Ratgeber · Fristen und Formulare · Stand 25.10.2026

Anlage N ausfüllen: Arbeitnehmer, Werbungskosten und Lohnsteuerbescheinigung

In der Anlage N tragen Arbeitnehmer Lohn und Werbungskosten ein. Die Daten stammen aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, die ELSTER auf Wunsch per Belegabruf übernimmt. Werbungskosten wirken sich erst aus, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen, den das Finanzamt ohnehin automatisch berücksichtigt (§ 9a EStG).

Auf einen Blick
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 Euro
Homeoffice-Tagespauschale6 Euro, höchstens 1.260 Euro
Entfernungspauschale ab 20260,38 Euro je km ab dem 1. km
Entfernungspauschale bis 20250,30 Euro bis 20 km, ab 21. km 0,38 Euro
Verpflegungspauschale14 Euro oder 28 Euro

Frist-Leiste

Die nächsten vier Termine

  1. Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
  2. Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
  3. Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag

Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.

Wofür ist die Anlage N und wer braucht sie?

Die Anlage N gehört zur Einkommensteuererklärung und erfasst Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie benötigen sie, wenn Sie im Steuerjahr Arbeitslohn bezogen haben, auch aus einem Minijob oder einer Teilzeitstelle mit Lohnsteuerabzug. Hatten Sie mehrere Arbeitgeber, füllen Sie für jeden Arbeitgeber eine eigene Anlage N aus. Ehepaare mit Zusammenveranlagung füllen jeweils eine eigene Anlage N pro Partner aus.

Die Zeilennummern in den Formularen ändern sich von Jahr zu Jahr. In ELSTER führt Sie die Eingabemaske durch die Felder, sodass Sie die Nummern nicht auswendig kennen müssen. Wichtig ist, dass Sie die richtigen Angaben an der richtigen Stelle eintragen.

Starten Sie mit den Daten, die Sie sicher haben, und ergänzen Sie danach die Werbungskosten. So erkennen Sie früh, ob sich der Aufwand für Einzelbelege lohnt oder ob der Pauschbetrag ohnehin ausreicht. Die Frist für die Abgabe ergibt sich aus der übrigen Einkommensteuererklärung.

Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N übertragen

Die Grundlage ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, die Ihr Arbeitgeber bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt übermittelt (§ 41b EStG). Sie erhalten einen Ausdruck oder können die Daten in ELSTER per Belegabruf holen. Beim Abgleich zählen vor allem diese Nummern der Bescheinigung.

Nummer in der BescheinigungInhaltWohin in der Anlage N?
Nr. 3BruttoarbeitslohnBruttoarbeitslohn
Nr. 4Einbehaltene LohnsteuerLohnsteuer
Nr. 5SolidaritätszuschlagSolidaritätszuschlag
Nr. 6Kirchensteuer des ArbeitnehmersKirchensteuer
Nr. 7Kirchensteuer des EhegattenKirchensteuer Ehegatte (bei konfessionsverschiedener Ehe)

Die Sozialversicherungsbeiträge aus den folgenden Nummern gehören nicht in die Anlage N, sondern in die Anlage Vorsorgeaufwand. Vergleichen Sie die Summen mit Ihren Gehaltsabrechnungen. Weicht der übermittelte Wert ab, wenden Sie sich zuerst an den Arbeitgeber.

Werbungskosten: Was Sie ansetzen können

Werbungskosten sind Ausgaben, die beruflich veranlasst sind (§ 9 EStG). Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro gilt automatisch (§ 9a EStG). Tragen Sie Werbungskosten also ein, wenn Sie über diesem Betrag liegen oder nahe daran sind.

  • Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte: Entfernungspauschale für jeden Arbeitstag. Für 2025 gilt 0,30 Euro je Kilometer bis zum 20. Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Ab 2026 gilt 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Höchstens 4.500 Euro im Jahr, wenn Sie nicht mit dem eigenen Pkw fahren.
  • Homeoffice: 6 Euro für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, höchstens 1.260 Euro im Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b und 6c EStG).
  • Arbeitsmittel: Fachliteratur, Werkzeug, Bürostuhl und Schreibtisch, soweit beruflich genutzt. Hohe Anschaffungen werden gegebenenfalls über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
  • Fortbildung und Prüfungsgebühren: Kurse, Seminare, Reisekosten.
  • Verpflegungsmehraufwand: 14 Euro bei mehr als acht Stunden Abwesenheit, 28 Euro bei 24 Stunden (§ 9 Abs. 4a EStG).
  • Bewerbungskosten, Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführung: Für Kontoführung erkennt die Verwaltung pauschal 16 Euro an.
  • Doppelte Haushaltsführung: Miete am Arbeitsort, Heimfahrten, bei beruflich bedingtem Zweitwohnsitz.

