Ratgeber · Selbstständige und GmbH · Stand 24.10.2026

Betriebsausgaben absetzbar: Liste, Grenzen und Belegpflichten

Absetzbar sind alle Ausgaben, die durch Ihren Betrieb veranlasst sind. Das Gesetz begrenzt einzelne Posten: Bewirtung zu 70 Prozent, Geschenke an Geschäftspartner nur bis 50 Euro im Jahr je Empfänger, Arbeitszimmer als Pauschale von 1.260 Euro. Ohne ordnungsgemäßen Beleg erkennt das Finanzamt die Ausgaben nicht an.

Auf einen Blick
Bewirtung Geschäftsfreunde70 % abziehbar
Geschenkebis 50 Euro je Empfänger und Jahr
Arbeitszimmer-Pauschale1.260 Euro oder 6 Euro je Homeoffice-Tag
Geringwertige WirtschaftsgüterSofortabzug bis 800 Euro netto
Aufbewahrung Buchungsbelege8 Jahre

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Was zählt als Betriebsausgabe?

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu zählen Miete, Material, Software, Fachliteratur, Versicherungen für den Betrieb, Werbung, Fortbildung, Steuerberatungskosten für die Gewinnermittlung und Reisekosten. Rein private Ausgaben gehören nicht dazu. Bei gemischten Ausgaben wie Telefon oder Internet ist ein betrieblicher Anteil absetzbar, den Sie sachgerecht schätzen oder nachweisen.

Kranken- und Pflegeversicherung für sich selbst zählen nicht zu den Betriebsausgaben, sondern sind als Sonderausgaben abziehbar. Die Einkommensteuer selbst und die Gewerbesteuer sind ebenfalls keine Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5b EStG).

Absetzbar mit Grenzen: Bewirtung, Geschenke, Fahrzeug und Homeoffice

PostenRegelGrundlage
Bewirtung von Geschäftsfreunden70 % der angemessenen Kosten, wenn Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass und Höhe nachgewiesen sind§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG
Geschenke an Nicht-Arbeitnehmernur bis 50 Euro im Jahr je Empfänger§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG
ArbeitszimmerJahrespauschale 1.260 Euro oder tatsächliche Kosten, wenn es der Mittelpunkt der Tätigkeit ist§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG
Homeoffice-Tag6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG
Betriebliches Fahrzeug, private Nutzung1 Prozent des Listenpreises im Monat oder Fahrtenbuch, bei mehr als 50 % betrieblicher Nutzung§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Geringwertige WirtschaftsgüterSofortabzug bis 800 Euro netto§ 6 Abs. 2 EStG
Verpflegungsmehraufwand auf Geschäftsreisen14 Euro bei mehr als 8 Stunden, 28 Euro bei 24 Stunden§ 9 Abs. 4a EStG

Geschenke über der Grenze sind insgesamt nicht abziehbar, nicht nur der übersteigende Teil. Die Empfänger sollten Sie einzeln aufzeichnen.

Fahrtkosten und Dienstwagen richtig ansetzen

Fahrten zu Kunden und zu Terminen sind Betriebsausgaben in tatsächlicher Höhe. Für den Weg zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist der Abzug dagegen auf die Entfernungspauschale begrenzt (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Sie beträgt nach dem aktuellen Gesetzestext 0,38 Euro je Entfernungskilometer vom ersten Kilometer an. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung.

Gehört der Pkw zum Betriebsvermögen und wird er zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt, ist die Privatnutzung pro Monat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises bei Erstzulassung anzusetzen, alternativ mit der Fahrtenbuchmethode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Beispielrechnung, keine Steuerberatung:

AngabeRechnungErgebnis
Listenpreis inklusive UmsatzsteuerAnnahme45.000 Euro
Privatanteil je Monat45.000 mal 1 %450 Euro
Privatanteil je Jahr450 mal 125.400 Euro

Der Betrag erhöht Ihren Gewinn, die Pkw-Kosten mindern ihn. Bei geringer Privatnutzung und hohen Kosten kann ein Fahrtenbuch günstiger sein, bei einem teuren, selten privat genutzten Fahrzeug oft nicht. Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge haben eigene Regeln für den Listenpreis. Vergleichen Sie beide Methoden mit Ihren Zahlen, bevor Sie sich entscheiden.

Umsatzsteuer und Betriebsausgaben: Netto oder brutto absetzen?

Bei Regelbesteuerung ist die Vorsteuer kein Teil der Anschaffungskosten (§ 9b Abs. 1 EStG). Sie setzen die Ausgabe netto an und ziehen die Vorsteuer separat in der Umsatzsteuer ab, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Kleinunternehmer haben keinen Vorsteuerabzug und setzen den Bruttobetrag an.

