Ratgeber · Steuererklärung für Privatpersonen · Stand 25.10.2026

Einspruch gegen den Steuerbescheid: Frist, Form, Ablauf und Kosten

Gegen einen Steuerbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen (§ 355 AO). Das geht schriftlich, elektronisch über ELSTER oder zur Niederschrift beim Finanzamt. Der Einspruch kostet beim Finanzamt keine Gebühr. Er hemmt die Zahlungspflicht allerdings nicht, dafür müssen Sie die Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Auf einen Blick
Einspruchsfrist1 Monat ab Bekanntgabe
Bekanntgabe per Postam 4. Tag nach Aufgabe
Gebühr beim Finanzamtkeine
WiedereinsetzungAntrag binnen 1 Monat
Klage nach Einspruchsentscheidung1 Monat

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?

Die Frist beträgt einen Monat und beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 AO). Bei einem Bescheid, der per Post verschickt wird, gilt er am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO). Ist der Bescheid später oder gar nicht zugegangen, muss die Behörde den Zugang im Zweifel nachweisen. Bei Bereitstellung zum Abruf, etwa in ELSTER, gilt der Bescheid am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben (§ 122a Abs. 4 AO).

Beispiel (fiktiv). Der Bescheid trägt das Datum Montag, 12. Oktober 2026, und wird an diesem Tag zur Post gegeben. Er gilt am Freitag, 16. Oktober 2026 als bekannt gegeben. Die Frist endet am Montag, 16. November 2026. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).

Die Frist ist streng. Wer sie unverschuldet versäumt, kann innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses Wiedereinsetzung beantragen und muss den Einspruch dabei nachholen (§ 110 AO). Nach einem Jahr ist das grundsätzlich ausgeschlossen.

Wie lege ich Einspruch ein?

Der Einspruch kann schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift erklärt werden (§ 357 AO). Er muss erkennen lassen, wer ihn einlegt und gegen welchen Bescheid er sich richtet. Eine falsche Bezeichnung schadet nicht. Eine Begründung ist nicht Voraussetzung für die Fristwahrung, sollte aber nachgereicht werden. Reichen Sie ihn bei dem Finanzamt ein, das den Bescheid erlassen hat.

  1. Bescheid prüfen: Welche Positionen weichen von Ihrer Erklärung ab?
  2. Einspruch fristgerecht senden: ELSTER (Formular „Einspruch“), Brief oder persönlich.
  3. Angaben machen: Steuernummer, Bescheiddatum, Steuerart und Jahr, angefochtene Positionen.
  4. Begründen und Belege nachreichen.
  5. Eingangsbestätigung aufbewahren und Antwort abwarten.

Formulierungsbeispiel (allgemein): „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2025 vom 12.10.2026, Steuernummer …, ein. Ich beantrage, die Werbungskosten in der Anlage N um die nicht berücksichtigten Fahrtkosten zu erhöhen. Die Begründung und die Belege reiche ich nach.“ Passen Sie den Text an Ihren Fall an.

Was kostet der Einspruch?

Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist gebührenfrei. Kosten entstehen, wenn Sie einen Steuerberater beauftragen. Seine Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung, die für Rechtsbehelfsverfahren sinngemäß die Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes anwendet (§ 40 StBVV). Die Höhe hängt vom Streitwert, also vom strittigen Steuerbetrag, und vom Aufwand ab. Lassen Sie sich vorab ein Angebot nennen.

OptionKosten
Selbst einlegenkeine Gebühr, ggf. Porto
Steuerberaternach StBVV, abhängig vom Streitwert
Lohnsteuerhilfevereinmeist im Mitgliedsbeitrag enthalten, im Rahmen der Beratungsbefugnis

Muss ich trotz Einspruch zahlen?

Ja. Ein Einspruch hemmt die Vollziehung des Bescheids nicht (§ 361 AO). Eine Nachzahlung bleibt zum Fälligkeitstermin zu zahlen. Auf Antrag kann das Finanzamt die Vollziehung ganz oder teilweise aussetzen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen oder die Vollziehung eine unbillige Härte wäre. Bleibt der Einspruch später erfolglos, werden für den ausgesetzten Betrag Aussetzungszinsen fällig (§ 237 AO, 0,5 Prozent pro Monat nach § 238 Abs. 1 AO).

Einspruch oder Änderungsantrag: Was passt?

Nicht jeder Fehler braucht ein förmliches Einspruchsverfahren. Das Gesetz kennt mehrere Wege, die sich in Frist und Wirkung unterscheiden.