Eine Erstattung durch den Arbeitgeber mindert die Werbungskosten. Heben Sie Belege auf, das Finanzamt kann sie anfordern.

Beispiel: Anlage N Schritt für Schritt

Beispiel (vereinfacht, kein Einzelfall): Herr K. arbeitet das ganze Jahr 2025 bei einem Arbeitgeber, fährt an 180 Tagen 25 Kilometer einfach ins Büro und arbeitet an 40 Tagen zu Hause.

  1. Er übernimmt per Belegabruf Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag aus der Lohnsteuerbescheinigung.
  2. Entfernungspauschale: 20 Kilometer mal 0,30 Euro plus 5 Kilometer mal 0,38 Euro ergibt 7,90 Euro pro Tag. Mal 180 Tage sind 1.422 Euro.
  3. Homeoffice-Pauschale: 40 Tage mal 6 Euro ergibt 240 Euro.
  4. Arbeitsmittel 180 Euro, Gewerkschaftsbeitrag 120 Euro, Kontoführung 16 Euro.
  5. Werbungskosten gesamt: 1.978 Euro.

Die Summe liegt 748 Euro über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Nur dieser Überhang senkt die Steuer zusätzlich. Wie viel das in Euro ausmacht, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Das Beispiel dient der Orientierung.

Besondere Fälle: Abfindung, Lohnersatzleistungen und Nebenjob

Nicht jeder Lohnbestandteil gehört in dieselbe Zeile. Eine Abfindung oder eine Nachzahlung für mehrere Jahre kann ermäßigt besteuert werden (Fünftelregelung nach § 34 EStG). Das Finanzamt wendet sie bei der Veranlagung an, die Beträge stehen gesondert in der Lohnsteuerbescheinigung. Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I oder Elterngeld sind steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen (Progressionsvorbehalt). Betragen sie mehr als 410 Euro im Jahr, entsteht eine Pflicht zur Abgabe der Erklärung.

Wer neben dem Hauptjob einen Minijob oder Nebenjob mit Lohnsteuerabzug hat, trägt diesen als zweiten Arbeitgeber mit eigener Anlage N ein. Bei pauschal versteuertem Arbeitslohn durch den Arbeitgeber fällt dagegen keine eigene Zeile an, weil die Pauschalsteuer der Arbeitgeber trägt.

Häufige Fehler in der Anlage N

  • Doppelte Erfassung: Wenn ELSTER Lohnsteuerdaten bereits übernommen hat, tragen Sie diese nicht zusätzlich ein.
  • Falsche Arbeitstage: Zählen Sie nur Tage, an denen Sie tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren sind. An Homeoffice-Tagen gibt es keine Entfernungspauschale.
  • Homeoffice und Fahrtkosten am selben Tag: Für einen Tag setzen Sie entweder die Tagespauschale für das Homeoffice oder die Entfernungspauschale an, nicht beides.
  • Arbeitgebererstattungen vergessen: Steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse mindern die Werbungskosten.
  • Mehrere Arbeitgeber: Für jeden Arbeitgeber ist eine eigene Anlage N nötig.
  • Abgabe ohne Belege: Halten Sie Rechnungen und Fahrtenaufstellungen bereit.

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Bei Sonderfällen wie Auslandstätigkeit, Abfindungen oder mehreren Wohnsitzen klären Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine den Ansatz.

Häufige Fragen

Muss ich die Anlage N ausfüllen?

Ja, wenn Sie Arbeitslohn bezogen haben und eine Einkommensteuererklärung abgeben. Bei mehreren Arbeitgebern gehört zu jedem eine eigene Anlage N.

Wo finde ich die Daten für die Anlage N?

In der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder per Belegabruf in ELSTER. Wichtig sind Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

1.230 Euro. Das Finanzamt zieht ihn automatisch ab, Werbungskosten wirken erst darüber hinaus.

Wie viel bringt die Homeoffice-Pauschale?

6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Voraussetzung ist, dass Sie überwiegend zu Hause arbeiten und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale?

Für 2025 beträgt sie 0,30 Euro je Kilometer bis zum 20. Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Ab 2026 gilt 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer.

Muss ich Belege zur Anlage N einreichen?

Nicht automatisch. Bewahren Sie die Belege auf, das Finanzamt kann sie anfordern.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.