Ratgeber · Steuererklärung für Privatpersonen · Stand 25.10.2026

Steuererklärung für Rentner: Wann Abgabepflicht besteht

Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte insgesamt den Grundfreibetrag übersteigen (2026: 12.348 Euro, 2025: 12.096 Euro) oder das Finanzamt sie dazu auffordert. Von der gesetzlichen Rente ist nur der Besteuerungsanteil steuerpflichtig, bei Rentenbeginn 2026 sind das 84 Prozent. Wer nur eine kleine Rente bezieht, bleibt oft steuerfrei und muss nichts abgeben.

Auf einen Blick
Grundfreibetrag 202612.348 Euro
Grundfreibetrag 202512.096 Euro
Besteuerungsanteil Rentenbeginn 202684 Prozent
Ehepaare 2026 (doppelt)24.696 Euro
Werbungskosten-Pauschbetrag Rente102 Euro

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Die Abgabepflicht für Personen ohne Lohn mit Steuerabzug ergibt sich aus § 56 EStDV: Liegt der Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag, muss eine Erklärung abgegeben werden. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren gilt der doppelte Grundfreibetrag. Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist nicht gleich der Bruttorente: Er entsteht aus dem steuerpflichtigen Teil der Rente plus weiteren Einkünften, abzüglich Werbungskosten.

VeranlagungGrundfreibetrag Steuerjahr 2025Grundfreibetrag Steuerjahr 2026
Alleinstehend12.096 Euro12.348 Euro
Zusammenveranlagt (Ehepaar)24.192 Euro24.696 Euro

Unabhängig davon besteht Abgabepflicht, wenn das Finanzamt zur Abgabe auffordert. Das geschieht häufig, wenn die Rentenversicherung steuerpflichtige Rentenbezüge gemeldet hat und die Lage unklar ist. Außerdem ist eine Erklärung nötig, wenn weitere Einkünfte hinzukommen, die der Steuerabzug nicht erfasst, zum Beispiel Mieteinnahmen, Kapitalerträge ohne Abgeltung oder Einkünfte aus einem Nebenjob.

Wie viel der Rente ist steuerpflichtig?

Seit dem Wachstumschancengesetz steigt der Besteuerungsanteil der Basisrente nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr. Er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (§ 22 Nr. 1 EStG). Der übrige Teil ist der steuerfreie Rentenfreibetrag, der im zweiten Rentenjahr als fester Eurobetrag festgeschrieben wird. Spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.

RentenbeginnBesteuerungsanteilSteuerfreier Anteil
202282 %18 %
202382,5 %17,5 %
202483 %17 %
202583,5 %16,5 %
202684 %16 %
202784,5 %15,5 %

Von den steuerpflichtigen Rentenbezügen können Sie einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro abziehen (§ 9a EStG). Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie weitere Sonderausgaben mindern erst das zu versteuernde Einkommen, nicht den Gesamtbetrag der Einkünfte, der für die Abgabepflicht maßgeblich ist. Deshalb kann Steuerfreiheit trotz Abgabepflicht bestehen.

Beispiel: Rentner mit Mieteinnahmen

Beispiel (fiktive Zahlen, vereinfacht). Ein alleinstehender Rentner mit Rentenbeginn 2026 erhält im Jahr 2026 eine gesetzliche Rente von 16.000 Euro brutto und hat Mieteinnahmen aus einer vermieteten Wohnung mit einem Überschuss von 3.000 Euro nach Abzug der Werbungskosten.

  • Gesetzliche Rente: 16.000 Euro × 84 % = 13.440 Euro steuerpflichtig
  • Abzug Pauschbetrag: 13.440 Euro minus 102 Euro = 13.338 Euro
  • Einkünfte aus Vermietung: 3.000 Euro
  • Summe der Einkünfte: 16.338 Euro, über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro

Ergebnis: Abgabepflicht besteht. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie anderen Sonderausgaben kann die tatsächliche Steuer dennoch niedrig ausfallen. Bei zusammenlebenden Ehepartnern mit Zusammenveranlagung läge die Grenze bei 24.696 Euro. Spätere Rentenanpassungen erhöhen den steuerpflichtigen Betrag voll.

Wie funktioniert der Rentenfreibetrag?

Der steuerfreie Teil der Rente wird nicht jedes Jahr neu berechnet. Er ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem steuerpflichtigen Anteil und gilt ab dem Jahr nach dem Rentenbeginn für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG).

Beispiel (fiktive Zahlen, vereinfacht). Rentenbeginn 2026, Besteuerungsanteil 84 Prozent. Beträgt der Jahresbetrag der Rente im Folgejahr 15.000 Euro, sind 16 Prozent davon steuerfrei: 2.400 Euro. Dieser Rentenfreibetrag bleibt in den folgenden Jahren gleich. Steigt die Rente später auf 15.600 Euro, sind davon 13.200 Euro steuerpflichtig. Rentenerhöhungen erhöhen daher den steuerpflichtigen Teil.

