Lohnsteuerhilfevereine in Berlin

Lohnsteuerhilfevereine beraten ausschließlich ihre Mitglieder und nur im gesetzlich festgelegten Umfang (§ 4 StBerG), etwa Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner. Die Kosten richten sich nach dem Mitgliedsbeitrag laut Satzung. Für Selbstständige und Gewerbetreibende mit Gewinneinkünften sind sie grundsätzlich nicht zuständig. Im Register für Berlin stehen 29 Kanzleien dieser Kategorie, 27 davon mit Telefonnummer.

Lohnsteuerhilfevereine in Berlin

Geordnet nach Vollständigkeit der Angaben, bei Gleichstand alphabetisch. Honorar und Mandatsvolumen spielen keine Rolle. So entsteht die Reihenfolge