Ratgeber · Steuererklärung für Privatpersonen · Stand 25.10.2026

Homeoffice-Pauschale absetzen: Tagespauschale oder Arbeitszimmer?

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro für jeden Tag, an dem Sie überwiegend in der häuslichen Wohnung arbeiten, höchstens 1.260 Euro im Jahr, also 210 Tage (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Ein eigenes Arbeitszimmer ist nicht nötig. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wirkt sich erst aus, wenn Ihre Werbungskosten insgesamt den Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen.

Auf einen Blick
Tagespauschale6 Euro je Tag
Höchstbetrag1.260 Euro (210 Tage)
Jahrespauschale Arbeitszimmer1.260 Euro
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 Euro
Entfernungspauschale 20260,38 Euro je km

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Wie funktioniert die Tagespauschale?

Sie können für jeden Kalendertag 6 Euro abziehen, an dem Sie Ihre berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausüben und keine außerhalb der Wohnung liegende erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Das Gesetz begrenzt den Abzug auf 1.260 Euro im Jahr. Ein abgeschlossenes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich, eine Arbeitsecke genügt.

Steht Ihnen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können Sie die Pauschale auch an Tagen ansetzen, an denen Sie teilweise auswärts oder in der ersten Tätigkeitsstätte arbeiten. Das betrifft zum Beispiel Beschäftigte, deren Arbeitgeber keinen festen Arbeitsplatz bereitstellt. Arbeitnehmer und Selbstständige können die Regel nutzen, bei Selbstständigen zählt der Betrag als Betriebsausgabe.

Mit der Pauschale sind die Kosten für Strom, Heizung, Internet und die anteilige Miete des Arbeitsbereichs abgegolten. Sie müssen diese Kosten nicht einzeln nachweisen. Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bürostuhl oder Monitor können Sie daneben gesondert absetzen.

Tagespauschale oder Arbeitszimmer: Was ist der Unterschied?

Für ein häusliches Arbeitszimmer gilt eine eigene Regel (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). Die Kosten sind grundsätzlich nicht abziehbar. Ausnahme: Das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit. Dann können Sie entweder die tatsächlichen Kosten ansetzen oder stattdessen die Jahrespauschale von 1.260 Euro. Entfallen die Voraussetzungen für einzelne Monate, verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel je vollem Monat.

MerkmalTagespauschaleArbeitszimmer
Betrag6 Euro je Tag, max. 1.260 EuroJahrespauschale 1.260 Euro oder tatsächliche Kosten
Eigenes Zimmer nötigNein, Arbeitsecke genügtJa, abgeschlossener Raum, fast ausschließlich beruflich genutzt
VoraussetzungTätigkeit überwiegend zu Hause, an diesem TagZimmer ist Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit
Nachweis der KostenNicht nötigBei tatsächlichen Kosten: Miete, Nebenkosten, Ausstattung belegen
Typisch fürAngestellte mit Homeoffice-TagenSelbstständige und Beschäftigte, die überwiegend im Arbeitszimmer arbeiten

Beide Pauschalen können nicht für denselben Zeitraum nebeneinander geltend gemacht werden. Auch die Tagespauschale scheidet aus, soweit Sie bereits Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung abziehen.

Beispielrechnung für das Steuerjahr 2026

Beispiel (fiktive Zahlen). Ein Angestellter arbeitet 2026 an 120 Tagen im Homeoffice und an 100 Tagen im Büro. Der Weg zum Büro beträgt einfach 15 Kilometer. Er zahlt 150 Euro Gewerkschaftsbeitrag und kauft einen Bürostuhl für 200 Euro.

PostenRechnungBetrag
Homeoffice-Pauschale120 Tage × 6 Euro720 Euro
Entfernungspauschale 202615 km × 0,38 Euro × 100 Tage570 Euro
GewerkschaftsbeitragBeleg150 Euro
BürostuhlBeleg200 Euro
Summe Werbungskosten1.640 Euro

Davon sind 1.230 Euro bereits durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgedeckt (§ 9a EStG). Die Steuerersparnis ergibt sich nur aus den übrigen 410 Euro, multipliziert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent wären das etwa 123 Euro. Ohne weitere Ausgaben bringt die Homeoffice-Pauschale allein oft nichts, weil der Pauschbetrag erst überschritten werden muss.

Was gilt an Tagen mit Büro und Homeoffice?

Die Tagespauschale setzt voraus, dass Sie Ihre Tätigkeit an dem Tag überwiegend in der häuslichen Wohnung ausüben und keine außerhalb liegende erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Sobald Sie an einem Tag ins Büro fahren, gilt für diesen Tag die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG), im Jahr 2026 mit 0,38 Euro je vollem Kilometer der einfachen Strecke. Die Ausnahme: Steht Ihnen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann die Tagespauschale auch an solchen Tagen infrage kommen.

