehn Jahre aufzubewahren. Klären Sie mit der Kanzlei vorab, wer die Zollanmeldung betreut, ob ein Spediteur beauftragt wird und wie die Einfuhrumsatzsteuer in der Buchhaltung erfasst wird. Ist Ihre Kanzlei in Zollfragen nicht erfahren, ist ein Berater mit Schwerpunkt Zoll oder ein Zolldienstleister die richtige Ergänzung.
Retouren, Verluste und Entschädigungen
Retouren mindern den Umsatz und die darauf entfallende Umsatzsteuer im Land der ursprünglichen Lieferung. Die Buchhaltung muss sie dem richtigen Land und Zeitraum zuordnen. Ware, die zurück in das Lager gelangt, bleibt Teil Ihres Bestands. Ware, die beschädigt oder verloren geht, erscheint in den Lagerberichten.
Erhalten Sie von Amazon eine Erstattung für verlorene oder beschädigte Ware, ist die steuerliche Behandlung vom Einzelfall abhängig. Lassen Sie sich diese Posten erklären, bevor sie als Umsatz verbucht werden.
Wann lohnt sich eine Kanzlei mit FBA-Erfahrung?
| Ihre Situation | Aufwand | Empfehlung für die Auswahl |
|---|---|---|
| Nur Lager in Deutschland, Verkäufe in Deutschland | gering, normale Buchführung | Kanzlei mit Erfahrung bei Marktplatzdaten reicht |
| Lager in Deutschland, Verkäufe in andere EU-Länder über 10.000 Euro | mittel, OSS-Meldungen | Kanzlei, die OSS selbst abwickelt |
| Lager in mehreren EU-Ländern | hoch, Registrierungen und Meldungen je Land | Kanzlei mit Auslandspartnern oder Erfahrung in der Mehrländer-Umsatzsteuer |
| Einfuhr aus Drittländern | hoch, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer | zusätzlich Zoll-Know-how |
Eine Spezialkanzlei ist kein Muss, aber ab dem Mehrländer-Lager oder der Einfuhr spart passende Erfahrung typischerweise Rückfragen und Fehler.
Woran erkenne ich einen passenden Steuerberater für Amazon-Händler?
Dieser Ratgeber nennt keine Kanzleien und bewertet keine. Prüfen können Sie die Zulassung im Steuerberaterverzeichnis und die Passung anhand dieser Kriterien.
Kriterien
- Die Kanzlei erklärt, wie sie Abrechnungs- und Transaktionsberichte importiert und je Land zuordnet.
- Sie benennt, wer Registrierungen und Meldungen im Lagerland übernimmt.
- Sie kennt den Unterschied zwischen Verbringen, Fernverkauf und Inlandslieferung.
- Sie klärt Einfuhrumsatzsteuer und Zollbelege im Angebot.
Fragen fürs Erstgespräch
- In welchen Ländern haben Sie schon Registrierungen für Händler betreut oder vermittelt?
- Wie ordnen Sie Amazon-Transaktionen den Ländern zu?
- Wer erstellt die Zusammenfassende Meldung für das Verbringen?
- Was kostet die Registrierung je Land, was die laufende Meldung?
- Wie gehen wir vor, wenn Amazon Bestände in ein neues Land verlagert?
Typische Honorarbasis
Die laufende Buchführung wird nach § 33 StBVV in Monatsgebühren abgerechnet, Sonderthemen nach Zeit mit 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV). Auslandsregistrierungen werden oft als Festpreis je Land und Meldezeitraum angeboten. Ein Festpreis muss in Textform vereinbart werden (§ 4 StBVV).
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Lassen Sie Ihre Konstellation von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.
Häufige Fragen
Brauche ich bei Amazon FBA eine Umsatzsteuer-Registrierung im Ausland?
Wenn Ihre Ware in einem Lager in einem anderen EU-Staat liegt, ist das Verbringen nach § 3 Absatz 1a UStG einer Lieferung gleichgestellt, und im Lagerland ist regelmäßig eine Registrierung nötig. Prüfen Sie, in welchen Ländern Amazon Ihre Bestände lagert.
Wie verbuche ich Amazon-Auszahlungen?
Nicht nach Kontoauszug, sondern anhand der Abrechnungs- und Transaktionsberichte. Umsatz, Gebühren und Erstattungen werden getrennt gebucht, die Auszahlung gleicht nur das Konto ab.
Muss ich das Verbringen in die Zusammenfassende Meldung eintragen?
Ja, bei Verbringungen eigener Waren wird die USt-IdNr. im Zielland mit der Summe gemeldet (§ 18a UStG). Die Frist ist der 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums.
Ist die Einfuhrumsatzsteuer bei FBA abziehbar?
Unter den Voraussetzungen des § 15 UStG kann entrichtete Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie die Ware für Ihr Unternehmen einführen und die Belege vorhalten.
Wie lange muss ich Amazon-Berichte aufbewahren?
Als Buchungsbelege acht Jahre nach § 147 AO. Zollbelege sind zehn Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres der Erstellung.
Kann mein bisheriger Steuerberater FBA betreuen?
Das hängt von Erfahrung und Kapazität ab. Fragen Sie nach Lagerländern, Berichten und Meldungen und klären Sie, ob Auslandspartner eingebunden werden.
Quellen
- UStG § 3 Lieferung und Verbringen
- UStG § 3c Fernverkäufe
- UStG § 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner
- UStG § 15 Vorsteuerabzug
- UStG § 18a Zusammenfassende Meldung
- AO § 147 Aufbewahrung
- StBVV § 33 Buchführung
- StBVV § 13 Zeitgebühr
- StBVV § 4 Vergütungsvereinbarung
- Steuerberaterverzeichnis der Steuerberaterkammern
Zuletzt geprüft am 26.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.