Ratgeber · Stand 22.10.2026
Was kostet ein Steuerberater? Gebühren nach StBVV
Wie Steuerberater abrechnen, was eine Einkommensteuererklärung nach StBVV kostet, was sich 2025 geändert hat und welche Kosten Sie absetzen können.
Frist-Leiste
Die nächsten vier Termine
- Gewerbesteuer, GrundsteuerVorauszahlung und Rate
- Freiwillige Erklärung 2022Antragsveranlagung
- Erklärung 2025 mit Berater28. Februar ist ein Sonntag
- Erklärung 2026 ohne Berater31. Juli ist ein Samstag
Stand: 25. Oktober 2026. Weitere Termine im Fristenkalender, die eigene Frist im Abgabefrist-Rechner.
Grundlage: die Steuerberatervergütungsverordnung
Steuerberaterinnen und Steuerberater rechnen ihre Leistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Für die meisten Tätigkeiten gibt es Wertgebühren: Aus einem Gegenstandswert ergibt sich nach einer der Tabellen A bis D eine volle Gebühr (10/10), und die Verordnung legt fest, welcher Bruchteil davon für die jeweilige Leistung berechnet werden darf. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt die Kanzlei die Gebühr nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit (§ 11 StBVV). Daneben gibt es Zeitgebühren und Betragsrahmengebühren, etwa für die Lohnbuchführung.
Zu den Gebühren kommen Auslagen (zum Beispiel eine Post- und Telekommunikationspauschale) und die Umsatzsteuer.
Erhöhung zum 1. Juli 2025
Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der StBVV (BGBl. 2025 I Nr. 105) wurden die Gebühren zum 1. Juli 2025 angehoben. Die Wertgebührentabellen A bis D stiegen um rund 6 Prozent. Für Aufträge, die vor dem 1. Juli 2025 erteilt wurden, gilt grundsätzlich noch das bisherige Recht (§ 41 StBVV).
Beispiel: Einkommensteuererklärung
Für die Anfertigung der Einkommensteuererklärung sieht § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A vor. Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro.
Rechenbeispiel nach der seit 1. Juli 2025 geltenden Tabelle A: Bei positiven Einkünften von 30.000 Euro beträgt die volle Gebühr 946 Euro. Der Rahmen reicht damit von 94,60 Euro (1/10) bis 567,60 Euro (6/10), jeweils zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Beim Mindestgegenstandswert von 8.000 Euro beträgt die volle Gebühr 514 Euro.
Wichtig: Diese Gebühr deckt nur das Ausfüllen der Erklärung. Die Ermittlung einzelner Einkünfte – etwa der Überschuss bei Vermietung (§ 27 StBVV) oder eine Einnahmenüberschussrechnung (§ 25 StBVV) – wird zusätzlich berechnet.
Vergütungsvereinbarung und Pauschalen
Kanzlei und Mandant können eine von der StBVV abweichende Vergütung vereinbaren; eine höhere als die gesetzliche Vergütung bedarf der Textform (§ 4 StBVV). Für laufende Tätigkeiten wie Buchhaltung oder Lohnabrechnung sind Pauschalvereinbarungen verbreitet (§ 14 StBVV). Fragen Sie vor der Beauftragung, wie abgerechnet wird, und lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich geben.
Kosten beim Lohnsteuerhilfeverein
Lohnsteuerhilfevereine rechnen nicht nach der StBVV ab. Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, dessen Höhe sich aus der Satzung bzw. Beitragsordnung des jeweiligen Vereins ergibt und häufig nach dem Einkommen gestaffelt ist. Hinzu kann eine einmalige Aufnahmegebühr kommen. Vergleichen Sie die Beitragsordnungen direkt bei den Vereinen.
Können Sie die Kosten absetzen?
Seit 2006 sind Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. Absetzbar sind sie nur, soweit sie Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind – also auf die Ermittlung von Einkünften entfallen (zum Beispiel Anlage N, V, KAP, Buchführung, Jahresabschluss). Kosten für den Mantelbogen, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen gelten als private Lebensführung.
Für gemischte Kosten, etwa Beiträge an Lohnsteuerhilfevereine, Steuersoftware oder Fachliteratur, beanstandet die Finanzverwaltung nach dem BMF-Schreiben vom 21.12.2007 eine hälftige Zuordnung zu den Werbungskosten nicht; bei gemischten Aufwendungen von bis zu 100 Euro im Jahr folgt sie der Zuordnung des Steuerpflichtigen. Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung.
Häufige Fragen
Gibt es Festpreise für die Steuererklärung?
Die StBVV gibt einen Rahmen vor, keinen Festpreis. Abweichende Vereinbarungen, auch Pauschalen, sind möglich; eine höhere als die gesetzliche Vergütung muss in Textform vereinbart werden.
Wonach richtet sich der Gegenstandswert bei der Einkommensteuererklärung?
Nach der Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV). Verluste werden dabei nicht gegengerechnet.
Sind die Gebühren 2026 erneut gestiegen?
Die letzte allgemeine Erhöhung der Gebührentabellen erfolgte zum 1. Juli 2025. Eine weitere allgemeine Anhebung für 2026 war bis Oktober 2026 nicht bekannt.
Ist der Beitrag zum Lohnsteuerhilfeverein absetzbar?
Teilweise. Die Finanzverwaltung beanstandet es nicht, wenn gemischte Kosten wie Vereinsbeiträge zur Hälfte als Werbungskosten angesetzt werden; bis 100 Euro im Jahr folgt sie der Zuordnung des Steuerpflichtigen.
Quellen
- StBVV § 24 – Steuererklärungen (gesetze-im-internet.de)
- StBVV Anlage 1 – Tabelle A (gesetze-im-internet.de)
- Steuerberaterkammer Köln: Änderung der StBVV zum 1. Juli 2025 (PDF)
- DATEV magazin: Änderung der StBVV (08.04.2025)
- BMF-Schreiben vom 21.12.2007 zur Zuordnung der Steuerberatungskosten (Betriebs-Berater)
- aktuell-verein.de: So setzen Sie Ihre Steuerberatungskosten ab
Zuletzt geprüft am 22.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.