ArbeitstagAbzug
Ganzer Tag zu Hause6 Euro Tagespauschale
Ganzer Tag im BüroEntfernungspauschale
Büro und Homeoffice am selben Tag, anderer Arbeitsplatz vorhandenEntfernungspauschale, keine Tagespauschale
Büro und Homeoffice am selben Tag, kein anderer ArbeitsplatzTagespauschale möglich, zusätzlich Entfernungspauschale
Urlaub, Krankheit, Feiertagkein Abzug

Lohnt sich ein Freibetrag im Lohnsteuerabzug?

Die Homeoffice-Pauschale wirkt sich nur aus, wenn Ihre Werbungskosten insgesamt über 1.230 Euro liegen. Wer das regelmäßig erreicht, kann beim Finanzamt einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug beantragen (§ 39a EStG). Dann sinkt die monatliche Lohnsteuer schon während des Jahres, nicht erst mit dem Bescheid.

  • Antragsfrist: Sie beginnt am 1. November des Vorjahres und endet am 30. November des Jahres, für das der Freibetrag gilt.
  • Mindestgrenze: Der Antrag ist unzulässig, wenn die abzugsfähigen Aufwendungen insgesamt 600 Euro nicht übersteigen.
  • Dauer: Die Beträge für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden höchstens für zwei Kalenderjahre berücksichtigt.
  • Risiko: Verschlechtern sich Ihre Verhältnisse, müssen Sie das dem Finanzamt umgehend anzeigen. Wer einen Freibetrag eintragen lässt, kann zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sein (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG).

Welche Nachweise brauchen Sie?

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor, verlangt aber, dass die Tätigkeit an dem Tag überwiegend zu Hause stattfand. Das Finanzamt kann eine Darlegung verlangen. Nützlich sind:

  • ein Kalender oder eine Tabelle mit den Homeoffice-Tagen
  • eine Bescheinigung oder E-Mail des Arbeitgebers zu Homeoffice-Regelungen
  • Zeiterfassungs- oder Login-Protokolle, falls vorhanden
  • bei der Aussage, es stehe kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung: eine Bestätigung des Arbeitgebers

Belege müssen Sie mit der Erklärung nicht einreichen, aber aufbewahren. Tragen Sie nur Tage ein, an denen Sie tatsächlich überwiegend zu Hause gearbeitet haben. Urlaubstage, Krankheitstage und Feiertage zählen nicht. Tage, an denen Sie ins Büro fahren, rechnen Sie über die Entfernungspauschale ab, für denselben Tag gibt es nicht beides.

Typische Fehler bei der Homeoffice-Pauschale

  • Mehr als 210 Tage angesetzt. Der Höchstbetrag liegt bei 1.260 Euro.
  • Tagespauschale und Entfernungspauschale für denselben Tag kombiniert.
  • Tagespauschale zusätzlich zu Jahrespauschale für das Arbeitszimmer im selben Zeitraum.
  • Pauschale als Zusatz zum Pauschbetrag verstanden, obwohl sie nur wirkt, wenn die Werbungskosten über 1.230 Euro liegen.
  • Arbeitgeber-Erstattungen für Internet oder Strom nicht berücksichtigt.

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen. Er ersetzt keine Beratung zu Ihrem Einzelfall. Bei Selbstständigkeit, wechselnden Arbeitsorten oder Streit mit dem Finanzamt sollten Sie einen Steuerberater fragen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?

6 Euro für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Das entspricht 210 Tagen.

Brauche ich ein Arbeitszimmer für die Homeoffice-Pauschale?

Nein. Die Tagespauschale gilt auch ohne eigenen Raum, eine Arbeitsecke genügt.

Kann ich die Homeoffice-Pauschale und die Pendlerpauschale gleichzeitig ansetzen?

Nur für unterschiedliche Tage. Für Tage, an denen Sie zur Arbeitsstätte fahren, gilt die Entfernungspauschale, für Homeoffice-Tage die Tagespauschale.

Kann ich zusätzlich Strom und Internet absetzen?

Nein. Die Tagespauschale deckt die Kosten des häuslichen Arbeitsplatzes ab. Arbeitsmittel wie Monitor oder Bürostuhl sind gesondert absetzbar.

Wirkt sich die Homeoffice-Pauschale immer aus?

Nein. Sie zählt zu den Werbungskosten, die erst über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro zu einer Ersparnis führen.

Wann kann ich die Jahrespauschale von 1.260 Euro für das Arbeitszimmer ansetzen?

Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bildet. Für Monate ohne diese Voraussetzung kürzt sich der Betrag um ein Zwölftel je Monat.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.