Prüfen Sie die Angaben der Rentenversicherung in der Rentenbezugsmitteilung, bevor Sie sie übernehmen. Weicht der Jahresbetrag von Ihrem Bescheid ab, klären Sie das mit der Rentenversicherung.

Welche Abzüge haben Rentner?

AbzugRegelQuelle
Werbungskosten-Pauschbetrag102 Euro auf die steuerpflichtigen Rentenbezüge§ 9a EStG
Kranken- und PflegeversicherungSonderausgaben, mindern das zu versteuernde Einkommen§ 10 EStG
Krankheits- und PflegekostenNur der Teil über der zumutbaren Belastung (1 bis 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte)§ 33 EStG
Handwerker und Haushaltshilfen20 Prozent der Arbeitskosten, bis 1.200 Euro bzw. 4.000 Euro§ 35a EStG
Spendenbis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte§ 10b EStG
KapitalerträgeSparer-Pauschbetrag 1.000 Euro, Ehepaare 2.000 Euro§ 20 Abs. 9 EStG

Besonders Krankheits- und Pflegekosten wirken sich bei Rentnern erst aus, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen. Sammeln Sie Rechnungen, Zuzahlungsbelege und Erstattungsmitteilungen der Krankenkasse. Erstattete Beträge ziehen Sie ab.

Was tun bei einer Aufforderung des Finanzamts?

  1. Prüfen Sie Datum, Steuerjahr und die gesetzte Frist.
  2. Rufen Sie die Rentenbezugsmitteilung bei ELSTER ab und vergleichen Sie sie mit Ihren Unterlagen.
  3. Geben Sie die Erklärung ab, auch wenn Sie keine Steuer erwarten. Die Aufforderung begründet die Pflicht (§ 149 Abs. 1 AO).
  4. Bitten Sie bei Bedarf vor Fristablauf um Verlängerung (§ 109 AO).
  5. Prüfen Sie den Bescheid und beachten Sie die Einspruchsfrist von einem Monat.

Wann lohnt sich eine freiwillige Erklärung?

Auch ohne Pflicht kann die Abgabe Geld bringen, etwa wenn Sie hohe Krankheits- und Pflegekosten, Zuzahlungen oder Handwerkerleistungen hatten oder Steuern auf Kapitalerträge erstattet bekommen möchten. Die freiwillige Erklärung ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Prüfen Sie, ob Abzüge wie außergewöhnliche Belastungen die zumutbare Belastung übersteigen, die vom Einkommen und Familienstand abhängt. Nur der darüber liegende Teil wirkt sich aus.

Wer hilft Rentnern bei der Steuererklärung?

Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen ist Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen vorbehalten (§ 4 und § 6 StBerG). Lohnsteuerhilfevereine beraten ihre Mitglieder bei Renten und weiteren typischen Einkünften im Rahmen ihrer Beratungsbefugnis. Bei Vermietung, Kapitalvermögen oder Selbstständigkeit klären Sie vorher, ob der Verein zuständig ist. Für Nebeneinkünfte gelten Einnahmegrenzen, fragen Sie den Verein nach dem aktuellen Stand. Bei Erbschaft, Auslandsrenten oder komplexen Immobiliensachverhalten ist ein Steuerberater die richtige Anlaufstelle.

Zur eigenen Erklärung eignet sich ELSTER. Die Rentenbezugsmitteilung der Rentenversicherung steht dort zum Abruf bereit. Prüfen Sie die vorausgefüllten Werte.

Häufige Fragen

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Nur, wenn Ihre Einkünfte insgesamt über dem Grundfreibetrag liegen (2026: 12.348 Euro, für Ehepaare 24.696 Euro) oder das Finanzamt Sie dazu auffordert. Bei kleinen Renten ohne weitere Einkünfte ist das nicht der Fall.

Wie viel Rente ist steuerfrei?

Das hängt vom Rentenbeginn ab. Bei Beginn 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig, 16 Prozent bleiben als Rentenfreibetrag steuerfrei. Zusätzlich greift der Grundfreibetrag.

Wie hoch ist der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2025?

83,5 Prozent. Für Rentenbeginn 2026 gelten 84 Prozent, ab 2027 steigt er jährlich um 0,5 Prozentpunkte (§ 22 EStG).

Erfährt das Finanzamt von meiner Rente?

Ja. Die Rentenversicherungsträger melden Rentenbezüge elektronisch an die Finanzverwaltung (Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG).

Wird die Rente doppelt versteuert?

Eine Doppelbesteuerung kann bei bestimmten Rentenjahrgängen entstehen, abhängig davon, wie die Beiträge steuerlich berücksichtigt wurden. Das lässt sich nur im Einzelfall berechnen. Fragen Sie dazu einen Steuerberater.

Bis wann muss ich als Rentner die Steuererklärung 2025 abgeben?

Bei Pflichtabgabe ohne Berater bis zum 31. Juli 2026, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bis zum 1. März 2027. Freiwillig bis zum 31. Dezember 2029.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.