Ratgeber · Steuerberater für Onlinehändler · Stand 26.10.2026
Etsy und eBay: Wann Verkaufen zum Gewerbe wird und wie Sie Einnahmen versteuern
Ob Ihr Verkauf auf Etsy oder eBay ein Gewerbe ist, hängt nicht von einer festen Umsatzgrenze ab, sondern davon, ob Sie nachhaltig, mit Gewinnabsicht und am Markt auftreten. Gebrauchte Gegenstände des täglichen Gebrauchs bleiben steuerfrei. Wer regelmäßig verkauft, muss ein Gewerbe anzeigen, Einnahmen erklären und prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung gilt.
Hauptratgeber zum Thema Steuerberater für Onlinehändler: Steuerberater für Onlinehändler: Worauf Sie bei der Kanzlei achten sollten
| Gewerbe | nachhaltig, mit Gewinnabsicht, am allgemeinen Markt (§ 15 Absatz 2 EStG) |
|---|---|
| Privatverkauf Freigrenze | unter 1.000 € Gewinn im Jahr (§ 23 EStG) |
| Kleinunternehmer | 25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr (§ 19 UStG) |
| Gewerbesteuer-Freibetrag | 24.500 € (§ 11 GewStG) |
| Grundfreibetrag 2026 | 12.348 € (§ 32a EStG) |
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Wann wird der Verkauf auf Etsy oder eBay zum Gewerbe?
Das Gesetz kennt keine feste Grenze wie eine Mindestzahl an Verkäufen oder einen Mindestumsatz. Ein Gewerbebetrieb liegt nach § 15 Absatz 2 EStG vor, wenn eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnabsicht ausgeübt wird und Sie sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligen. Umsatzsteuerlich ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig und nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen ausübt (§ 2 Absatz 1 UStG).
Ob das zutrifft, beurteilen Finanzamt und Gemeinde nach dem Gesamtbild. Auf ein Gewerbe deuten unter anderem hin:
- Sie kaufen Ware gezielt ein, um sie weiterzuverkaufen, oder fertigen Produkte in Serie,
- Sie bieten regelmäßig und über längere Zeit an,
- Sie verkaufen ähnliche Artikel in größerer Zahl, mit eigenem Shop oder Markenauftritt,
- Sie wiederholen Verkäufe mit Gewinnabsicht und treten wie ein Händler auf, etwa mit Werbung und Versandorganisation.
Handarbeiten auf Etsy sind nicht automatisch ein Hobby. Wer sie regelmäßig verkauft und Gewinn erzielen will, übt in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit aus. Bei Zweifeln ist der Rat des Finanzamts oder eines Steuerberaters sinnvoll, bevor Sie zahlreiche Artikel einstellen.
Privatverkauf: Was steuerfrei bleibt
Wer gelegentlich eigene gebrauchte Sachen verkauft, ist kein Gewerbetreibender. Auch dann kann ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen (§ 23 EStG). Die wichtigsten Regeln:
| Fall | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Gegenstände des täglichen Gebrauchs, zum Beispiel Kleidung, Möbel, Elektronik für den Eigenbedarf | Gewinn aus dem Verkauf ist ausgenommen |
| Andere Gegenstände, zum Beispiel Sammlerstücke, Schmuck, Kunst, die innerhalb von höchstens einem Jahr nach dem Kauf verkauft werden | Gewinn ist steuerpflichtig, wenn er insgesamt im Jahr 1.000 Euro oder mehr beträgt |
| Dieselben Gegenstände, Verkauf nach mehr als einem Jahr | in der Regel steuerfrei |
| Gegenstände, die Einkünfte erzielt haben, zum Beispiel vermietete Gegenstände | Frist verlängert sich auf zehn Jahre |
Die Grenze von 1.000 Euro ist eine Freigrenze: Liegt der Gewinn darunter, bleibt er steuerfrei, liegt er darüber, ist er in voller Höhe zu versteuern. Maßgeblich ist der Gewinn, also Verkaufserlös abzüglich Anschaffungskosten und Verkaufskosten, nicht der Erlös.