Beispiel: Laptop für 1.190 Euro bruttoRegelbesteuerungKleinunternehmer
Betriebsausgabe1.000 Euro netto1.190 Euro brutto
Vorsteuerabzug190 Eurokeiner
Sofortabzug nach § 6 Abs. 2 EStG (Grenze 800 Euro)nein, 1.000 Euro netto übersteigen die Grenze, Abschreibung nötignein, 1.190 Euro übersteigen die Grenze, Abschreibung nötig

Die Grenze von 800 Euro bezieht sich auf den Betrag ohne abziehbare Vorsteuer. Wer keinen Vorsteuerabzug hat, rechnet mit dem Bruttobetrag. Eine Anschaffung für 900 Euro brutto kann deshalb bei Regelbesteuerung (757 Euro netto) sofort abziehbar sein, bei einem Kleinunternehmer nicht.

Nicht abziehbar: Diese Ausgaben erkennt das Finanzamt nicht an

  • Geschenke an Geschäftspartner über 50 Euro im Jahr je Empfänger
  • 30 Prozent der Bewirtungskosten
  • Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder (§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG)
  • Aufwendungen für Gästehäuser außerhalb des Betriebsorts, Jagd, Fischerei und Jachten
  • unangemessene Aufwendungen für die Lebensführung (§ 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG)
  • Gewerbesteuer und Einkommensteuer
  • Arbeitszimmer ohne Mittelpunkt der Tätigkeit, soweit keine Pauschale in Anspruch genommen wird

Verwarnungsgelder für Parkverstöße während einer Geschäftsreise sind ebenfalls nicht abziehbar, auch wenn der Anlass betrieblich war (§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG).

Belegpflichten: Was Sie vorlegen müssen

Betriebsausgaben müssen Sie durch Belege nachweisen. Für den Vorsteuerabzug brauchen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung. Bis 250 Euro brutto genügt eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV mit Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Art der Leistung, Betrag und Steuersatz.

  • Bewirtung: Die Rechnung des Lokals muss die Leistung konkret beschreiben, „Speisen und Getränke“ genügt nicht. Auf dem Beleg oder dazu vermerken Sie Anlass und Teilnehmer. Die Rechnung muss maschinell erstellt und elektronisch aufgezeichnet sein, bei Kassensystemen zusätzlich mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung. Handschriftliche Belege erkennt die Finanzverwaltung nicht an. Die Details regelt das BMF-Schreiben vom 19. November 2025.
  • Geschenke: Empfänger und Wert getrennt aufzeichnen.
  • Fahrten: Fahrtenbuch oder sorgfältige Aufzeichnungen.
  • Aufbewahrung: Buchungsbelege acht Jahre (§ 147 AO).

Häufige Fehler und Tipps

  • Private und betriebliche Zahlungen über dasselbe Konto mischen
  • Belege nur als Foto ohne gesicherte Ablage speichern
  • Bewirtungsbelege ohne Teilnehmerliste einreichen
  • Geschenke nicht je Empfänger zusammenrechnen
  • Größere Anschaffungen sofort abziehen, statt abzuschreiben

Tipp: Planen Sie Anschaffungen mit Blick auf den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) und die degressive Abschreibung bis 30 Prozent für bewegliche Güter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden (§ 7 Abs. 2 EStG).

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen ist nach dem Steuerberatungsgesetz Steuerberatern und weiteren zugelassenen Stellen vorbehalten. Für Ihre persönliche Situation klären Sie die Details mit einem Steuerberater.

Häufige Fragen

Welche Betriebsausgaben kann ich als Selbstständiger absetzen?

Alle Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind, etwa Miete, Material, Software, Fortbildung und Versicherungen. Für Bewirtung, Geschenke, Arbeitszimmer und Fahrzeuge gelten gesetzliche Grenzen.

Wie viel der Bewirtungskosten kann ich absetzen?

70 Prozent der angemessenen Kosten, sofern Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass und Betrag nachgewiesen sind (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG).

Bis zu welchem Betrag sind Geschenke absetzbar?

Bis zu 50 Euro je Empfänger und Jahr. Bei Überschreitung ist das Geschenk insgesamt nicht abziehbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).

Kann ich das Arbeitszimmer absetzen?

Ja, mit der Jahrespauschale von 1.260 Euro oder, wenn es der Mittelpunkt der Tätigkeit ist, mit den tatsächlichen Kosten. Alternativ gibt es 6 Euro je Homeoffice-Tag, höchstens 1.260 Euro.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

Buchungsbelege acht Jahre, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre (§ 147 AO).

Kann ich Fahrten zum Kunden und zur Arbeit absetzen?

Fahrten zu Kunden sind Betriebsausgaben in tatsächlicher Höhe. Für den Weg von der Wohnung zur Betriebsstätte gilt die Entfernungspauschale, derzeit 0,38 Euro je Entfernungskilometer (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG in Verbindung mit § 9 EStG). Fahrten zwischen mehreren Kunden zählen nicht zum Arbeitsweg.

Quellen

Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.