Ratgeber · Stand 22.10.2026
Steuerberater finden oder wechseln: Checkliste
Worauf Sie bei der Suche nach einer Steuerkanzlei achten sollten und wie ein Wechsel geordnet abläuft: mit Hinweisen zu Handakten, Vollmachten und Fristen.
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Vor der Suche: Ihren Bedarf klären
- Geht es um die private Einkommensteuererklärung, um laufende Buchhaltung und Lohnabrechnung oder um einen Jahresabschluss?
- Gibt es Sonderthemen wie Vermietung, Erbschaft, Unternehmensnachfolge oder Auslandsbezug?
- Bevorzugen Sie persönliche Termine vor Ort oder digitale Zusammenarbeit (Belegupload, Online-Besprechungen)?
Je klarer der Bedarf, desto leichter lässt sich prüfen, ob eine Kanzlei passt. Prüfen Sie auch, ob ein Lohnsteuerhilfeverein für Ihren Fall ausreicht.
Kanzleien prüfen
- Zulassung: Im Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer (§ 86b StBerG) können Sie kostenlos prüfen, ob eine Person oder Gesellschaft als Steuerberater eingetragen ist.
- Schwerpunkte: Achten Sie auf ausgewiesene Tätigkeitsschwerpunkte oder Fachberaterbezeichnungen der Steuerberaterkammern, etwa für internationales Steuerrecht.
- Kapazität: Fragen Sie, ob die Kanzlei derzeit neue Mandate annimmt und wer Ihr fester Ansprechpartner ist.
- Erreichbarkeit: Klären Sie, wie schnell Rückfragen beantwortet werden und wie Belege übermittelt werden.
Im Erstgespräch: Kosten und Ablauf klären
- Wird nach StBVV abgerechnet oder gibt es eine Vergütungs- bzw. Pauschalvereinbarung (§ 4, § 14 StBVV)?
- Welche Unterlagen werden wann benötigt?
- Wie ist die Kündigung des Mandats geregelt?
- Lassen Sie sich Auftragsumfang und Vergütung schriftlich bestätigen.
Den Steuerberater wechseln
- Zeitpunkt wählen: Wechseln Sie möglichst nicht unmittelbar vor einer Abgabefrist oder während eines laufenden Jahresabschlusses.
- Mandat kündigen: Beachten Sie die vereinbarten Kündigungsregelungen und kündigen Sie schriftlich.
- Unterlagen anfordern: Die bisherige Kanzlei muss Ihnen Unterlagen, die sie von Ihnen oder für Sie erhalten hat, auf Verlangen herausgeben (§ 66 Abs. 2 StBerG). Bei offenen Rechnungen darf sie die Herausgabe verweigern, soweit das nicht unangemessen ist (§ 66 Abs. 3 StBerG). Klären Sie offene Honorare daher frühzeitig.
- Daten übertragen: Viele Kanzleien arbeiten mit derselben Software; fragen Sie nach einer elektronischen Übergabe der Buchhaltungsdaten.
- Vollmachten anpassen: Die neue Kanzlei benötigt eine Vollmacht gegenüber dem Finanzamt; die alte Vollmacht sollte widerrufen werden.
Fristen im Blick behalten
Für die Steuererklärung 2025 gilt bei Erstellung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die Frist bis zum 1. März 2027 (§ 149 Abs. 3 AO). Das Finanzamt kann Erklärungen im Einzelfall früher anfordern (§ 149 Abs. 4 AO). Bei verspäteter Abgabe kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden (§ 152 AO). Informieren Sie die neue Kanzlei daher sofort über laufende Fristen und Schreiben des Finanzamts.
Häufige Fragen
Muss mir der alte Steuerberater meine Unterlagen herausgeben?
Ja, Unterlagen, die er von Ihnen oder für Sie erhalten hat, auf Verlangen (§ 66 Abs. 2 StBerG). Bei offenen Gebühren kann er sie zurückbehalten, soweit das nicht unangemessen ist.
Wann ist ein guter Zeitpunkt für einen Wechsel?
Möglichst außerhalb laufender Abgabefristen und nach Abschluss eines Wirtschaftsjahres, damit Buchhaltung und Abschluss nicht zwischen zwei Kanzleien aufgeteilt werden.
Wie prüfe ich, ob jemand Steuerberater ist?
Über das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer; die Abfrage ist kostenlos (§ 86b StBerG).
Verliere ich durch den Wechsel die verlängerte Abgabefrist?
Nein, solange die Erklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird. Das Finanzamt kann Erklärungen aber im Einzelfall früher anfordern.
Quellen
- § 66 StBerG – Handakten (gesetze-im-internet.de)
- § 86b StBerG – Steuerberaterverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- § 149 AO – Abgabe der Steuererklärungen (gesetze-im-internet.de)
- § 152 AO – Verspätungszuschlag (gesetze-im-internet.de)
- StBVV § 4 – Vereinbarung der Vergütung (gesetze-im-internet.de)
Zuletzt geprüft am 22.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.