Kleinunternehmer auf Marktplätzen
Als Gewerbetreibender können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Nach § 19 UStG gilt sie, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt. Sie weisen dann keine Umsatzsteuer aus und können keine Vorsteuer abziehen. Die Rechnung enthält einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.
Wer die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschreitet, ist ab dem Umsatz, der sie überschreitet, regelbesteuert. Wer den Verzicht auf die Regelung erklärt, ist mindestens fünf Kalenderjahre daran gebunden. Auf Marktplätzen sehen Kunden häufig die Preise brutto. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Preise bei Regelbesteuerung noch tragen, bevor Sie die Umsatzgrenze erreichen.
Beim Verkauf in andere EU-Länder gelten Zusatzregeln. Lassen Sie diese vor dem ersten Auslandsverkauf von einem Berater prüfen.
Einnahmen versteuern: Gewinn, Gebühren, Belege
Als Gewerbetreibender ermitteln Sie den Gewinn in der Regel per Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Absatz 3 EStG): Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Zu beachten ist:
- Einnahmen: Maßgeblich ist der Verkaufspreis inklusive Versandkosten, die Sie vom Kunden erhalten, nicht der Auszahlungsbetrag nach Abzug von Gebühren.
- Ausgaben: Material, Verpackung, Versand, Plattformgebühren, Werbung und Teile der Arbeitsmittel. Die Gebühren erhalten Sie monatlich in Rechnungen der Plattformen oder Zahlungsdienste. Speichern Sie sie vollständig.
- Zeitpunkt: Einnahmen und Ausgaben zählen im Jahr des Zuflusses oder Abflusses.
- Einkommensteuer: Steuer fällt erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Für 2026 beträgt er 12.348 Euro.
- Aufzeichnung: Rechnungen, Abrechnungen, Versandbelege und Kontoauszüge sind nach § 147 AO aufzubewahren, Buchungsbelege acht Jahre.
Wenn Plattformgebühren von Gesellschaften in anderen EU-Staaten ohne Umsatzsteuer berechnet werden, kann bei Regelbesteuerung das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG zu beachten sein. Prüfen Sie die jeweilige Rechnung.
Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer und Meldungen der Plattform
Wer gewerblich verkauft, zeigt das Gewerbe bei der Gemeinde an (§ 14 GewO) und übermittelt dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 AO). Die Gewerbesteuer betrifft Sie erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro, weil Einzelunternehmer diesen Freibetrag haben (§ 11 GewStG).
Die Plattformen melden Ihre Verkäufe außerdem nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz an das Bundeszentralamt für Steuern, sobald bestimmte Schwellen erreicht sind. Das Finanzamt kann diese Daten mit Ihrer Steuererklärung abgleichen. Der gesonderte Ratgeber zur DAC7-Meldung erklärt die Schwellen im Detail. Prüfen Sie jedes Jahr, ob Ihre Einnahmen in der Erklärung vollständig sind.
Beispiel: Selbstgemachter Schmuck auf Etsy
Beispiel (vereinfacht): Eine Verkäuferin fertigt Schmuck und verkauft ihn im Jahr 2026 auf Etsy für insgesamt 18.000 Euro. Material, Verpackung, Versand und Gebühren betragen 7.500 Euro.
- Status: Wegen der regelmäßigen Serienfertigung und Gewinnabsicht liegt in der Regel ein Gewerbe vor, das sie anzeigen muss.
- Gewinn: 18.000 Euro minus 7.500 Euro ergibt 10.500 Euro vor weiteren Abzügen.
- Umsatzsteuer: Bei Gesamtumsatz bis 25.000 Euro im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr kann sie Kleinunternehmerin sein.
- Gewerbesteuer: Der Gewerbeertrag liegt unter 24.500 Euro, daher fällt in der Regel keine Gewerbesteuer an.
- Einkommensteuer: Sie hängt vom gesamten Einkommen ab, nicht nur vom Gewinn.