WegVoraussetzungFrist
EinspruchSie sind mit dem Bescheid nicht einverstanden1 Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO)
Antrag auf ÄnderungBescheid ist nicht vorläufig und trägt keinen Vorbehalt der Nachprüfung; das Finanzamt entspricht dem AntragAntrag innerhalb der Einspruchsfrist (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO)
Änderungsantrag bei VorbehaltBescheid trägt den Vermerk nach § 164 AOJederzeit, solange der Vorbehalt besteht (§ 164 Abs. 2 AO)

Der Einspruch sichert Ihre Rechte am besten, weil er das Verfahren offen hält und bis zur Entscheidung nicht bestandskräftig werden lässt. Ein bloßer Änderungsantrag stellt keine Entscheidung sicher. Prüfen Sie daher vor allem bei hohen Beträgen, ob Sie lieber den förmlichen Weg wählen.

Wie beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung?

Das Finanzamt kann die Vollziehung des Bescheids auf Antrag ganz oder teilweise aussetzen (§ 361 Abs. 2 AO). Das geschieht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen oder die Vollziehung für Sie eine unbillige Härte bedeutet, die nicht durch überwiegende öffentliche Interessen geboten ist. Bei Steuerbescheiden bezieht sich die Aussetzung auf die festgesetzte Steuer nach Abzug der Abzugsbeträge, der anzurechnenden Körperschaftsteuer und der festgesetzten Vorauszahlungen. Das Finanzamt kann die Aussetzung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

  1. Antrag zusammen mit dem Einspruch oder kurz danach stellen.
  2. Strittigen Betrag und den Grund für die ernstlichen Zweifel oder die Härte nennen.
  3. Nicht strittige Beträge fristgerecht zahlen.
  4. Bei Ablehnung die weitere Vorgehensweise mit einem Steuerberater klären.

Checkliste vor dem Absenden des Einspruchs

  • Bescheiddatum, Steuernummer, Steuerart und Jahr stehen im Schreiben.
  • Die angegriffenen Positionen sind genau benannt.
  • Der Zugang ist nachweisbar: ELSTER-Protokoll, Einwurfbeleg oder Eingangsbestätigung.
  • Die Begründung nennt die fehlenden oder falsch berücksichtigten Beträge.
  • Belege liegen als Kopie bei oder werden ausdrücklich nachgereicht.
  • Ein Hinweis, ob die Aussetzung der Vollziehung beantragt wird, ist enthalten.
  • Die Zahlungsfrist für den Rest des Bescheids ist im Kalender notiert.

Was passiert nach dem Einspruch?

Das Finanzamt prüft den gesamten Fall erneut (§ 367 Abs. 2 AO). Es hilft ab, wenn der Einspruch berechtigt ist, sonst erlässt es eine Einspruchsentscheidung. Wichtig: Das Finanzamt darf den Bescheid auch zu Ihrem Nachteil ändern, wenn es Sie vorher mit Begründung darauf hingewiesen und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Sie können den Einspruch dann zurücknehmen.

  • Abhilfe: Das Finanzamt ändert den Bescheid, Sie erhalten einen neuen Bescheid.
  • Einspruchsentscheidung: Wird der Einspruch zurückgewiesen, bleibt der Weg zum Finanzgericht. Die Klage muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung erhoben werden.
  • Ruhen des Verfahrens: Ist zur Rechtsfrage ein Musterverfahren anhängig, kann der Einspruch bis zu dessen Ende ruhen.

Alternativ gibt es innerhalb der Einspruchsfrist einen einfachen Änderungsantrag (§ 172 AO), mit dem Sie eine Korrektur beantragen, ohne ein förmliches Verfahren in Gang zu setzen. Welcher Weg im Einzelfall geeignet ist, klären Sie mit einem Steuerberater. Dieser Ratgeber ersetzt keine Einzelfallberatung.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid?

Einen Monat ab Bekanntgabe. Ein Bescheid per Post gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 355 AO, § 122 Abs. 2 AO).

Muss ich den Einspruch begründen?

Für die Fristwahrung nicht. Der Einspruch soll aber den angefochtenen Bescheid, den Umfang der Anfechtung und die Gründe angeben. Eine Begründung kann nachgereicht werden.

Was kostet ein Einspruch gegen den Steuerbescheid?

Das Verfahren beim Finanzamt ist gebührenfrei. Ein Steuerberater rechnet nach der StBVV ab, abhängig vom Streitwert.

Kann ich per ELSTER Einspruch einlegen?

Ja. Der Einspruch kann elektronisch eingelegt werden (§ 357 AO). In ELSTER gibt es dafür ein eigenes Formular.

Kann sich meine Steuer durch den Einspruch erhöhen?

Ja, in Ausnahmefällen. Das Finanzamt darf den Bescheid zu Ihrem Nachteil ändern, wenn es zuvor mit Begründung darauf hingewiesen und Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (§ 367 Abs. 2 AO).

Was tun, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist?

Bei unverschuldeter Versäumung können Sie binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses Wiedereinsetzung beantragen (§ 110 AO). Sonst bleibt nur eine Änderung in engen Grenzen, etwa bei Rechenfehlern.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.