Woran erkenne ich einen passenden Steuerberater für Marktplatzverkäufer?
Dieser Ratgeber nennt keine Kanzleien und bewertet keine. Zulassung und Passung lassen sich so prüfen:
Kriterien
- Die Kanzlei kennt die Abgrenzung zwischen privatem Verkauf und Gewerbe und erklärt sie verständlich.
- Sie bietet einfache Pakete für kleine Händler an, zum Beispiel einen Festpreis für Einnahmenüberschussrechnung und Steuererklärung.
- Sie erläutert, wie Plattform- und Zahlungsdienstdaten in die Buchhaltung kommen.
- Sie ist im Steuerberaterverzeichnis der Steuerberaterkammern eingetragen.
Fragen fürs Erstgespräch
- Ist mein Verkauf Gewerbe oder privat, und woran machen Sie das fest?
- Soll ich die Kleinunternehmerregelung nutzen?
- Was kostet die Einnahmenüberschussrechnung samt Steuererklärung als Festpreis?
- Wie liefere ich Belege und Plattformdaten am einfachsten an?
Typische Honorarbasis
Für kleine Gewerbe sind Einnahmenüberschussrechnung nach § 25 StBVV, Steuererklärungen nach § 24 StBVV, Zeitgebühren von 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV) und Festpreise in Textform (§ 4 StBVV) üblich. Die Erstberatungsgebühr von höchstens 190 Euro netto (§ 21 StBVV) gilt nur, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, also nicht bei Beratung zu einem bereits ausgeübten Gewerbe.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Wenden Sie sich für Ihre Situation an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Verkäufen auf eBay bin ich gewerblich?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Entscheidend ist das Gesamtbild: Nachhaltigkeit, Gewinnabsicht und Marktauftritt (§ 15 Absatz 2 EStG). Wer regelmäßig und planmäßig verkauft, ist in der Regel gewerblich tätig.
Muss ich private Verkäufe auf eBay versteuern?
Gebrauchte Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind ausgenommen. Bei anderen Gegenständen kann ein Gewinn steuerpflichtig sein, wenn Sie sie innerhalb eines Jahres verkaufen und der Jahresgewinn 1.000 Euro oder mehr beträgt (§ 23 EStG).
Kann ich auf Etsy Kleinunternehmer sein?
Ja, wenn der Vorjahresumsatz höchstens 25.000 Euro und der Umsatz im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt (§ 19 UStG).
Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich auf Etsy verkaufe?
Bei nachhaltiger Tätigkeit mit Gewinnabsicht ja, nach § 14 GewO bei der Gemeinde. Zusätzlich meldet das Finanzamt Sie über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
12.348 Euro. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an (§ 32a EStG).
Wissen die Finanzämter von meinen Verkäufen auf Plattformen?
Plattformen melden Verkäufe nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz an das Bundeszentralamt für Steuern, sobald bestimmte Schwellen erreicht sind. Machen Sie in Ihrer Steuererklärung vollständige Angaben.
Quellen
- EStG § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- EStG § 23 Private Veräußerungsgeschäfte
- EStG § 4 Gewinnbegriff, Einnahmenüberschussrechnung
- EStG § 32a Einkommensteuertarif
- UStG § 2 Unternehmer, Unternehmen
- UStG § 19 Kleinunternehmer
- UStG § 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner
- GewStG § 11 Steuermessbetrag
- GewO § 14 Anzeigepflicht
- AO § 138 Anzeigen
- AO § 147 Aufbewahrung
- PStTG Plattformen-Steuertransparenzgesetz
- StBVV § 24 Steuererklärungen
- StBVV § 25 Einnahmenüberschussrechnung
- StBVV § 21 Rat, Auskunft, Erstberatung
- StBVV § 13 Zeitgebühr
- StBVV § 4 Vergütungsvereinbarung
- Steuerberaterverzeichnis der Steuerberaterkammern
Zuletzt geprüft am 26.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.